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   EuGH, 07.06.1983 - 78/82   

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EuGH, 07.06.1983 - 78/82 (https://dejure.org/1983,1520)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.1983 - 78/82 (https://dejure.org/1983,1520)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 1983 - 78/82 (https://dejure.org/1983,1520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . STAATLICHE HANDELSMONOPOLE - UMFORMUNGSVERPFLICHTUNG - TRAGWEITE

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Judicialis

    EWG-VERTRAG ART. 169

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    EWG-VERTRAG ART. 169
    1. STAATLICHE HANDELSMONOPOLE - UMFORMUNGSVERPFLICHTUNG - TRAGWEITE

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Umformung des staatlichen Tabakwarenmonopols - Festsetzung von Handelsspannen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 1955
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.02.1976 - 59/75

    Manghera u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.06.1983 - 78/82
    Schon im Urteil vom 3. Februar 1976 (Manghera, Rechtssache 59/75, Slg. 1976, 91) habe der Gerichtshof es für diskriminierend im Sinne von Artikel 37 erachtet, wenn ein Staat sein ausschließliches Recht zur Einfuhr für bestimmte Waren beibehalte, die er selbst auch herstelle, weil das Monopol nicht umhinkönne, seine eigenen Erzeugnisse denen der Konkurrenten vorzuziehen.

    1 1 Es ist zunächst daran zu erinnern, daß - wie der Gerichtshof insbesondere in seinen Urteilen vom 3. Februar 1976 (Rechtssache 59/75 Manghera, Slg. 1976, 91) und vom 13. März 1979 (Rechtssache 91/78, Hansen, Slg. 1979, 935) ausgeführt hat - Artikel 37 EWG-Vertrag nicht die völlige Abschaffung der nationalen Handelsmonopole verlangt, sondern ihre Umformung in der Weise vorschreibt, daß jede Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen zwischen den Angehörigen der Mitgliedstaaten ausgeschlossen ist.

  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus EuGH, 07.06.1983 - 78/82
    b) Zum anderen sei die Festsetzung von Handelsspannen durch den Staat geeignet, die Wettbewerbsbedingungen und die Chancengleichheit zu verzerren und die Chancengleichheit für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Waren, wie sie Artikel 37 EWG-Vertrag im Lichte des Urteils des Gerichtshofes vom 13. März 1979 (Rechtssache 91/78, Hansen, Slg.1979, 954) fordere, zu beeinträchtigen.

    1 1 Es ist zunächst daran zu erinnern, daß - wie der Gerichtshof insbesondere in seinen Urteilen vom 3. Februar 1976 (Rechtssache 59/75 Manghera, Slg. 1976, 91) und vom 13. März 1979 (Rechtssache 91/78, Hansen, Slg. 1979, 935) ausgeführt hat - Artikel 37 EWG-Vertrag nicht die völlige Abschaffung der nationalen Handelsmonopole verlangt, sondern ihre Umformung in der Weise vorschreibt, daß jede Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen zwischen den Angehörigen der Mitgliedstaaten ausgeschlossen ist.

  • EuGH, 06.11.1979 - 16/79

    Danis

    Auszug aus EuGH, 07.06.1983 - 78/82
    1976, 291, vom 24. Januar 1978, Rechtssache 82/77, van Tiggele, Slg. 1978, 25, und vom 6. November 1979, verbundene Rechtssachen 16 bis 20/79, Danis, Slg. 1979, 3327) - unterschiedslos für inländische wie für eingeführte Erzeugnisse geltende nationale Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung als solche keine Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung sind, jedoch eine solche Wirkung entfalten können, wenn sie aufgrund des gewählten Preisniveaus die eingeführten Erzeugnisse benachteiligen, insbesondere weil ihr aus einem niedrigeren Gestehungspreis resultierender Wettbewerbsvorteil aufgehoben wird oder weil ein Höchstpreis auf einem derart niedrigen Niveau festgesetzt ist, daß die Händler, die die fraglichen Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat einführen wollen, dies - unter Berücksichtigung der allgemeinen Lage bei Einfuhrerzeugnissen verglichen mit der bei inländischen Produkten - nur mit Verlust tun könnten.
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 07.06.1983 - 78/82
    1976, 291, vom 24. Januar 1978, Rechtssache 82/77, van Tiggele, Slg. 1978, 25, und vom 6. November 1979, verbundene Rechtssachen 16 bis 20/79, Danis, Slg. 1979, 3327) - unterschiedslos für inländische wie für eingeführte Erzeugnisse geltende nationale Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung als solche keine Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung sind, jedoch eine solche Wirkung entfalten können, wenn sie aufgrund des gewählten Preisniveaus die eingeführten Erzeugnisse benachteiligen, insbesondere weil ihr aus einem niedrigeren Gestehungspreis resultierender Wettbewerbsvorteil aufgehoben wird oder weil ein Höchstpreis auf einem derart niedrigen Niveau festgesetzt ist, daß die Händler, die die fraglichen Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat einführen wollen, dies - unter Berücksichtigung der allgemeinen Lage bei Einfuhrerzeugnissen verglichen mit der bei inländischen Produkten - nur mit Verlust tun könnten.
  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Tabak, Slg. 1983, 1955); Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77 (GB-Inno/ATAB, Slg. 1977, 2115) könnten gleichermaßen auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbare nationale Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung nicht Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen darstellen, da diese Regelung die Freiheit der Produzenten bei der Festlegung der Einzelverkaufspreise nicht berühre.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    (41) - Vgl. Urteile Manghera, zitiert in Fußnote 36 (Randnr. 9), und Miritz, zitiert in Fußnote 35 (Randnr. 8), sowie Urteile vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 (Hansen II, Slg. 1979, 935, Randnr. 13), vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 1955, Randnr. 11), Urteil Kommission/Griechenland, zitiert in Fußnote 39 (Randnr. 42) und Urteil Banchero II, zitiert in Fußnote 40 (Randnr. 27).

    (61) - In diesem Sinn hat wohl auch Generalanwältin Rozès das Urteil Manghera in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, zitiert in Fußnote 41) verstanden.

    (109) - Vgl. in diesem Sinne Abschnitt C der Schlussanträge von Generalanwältin Rozès in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, zitiert in Fußnote 41).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-189/95

    DAS MONOPOL DES "SYSTEMBOLAG" VERSTÖB NICHT GEGEN DEN EG-VERTRAG

    Zu den Bestimmungen über das Bestehen und die Funktionsweise des Monopols Artikel 37 soll sowohl nach seinem Wortlaut wie nach seiner Stellung im System des Vertrages die Einhaltung der Grundregel des freien Warenverkehrs innerhalb des gesamten Gemeinsamen Marktes insbesondere durch die Abschaffung der mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten und auf diese Weise normale Wettbewerbsbedingungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten aufrechterhalten, wenn ein bestimmtes Erzeugnis in dem einen oder anderen dieser Staaten einem staatlichen Handelsmonopol unterliegt (Urteile vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 59/75, Manghera u. a., Slg. 1976, 91, Randnr. 9, Hansen, a. a. O., Randnr. 8, vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 Kommission/Italien, Slg. 1983, 1955, Randnr. 11, vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 42, und vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93, Banchero, Slg. 1995, I-4663, Randnr. 27, nachstehend: Urteil Banchero II).
  • EuGH, 28.04.1993 - C-306/91

    Kommission / Italien

    Die Vereinbarkeit des italienischen Rechts mit dem Gemeinschaftsrecht in diesem Punkt sei übrigens bereits vom Gerichtshof in dem Urteil vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 1955) festgestellt worden.

    14 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordern die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes auf den vom Gemeinschaftsrecht umfassten Gebieten eine eindeutige Formulierung der Rechtsnormen der Mitgliedstaaten, die den betroffenen Personen die klare und genaue Kenntnis ihrer Rechten und Pflichten ermöglicht und die innerstaatlichen Gerichte in die Lage versetzt, deren Wahrung sicherzustellen (siehe Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249, Randnr. 12).

    22 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077) soll die vorprozessuale Phase des Vertragsverletzungsverfahrens den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen, der somit anschließend nicht mehr erweitert werden kann.

  • EuGH, 31.05.2005 - C-438/02

    DAS SCHWEDISCHE MONOPOL FÜR DEN EINZELHANDELSVERKAUF VON ARZNEIMITTELN VERSTÖSST

    4 und 5, vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78, Hansen, Slg. 1979, 935, Randnr. 8, vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 1955, Randnr. 11, vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93, Banchero, Slg. 1995, I-4663, Randnr. 27, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-189/95, Franzén, Slg. 1997, I-5909, Randnr. 38).

    47 In dieser Hinsicht folgt aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass Artikel 86 Absatz 2 EG als Rechtfertigungsgrund dafür angeführt werden kann, dass ein Mitgliedstaat einem Unternehmen, das mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist, gegen Artikel 31 Absatz 1 EG verstoßende ausschließliche Rechte einräumt, soweit die Erfüllung der diesem Unternehmen übertragenen besonderen Aufgabe nur durch die Einräumung solcher Rechte gewährleistet werden kann und die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderläuft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 1997 in den Rechtssachen C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 32, C-158/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-5789, Randnr. 43, und C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-170/04

    Rosengren u.a. - Alkoholische Getränke - Schwedisches Einzelhandelsmonopol -

    9 - Vgl. Urteil Franzén Randnr. 38. Vgl. auch Urteile vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 59/75 (Manghera u. a., Slg. 1976, 91, Randnrn. 4 und 5), Hansen, Randnr. 8, vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 1955, Randnr. 11), vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93 (Banchero, Slg. 1995, I-4663, Randnr. 27) und vom 31. Mai 2005 in der Rechtssache C-438/02 (Hanner, Slg. 2005, I-4551, Randnr. 34).

    In diesem Fall ist nämlich nach Ansicht des Gerichtshofes zu prüfen, ob die nationale Regelung "geeignet [ist], die Absatzbedingungen nur der Wirtschaftsteilnehmer oder Verkäufer anderer Mitgliedstaaten unmittelbar zu beeinträchtigen" (vgl. Urteile Manghera u. a., Randnr. 12, vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 [Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 44] und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-158/94 [Kommission/Italien, Slg. 1997, I-5789, Randnr. 23]).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER

    174: - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwältin Rozès in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Urteil vom 7. Juni 1983, Slg. 1983, 1955, Abschnitt VI - C), und die Schlussanträge von Generalanwalt Cosmas in den Rechtssachen Kommission/Niederlande, Kommission/Italien und Kommission/Frankreich (Urteile vom 23. Oktober 1997, Nr. 126).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-280/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS PHILIPPE LÉGER SIND DIE ZUSCHÜSSE, DIE

    84: - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Rozès in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Urteil vom 7. Juni 1983, Slg. 1983, 1955, Abschnitt VI-C) und des Generalanwalts Cosmas in den Rechtssachen Kommission/Niederlande, Kommission/Italien, Kommission/Frankreich und Kommission/Spanien (Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Slg. 1997, I-5699, in der Rechtssache C-158/94, Slg. 1997, I-5789, in der Rechtssache C-159/94, Slg. 1997, I-5815, und C-160/94, Slg. 1997, I-5851, Nr. 126).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Banchero

    27 Denn wie der Gerichtshof insbesondere in seinen Urteilen vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 59/75 (Manghera u. a., Slg. 1976, 91), vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 (Hansen, Slg. 1979, 935) und vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 1955) ausgeführt hat, verlangt Artikel 37 des Vertrages nicht die völlige Abschaffung der staatlichen Handelsmonopole, sondern schreibt vor, sie in der Weise umzuformen, daß jede Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen zwischen den Angehörigen der Mitgliedstaaten ausgeschlossen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Giorgio Domingo Banchero.

    Hingegen steht diese Bestimmung für sich allein einem nationalen System mit Alleinverkaufsrechten nicht entgegen (vgl. gerade für das italienische Tabakmonopol Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 1955, Randnr. 11).

    (6) - Siehe hierzu Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1993 in der Rechtssache C-306/91 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-2133).

  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1993 - C-306/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-438/02

    Hanner - Artikel 31 EG - Staatliche Monopole - Monopol für den

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 30/87

    Corinne Bodson gegen SA Pompes funèbres des régions libérées. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-63/94

    Groupement national des négociants en pommes de terre de Belgique gegen ITM

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-346/02

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1988 - 169/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990 - 202/88

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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