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   EuGH, 29.11.1989 - 281/87   

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https://dejure.org/1989,3368
EuGH, 29.11.1989 - 281/87 (https://dejure.org/1989,3368)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.1989 - 281/87 (https://dejure.org/1989,3368)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 1989 - 281/87 (https://dejure.org/1989,3368)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Preisbildung - Nationale Maßnahmen - Unvereinbarkeit mit der gemeinschaftsrechtlichen Regelung

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Bestimmungen über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide ; Festsetzung der Interventionspreise für Hartweizen; Übernahme von Getreide durch die Interventionsstellen

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; VO Nr. 2727/75/EWG Art. 3; ; VO Nr. 2727/75/EWG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Preisbildung - Nationale Maßnahmen - Unvereinbarkeit mit der gemeinschaftsrechtlichen Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 4015
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 29.11.1989 - 281/87
    16 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere die Urteile vom 28 . November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board/Redmond, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-61/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    - Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1989, 4015), das eine Anweisung der Griechischen Republik an die KYDEP betraf, Hartweizen aus der Ernte 1982, der die Qualitätserfordernisse nicht erfuellte, aufzukaufen,.

    - Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1990, I-3125), das die Einflußnahme der griechischen Regierung auf die Tätigkeiten der KYDEP auf dem Futtermittelmarkt betraf,.

    - Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-110/89 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1991, I-2659), das Maßnahmen zur Verhinderung der Ausfuhr von Mais durch andere Wirtschaftsteilnehmer als die KYDEP betraf.

    (23) - Siehe Urteil des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in der Rechtssache 272/86 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1988, 4875, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.1991 - C-110/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    - Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 4015; Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-3125; Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-32/89, Kommission/ Griechenland, Slg. 1991,I-1321.

    - Vgl. zu der genannten Problematik ferner meine Schluß anträge vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 103/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 1761; vom 13. Januar 1988 in der Rechtssache 240/86, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1843; vom 13. März 1991 in der Rechtssache 247/89, Kommission/Portugal, Urteil vom 11. Tuli 1991, Slg. 1991,I-3659,I-3670.

    Dieses Vorbringen reicht meines 9 - Siehe z. B. Urteil vom 18. Mai 1977 in der Rechtssache 111/76, Beert van den Hazel, Slg. 1977, 901; Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Redmond, Slg. 1978, 2347; Urteil vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85, Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935; Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 272/86, Kommission/Griechenland, Sig.

    1988, 4875.10 - Siehe etwa das vorzitierte Urteil in der Rechtssache 83/78, Randnr. 57; Rechtssache C-35/88, a. a. O., Randnr. 29.11 - Siehe in diesem Sinne die in Fußnote 9 zitierten Urteile in den Rechtssachen 83/78 und 272/86; der Gerichtshof hat das Problem in einem jüngeren Urteil (vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-205/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991,I-1361, Randnr. 13) offengelassen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1990 - C-32/89

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Weiterhin hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87 (Kommission/ Griechenland, Slg. 1989, 4015), dem eine Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag zugrunde lag, entschieden, daß Griechenland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide verstoßen hat, daß es die KYDEP angewiesen hat, Hartweizen geringerer Qualität der Ernte 1982 zu kaufen.

    39. In seinem Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87 (Kommission/Griechenland, a. a. O. 1989, 4028) hat der Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt, wonach die Mitgliedstaaten in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Organisation einzugreifen.

    Die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache C-281/87 läßt klar erkennen, daß die Vereinbarungen, gemäß denen der Weizen ursprünglich eingekauft worden war, rechtswidrig waren, da sie in den durch die Bestimmungen über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide geschaffenen Mechanismus eingriffen.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

    Diese Feststellung wird im Übrigen bestätigt durch die erste Begründungserwägung der Verordnung Nr. 26 und die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die gemeinsamen Marktorganisationen auf dem Grundsatz eines offenen Marktes beruhen, zu dem jeder Erzeuger unter Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs freien Zugang hat (u. a. Urteile vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, Randnr. 57, und vom 29. November 1989 in der Rechtssache 281/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 4015, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 35/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Markt

    I - 13. Was die erste dieser Rügen angeht, so haben Sie in Ihrem Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 4015) bereits über ein Rundschreiben entschieden, das der griechische Landwirtschaftsminister am 7. Juli 1982 an die KY- DEP gerichtet hatte und in dem er diese dazu aufforderte, alle sich bei den Erzeugern oder bei Dreschunternehmen befindenden Bestände an minderwertigem Hartweizen zu von der nationalen Verwaltungsbehörde festgelegten Preisen aufzukaufen.

    Es genügt, auf Randnummer 16 des Urteils vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87 (Kommission/Griechenland) hinzuweisen, das sich auf den Ankauf von minderwertigem Hartweizen der Ernte 1982 durch die KYDEP bezieht.

  • EuGH, 12.07.1990 - 35/88

    Kommission / Griechenland

    In den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation, wie im vorliegenden Fall, auf einem gemeinsamen Preissystem fusst -, sind die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen ( Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 4015, Randnr. 16 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92

    Eurico Italia Srl, Viazzo Srl und F & P SpA gegen Ente Nazionale Risi. -

    (24) - Siehe Randnr. 16 des Urteils vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1989, 4015).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-50/94

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    ( 19 ) Rechtssachen C-35/88, C-281/87 (Kommission/ Griechenland, Slg. 1989, 4015), C-110/89, C-61/90, C-32/89 bzw. C-56/91.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-86/89

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Kommission hat also durchaus zu Recht angenommen, daß von der gerügten italienischen Beihilfemaßnahme eine Wettbewerbsverfälschung (zumindest im Verhältnis zu Ländern, in denen die Alkoholanreicherung auf dieselbe Weise vorgenommen 3 - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 255/86, Kommission/Königreich Belgien, Slg. 1988, 705.4 - Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechische Republik, Slg. 1988, 3345.5 - Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 212/87, Unilec/Firma Larroche Frères, Slg. 1988, 5075.6 - Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87, Kommission/Griechische Republik, Slg. 1989 4015.
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