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   EuGH, 17.05.1988 - 158/86   

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https://dejure.org/1988,1169
EuGH, 17.05.1988 - 158/86 (https://dejure.org/1988,1169)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1988 - 158/86 (https://dejure.org/1988,1169)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 158/86 (https://dejure.org/1988,1169)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Warner Brothers u.a. / Christiansen

    EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Urheberrechte - Nationale Regelung, die dem Urheber einer Videokassette die Befugnis zur Untersagung ihrer Vermietung gibt - Anwendung bei der Einfuhr einer mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr ...

  • EU-Kommission

    Warner Brothers u.a. / Christiansen

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Auslegung der Art. 30 und 36 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Vereinbarkeit von nationalen Urheberrechtsvorschriften über die Vermietung von Videokassetten mit dem freien Warenverkehr; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Warner Brothers/Christianden

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 222

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWG -Vertrag Art. 9 f ., Art. 30, Art. 36
    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Urheberrechte - Nationale Regelung, die dem Urheber einer Videokassette die Befugnis zur Untersagung ihrer Vermietung gibt - Anwendung bei der Einfuhr einer mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr ...

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 2605
  • GRUR Int. 1989, 668
  • ZUM 1988, 338
  • afp 1988, 228
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.01.1981 - 58/80

    Dansk Supermarked

    Auszug aus EuGH, 17.05.1988 - 158/86
    Januar 1981 in der Rechtssache 58/80 ( Dansk Supermarked AS/AS Imerco, Slg . 1981, 181 ) als auch auf das Urteil vom 10 .
  • EuGH, 06.10.1982 - 262/81

    Coditel / Ciné-Vog Films

    Auszug aus EuGH, 17.05.1988 - 158/86
    Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81 ( Coditel/Ciné-Vog Films, Slg . 1982, 3381 ) entschieden hat, das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst umfasst .
  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Aus früheren Urteilen des Gerichtshofes ergebe sich, daß der spezifische Gegenstand des Urheberrechts das ausschließliche Recht der Vervielfältigung und des ersten Inverkehrbringens des geschützten Erzeugnisses sowie das Recht umfasse, jeder Verletzung dieses Rechts entgegenzutreten (Urteile vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80, Musik-Vertrieb Membran, Slg. 1981, 147, Randnr. 25, vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, Slg. 1988, 2605, und vom 24. Januar 1989 in der Rechtssache 341/87, EMI Electrola, Slg. 1989, 79).

    17 bis 21, und vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnrn.

    Der Gerichtshof hat dies im Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 13) ausdrücklich festgestellt, in dem er folgendes entschieden hat: "Die beiden grundlegenden Rechte des Urhebers, das ausschließliche Recht der Aufführung und das ausschließliche Recht der Vervielfältigung, werden von den Bestimmungen des EWG-Vertrages nicht berührt" (siehe auch Urteil vom 24. Januar 1989 in der Rechtssache 341/87, EMI Electrola, a. a. O., Randnrn. 7 und 14).

    In einem solchen Fall entspricht nämlich die Ausübung des Urheberrechts nicht mehr der wesentlichen Funktion dieses Rechts im Sinne des Artikels 36 EWG-Vertrag, der darin besteht, den Schutz der Rechte an dem geistigen Werk und die Vergütung der schöpferischen Tätigkeit unter Beachtung der Zwecke insbesondere des Artikels 86 sicherzustellen (siehe - mit Bezug auf das Patentrecht - die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26, und - mit Bezug auf das Urheberrecht - Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 15).

    Aus früheren Urteilen des Gerichtshofes ergebe sich, daß der spezifische Gegenstand des Urheberrechts das ausschließliche Recht der Vervielfältigung und des ersten Inverkehrbringens des geschützten Erzeugnisses sowie das Recht umfasse, jeder Verletzung dieses Rechts entgegenzutreten (Urteile vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80, Musik-Vertrieb Membran, Slg. 1981, 147, Randnr. 25, vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, Slg. 1988, 2605, und vom 24. Januar 1989 in der Rechtssache 341/87, EMI Electrola, Slg. 1989, 79).

    17 bis 21, und vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnrn.

    Der Gerichtshof hat dies im Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 13) ausdrücklich festgestellt, in dem er folgendes entschieden hat: "Die beiden grundlegenden Rechte des Urhebers, das ausschließliche Recht der Aufführung und das ausschließliche Recht der Vervielfältigung, werden von den Bestimmungen des EWG-Vertrages nicht berührt" (siehe auch Urteil vom 24. Januar 1989 in der Rechtssache 341/87, EMI Electrola, a. a. O., Randnrn. 7 und 14).

    In einem solchen Fall entspricht nämlich die Ausübung des Urheberrechts nicht mehr der wesentlichen Funktion dieses Rechts im Sinne des Artikels 36 EWG-Vertrag, der darin besteht, den Schutz der Rechte an dem geistigen Werk und die Vergütung der schöpferischen Tätigkeit unter Beachtung der Zwecke insbesondere des Artikels 86 sicherzustellen (siehe - mit Bezug auf das Patentrecht - die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26, und - mit Bezug auf das Urheberrecht - Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 15).

