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   EuGH, 03.10.1985 - 232/84   

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https://dejure.org/1985,1757
EuGH, 03.10.1985 - 232/84 (https://dejure.org/1985,1757)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.1985 - 232/84 (https://dejure.org/1985,1757)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1985 - 232/84 (https://dejure.org/1985,1757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Tordeur

    1 . AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - ARTIKEL 215 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG - GELTUNGSBEREICH - HAFTUNG EINES GEMEINSCHAFTSORGANS GEGENÜBER EINEM LEIHARBEITNEHMER AUFGRUND NATIONALER RECHTSVORSCHRIFTEN - AUSSCHLUSS - KEINE AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES

  • EU-Kommission

    Kommission / Tordeur

  • Wolters Kluwer

    Einstellung einer Leiharbeitskraft durch die Kommission; Zahlung einer Abfindung wegen Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist; Gesamtschuldnerische Haftung zur Zahlung von Sozialabgaben; Haftung eines Gemeinschaftsorgans gegenüber einem Leiharbeitnehmer

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 178

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - ARTIKEL 215 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG - GELTUNGSBEREICH - HAFTUNG EINES GEMEINSCHAFTSORGANS GEGENÜBER EINEM LEIHARBEITNEHMER AUFGRUND NATIONALER RECHTSVORSCHRIFTEN - AUSSCHLUSS - KEINE AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung eines Gemeinschaftsorgans gegenüber Leiharbeitnehmer; Außervertragliche Haftung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Leiharbeitnehmer im Dienst der Kommission - Zuständigkeit des Gerichtshofes.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 3223
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.03.1975 - 65/74

    Porrini u.a. / EAEC u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.10.1985 - 232/84
    28 Gemäß den vorstehenden Erwägungen wie auch im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1975 in der Rechtssache 65/74 (Porrini, Sig. 1975, 319) kann daher ein Dienstvertrag mit einem Gemeinschaftsorgan, zumal ein unbefristeter Vertrag, nicht aufgrund eines Verstoßes gegen bestimmte die Leiharbeit betreffende Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Organ seinen Sitz hat, zustande kommen, selbst wenn dieser Verstoß durch eine Entscheidung eines nationalen Gerichts festgestellt worden ist; hierfür bedarf es vielmehr einer Entscheidung der zuständigen Dienststelle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19

    Manpower Lit

    44 Die Kommission verweist auf das Urteil vom 3. Oktober 1985, Tordeur (232/84, EU:C:1985:392, Rn. 27).

    52 Vgl. z. B. Urteil vom 3. Oktober 1985, Tordeur (232/84, EU:C:1985:392), und Beschluss vom 6. Juli 2001, Dubigh und Zaur-Gora/Kommission (T-375/00, EU:T:2001:181).

    93 Urteil vom 3. Oktober 1985 (232/84, EU:C:1985:392).

    Vgl. z. B. Urteil vom 3. Oktober 1985, Tordeur (232/84, EU:C:1985:392, Rn. 15 bis 21).

  • EuGH, 09.11.2000 - C-126/99

    Vitari

    Unter Hinweis auf das Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 232/84 (Tordeur u. a., Slg. 1985, 3223) macht die Kommission jedoch geltend, nationale Bestimmungen dürften nicht angewendet werden, wenn dies zu einem Eingriff in den autonomen Bereich der Gemeinschaftsorgane führen würde.

    Das Urteil Tordeur u. a. betraf nämlich die Frage, ob das Gemeinschaftsrecht der Anwendung eines nationalen Gesetzes auf die Gemeinschaftsorgane, wenn diese sich der Dienste von Leiharbeitsunternehmen bedienen, entgegensteht, wonach zwischeneinem Leiharbeitnehmer und seinem Arbeitgeber bei einer Verletzung bestimmter nationaler Bestimmungen auf dem Gebiet der Leiharbeitsverhältnisse ein unbefristeter Arbeitsvertrag besteht.

    Dieser Schutz kann jedoch nicht durch Maßnahmen gewährleistet werden, die einen Eingriff in den Autonomiebereich der Gemeinschaftsorgane darstellen würden (Urteil Tordeur u. a., Randnr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

    Vgl. auch Urteil vom 3. Oktober 1985, Kommission/Tordeur (C-232/84, EU:C:1985:392); und Beschluss vom 15. Oktober 1986, LAISA/Rat (31/86, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 15.09.2010 - C-386/09

    Briot - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2001/23/EG -

    Mit Schreiben vom 29. Juli 2003 bestritt das Generalsekretariat des Rates, dass die Überlassung von Herrn Briot unrechtmäßig und der ihm gezahlte Lohn nicht ausreichend gewesen sei, und wies darauf hin, dass nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 3. Oktober 1985, Tordeur (232/84, Slg. 1985, 3223), die in Art. 31 des Gesetzes vom 24. Juli 1987 über befristete Arbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung ( Moniteur belge vom 20. August 1987, S. 12405) vorgesehene zivilrechtliche Sanktion auf die Gemeinschaftsorgane nicht anwendbar sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

    16 - Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 232/84 (Kommission/Tordeur, Slg. 1985, 3223).
  • EuGH, 08.09.2005 - C-288/04

    AB

    Dies würde nämlich einen Eingriff in den autonomen Bereich der Gemeinschaftsorgane darstellen (Urteile vom 11. März 1975 in der Rechtssache 65/74, Porrini u. a., Slg. 1975, 319, Randnr. 15 und Nr. 2 des Tenors, und vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 232/84, Tordeur u. a., Slg. 1985, 3223, Randnrn.
  • LAG Hessen, 20.02.2020 - 5 Sa 722/19

    1. Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht zuständig, wenn in einem

    (5) Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03. Oktober 1985 - 232/84 - kann die Klägerin nichts - wie sie meint - zu ihren Gunsten herleiten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-165/01

    Betriebsrat der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich

    17: - Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 232/84 (Tordeur, Slg. 1985, 3229).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-288/04

    AB - Auslegung der Artikel 13 Absatz 1 und 16 Absatz 2 des Protokolls über die

    10 - Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 232/84 (Tordeur, Slg. 1985, 3223).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-126/99

    Vitari

    15: - Trotzdem möchte ich bemerken, dass diese Frage meiner Meinung nach in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, genauer gesagt, mit den Urteilen vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 232/84 (Tordeur, Slg. 1985, 3223), auf die ich noch zurückkommen werde, und vom 30. September 1975 in der Rechtssache 50/74 (Asmussen, Slg. 1975, 1003), bejaht werden könnte.
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