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   EuGH, 10.03.1981 - 36/80, 71/80   

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https://dejure.org/1981,322
EuGH, 10.03.1981 - 36/80, 71/80 (https://dejure.org/1981,322)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.1981 - 36/80, 71/80 (https://dejure.org/1981,322)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 1981 - 36/80, 71/80 (https://dejure.org/1981,322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - VERFAHRENSSTADIUM , IN WELCHEM ES EINER VORLAGE BEDARF - ERMESSEN DES NATIONALEN GERICHTS

  • EU-Kommission

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse; Auslegung des Art. 177 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Ermessen eines nationalen Gerichts bezüglich des Zeitpunkts einer Vorlage einer Auslegungsfrage an den Gerichtshof ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177
    1. VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - VERFAHRENSSTADIUM , IN WELCHEM ES EINER VORLAGE BEDARF - ERMESSEN DES NATIONALEN GERICHTS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts; Klärung des Sachverhalts und der nach nationalem Recht zu beurteilenden Fragen zum Zeitpunkt der Vorlage; Vereinbarkeit einer vorübergehend erhobenen nationalen Steuer im Rahmen ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 735
  • NJW 1981, 1890
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.07.1979 - 244/78

    Union laitière normande / French Dairy Farmers

    Auszug aus EuGH, 10.03.1981 - 36/80
    6 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 244/78 (Union Laitière Normande, Sig. 1979, 2663) festgestellt hat, macht es die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, erforderlich, den rechtlichen Rahmen zu umreißen, in den sich die erbetene Auslegung einfügen soll.
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Ferner geht aus Artikel 234 Absatz 2 EG klar hervor, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, darüber zu entscheiden, in welchem Verfahrensstadium es ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof richten soll (Urteil vom 10. März 1981 in den Rechtssachen 36/80 und 71/80, Irish Creamery Milk Suppliers Association u. a., Slg. 1981, 735, Randnr. 5, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-236/98, JÄMO, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 30).
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Daraus folgt erstens, dass es zwar je nach der Gestaltung des Falles von Vorteil sein kann, wenn zum Zeitpunkt der Vorlage an den Gerichtshof die ausschließlich nach nationalem Recht zu beurteilenden Fragen geklärt sind (vgl. Urteil vom 10. März 1981, 1rish Creamery Milk Suppliers Association u. a., 36/80 und 71/80, Slg. 1981, 735, Randnr. 6), dass aber die nationalen Gerichte ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof haben, wenn sie der Auffassung sind, dass ein bei ihnen anhängiges Verfahren Fragen der Auslegung oder der Gültigkeit der unionsrechtlichen Bestimmungen aufwirft, über die diese Gerichte im konkreten Fall entscheiden müssen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, Slg. 1974, 33, Randnr. 3, vom 27. Juni 1991, Mecanarte, C-348/89, Slg. 1991, I-3277, Randnr. 44, und vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-9641, Randnr. 88).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

    Aus Art. 234 Abs. 2 EG geht klar hervor, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, darüber zu entscheiden, in welchem Verfahrensstadium es ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof richten soll (vgl. Urteile vom 10. März 1981, 1rish Creamery Milk Suppliers Association u. a., 36/80 und 71/80, Slg. 1981, 735, Randnr. 5, und vom 30. März 2000, JämO, C-236/98, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 30).
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