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Werke der Literatur und Kunst können entweder durch öffentliche Aufführung oder durch Vervielfältigung und Inverkehrbringen der hergestellten Bild- und Tonträger gewerblich verwertet werden, und die beiden grundlegenden Rechte des Urhebers, das ausschließliche Recht der Aufführung und das ausschließliche Recht der Vervielfältigung, werden von den Bestimmungen des EWG-Vertrags nicht berührt (Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers und Metronome Video, Slg. 1988, 2605, Randnr. 13).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-200/96

    FREIER WARENVERKEHR

    Wie der Gerichtshof jedoch im Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers und Metronome Video, Slg. 1988, 2605) ausgeführt hat, können die Werke der Literatur und Kunst in anderer Weise gewerblich verwertet werden als durch den Verkauf von Bild- und Tonträgern.

    Rechtsvorschriften, mit denen ein besonderer Schutz des Rechts zur Vermietung von Videokassetten eingeführt worden sei, seien daher aus Gründen des Schutzes des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne des Artikels 36 des Vertrages als gerechtfertigt anzusehen (Urteil Warner Brothers und Metronome Video, Randnrn. 15 und 16).

    Insoweit ist insbesondere darauf hinzuweisen, daß der Schutz des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst, das zum gewerblichen und kommerziellen Eigentum im Sinne von Artikel 36 des Vertrages gehört, einen der Gründe des Gemeinwohls darstellt, die Beschränkungen des freien Warenverkehrs rechtfertigen können (vgl. Urteil Warner Brothers und Metronome Video, Randnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

    Nach Auffassung von ITP war die Entscheidung unzureichend begründet, da die Kommission nicht die rechtlichen Gründe angegeben habe, aus denen sie zunächst festgestellt habe, daß die Ausübung des Urheberrechts durch die Verweigerung der Lizenzerteilung einen gegen Artikel 86 verstoßenden Mißbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen könne, da die Kommission lediglich festgestellt habe, daß das fragliche Verhalten nicht unter den spezifischen Gegenstand des Urheberrechts falle, ohne diese Feststellung zu begründen und zu erläutern, da die von der Kommission nunmehr angeführten Gründe in der Entscheidung nicht enthalten seien und da die Kommission nicht dargetan habe, weshalb die vom Gerichtshof in den Urteilen Warner Brothers und Volvo ( 107 ) aufgestellten Grundsätze im vorliegenden Fall nicht anwendbar seien.

    ( 30 ) Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers, Slg. 1988, 2605).

    ( 54 ) Siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89 (HAG GF, Slg. 1990, I-3111, Randnr. 14), vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers, Slg. 1988, 2605, Randnr. 15), vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 1984 (Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26), vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81 (Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnrn. 7, 8 und 9), vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80 (Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10), vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78 (Centrafarm, Slg. 1978, 1823, Randnr. 11) und vom 13. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7).

    ( 56 ) Siehe z. B. Randnr. 16 des Urteils HAG GF, Randnr. 18 des Urteils Warner Brothers, Randnrn.

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    17 bis 21, und vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, Slg. 1988, 2605, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat dies im Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 13) ausdrücklich festgestellt, in dem er folgendes entschieden hat: "Die beiden grundlegenden Rechte des Urhebers, das ausschließliche Recht der Aufführung und das ausschließliche Recht der Vervielfältigung, werden von den Bestimmungen des EWG-Vertrages nicht berührt" (siehe auch Urteil vom 24. Januar 1989 in der Rechtssache 341/87, EMI Electrola, Slg. 1989, 79, Randnrn. 7 und 14).

    In einem solchen Fall entspricht nämlich die Ausübung des Urheberrechts nicht mehr der wesentlichen Funktion dieses Rechts im Sinne des Artikels 36 EWG-Vertrag, der darin besteht, den Schutz der Rechte an dem geistigen Werk und die Vergütung der schöpferischen Tätigkeit unter Beachtung der Zwecke insbesondere des Artikels 86 sicherzustellen (siehe - mit Bezug auf das Patentrecht - die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26, und - mit Bezug auf das Urheberrecht - Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 15).

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

    Der spezifische Gegenstand des Urheberrechts, um den es im vorliegenden Verfahren gehe, umfasse notwendigerweise das ausschließliche Recht, das geschützte Werk zu vervielfältigen und zu veröffentlichen sowie die entsprechenden Rechtschutzmöglichkeiten zu nutzen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, Slg. 1988, 2605, Randnr. 13).

    17 bis 21, und vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnrn.

    Der Gerichtshof hat dies im Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 13) ausdrücklich festgestellt, in dem er folgendes entschieden hat: "Die beiden grundlegenden Rechte des Urhebers, das ausschließliche Recht der Aufführung und das ausschließliche Recht der Vervielfältigung, werden von den Bestimmungen des EWG-Vertrages nicht berührt" (siehe auch Urteil vom 24. Januar 1989 in der Rechtssache 341/87, EMI Electrola, Slg. 1989, 79, Randnrn. 7 und 14).

