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   EuGH, 13.12.1983 - 222/82   

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EuGH, 13.12.1983 - 222/82 (https://dejure.org/1983,842)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.1983 - 222/82 (https://dejure.org/1983,842)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1983 - 222/82 (https://dejure.org/1983,842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Apple und Pear Development Council

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - OBST UND GEMÜSE - FREIER WARENVERKEHR - NATIONALE KÖRPERSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DER OBSTERZEUGUNG - ZULÄSSIGKEIT - BEURTEILUNGSKRITERIEN

  • EU-Kommission

    Apple und Pear Development Council

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 34
    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - OBST UND GEMÜSE - FREIER WARENVERKEHR - NATIONALE KÖRPERSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DER OBSTERZEUGUNG - ZULÄSSIGKEIT - BEURTEILUNGSKRITERIEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 4083
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 24.11.1982 - 249/81

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    In ihrer Antwort auf die Fragen des Gerichtshofes verweist die Regierung des Vereinigten Königreichs auf das Urteil vom 24. November 1982 in der Rechtssache 249/81 (Kommission/Irland, "Buy Irish", Slg. 1982, 4005) und führt aus, im vorliegenden Verfahren gehe es um Agrarbeihilfen; in solchen Fällen habe die Kommission häufig die Auffassung vertreten, die Beihilfe verstoße weder gegen den EWG-Vertrag noch gegen hierauf gestützte Verordnungen.

    7 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. November 1982 in der Rechtssache 249/81 (Kommission/Irland, Slg. 1982, 4005) entschieden hat, kann eine Werbekampagne, die den Absatz und Kauf einheimischer Erzeugnisse fördern soll, unter bestimmten Umständen unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag fallen, wenn sie von amtlichen Stellen unterstützt wird.

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    Der Council vertritt, gestützt auf die Urteile des Gerichtshofes vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne, Slg. 1976, 455) und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit Italiana, Slg. 1980, 1205) sowie in den verbundenen Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Salumi, Slg. 1980, 1237), die Auffassung, wenn der Gerichtshof den streitigen Beitrag teilweise oder insgesamt für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erklären wolle, so müsse er auch entscheiden, daß die Wirkungen des Urteils auf die Geschäftsjahre nach seinem Erlaß beschränkt seien.

    38 Weiter können und müssen die nationalen Gerichte unter anderem nach dem Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit Italiana, Sig. 1980, 1205) die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften in der Auslegung, die der Gerichtshof ihnen im Rahmen des Artikels 177 EWG-Vertrag gibt, auch auf Rechtsverhältnisse anwenden, die vor Erlaß des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Rechtsstreit vorliegen.

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    Die Abgabe verstoße nicht gegen die Artikel 12, 16 oder 95 EWG-Vertrag und sei entsprechend dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595) grundsätzlich als Teil eines Beihilfesystems anzusehen, auf das die Artikel 92 bis 94 EWG-Vertrag Anwendung fänden; hinsichtlich der Artikel 30 und 34 EWG-Vertrag gehe aus dem Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli, Slg. 1977, 557) deutlich hervor, daß Maßnahmen fiskalischer Art oder solche, die ein Beihilfesystem umfaßten, im Regelfall nicht unter die Artikel 30 bis 34 fielen.

    30 Hinsichtlich der Artikel 30 und 34 EWG-Vertrag genügt insoweit, unter anderem nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli & Volpi/Meroni, Slg. 1977, 557), die Feststellung, daß die Abgaben als Maßnahmen fiskalischer Art oder Maßnahmen gleicher Wirkung nicht unter diese Artikel, sondern unter die Artikel 9 bis 16 und 95 EWG-Vertrag fallen.

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    Hinsichtlich der Abgabe trägt der Council, gestützt auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) und die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2195 [2209 f.]), vor, diese könne keine "Maßnahme gleicher Wirkung" darstellen, da finanzielle Handelshindernisse, wie sich aus diesen Rechtssachen ergäben, nach den Artikeln 12 bis 16 EWG-Vertrag zu beurteilen seien.

