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   EuGH, 13.07.1988 - 102/87   

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https://dejure.org/1988,1192
EuGH, 13.07.1988 - 102/87 (https://dejure.org/1988,1192)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1988 - 102/87 (https://dejure.org/1988,1192)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - 102/87 (https://dejure.org/1988,1192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
    Staatliche Beihilfen - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Beihilfe, die einem Unternehmen gewährt wird, das nur auf dem inländischen Markt tätig ist - Fehlen von Überkapazitäten

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1987 über ein Fonds Industriel de Modernisation (FIM) -Darlehen für ein Unternehmen des Bierbrauerreisektors; Gewährung eines FIM-Darlehens zum Vorzugssatz als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 1
    Staatliche Beihilfen - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Beihilfe, die einem Unternehmen gewährt wird, das nur auf dem inländischen Markt tätig ist - Fehlen von Überkapazitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Vom Fonds industriel der modernisation gewährtes Darlehen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 4067
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Gewährt nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen einen öffentlichen Zuschuss, so kann dadurch die Erbringung von Verkehrsdiensten durch dieses Unternehmen beibehalten oder ausgeweitet werden, so dass sich die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Verkehrsdienste auf dem Markt dieses Staates zu erbringen, verringern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 26, und Spanien/Kommission, Randnr. 40).
  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

    Die Kommission verweist insoweit auf die Schlussanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 30/78 (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2291) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067).
  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    27 Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19) kann eine Beihilfe selbst dann den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verfälschen, wenn das begünstigte Unternehmen im Wettbewerb mit Erzeugern aus anderen Mitgliedstaaten steht, ohne selbst an den Ausfuhren teilzunehmen; wenn nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen eine Beihilfe gewährt, kann die inländische Erzeugung dadurch beibehalten oder erhöht werden, so daß sich die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Erzeugnisse auf den Markt dieses Mitgliedstaats auszuführen, erheblich verringern.

    Im übrigen kann selbst eine verhältnismässig geringe Beihilfe den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn auf dem fraglichen Sektor ein lebhafter Wettbewerb herrscht (Urteil vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24).

    34 Bei der Anwendung des Artikels 92 Absatz 3 EWG-Vertrag verfügt die Kommission über ein weites Ermessen, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 49).

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