Rechtsprechung
   EuGH, 12.10.1978 - 10/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,479
EuGH, 12.10.1978 - 10/78 (https://dejure.org/1978,479)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.1978 - 10/78 (https://dejure.org/1978,479)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1978 - 10/78 (https://dejure.org/1978,479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Belbouab

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - PERSÖNLICHER ANWENDUNGSBEREICH - STAATSANGEHÖRIGE EINES MITGLIEDSTAATS - ZEITPUNKT , ZU DEM DAS ERFORDERNIS DER STAATSANGEHÖRIGKEIT VORLIEGEN MUSS

  • EU-Kommission

    Belbouab

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71 Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 94 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - PERSÖNLICHER ANWENDUNGSBEREICH - STAATSANGEHÖRIGE EINES MITGLIEDSTAATS - ZEITPUNKT , ZU DEM DAS ERFORDERNIS DER STAATSANGEHÖRIGKEIT VORLIEGEN MUSS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wanderarbeitnehmer; Soziale Sicherheit; Zurückgelegte Beschäftigungszeit; Erfordernis der Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedstaat; Feststellung des Leistungsanspruchs

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 1915
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.06.1975 - 6/75

    Horst / Bundesknappschaft

    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 10/78
    Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhob Herr Tayeb Belbouab Klage beim Sozialgericht Gelsenkirchen, vor dem sich die Parteien dahin verglichen, daß die Beklagte sich zur Neubescheidung bereit erklärte, und zwar unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofes vom 26. Juni 1975 in der Rechtssache 6/75 (Horst/Bundesknappschaft - Slg. 1975, 823) - worin der Gerichtshof für Recht erkannte: "Soweit es für den Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs erforderlich ist, sind die in Algerien vor dem 19. Januar 1965 zurückgelegten Versicherungszeiten für die Feststellung der in den Kapiteln 2 und 3 der Verordnung Nr. 3 genannten Renten auch dann zu berücksichtigen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls und die Stellung des Rentenantrags nach diesem Zeitpunkt liegen." - sowie.

    (in Art. 16 Abs. 2) bestimmt worden, daß die Streichung Algeriens aus dem Anhang der Verordnung Nr. 3 "unbeschadet der (entstandenen) Rechte" erfolgt sei (vgl. EuGH 26. Juni 1975 - Horst, 6/75 - a. a. O.), was nach deutscher Rechtsauffassung bedeute, daß eine einer Anwartschaft zu vergleichende Rechtsposition entstanden sei, die in den Schutzkreis der Eigentumsgarantie mit einzubeziehen wäre;.

  • BSG, 26.11.1975 - 5 RKn 11/72
    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 10/78
    Der Gerichtshof hat auf Bericht des Berichterstatters nach Anhörung des Generalanwalts beschlossen, die mündliche Verhandlung ohne vorherige Beweisaufnahme zu eröffnen, jedoch den Wunsch geäußert, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. November 1975 (Rechtssache 5 RKn 11/72) zur Kenntnis zu nehmen, das im Zusammenhang mit den Bemühungen um den Vergleich erwähnt wurde, der zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens zur Aussetzung des Verfahrens vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen geführt hatte.
  • EuGH, 23.11.1976 - 40/76

    Kermaschek / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 10/78
    mascheck, 40/76 - Slg. 1976, 1669);.
  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

    Insoweit ist zu beachten, dass die aufgrund von Art. 48 AEUV ergangenen Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 im Licht des Zwecks dieses Artikels auszulegen sind, der in der Herstellung größtmöglicher Freizügigkeit für die Wanderarbeitnehmer besteht (vgl. u. a. Urteile vom 12. Oktober 1978, Belbouab, 10/78, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5, Jauch, Randnr. 20, Hosse, Randnr. 24, und vom 11. September 2007, Hendrix, C-287/05, Slg. 2007, I-6909, Randnr. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1990 - C-105/89

    Ibrahim Buhari Haji gegen Institut national d'assurances sociales pour

    Ich teile die Auffassung der Kommission, wonach "kein Zweifel [besteht], daß dieses innerstaatliche Gesetz unter den Begriff Rechtsvorschriften' fällt, zu denen nach der Definition in Artikel 1 Buchstabe j der Verordnung Nr. 1408/71 die Gesetze, Verordnungen, Satzungen und alle anderen Durchführungsvorschriften in bezug auf die 2 - Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Slg. 1978, 1915.

