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   EuGH, 23.05.1985 - 29/84   

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https://dejure.org/1985,563
EuGH, 23.05.1985 - 29/84 (https://dejure.org/1985,563)
EuGH, Entscheidung vom 23.05.1985 - 29/84 (https://dejure.org/1985,563)
EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - 29/84 (https://dejure.org/1985,563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG DER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORLIEGEN ALLGEMEINER RECHTSGRUNDSÄTZE , DIE DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE GEWÄHRLEISTEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen ; Angleichung von Rechtsvorschriften ; Erleichterung einer tatsächlichen Ausübung eines Niederlassungsrechts ; Tätigkeiten von Krankenschwestern und Krankenpflegern

  • Judicialis

    Richtlinie 77/453/EWG Art. 3; ; Richtlinie 77/453/EWG Art. 4; ; Richtlinie 77/453/EWG Art. 18; ; Richtlinie 77/453/EWG Art. 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG DER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORLIEGEN ALLGEMEINER RECHTSGRUNDSÄTZE , DIE DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE GEWÄHRLEISTEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Niederlassungsrecht und Recht auf freien Dienstleitungsverkehr - Krankenschwestern und Krankenpfleger - Durchführung von Richtlinien.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 1661
 
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Wird zitiert von ... (76)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich für die Erfüllung des Erfordernisses der Rechtssicherheit von besonderer Bedeutung, dass die Rechtslage für den Einzelnen hinreichend bestimmt und klar ist und ihn in die Lage versetzt, von allen seinen Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7, vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18, und vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-236/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73) -

    Die Bundesrepublik Deutschland macht erstens unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 25. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, EU:C:1985:229, Rn. 9, und vom 30. Juni 2016, Kommission/Polen, C-648/13, EU:C:2016:49, Rn. 73) geltend, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, Richtlinien unter Übernahme ihres Wortlauts umzusetzen, solange nur ihr Rechtsgehalt beachtet werde.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der

    Der Rechtsgedanke der Richtlinie muss sich im nationalen Recht inhaltsgleich wiederfinden (EuGH, Urteil v. 09.09.1999, Rs. C-217/97 - Kommission ./. Deutschland; EuGH, Urteil v. 23.05.1985, Rs 29/84; EuGH Urteil v. 09.04.1987 Rs. 363/85).
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