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   EuGH, 17.12.1981 - 272/80   

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EuGH, 17.12.1981 - 272/80 (https://dejure.org/1981,486)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1981 - 272/80 (https://dejure.org/1981,486)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 272/80 (https://dejure.org/1981,486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

    FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT VON MENSCHEN - REGELUNG DER ZULASSUNG VON SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTELN - ZULASSUNGSERFORDERNIS FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE , DIE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT BEREITS ZUGELASSEN WORDEN SIND - ZULÄSSIGKEIT - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage zur Vereinbarkeit eines nationalen Zulassungserfordernisses für Schädlingsbekämpfungsmittel mit den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über den freien Warenverkehr ; Zulassungserfordernis für ein Erzeugnis trotz rechtmäßigen Inverkehrbringens des ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - SCHUTZ DER GESUNDHEIT VON MENSCHEN - REGELUNG DER ZULASSUNG VON SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTELN - ZULASSUNGSERFORDERNIS FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE , DIE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT BEREITS ZUGELASSEN WORDEN SIND - ZULÄSSIGKEIT - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Schädlingsbekämpfungsmittel - Zulassung - Maßnahmen gleicher Wirkung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 3277
  • NJW 1982, 1211
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 272/80
    Eine dahin gehende Auffassung beruhe auf einem aus der Rechtssache 148/78, Ratti (Sig. 1979, 1629), ohne jeden Vorbehalt gezogenen Gegenbeschluß, der viel zu weit gehe, wie die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe (Slg. 1979, 649), und vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli und Andres (Slg. 1980, 2071), zeigten.

    Die Kommission ist im übrigen der Ansicht, das Problem sei im Wege einer Weiterentwicklung des Urteils des Gerichtshofes in der genannten Rechtssache 120/78 sowie der darauffolgenden Rechtsprechung zu lösen.

    Die Auslegung des Gerichtshofes (Urteile in den Rechtssachen 120/78 und 788/79), nach der es möglich sein müsse, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und vermarktete Erzeugnisse in die anderen Mitgliedstaaten ohne Einschränkung einzuführen und dort in den Verkehr zu bringen, beschränke sich auf Artikel 30 und lasse die Möglichkeit nationaler Beschränkungen offen, die gegebenenfalls und ausnahmsweise aufgrund der in Artikel 36 des Vertrages aufgeführten Erwägungen gerechtfertigt seien.

    b) daß Hemmnisse insoweit hingenommen werden könnten, als die nationalen Vorschriften unentbehrlich seien für den Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und für den Verbraucherschutz; dies folge aus den Urteilen vom 20. Februar 1979, Rewe (Rechtssache 120/78), vom 26. Juni 1980, Gilli (Rechtssache 788/79), und vom 19. Februar 1981, Keldermann.

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 272/80
    Eine dahin gehende Auffassung beruhe auf einem aus der Rechtssache 148/78, Ratti (Sig. 1979, 1629), ohne jeden Vorbehalt gezogenen Gegenbeschluß, der viel zu weit gehe, wie die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe (Slg. 1979, 649), und vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli und Andres (Slg. 1980, 2071), zeigten.

    Die Auslegung des Gerichtshofes (Urteile in den Rechtssachen 120/78 und 788/79), nach der es möglich sein müsse, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und vermarktete Erzeugnisse in die anderen Mitgliedstaaten ohne Einschränkung einzuführen und dort in den Verkehr zu bringen, beschränke sich auf Artikel 30 und lasse die Möglichkeit nationaler Beschränkungen offen, die gegebenenfalls und ausnahmsweise aufgrund der in Artikel 36 des Vertrages aufgeführten Erwägungen gerechtfertigt seien.

    b) daß Hemmnisse insoweit hingenommen werden könnten, als die nationalen Vorschriften unentbehrlich seien für den Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und für den Verbraucherschutz; dies folge aus den Urteilen vom 20. Februar 1979, Rewe (Rechtssache 120/78), vom 26. Juni 1980, Gilli (Rechtssache 788/79), und vom 19. Februar 1981, Keldermann.

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 272/80
    Sie weist dazu auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Denkavit (Slg. 1979, 3369), und in der Rechtssache 104/75, Centrafarm (Slg. 1976, 613), hin;.

    Mangels einer Harmonisierung war es somit Sache der Mitgliedstaaten zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollten, insbesondere, wie streng die durchzuführenden Kontrollen ausfallen sollten (Urteil vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75, de Peijper, Slg. 1976, 613, 635); dabei hatten sie allerdings zu beachten, daß ihren Maßnahmen durch den Vertrag Grenzen gesetzt sind.

