Rechtsprechung
   EuGH, 20.10.1981 - 137/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,504
EuGH, 20.10.1981 - 137/80 (https://dejure.org/1981,504)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.1981 - 137/80 (https://dejure.org/1981,504)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1981 - 137/80 (https://dejure.org/1981,504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    1 . BEAMTE - STATUT - RECHTSNATUR - VERORDNUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - ERLASS DER NOTWENDIGEN DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Versorgungsansprüchen nach dem Gemeinschaftsrecht; Verbindlichkeit des Beamtenstatuts der Europäischen Gemeinschaften; Verpflichtung der Mitgliedstaaten durch das Beamtenstatut der Europäischen Gemeinschaften; Durchführung des Beamtenstatuts der ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - STATUT - RECHTSNATUR - VERORDNUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - ERLASS DER NOTWENDIGEN DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 5 UND 189 - VERORDNUNG NR. 259/68 DES RATES]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 2393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch -

    Der in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerte Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der eine gegenseitige Verpflichtung der Union und ihrer Mitgliedstaaten begründe, sei nicht auf die vorliegende Rechtssache anzuwenden, die weder mit derjenigen, die zum Urteil Kommission/Belgien (137/80, EU:C:1981:237) noch mit jener, die zum Urteil My (C-293/03, EU:C:2004:821) geführt habe, vergleichbar sei.

    Somit ist festzustellen, dass das vorlegende Gericht mit dem ersten Teil seiner Frage wissen möchte, ob die mit den Urteilen Kommission/Belgien (137/80, EU:C:1981:237) und My (C-293/03, EU:C:2004:821) eingeleitete und vor Kurzem durch das Urteil Melchior (C-647/13, EU:C:2015:54) bestätigte Rechtsprechung des Gerichtshofs auf die Situation der Klägerin des Ausgangsverfahrens anwendbar ist.

    Das Vorbringen der belgischen Regierung, dass sich der Ausgangsrechtsstreit von den Rechtsstreitigkeiten, die zu den Urteilen Kommission/Belgien (137/80, EU:C:1981:237) und My (C-293/03, EU:C:2004:821) geführt hätten, unterscheide, so dass die vom Gerichtshof in diesen Urteilen entwickelten Grundsätze nicht auf die Situation von Frau Wojciechowski übertragbar seien, betrifft die vom vorlegenden Gericht gestellte Frage in der Sache und kann daher die Zuständigkeit des Gerichtshofs für deren Beantwortung nicht beeinträchtigen.

    Hierzu hat der Gerichtshof, worauf auch die belgische Regierung hingewiesen hat, in dem Urteil Kommission/Belgien (137/80, EU:C:1981:237) zwar festgestellt, dass die Einführung eines Systems der Übertragung von Versorgungsansprüchen zugunsten von Beamten durch die oben genannte Bestimmung des Anhangs VIII des Statuts bezweckte, "das Überwechseln von Tätigkeiten im öffentlichen oder privaten nationalen Bereich zur Gemeinschaftsverwaltung zu erleichtern und so den Gemeinschaften möglichst gute Möglichkeiten zu eröffnen, qualifiziertes und bereits ausreichend berufserfahrenes Personal einzustellen"(38).

    23 - Vgl. insbesondere Urteile Kommission/Belgien (137/80, EU:C:1981:237, Rn. 8) und Kristiansen (C-92/02, EU:C:2003:652, Rn. 32).

  • OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02

    Europarecht, Beamtenstatus, Versorgung, Übertragbarkeit, Verordnung, Hinkende,

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 20.10.1981 - 137/80 - (Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393, 2407, RNr. 11, festgestellt habe, sei Zweck der Einführung eines Systems der Übertragung von Versorgungsansprüchen durch das Beamtenstatut, das Überwechseln aus Tätigkeiten im öffentlichen oder privaten nationalen Bereich zur Gemeinschaftsverwaltung zu erleichtern und so den Gemeinschaften bessere Möglichkeiten zu eröffnen, qualifiziertes und bereits ausreichend berufserfahrenes Personal einzustellen.

    Dieser Umstand bot in der Vergangenheit mehrfach Anlass zu Rechtsstreitigkeiten vor dem EuGH, der in seinem grundlegenden Urteil vom 20.10.1981 - Rechtssache 137/80 -, Slg. 1981, 2393 ff., Vertragsverletzungsverfahren der EG-Kommission gegen das Königreich Belgien (erfolgreich), neben der bereits angesprochenen unmittelbaren Geltung in den Mitgliedstaaten darauf hingewiesen hat, dass diese verpflichtet sind, die für die Durchführung der Vorschrift notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Beamten der Gemeinschaft die ihnen - und nur ihnen - durch Art. 11 Abs. 2 VersO/EG eingeräumten Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Übertragung ausüben können, und dass die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung nicht mit Umständen der "internen" - jeweils innerstaatlichen - Rechtsordnung gerechtfertigt werden kann vgl. hierzu insbesondere die RNrn.