    Der Gerichtshof hat jedoch im Tenor seines Urteils vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78 (Belbouab, Slg. 1978, 1915) erklärt:.

    Gehen wir kurz auf den Sachverhalt ein, der dem Urteil Belbouab zugrunde liegt, und vergleichen wir ihn mit dem des Ausgangsrechtsstreits.

    Ich bin daher der Auffassung, daß der Grundsatz der Rechtssicherheit, auf den sich der Gerichtshof im Urteil Belbouab hauptsächlich gestützt hat, es nicht zuläßt, Herrn Buhari als "Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats" zu betrachten.

    Denn der Gerichtshof hat in dem Urteil Belbouab ausgeführt, daß die Auslegung der zweiten in Artikel 2 Absatz 1 vorgesehenen Voraussetzung unter.

    Zweitens ist folgendes zu bemerken: Das Urteil Belbouab erging in dem besonderen Kontext des Problems der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, die in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt worden sind.

  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    e) In der Rechtsprechung des EuGH ist zwar anerkannt, dass im Bereich der sozialen Sicherheit erworbene Rechte oder Anwartschaften durch einen Wechsel der Staatsangehörigkeit nicht zwingend verloren gehen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 12. Oktober 1978 C-10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915).
  • BSG, 04.02.1988 - 5/5b RJ 34/87

    Feststellung - Leistungsanspruch - Wanderarbeitnehmer - Staatsangehörigkeit

    Ein späterer Staatsangehörigkeitswechsel schließt - unabhängig von dem hierfür maßgeblichen Grund - den Anspruch nicht aus (Anschluß an EuGH vom 12.10.1978 10/78 = SozR 6050 Art. 2 Nr. 4, Fortführung von BSG vom 1.4.1981 - 5a/5 RKn 3/79 -).

    Die Beklagte hat die vom SG zugelassene Sprungrevision mit schriftlich erklärtem Einverständnis des Klägers eingelegt und trägt vor: Die im Urteil des EuGH vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78 vertretene Auffassung, auf die sich das angefochtene Urteil stütze, werde von den deutschen Rentenversicherungsträgern nicht geteilt.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist dies im angefochtenen Urteil unter Berufung auf die Entscheidung des EuGH vom 12. Oktober 1978 (SozR 6050 Art. 2 Nr. 4) zutreffend angenommen worden.

    Der EuGH hat im Urteil vom 12. Oktober 1978 aaO Art. 2 Abs. 1 und Art. 94 Abs. 2 EWG-VO 1408/71 dahin ausgelegt, "daß sie für die Feststellung des Anspruchs auf Leistung nach dieser VO die Berücksichtigung aller Versicherungs-, Beschäftigungs- und Wohnzeiten, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats vor Inkrafttreten dieser VO zurückgelegt worden sind, unter der Voraussetzung gewährleisten, daß der Wanderarbeitnehmer zur Zeit ihrer Zurücklegung Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats gewesen ist." Da dem EuGH im Verhältnis zum BSG gemäß Art. 177 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) vom 25. März 1957 die abschließende Entscheidungsbefugnis über die Auslegung des Vertrags und über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft zukommt, sieht sich der erkennende Senat schon deswegen außerstande, eine iS der Ausführungen der Revision abweichende Entscheidung zu treffen.