    In einem solchen Fall entspricht nämlich die Ausübung des Urheberrechts nicht mehr der wesentlichen Funktion dieses Rechts im Sinne des Artikels 36 EWG-Vertrag, der darin besteht, den Schutz der Rechte an dem geistigen Werk und die Vergütung der schöpferischen Tätigkeit unter Beachtung der Zwecke insbesondere des Artikels 86 sicherzustellen (siehe - mit Bezug auf das Patentrecht - die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26, und - mit Bezug auf das Urheberrecht - Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 15).

  • EuGH, 05.12.1996 - C-267/95

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEN RECHTEN VON PATENTINHABERN UND ZUM GRUNDSATZ DES

    40 Schließlich ist das Argument von Merck und Beecham zurückzuweisen, daß für ihren Standpunkt die Rechtsprechung des Gerichtshofes seit dem Urteil Merck, insbesondere die Urteile vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84 (Pharmon, Slg. 1985, 2281) und vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers und Metronome Video, Slg. 1988, 2605), herangezogen werden könne.

    42 Zu dem vorerwähnten Urteil Warner Brothers und Metronome Video ist zu bemerken, daß es in dieser Rechtssache ° anders als in den vorliegenden Rechtssachen ° um Rechtsvorschriften des Einfuhrstaats ging, nach denen der Urheber eines musikalischen oder kinematographischen Werkes nicht nur den Erstverkauf kontrollieren, sondern auch die Vermietung von Videoaufzeichnungen dieses Werkes untersagen lassen konnte, solange er keine entsprechende Erlaubnis erteilt hatte.

  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Der Grundgedanke des Urheberrechts besteht darin, dass dieses dem Urheber schöpferischer und ursprünglicher Werke das ausschließliche Recht gewährt, diese Werke zu verwerten (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers und Metronome Video, Slg. 1988, 2605, Randnr. 13, im Folgenden: Urteil Warner Brothers), und dabei die "Vergütung der schöpferischen Tätigkeit" sicherstellt (Urteil RTE, Randnr. 71, und Urteil ITP, Randnr. 56).

    Der bloße Umstand, dass die Antragstellerin ihr Urheberrecht an der Struktur 1 860 Bausteine aus wirtschaftlichen Gründen geltend gemacht und durchzusetzen versucht hat, schmälert nicht ihre Berechtigung, das ihr nach nationalem Recht zustehende ausschließliche Recht geltend zu machen, um eine Vergütung für die Innovation zu erhalten (vgl. Urteil Warner Brothers, Randnr. 13, Urteile des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-92/92 und C-326/92, Phil Collins u. a., Slg. 1993, I-5145, Randnr. 20, vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96, Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale

    73 - Vgl. die Urteile Musik-Vertrieb membran und K-tel International (zitiert in Fn. 67, Randnrn. 12 f.), und vom 17. Mai 1988, Warner Brothers und Metronome Video (158/86, Slg. 1988, 2605, Randnrn. 13 f.).
  • EuGH, 22.09.1998 - C-61/97

    FDV

    Sie machen im wesentlichen geltend, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers und Metronome Video, Slg. 1988, 2605) und aus der Richtlinie ergebe sich, daß die Befugnis, die Vermietung eines Films zu genehmigen oder zu untersagen, dem Recht zur öffentlichen Aufführung gleichkomme und sich im Gegensatz zum Verbreitungsrecht nicht mit ihrer ersten Ausübung erschöpfe.

    Rechtsvorschriften, durch die ein besonderer Schutz des Rechts zur Vermietung von Videokassetten eingeführt worden ist, sind daher aus Gründen des Schutzes des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne des Artikels 36 als gerechtfertigt anzusehen (Urteil vom 17. Mai 1988, Warner Brothers und Metronome Video, Randnrn. 15 und 16).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-70/10

    Rechtsangleichung

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05

    NACH DEM VORSCHLAG VON GENERALANWALT POIARES MADURO DÜRFEN GEWERKSCHAFTEN

  • EuGH, 13.07.2006 - C-61/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-267/95

    Merck & Co. Inc., Merck Sharp & Dohme Ltd und Merck Sharp & Dohme International

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2008 - C-456/06

    Peek & Cloppenburg - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - In einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-169/15

    Montis Design - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Schutzdauer - Erlöschen

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-200/96

    Metronome Musik

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88

    Torfaen Borough Council gegen B & Q plc.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1998 - C-61/97

    Foreningen af danske Videogramdistributører als Bevollmächtigte der Egmont Film

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 53/87

    Consorzio italiano della componentistica di ricambio per autoveicoli und Maxicar

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Jean-Louis Tournier. - Wettbewerb - Urheberrechte - Höhe der

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