    Dies kann letztlich auch dem die Nichtbeachtung des Urteils vom 20.10.1981 - Rechtssache 137/80 -, a.a.O., durch das Königreich Belgien feststellenden Urteil des EuGH vom 3.10.1989 - 383/85 -, Slg. 1989, 3069, konkludent entnommen werden vgl. dazu auch den Schlussantrag des Generalanwalts Mancini vom 20.10.1987, der darauf hinweist, dass infolge der Verweigerung Belgiens keine Übertragungen vorgenommen werden konnten.

    Dies zeigt, dass es hierbei nicht bloß um in der Rechtsprechung des EuGH für nicht beachtlich erklärte "technische Berechnungsschwierigkeiten" vom 20.10.1981 - Rechtssache 137/80 -, a.a.O., RNrn.

  • EuGH, 16.12.2004 - C-293/03

    My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des

    44 Das System der Übertragung von Rentenansprüchen gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts bezweckt durch eine Koordinierung der nationalen Versorgungssysteme mit dem gemeinschaftlichen Versorgungssystem, das Überwechseln von Tätigkeiten im öffentlichen oder privaten nationalen Bereich zur Gemeinschaftsverwaltung zu erleichtern und so den Gemeinschaften möglichst gute Möglichkeiten zu eröffnen, qualifiziertes und bereits ausreichend berufserfahrenes Personal einzustellen (Urteil vom 20. Oktober 1981 in der Rechtssache 137/80, Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393, Randnrn.

    45 Insbesondere hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat durch seine Weigerung, die Maßnahmen zu ergreifen, die zu der in Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs des Statuts vorgesehenen Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der im nationalen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das gemeinschaftliche Versorgungssystem notwendig sind, auch die Einstellung von nationalen Beamten mit einem gewissen Dienstalter durch die Gemeinschaften erschweren könnte, da das Überwechseln vom nationalen Dienst in den Gemeinschaftsdienst zu einem Verlust derjenigen Versorgungsansprüche führen würde, die ihnen zustünden, wenn sie nicht in den Dienst der Gemeinschaft träten (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13

    Melchior

    Zum einen hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien (EU:C:1981:237) dem betreffenden Mitgliedstaat zwar vorgeworfen, dass er durch sein Unterlassen die Durchführung einer besonderen Bestimmung, im fraglichen Fall Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts, unmöglich gemacht hat, und allgemeiner gesprochen anerkannt, dass ein Mitgliedstaat, der es unterlässt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach einer Bestimmung des Beamtenstatuts auf nationaler Ebene zu treffen sind(21), oder auch die Verwirklichung der damit verfolgten Ziele verhindert (22), gegen die seine Verpflichtungen aus dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verstößt, der damals in Art. 5 EWG-Vertrag verankert war.

    Nach seinem Hinweis in den Rn. 44 und 45 auf seine Feststellungen im Urteil Kommission/Belgien (EU:C:1981:237), wonach Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts bezweckt, das Überwechseln von Tätigkeiten im öffentlichen oder privaten nationalen Bereich zur Gemeinschaftsverwaltung zu erleichtern und so den Gemeinschaften möglichst gute Möglichkeiten zu eröffnen, qualifiziertes und bereits ausreichend berufserfahrenes Personal einzustellen, so dass eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung "die Einstellung von nationalen Beamten mit einem gewissen Dienstalter durch die Gemeinschaften erschweren könnte", stellt der Gerichtshof in Rn. 46 fest, dass " das ... auch dann der Fall [ist] , wenn ein Mitgliedstaat sich weigert, für die Begründung eines Anspruchs auf eine vorgezogene Altersrente nach seinem System die im Gemeinschaftssystem zurückgelegten Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen".

    Über die besonderen Fragestellungen der den Urteilen Kommission/Belgien (EU:C:1981:237) und My (EU:C:2004:821) zugrunde liegenden Rechtssachen hinaus wollte der Gerichtshof daher konkret den Grundsatz bekräftigen, wonach ein Mitgliedstaat, der eine Regelung erlässt, die von der Ausübung einer Berufstätigkeit bei einem Organ abschrecken kann, gegen die Verpflichtung verstößt, der Union die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erleichtern, und damit den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit in Verbindung mit den Bestimmungen des Beamtenstatuts missachtet.

    18 - 137/80, EU:C:1981:237.