    In Anbetracht dessen, daß der überwiegende Teil der durch die jährliche Abgabe aufgebrachten Mittel für Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen verwendet werde, die bei den Verbrauchern das Bewußtsein vom Vorhandensein englischer Äpfel und Birnen pflegen und stärken sollten, stehe die Abgabe in völliger Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht, wie es sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe (vgl. das Urteil Geddo, a. a. O.).

  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    Hinsichtlich der Abgabe trägt der Council, gestützt auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) und die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2195 [2209 f.]), vor, diese könne keine "Maßnahme gleicher Wirkung" darstellen, da finanzielle Handelshindernisse, wie sich aus diesen Rechtssachen ergäben, nach den Artikeln 12 bis 16 EWG-Vertrag zu beurteilen seien.

    In diesem Zusammenhang berufe sich der Council weiter auf das Urteil vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2161), in dem der Gerichtshof stillschweigend anerkannt habe, daß die reinen Werbezwecke, für die die dort streitige Abgabe von der nationalen Behörde u. a. verwendet worden sei, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar seien, wie dies auch vom Generalanwalt in dieser Rechtssache vertreten worden sei (vgl. S. 2214).

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    Der Council vertritt, gestützt auf die Urteile des Gerichtshofes vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne, Slg. 1976, 455) und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit Italiana, Slg. 1980, 1205) sowie in den verbundenen Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Salumi, Slg. 1980, 1237), die Auffassung, wenn der Gerichtshof den streitigen Beitrag teilweise oder insgesamt für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erklären wolle, so müsse er auch entscheiden, daß die Wirkungen des Urteils auf die Geschäftsjahre nach seinem Erlaß beschränkt seien.
  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    Die Kommission verweist schließlich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69 (Frankreich/Kommission, Slg. 1970, 487), aus dem folge, daß die den englischen Apfel- und Birnenerzeugern auferlegte steuerähnliche Abgabe infolge der Rechtswidrigkeit der fraglichen Beihilfe seit demselben Zeitpunkt rechtswidrig sei.
  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    Hierzu verweist die Kommission auf die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa, Slg. 1964, 1251), vom 19. Juni 1973 in der Rechtssache 77/72 (Capolongo, Slg. 1973, 611) und vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73 (Lorenz, Slg. 1973, 1471).
  • EuGH, 26.10.1983 - 297/82

    Danske Landboforeningen

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    31 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere nach dem Urteil vom 26. Oktober 1983 in der Rechtssache 297/82 (die Samvirkende Danske Landboforeninger, Sig. 1983, 3299), ist eine den landwirtschaftlichen Erzeugern auferlegte Abgabe jedoch mit den gemeinschaftrechtlichen Vorschriften über die Agrarpolitik unvereinbar, wenn sie durch ihren Einfluß auf die Preisbildung oder durch die sich daraus möglicherweise ergebende Strukturänderung bei den landwirtschaftlichen Betrieben bewirkt, daß das Funktionieren der innerhalb der betreffenden gemeinsamen Marktorganisation vorgesehenen Mechanismen behindert wird.
  • EuGH, 10.07.1980 - 811/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

    Auszug aus EuGH, 13.12.1983 - 222/82
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs ist der Auffassung, die Punkte ii) und iii) der dritten Frage beträfen nationales Recht, und sie weist ganz allgemein auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 (Ariete, Sig. 1980, 2545) hin.
  • EuGH, 29.03.1979 - 231/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 27.03.1980 - 66/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi

  • EuGH, 02.02.1977 - 50/76

    Amsterdam Bulb BV / Produktschap voor siergewassen

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

  • EuGH, 10.07.1980 - 152/78

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

  • EuGH, 18.05.1977 - 111/76

    Officier van justitie / Beert van den Hazel

  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

  • EuGH - 76/80 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    D'Alimonte / Kommission

