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   EuGH, 07.07.1988 - 55/87   

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https://dejure.org/1988,1228
EuGH, 07.07.1988 - 55/87 (https://dejure.org/1988,1228)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1988 - 55/87 (https://dejure.org/1988,1228)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - 55/87 (https://dejure.org/1988,1228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Moksel / BALM

    Ausfuhrerstattungen - Vorausfestsetzung - Aussetzung

  • EU-Kommission

    Moksel / BALM

  • Wolters Kluwer

    Vorausfestsetzung der Ausfuhrerstattungen ; Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Rindfleisch; Erteilung von Einfuhrlizenzen und Ausfuhrlizenzen für Rindfleisch

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2377/80 Art. 8a; ; VO (EWG) Nr. 1182/71 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 805/68 Art. 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - Ausfuhrerstattungen - Vorausfestsetzung - Aussetzung - Anwendung auf anhängige Vorausfestsetzungsanträge

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 3845
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.10.1983 - 276/82

    De beste Boter

    Auszug aus EuGH, 07.07.1988 - 55/87
    Diese Auslegung habe der Gerichtshof im Rahmen einer anderen gemeinsamen Marktorganisation vertreten, bei der es eine Regelung gegeben habe, die mit der vorliegenden vergleichbar sei ( Urteil vom 27 . Oktober 1983 in der Rechtssache 276/82, De beste boter, Slg .

    Oktober 1983 in der Rechtssache 276/82 ( De beste boter, a . a . O .) vorgenommen hat .

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 07.07.1988 - 55/87
    November 1969 in der Rechtssache 29/69 ( Stauder/Ulm, Slg . 1969, 419 ) festgestellt hat, "verbietet es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung, ... (( eine )) Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, und gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen ... Sprachen auszulegen ".
  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

    Auszug aus EuGH, 07.07.1988 - 55/87
    Januar 1986 in der Rechtssache 250/84 ( Eridania, Slg . 1986, 117 ), "muç die durch Artikel 190 EWG-Vertrag vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepaçt sein .
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Im Übrigen verlangt das Erfordernis einer einheitlichen Auslegung aller Sprachfassungen, dass die fragliche Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juli 1988 - Rs. 55/87 - juris Rn. 16 ff., vom 24. Oktober 1996 - C-72/95 [ECLI:EU:C:1996:404] - NVwZ 1997, 473 Rn. 28 und vom 1. April 2004 - C-1/02 [ECLI:EU:C:2004:202] - EuZW 2004, 505 Rn. 25; Frenz, Handbuch Europarecht, Band 5, Rn. 355, 362; Schübel-Pfister, Sprache und Gemeinschaftsrecht, 2004, S. 230 ff.).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-261/08

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN - MUSS ABER NICHT - EINEN DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN

    Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988, Moksel Import und Export, 55/87, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47, und vom 27. Januar 2005, Junk, C-188/03, Slg. 2005, I-885, Randnr. 33).
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