  • EuGH, 04.02.2015 - C-647/13

    Melchior - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Voraussetzungen

    Sie führt hierfür die Urteile Kommission/Belgien (137/80, EU:C:1981:237, Rn. 19) und My (EU:C:2004:821) an.

    Neben ihren Wirkungen innerhalb der Unionsverwaltung verpflichten die BSB somit auch die Mitgliedstaaten, soweit deren Mitwirkung zu ihrer Durchführung erforderlich ist (Urteile Kommission/Belgien, EU:C:1981:237, Rn. 7 und 8, Kommission/Belgien, 186/85, EU:C:1987:208, Rn. 21, und Kristiansen, EU:C:2003:652, Rn. 32).

    Dabei hat sich der Gerichtshof nicht auf eine spezifische Bestimmung des Statuts gestützt, sondern unter Bezugnahme auf das Urteil Kommission/Belgien (EU:C:1981:237) in den Rn. 45 bis 48 des Urteils My (EU:C:2004:821) festgestellt, dass eine solche Regelung ebenso wie die Weigerung, die Maßnahmen zu ergreifen, die zu der in Art. 11 Abs. 2 des Anhangs des Statuts vorgesehenen Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der im nationalen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das gemeinschaftliche Versorgungssystem notwendig sind, die Einstellung von nationalen Beamten mit einem gewissen Dienstalter durch die Unionsorgane erschweren könnte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1985 - 171/84

    Pietro Soma und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Wenn die genannte Vorschrift für Beamte bestimmte Möglichkeiten - oder wenn man so will: Rechte -· vorsieht und daraus auch zu folgern ist, daß die Mitgliedstaaten die Pflicht trifft, geeignete Maßnahmen zu erlassen, die die Durchführung der Regelung gestatten (wie im Urteil in der Rechtssache 137/80 4 Slg. 1981, 2408 deutlich gemacht wurde), so zeigt doch schon der Wortlaut von Artikel 11, daß nur der Übergang von einem nationalen Versicherungssystem auf das Gemeinschaftssystem grundsätzlich gewährleistet sein muß, nämlich in der Form der Zahlung des versicherungsmathematischen Gegenwertes der erworbenen Ruhegehaltsansprüche oder in der Form der Zahlung des pauschalen Rückkaufwertes, den eine nationale Pensionskasse schuldet.

    La Valle/Kommission, Slg. 1979, 189.4 - Urteil vom 20. Oktober 1981 in der Rechtssache 137/80, Kommission/Königreich Belgien, Slg. 1981, 2393.

    Das gleiche trifft zu für das bereits erwähnte, in einem Verfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrages ergangene Urteil in der Rechtssache 137/80 4.

    Die Kläger vergleichen hier die Beitragssummen, die von ihnen und für sie an die italienische Sozialversicherung gezahlt worden sind und dort zu 4 - Urteil vom 20. Oktober 1981 .n der Rechtssache 137/80, Kommission/Königreich Belgien, Slg. 1981, 2393.5 - Urteil vom 18. März 1982 in der Rechtssache 212/81, Caisse de pension des employés privés/Léon Bodson, Slg. 1982, 1019.

  • BFH, 13.07.2021 - I R 20/18

    Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis nach Abschn. I Nr. 4 ATE i.V.m. § 34c Abs. 5

    Entsprechend hatte er darauf verwiesen, dass ein Mitgliedstaat durch seine Weigerung, die Maßnahmen zu ergreifen, die zu der in Art. 11 Abs. 2 des Anhangs des Statuts vorgesehenen Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der im nationalen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das gemeinschaftliche Versorgungssystem notwendig sind, auch die Einstellung von nationalen Beamten mit einem gewissen Dienstalter durch die Gemeinschaften erschweren könne, da das Überwechseln vom nationalen Dienst in den Gemeinschaftsdienst zu einem Verlust derjenigen Versorgungsansprüche führen würde, die ihnen zustünden, wenn sie nicht in den Dienst der Gemeinschaft träten (EuGH-Urteil Kommission/Belgien vom 20.10.1981 - Rs. 137/80, EU:C:1981:237, Slg. 1981, 2393).
  • EuG, 13.10.2015 - T-103/13

    Kommission / Cocchi und Falcione

    41 À cet égard, il y a lieu de relever que la faculté accordée à un fonctionnaire par l'article 11, paragraphe 2, de l'annexe VIII du statut de transférer le capital représentant les droits à pension qu'il a acquis avant son entrée au service de l'Union a pour objet de lui ouvrir un droit dont l'exercice ne dépend que de son propre choix (arrêt [du 20 octobre 1981, Commission/Belgique, 137/80, Rec, EU:C:1981:237], point 13).