  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 272/80
    Ihre Auffassung bleibe auch bei Berücksichtigung des Urteils vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietje (SIg. 1980, 3839), haltbar, und zwar um so mehr, als man bei der Verbraucheraufklärung, um die es in dieser Rechtssache gegangen sei, flexibler sein könne als im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

    vom nationalen Gericht vorzunehmen [sind]" (Urteil in der Rechtssache 27/80, Nr. 2 des Tenors).

  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 272/80
    Sie weist dazu auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Denkavit (Slg. 1979, 3369), und in der Rechtssache 104/75, Centrafarm (Slg. 1976, 613), hin;.
  • EuGH, 05.10.1977 - 5/77

    Tedeschi / Denkavit

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 272/80
    Sie weist dazu auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Denkavit (Slg. 1979, 3369), und in der Rechtssache 104/75, Centrafarm (Slg. 1976, 613), hin;.
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 272/80
    (Rechtssache 130/80, Slg. 1981, 527).
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus EuGH, 17.12.1981 - 272/80
    Eine dahin gehende Auffassung beruhe auf einem aus der Rechtssache 148/78, Ratti (Sig. 1979, 1629), ohne jeden Vorbehalt gezogenen Gegenbeschluß, der viel zu weit gehe, wie die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe (Slg. 1979, 649), und vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli und Andres (Slg. 1980, 2071), zeigten.
  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Deshalb ist die Kommission der Ansicht, man könne nicht die gleichen Kriterien für den Schutz der öffentlichen Gesundheit auf ein Erzeugnis wie Milch einerseits ·-· das einen großen Verbrauch habe und dessen charakteristische Merkmale klar festgelegt und kontrolliert seien - und auf ganz neue und nur teilweise geprüfte Erzeugnisse wie die Schädlingsbekämpfungsmittel und die chemischen Konservierungsmittel andererseits anwenden, die Gegenstand der Urteile des Gerichtshofes vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 53/80 (Koninklijke Kaasfabriek Eyssen B.V., Slg. 1981, 409) und vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten B.V., Slg. 1981, 3277) gewesen seien.

    Das Vereinigte Königreich meint, die in seinen Augen vorrangige Bedeutung des Erfordernisses der öffentlichen Gesundheit, das der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (a. a. O.) und vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 53/80 (a. a. O.) anerkannt habe und auf das die Kommission in ihren Erklärungen in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.) hinweise, veranlasse es dazu, ein System des Verbraucherschutzes auszuarbeiten, das höchstmögliche Garantien für die Verbraucher gemäß dem vom Gerichtshof in Randnummer 15 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (a. a. O.) anerkannten Grundsatz mit sich bringe, wonach "es .

    Richtung, wobei am überzeugendsten in diesem Punkt das Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (a. a. O.) sei, das im übrigen durch andere Entscheidungen bestätigt worden sei, wie durch die Urteile vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik, Slg. 1981, 3019) und vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.).

    Die französische Regierung erklärt, sie messe diesem Verfahrenspunkt eine große Bedeutung bei, denn er sei Voraussetzung für den Erfolg der Zusammenarbeit, die die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie unter anderem im Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.) zum Ausdruck komme, einzuführen hätten, um die Kontrollen auf den noch nicht vom Gemeinschaftsrecht harmonisierten Gebieten abzubauen.

    Die Zusammenarbeit, auf die der Gerichtshof in der Rechtssache 272/80 (a. a. O.) hingewiesen habe, könne im vorliegenden Fall nicht gelten, berücksichtige man die Vielfältigkeit der Probleme, die in der Klagebeantwortung aufgezeigt worden seien, und stehe auch in direktem Widerspruch zu den Schlußanträgen von Generalanwalt Mayras in der Rechtssache 244/78 (a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1996 - C-293/94

    Strafverfahren gegen Jacqueline Brandsma. - Freier Warenverkehr - Ausnahmen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-400/96

    Strafverfahren gegen Jean Harpegnies.

    (1) - Vgl. Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten BV, Slg. 1981, 3277, Randnr. 9).

    (10) - Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1).

    (13) - In diesem Sinne vgl. Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1), Randnr. 11.

    (15) - Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1), Randnr. 13.

    (17) - Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 12; vgl. auch Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1), Randnr. 14.

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