  • EuGH, 01.04.1982 - 141/81

    Holdijk

  • EuGH, 30.10.1980 - 26/80

    Schneider-Import / Hautzollamt Mainz

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

  • EuGH, 18.10.1979 - 5/79

    Buys

  • EuGH, 23.01.1975 - 51/74

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

  • EuGH, 22.01.1976 - 60/75

    Russo / AIMA

  • EuGH, 05.11.2002 - C-325/00

    Kommission / Deutschland

    Eine solche Einrichtung, die durch ein innerstaatliches Gesetz eines Mitgliedstaats geschaffen worden ist und durch einen von den Erzeugern zu entrichtenden Beitrag finanziert wird, kann nach dem Gemeinschaftsrecht nicht dieselbe Freiheit hinsichtlich der Förderung der inländischen Erzeugung genießen wie die Erzeuger selbst oder wie freiwillige Erzeugergemeinschaften (in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 1983 in der Rechtssache 222/82, Apple and Pear Development Council, Slg. 1983, 4083, Randnr. 17).

    Eine solche Regelung, die zur Förderung des Absatzes in Deutschland hergestellter Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft eingeführt wurde und deren Werbebotschaft die deutsche Herkunft der betreffenden Erzeugnisse hervorhebt, kann die Verbraucher dazu veranlassen, anstelle importierter Erzeugnisse die mit dem CMA-Gütezeichen versehenen Erzeugnisse zu kaufen (in diesem Sinne Urteile Kommission/Irland, Randnr. 25, und Apple and Pear Development Council, Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 218/85

    Association comité économique agricole régional fruits et légumes de Bretagne

    Mit einem in vielerlei Hinsicht ähnlichen Problem konfrontiert - der gemeinschaftsrechtlichen Zülässigkeit einer nationalen Regelung, die bestimmten Erzeugern den Beitritt zu einer Körperschaft zur Förderung der Erzeugung und des Verkaufs von Äpfeln und Birnen vorschrieb -, haben Sie nämlich entschieden, daß eine solche Regelung "nur dann als mit den ... Vorschriften [der Verordnung Nr. 1035/72] unvereinbar anzusehen [ist], wenn die Tätigkeit der Körperschaft mit diesen Vorschriften unvereinbar ist" (Urteil vom 13. Dezember 1983 in der Rechtssache 222/82, Apple and Pear Development Council/Lewis, Slg. 1983, 4083, 4122).

    Der Erga-omnes-Wirkung dieser Regelung stehe mit anderen Worten ein Vorteil für den gesamten Obst- und Gemüsesektor der Region gegenüber; diese Regelung könne daher nicht als im Widerspruch zur gemeinsamen Marktorganisation stehend angesehen werden, die bekanntlich die gleichen Ziele verfolge (vgl. in dieser Hinsicht das bereits zitierte Urteil in der Rechtssache 222/82, Punkt 1 a des Tenors).

    Dazu bemerke ich zum einen, daß "die Mitgliedstaaten", sobald eine gemeinsame Marktorganisation geschaffen worden ist, "verpflichtet [sind], sich aller Maßnahmen zu enthalten", die von dieser Regelung abweichen oder sie verletzen könnten (Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347, 2372), und zum andern, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber im vorliegenden Fall für Blumenkohl und für Artischocken genaue Qualitätsnormen festgelegt hat (Verordnungen Nr. 23 vom 4. April 1962, ABl. Nr. 30, S. 965, Anhang II, und Nr. 58 vom 15. Juni 1962, ABl. Nr. 56, S'. 1607, Anhang I) und damit ein System geschaffen hat, dem der Gerichtshof "abschließenden Charakter" zuerkannte (Urteil in der Rechtssache 222/82, a. a. O., Punkt 1 c des Tenors).

    Hiernach ist es angebracht, auf das Urteil in der Rechtssache 222/82 zurückzukommen.

  • VG Köln, 18.05.2006 - 13 K 2230/05
    Slg. 1982, S. 4005, bzw. eingeführte Produkte in den Augen der Verbraucher herabzusetzen, vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1983 - Rechtssache 222/82, Amtl.

    Slg. 1983, S. 4083, ist nicht mehr zusätzliche Voraussetzung für einen Verstoß gegen diese Bestimmung, vgl. Korte/Oschmann, "Das CMA-Gütezeichen - Ein Auslaufmodell?" in NJW 2003, 1766, 1767.

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