    Ces considérations font apparaître que la « faculté " mentionnée par l'article 11, paragraphe 2, de l'annexe VIII du statut a pour objet d'ouvrir au profit des fonctionnaires de l'Union un droit dont l'exercice ne dépend que de leur propre choix (arrêts du 20 octobre 1981, Commission/Belgique, 137/80, Rec, EU:C:1981:237, points 12 et 13, et du 18 décembre 2008, Belgique et Commission/Genette, T-90/07 P et T-99/07 P, Rec, EU:T:2008:605, points 89 et 90).

  • EuGH, 20.03.1986 - 72/85

    Kommission / Niederlande

    Dieses am 18. Juli 1979 eingeleitete Verfahren wurde, was das Königreich Belgien betrifft, durch das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1981 in der Rechtssache 137/80 (Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393) abgeschlossen, in dem festgestellt wurde, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat.

    6 Nach der Erhebung der Klage gegen das Königreich Belgien in der Rechtssache 137/80 wurde das Vertragsverletzungsverfahren gegen das Königreich der Niederlande bis zum Erlaß des Urteils ausgesetzt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1997 - C-52/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

    (3) - Vgl. u. a. Urteil vom 20. Oktober 1981 in der Rechtssache 137/80 (Kommission/Belgien, Slg. 1981, 2393, Randnr. 7).

    (5) - Urteil Kommission/Belgien (a. a. O., Randnr. 9).

    (8) - Urteil Kommission/Belgien (a. a. O., Randnr. 17).

  • VG Köln, 19.04.2007 - 15 K 281/06

    Anspruch eines Beamten auf ergänzende Nachversicherung im Versorgungssystem der

  • EuGH, 17.07.1997 - C-52/96

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 04.02.2021 - C-903/19

    Ministre de la Transition écologique und solidaire und Ministre de l'Action und

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

  • EuG, 13.10.2015 - T-131/14

    Teughels / Kommission

  • EuGH, 22.12.2022 - C-404/21

    INPS und Repubblica italiana

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-404/21

    INPS und Repubblica italiana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personal der EZB -

  • BFH, 31.05.2006 - VII B 48/05

    Milchgarantiemengenabgabe; Verrechnung von Überlieferung bzw. Unterlieferung;

  • EuGH, 10.05.2017 - C-690/15

    de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-397/02

    Clinique La Ramée und Winterthur

  • EuGH, 24.11.2010 - C-40/10

    Der Gerichtshof erklärt die Vorschriften der Verordnung des Rates betreffend die

  • EuG, 18.12.2008 - T-90/07

    Belgien / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • EuG, 30.04.2019 - T-737/17

    Wattiau/ Parlament

  • BFH, 31.05.2006 - VII B 37/05

    NZB: Milchgarantiemengenregelung, Saldierung

  • EuGH, 10.09.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union im

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-640/20

    PV/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Mobbing - Ärztliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07

    Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

  • EuG, 18.12.2008 - T-99/07

    Kommission / Genette - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-293/03

    My

  • EuGH, 14.02.2008 - C-449/06

    Gysen - Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der

  • EuGH, 14.06.1990 - C-37/89

    Weiser / Caisse nationale des barreaux français

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-227/04

    Lindorfer / Rat - Rechtsmittel - Gemeinschaftsbeamter - Übertragung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06

    Gysen - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Vergütung - Zulagen

  • EuGH, 14.02.1990 - 137/88

    Schneemann u.a. / Kommission

  • EuGH, 05.10.1988 - 129/87

    Fingruth / Caisse de pension des employés privés

  • EuGH, 26.02.1992 - C-333/90

    Royale Belge / Joris

  • EuGH, 03.10.1989 - 383/85

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 18.04.1989 - 130/87

    Retter / Caisse de pension des employés privés

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12

    Casta - Beamte der Europäischen Union - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-13/17

    Fédération des entreprises de la beauté

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 4 S 100/05

    Beamtenrecht - Unterhaltsbeitrag

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-430/97

    Johannes

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1998 - C-176/97

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien und

  • EuG, 14.12.1993 - T-29/93

    Antonio Calvo Alonso-Cortès gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 18.03.1982 - 212/81

    Bodson / Caisse de pensions des employés privés

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1983 - 118/82

    Maria Grazia Celant und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-333/90

    Royale belge gegen Robert Joris. - Beamtenstatut - Übergang von Forderungen auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88

    Marijke Schneemann und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1987 - 383/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 315/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990 - C-37/89

    Michel Weiser gegen Caisse nationale des barreaux français. - Übertragung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1986 - 186/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Von einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1985 - 72/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1988 - 260/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Versagung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht