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   EuGH, 14.03.1985 - 269/83   

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https://dejure.org/1985,2585
EuGH, 14.03.1985 - 269/83 (https://dejure.org/1985,2585)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1985 - 269/83 (https://dejure.org/1985,2585)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1985 - 269/83 (https://dejure.org/1985,2585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ERMÄSSIGTE POSTGEBÜHREN FÜR INLÄNDISCHE DRUCKWERKE

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung; Ermäßigung der Postgebühren für Zeitungen und Zeitschriften; Vereinbarkeit nationaler Handelsregelungen mit dem Gemeinschaftsrecht; Ermäßigte Postgebühren für im Inland hergestellte ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ERMÄSSIGTE POSTGEBÜHREN FÜR INLÄNDISCHE DRUCKWERKE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Maßnahmen gleicher Wirkung - Ermäßigte Postgebühren für inländische Zeitungen und Zeitschriften.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 837
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.03.1983 - 155/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.03.1985 - 269/83
    i2 Überdies stellt das Erfordernis, daß bei den in den anderen Mitgliedstaaten gedruckten Druckwerken ein Verantwortlicher französischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Frankreich zu benennen ist, für sich genommen eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung dar, wie sich unter anderem aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531) ergibt.
  • EuGH, 05.04.1984 - 177/82

    Van de Haar

    Auszug aus EuGH, 14.03.1985 - 269/83
    io Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177 und 178/82 (van de Haar u. a., Slg. 1984, 1797) entschieden hat, entgeht eine nationale Maßnahme selbst dann nicht dem Verbot des Artikels 30, wenn die Behinderung der Einfuhren gering ist und noch andere Möglichkeiten für den Vertrieb der eingeführten Erzeugnisse, wie hier der Kioskverkauf oder die Aufgabe bei der Post im Ausland, bestehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-383/01

    De Danske Bilimportører

    Wie der Gerichtshof im Urteil Kommission/Frankreich(25) ausgeführt hat, "[stellt] selbst eine Abgabe, die bei Fehlen eines gleichen oder gleichartigen inländischen Erzeugnisses auf ein aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführtes Erzeugnis erhoben wird, keine Maßnahme gleicher Wirkung, sondern eine inländische Abgabe im Sinne des Artikels [90] [dar], wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfasst".

    Wie die Kommission dargelegt hat, hat der Gerichtshof z. B. im Urteil Kommission/Frankreich(32) eine Steuervergünstigung für die Presse in Bezug auf Veröffentlichungen geprüft, die in Frankreich, nicht aber in anderen Mitgliedstaaten gedruckt werden, und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine solche Vergünstigung geeignet sei, die Einfuhr zu hemmen, und folglich als eine gemäß Artikel 28 verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen sei.

    Allerdings kann die Auffassung vertreten werden, dass das Urteil Kommission/Frankreich, in dem die Möglichkeit, dass Artikel 90 ein sachgerechterer Beurteilungsmaßstab sein könnte, offenbar nicht in Betracht gezogen wurde, auf eine andere Grundlage hätte gestellt werden müssen; auch unterscheidet sich die Art der Abgabe, um die es im Urteil Franzén ging, zweifellos von einer Steuer auf Waren, so dass Artikel 90 jedenfalls nicht sachgerecht gewesen wäre.

    19: - Vgl. z. B. Urteile vom 5. April 1984 in den Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 20), vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 837, Randnr. 10) und vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 18).

    26: - Zum Beispiel in einer Reihe von Rechtssachen bezüglich der französischen Kraftfahrzeugsteuern; vgl. zu einem neueren Fall Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE

    122: - Vgl. oben, Nr. 25.123: - Vgl. oben, Nr. 28.124: - Vgl. einerseits z. B. Urteile vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 20), vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar und Kaveka de Meern, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13), vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 837, Randnr. 10) und in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, zitiert in Fußnote 116, Randnr. 18), andererseits z. B. Urteile vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-266/96 (Corsica Ferries France, Slg. 1998, I-3949, Randnr. 31), vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-44/98 (BASF, Slg. 1999, I-6269) sowie implizit Urteil vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98 (TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151, Randnr. 30).
  • EuGH, 05.06.1986 - 103/84

    Kommission / Italien

    Denn selbst wenn Artikel 13 des Gesetzes Nr. 308 als Maßnahme mit relativ geringer wirtschaftlicher Bedeutung eingestuft werden könnte, was nicht der Fall ist, da die Beihilfe in Höhe von 20 % des Kaufpreises eines Fahrzeugs gewährt wird und geeignet ist, sich angesichts der bedeutenden verfügbaren Summen auf den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten auszuwirken, ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof mehrfach ausgeführt hat, eine nationale Maßnahme nicht allein deshalb dem Verbot des Artikels 30 entgeht, weil die Behinderung der Einfuhr geringfügig ist und noch andere Möglichkeiten des Vertriebs der eingeführten Erzeugnisse bestehen (Urteile vom 5. April 1984 in den Rechtssachen 177 und 178/82, Van de Haar u. a., Slg. 1984, 1797, und vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83, Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 837).

    1 Z 17/84|Europäisches Patentamt; 31.07.1986; J 18/84|RG; 05.02.1884; 18/84">18/84 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 1339) entschieden hat, Artikel 92 keinesfalls dazu dienen, die Vorschriften des EWG- Vertrages über den freien Warenverkehr außer Kraft zu setzen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1986 - 103/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    Klar ist außerdem nach der Rechtsprechung, daß es für Artikel 30 auf eine derartige quantitative Betrachtung nicht ankommt und daß er auch eingreift, wenn nur mit geringen Behinderungen zu rechnen ist (vgl. etwa Urteil in der Rechtssache 269/83 6 ).

    In der Tat dürfte - soweit es bei der italienischen Maßnahme um eine Begünstigung städtischer Verkehrsbetriebe und die Veranlassung geht, den Betrieb auf energiesparende Fahrzeuge umzustellen - die Annahme naheliegen, der Artikel 92 greife deswegen nicht ein, weil die Begünstigten untereinander nicht im Wettbewerb stehen und 6 - Urteil vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83, Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 837.7 - Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76, Iannelli & Volpi SpA/Firma Paolo Meroni, Slg. 1977, 557.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93

    Société d'importation Edouard Leclerc-Siplec gegen TF1 Publicité SA und M6

    (39) Urteil vom 14. März 1985 in der Rechtssache 290/83 (Slg. 1985, 837).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88

    Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.

    - Urteile vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13), vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 837, Randnr. 10) und vom 5. Mai 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 18).
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