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   EuGH, 10.01.1985 - 229/83   

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https://dejure.org/1985,504
EuGH, 10.01.1985 - 229/83 (https://dejure.org/1985,504)
EuGH, Entscheidung vom 10.01.1985 - 229/83 (https://dejure.org/1985,504)
EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 1985 - 229/83 (https://dejure.org/1985,504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Leclerc / Au blé vert

    1 . WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELN - VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

  • EU-Kommission

    Leclerc / Au blé vert

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Grundsätze des Gemeinsamen Marktes; Nationale Rechtsvorschriften über den Buchpreis; Mengenmäßige Beschränkung; Maßnahme gleicher Wirkung; Diskriminierung eingeführter Erzeugnisse durch nationale Regelungen; Enge Auslegung des Art. 36 EWG- Vertrag; Schutz der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 2; ; EWG-Vertrag Art. 3 Buchst. F; ; EWG-Vertrag Art. 5 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 1
  • NJW 1985, 1615
  • GRUR Int. 1985, 190
  • ZUM 1985, 212
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus EuGH, 10.01.1985 - 229/83
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Tabak, Slg. 1983, 1955); Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77 (GB-Inno/ATAB, Slg. 1977, 2115) könnten gleichermaßen auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbare nationale Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung nicht Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen darstellen, da diese Regelung die Freiheit der Produzenten bei der Festlegung der Einzelverkaufspreise nicht berühre.

    H Wenn diese Vorschriften auch nur das Verhalten von Unternehmen und nicht durch Gesetz oder Verordnung getroffene Maßnnahmen der Mitgliedstaaten betreffen, so dürfen diese doch nach Artikel 5 Absatz 2 EWG-Vertrag durch ihre nationalen Rechtsvorschriften nicht die uneingeschränkte und einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und die Wirksamkeit der zu dessen Vollzug ergangenen oder zu treffenden Maßnahmen beeinträchtigen und keine Maßnahmen, auch nicht in Form von Gesetzen oder Verordnungen, ergreifen oder beibehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln ausschalten könnten (Urteile vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68, Walt Wilhelm u. a., Slg. 1969, 1, und vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77, Inno/ATAB, Slg. 1977, 2115).

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus EuGH, 10.01.1985 - 229/83
    H Wenn diese Vorschriften auch nur das Verhalten von Unternehmen und nicht durch Gesetz oder Verordnung getroffene Maßnnahmen der Mitgliedstaaten betreffen, so dürfen diese doch nach Artikel 5 Absatz 2 EWG-Vertrag durch ihre nationalen Rechtsvorschriften nicht die uneingeschränkte und einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und die Wirksamkeit der zu dessen Vollzug ergangenen oder zu treffenden Maßnahmen beeinträchtigen und keine Maßnahmen, auch nicht in Form von Gesetzen oder Verordnungen, ergreifen oder beibehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln ausschalten könnten (Urteile vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68, Walt Wilhelm u. a., Slg. 1969, 1, und vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77, Inno/ATAB, Slg. 1977, 2115).
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.01.1985 - 229/83
    Zur Begründung ihrer Rechtsauffassung verweist die Association des Centres distributeurs Edouard Leclerc auf die Entscheidung der Kommission vom 25. November 1981 in der Sache VBBB-VBVB (ABl. L 54 vom 25.2. 1982, S. 36) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 (Metro SB-Großmärkte/ Kommission und SABA, Sig. 1977, 1875).
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 10.01.1985 - 229/83
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, van Tiggele, Slg. 1978, 25; Urteil vom 6. November 1979 in den Rechtssachen 16-20/79, Danis, Slg. 1979, 3327) stelle dies als solches keine Behinderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten dar.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 10.01.1985 - 229/83
    Eventuelle zwingende Erfordernisse im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, (Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", Sig. 1979, 649) könnten nicht in Betracht kommen, da es sich um Bestimmungen handele, die nicht in gleicher Weise auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar seien.
  • EuGH, 06.11.1979 - 16/79

    Danis

    Auszug aus EuGH, 10.01.1985 - 229/83
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, van Tiggele, Slg. 1978, 25; Urteil vom 6. November 1979 in den Rechtssachen 16-20/79, Danis, Slg. 1979, 3327) stelle dies als solches keine Behinderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten dar.
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 10.01.1985 - 229/83
    i9 Die einzige Entscheidung der Kommission auf dem Gebiet der Preisbindung für den Verkauf von Büchern, die zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19) geführt hat, betrifft eine grenzüberschreitende Vereinbarung zwischen Berufsverbänden in zwei Mitgliedstaaten, die der Gerichtshof als mit Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag unvereinbar angesehen hat.
  • EuGH, 07.06.1983 - 78/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.01.1985 - 229/83
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Tabak, Slg. 1983, 1955); Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77 (GB-Inno/ATAB, Slg. 1977, 2115) könnten gleichermaßen auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbare nationale Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung nicht Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen darstellen, da diese Regelung die Freiheit der Produzenten bei der Festlegung der Einzelverkaufspreise nicht berühre.
  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der Art. 36 AEUV als Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Union eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 1985, Association des Centres distributeurs Leclerc und Thouars Distribution, 229/83, EU:C:1985:1, Rn. 30, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, EU:C:2008:492, Rn. 50, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, EU:C:2010:760, Rn. 38).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Entgegen der vom Gerichtshof in den Urteilen vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) und vom 10. Januar 1985 in der Rechtssache 229/83 (Leclerc u. a., Slg. 1985, 1) entwickelten Auffassung stelle der Reimport von zugelassenen Arzneimitteln aus einer Apotheke eines anderen Mitgliedstaats keine missbräuchliche Umgehung zwingender nationaler Vorschriften dar.

    Ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hergestelltes Erzeugnis, das ausgeführt und anschließend in diesen Staat wieder eingeführt wird, stellt daher ebenso ein eingeführtes Erzeugnis dar wie ein in einem anderen Mitgliedstaat hergestelltes Erzeugnis, das direkt in das Inland eingeführt wird (in diesem Sinne Urteile Leclerc u. a., Randnr. 26, und Schmit, Randnr. 10).

    Jedoch gilt dies, wie der Gerichtshof im Hinblick auf den freien Warenverkehr festgestellt hat, dann nicht, wenn sich aus objektiven Umständen ergibt, dass die betreffenden Erzeugnisse allein zum Zweck ihrer Wiedereinfuhr ausgeführt worden sind, um eine gesetzliche Regelung wie die im Ausgangsfall fragliche zu umgehen (Urteil Leclerc u. a., Randnr. 27).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist ein Mitgliedstaat zwar berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, daß sich einige seiner Staatsangehörigen unter Mißbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen; die mißbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht ist nicht gestattet (vgl. u. a. im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs die Urteile vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, Randnr. 13; vom 3. Februar 1993 in der Rechtssache C-148/91, Veronica Omroep Organisatie, Slg. 1993, I-487, Randnr. 12; und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93, TV10, Slg. 1994, I-4795, Randnr. 21; auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25; und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14; auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs Urteil vom 10. Januar 1985 in der Rechtssache 229/83, Leclerc u. a., Slg. 1985, 1, Randnr. 27; auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-206/94, Paletta, Slg. 1996, I-2357, Randnr. 24; auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnr. 43; auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik Urteil vom 3. März 1993 in der Rechtssache C-8/92, General Milk Products, Slg. 1993, I-779, Randnr. 21; auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-367/96, Kefalas u. a., Slg. 1998, I-2843, Randnr. 20).
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