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   EuGH, 26.02.1987 - 15/85   

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https://dejure.org/1987,329
EuGH, 26.02.1987 - 15/85 (https://dejure.org/1987,329)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1987 - 15/85 (https://dejure.org/1987,329)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - 15/85 (https://dejure.org/1987,329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - GÜLTIGKEITSVERMUTUNG - INEXISTENTER VERWALTUNGSAKT - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Vermutung der Gültigkeit eines Verwaltungsakt bis zu dessen ordnungsgemäßen Rücknahme; Qualifizierung eines Verwaltungsakts als inexistent; Zulässigkeit der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 355/77 Art. 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 355/77 Art. 22 Abs. 2
    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - GÜLTIGKEITSVERMUTUNG - INEXISTENTER VERWALTUNGSAKT - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    EAGFL, Abteilung Ausrichtung - Aufhebung einer Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1005
  • NJW 1987, 3074
 
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Wird zitiert von ... (77)

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    47 Gestützt auf das Urteil vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85 (Consorzio Cooperative d' Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005) verweist die Kommission darauf, daß die fraglichen Rechtsfehler, unterstellt, sie wären als solche anzusehen, nur die internen Abläufe bei der Erstellung der streitigen Entscheidung beträfen, so daß deren Adressaten sie nicht bei der blossen Lektüre des ihnen ordnungsgemäß zugestellten Textes hätten wahrnehmen können.
  • EuGöD, 11.09.2008 - F-51/07

    Bui Van / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Einstufung in

    Würden diese Voraussetzungen nicht beachtet, so verstoße die Rücknahme gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes und sei daher aufzuheben (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Februar 1987, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, 15/85, Slg. 1987, 1005, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung könne, wenn ein Rechtsakt rechtswidrig sei, ihn das Organ, das ihn erlassen habe, innerhalb einer angemessenen Frist rückwirkend zurücknehmen (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 1982, Alpha Steel/Kommission, 14/81, Slg. 1982, 749, Randnr. 10, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Randnr. 12, vom 20. Juni 1991, Cargill/Kommission, C-248/89, Slg. 1991, I-2987, Randnr. 20; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Dezember 2000, Gooch/Kommission, T-197/99, Slg. ÖD 2000, I-A-271 und II-1247, Randnr. 53).

    10 bis 12, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 10.07.1997 - T-227/95

    AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission

    Der Gerichtshof hat den Gemeinschaftsorganen vorbehaltlich des Vertrauensschutzes und des Grundsatzes der Rechtssicherheit das Recht zuerkannt, eine begünstigende Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit zurückzunehmen (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3/57 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung, Slg. 1957, 83; vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749; und vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005).

    Sie sind unzulässig, da der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der Aufhebungskompetenz, die er nach Artikel 173 EG-Vertrag hat, nicht befugt ist, den Gemeinschaftsorganen Weisungen zu erteilen (vgl. etwa das Urteil Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Randnr. 18).

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