    Dieser Unterschied hätte für den erkennenden Senat nur dann Anlaß für eine erneute Anrufung des EuGH sein können, wenn der Grund für den späteren Wechsel der Staatsangehörigkeit nach der bereits vorliegenden Entscheidung vom 12. Oktober 1978 aaO für die Auslegung der Art. 2 Abs. 1 und 94 Abs. 2 EWG-VO 1408/71 rechtserheblich wäre.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-179/98

    Mesbah

    Sie bezieht sich hierbei auf das Prinzip der Rechtssicherheit, das der Gerichtshof auch in den Urteilen Belbouab und Buhari Haji(9) bestätigt habe.

    6: - Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78 (Belbouab, Slg. 1978, 1915) und Urteil vom 14. November 1990 in der Rechtssache C-105/89 (Buhari Haji, Slg. 1990, I-4211).

    9: - Urteile in der Rechtssache 10/78 und in der Rechtssache C-105/89 (zitiert in Fußnote 5).

  • EuGH, 07.03.1991 - C-10/90

    Masgio / Bundesknappschaft

    16 Diese Bestimmungen sind im Lichte ihres Zwecks auszulegen; dieser besteht, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, in der Herstellung grösstmöglicher Freizuegigkeit der Wanderarbeitnehmer, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt (so z. B. Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5; Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84, Spruyt, Slg. 1986, 685, Randnr. 18; Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88, Winter-Lutzins, Slg. 1990, I-1623, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-465/14

    Wieland und Rothwangl - Soziale Sicherheit - Art. 18 AEUV und 45 AEUV -

    23 - 10/78, EU:C:1978:181.

    24- Urteil Belbouab (10/78, EU:C:1978:181, Rn. 7).

  • EuGH, 06.07.2006 - C-154/05

    Kersbergen-Lap und Dams-Schipper - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer -

    42 Der Grundsatz der Rechtssicherheit lässt keine rückwirkende Anwendung einer Verordnung zu, unabhängig davon, ob sich eine solche Anwendung für den Betroffenen günstig oder ungünstig auswirkt, es sei denn, dass es im Wortlaut oder in der Zweckrichtung einen hinreichend klaren Anhaltspunkt gibt, der die Annahme zulässt, dass die Verordnung nicht nur für die Zukunft gilt (Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 10/78, Belbouab, Slg. 1978, 1915, Randnr. 7).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-331/06

    Chuck - Altersversicherung - Arbeitnehmer mit der Staatsangehörigkeit eines

    Wie der Gerichtshof ebenfalls festgestellt hat, sind die zur Durchführung des Art. 51 des Vertrags erlassenen Verordnungen von dem mit dieser Bestimmung verfolgten Ziel her auszulegen, nämlich der Herstellung größtmöglicher Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1978, Belbouab, 10/78, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5, und vom 14. November 1990, Buhari Haji, C-105/89, Slg. 1990, I-4211, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05

    Habelt - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten -

    16 - Vgl. Urteil vom 22. Oktober 1978, Belbouab (10/78, Slg. 1978, 1915, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95

    F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-623/13

    de Ruyter - 'Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Sachlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09

    Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale

  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 79/89

    Entscheidung des ausländischen Versicherungsträgers über anrechenbare

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91

    Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het

  • EuGH, 15.10.2014 - C-331/13

    Nicula - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erstattung der von einem Mitgliedstaat

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2014 - C-382/13

    Franzen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-120/08

    Bavaria - Auslegung von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 und 2 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-28/00

    Kauer

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1997 - C-20/96

    Kelvin Albert Snares gegen Adjudication Officer.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-401/13

    Balazs - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Leistungen bei Alter -

  • EuGH, 14.11.1990 - C-105/89

    Buhari Haji / INASTI

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13

    Nicula

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-331/06

    Chuck - Altersrente - Berechnung der Versicherungszeiten eines Staatsangehörigen

  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 3/79
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1980 - 143/79

    Margaret Walsh gegen National Insurance Officer. - Soziale Sicherheit -

  • LSG Bayern, 25.02.2003 - L 5 RJ 361/02
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 217/87

    John Friedr. Krohn (GmbH & Co.) KG und Van Es Douane-agenten BV gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht