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   EuGH, 17.12.1987 - 287/86   

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https://dejure.org/1987,786
EuGH, 17.12.1987 - 287/86 (https://dejure.org/1987,786)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1987 - 287/86 (https://dejure.org/1987,786)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 287/86 (https://dejure.org/1987,786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Landsorganisationen i Danmark for Tjenerforbundet i Danmark / Ny Mølle Kro

    RICHTLINIE 77/187 DES RATES, ARTIKEL*1 ABSATZ*1
    1 . SOZIALPOLITIK - RECHTSANGLEICHUNG - ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - WAHRUNG VON ANSPRÜCHEN DER ARBEITNEHMER - RICHTLINIE 77/187 - GELTUNGSBEREICH - MIETE/PACHT - WIEDERAUFNAHME DES BETRIEBS DURCH DEN EIGENTÜMER NACH VERSTÖSSEN DES PÄCHTERS GEGEN DEN PACHTVERTRAG - ...

  • EU-Kommission

    Landsorganisationen i Danmark for Tjenerforbundet i Danmark / Ny Mølle Kro

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme eines verpachteten Unternehmens durch den Eigentümer; Verstöße des Pächters gegen den Pachtvertrag; Veräußerung einer wirtschaftlichen Einheit; Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Richtlinie Rat 77/187 bei Unternehmen mit Saisonbetrieb; Aufrechterhaltung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen

  • Judicialis

    RiLi Rat 77/187 Art. 1 Abs. 1; ; RiLi Rat 77/187 Art. 3 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsübergang eines Unternehmen mit Saisonbetrieb; Wiederaufnahme des Betriebs eines verpachteten Unternehmens nach Verstößen des Pächters gegen den Pachtvertrag; Veräußerung einer noch bestehenden wirtschaftlichen Einheit; Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2
    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Miete/Pacht - Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentümer nach Verstößen des Pächters gegen den Pachtvertrag - Einschluß

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 5465
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es bei § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ebenso wie für die Richtlinie 2001/23/EG nicht auf eine Übertragung von Eigentum ankommt, und zwar weder bezogen auf den Betrieb als solchen (st. Rspr., ua. EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 37; 17. Dezember 1987 - 287/86 - [Ny Mølle Kro] Rn. 12) , noch bezogen auf Aktiva wie ua. Betriebsmittel und Vermögensgegenstände (st. Rspr., EuGH 7. August 2018 - C-472/16 - [Colino Sigüenza] Rn. 28; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 28 mwN, 36 ff.; 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 37 mwN; 2. Dezember 1999 - C-234/98 - [Allen ua.] Rn. 16 mwN, 30 mwN) .

    Es könnte nämlich einiges dafür sprechen, dass angesichts der zwingenden Regelungen der Richtlinie 2001/23/EG, von denen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden darf (vgl. etwa EuGH 11. Juni 2009 - C-561/07 - [Kommission/Italien] Rn. 46) , sowie angesichts der zwingenden Vorschriften der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen eine wegen des Übergangs erfolgte Kündigung im Besonderen (vgl. etwa EuGH 7. August 2018 - C-472/16 - [Colino Sigüenza] Rn. 50; 15. September 2010 - C-386/09 - [Briot] Rn. 28; 15. Juni 1988 - C-101/87 - [Bork International ua.] Rn. 17; 17. Dezember 1987 - 287/86 - [Ny Mølle Kro] Rn. 25) und angesichts der Verpflichtung, die praktische Wirksamkeit der Regeln zum Kündigungsverbot des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG zu gewährleisten, die Darlegungs- und Beweislast nicht bzw. nicht hauptsächlich auf Seiten des Arbeitnehmers liegt.

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    Aus dem Wortlaut des Artikels 1 der Richtlinie 77/187 ergibt sich jedoch, dass deren Anwendungsbereich sich auf alle Fälle erstreckt, in denen im Rahmen vertraglicher Beziehungen die natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist und insoweit gegenüber den in dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern die Arbeitgeberverpflichtungen eingeht, wechselt, ohne dass es darauf ankommt, ob das Eigentum an den Betriebsmitteln übertragen worden ist (Urteile vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 287/86, Ny Mølle Kro, Slg. 1987, 5465, Randnr. 12, und vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755, Randnr. 15).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Er erkennt immer nur den Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse an (vgl. zB 25. Juli 1991 - Rs C-362/89 - EuGHE I 1991, 4105 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 1: "alle zum Zeitpunkt des Übergangs eines Unternehmens ... bestehenden Arbeitsverhältnisse"; ähnlich 17. Dezember 1987 - Rs 287/86 - EuGHE 1987, 5465).
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