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   EuGH, 05.12.1989 - 3/88   

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https://dejure.org/1989,259
EuGH, 05.12.1989 - 3/88 (https://dejure.org/1989,259)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.1989 - 3/88 (https://dejure.org/1989,259)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 3/88 (https://dejure.org/1989,259)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 52 und 59
    1.Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Versteckte Diskriminierungen - Einschluß

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Gleichklang zwischen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen und nationalen Rechtsvorschriften; Versteckte Formen der Diskriminierung als Unterfall des Verbots einer negativen Diskriminierung; Tätigkeiten im Bereich der Planung, ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 55 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1.Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Verbot - Versteckte Diskriminierungen - Einschluß

  • rechtsportal.de

    DV nur aus öffentlicher Hand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Lieferaufträge im Bereich der Datenverarbeitung - Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung - Mit den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nicht zu vereinbarende nationale Rechtsvorschriften.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 4035
  • NVwZ 1991, 356
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 05.12.1989 - 3/88
    13Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( vgl . das Urteil vom 21 . Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg .
  • EuGH, 29.10.1980 - 22/80

    Boussac / Gerstenmeier

    Auszug aus EuGH, 05.12.1989 - 3/88
    8Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz, von dem die Artikel 52 und 59 EWG-Vertrag eine besondere Ausprägung sind, nicht nur augenfällige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen ( vgl . insbesondere das Urteil vom 29 . Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80, Boussac Saint-Frères, Slg .
  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Art. 49 EG besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Dezember 1989, Kommission/Italien, C-3/88, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8, vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 13, vom 30. Juni 2005, Tod's und Tod's France, C-28/04, Slg. 2005, I-5781, Randnr. 19, und vom 7. Juli 2005, Kommission/Österreich, C-147/03, Slg. 2005, I-5969, Randnr. 41).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    48 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Artikel 43 EG und 49 EG eine besondere Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich außerdem (u. a. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8), dass der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Artikel 49 EG eine besondere Ausprägung gefunden hat, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen.

    Auch wenn jeder Mitgliedstaat die internen Gesetzgebungsbefugnisse so verteilen kann, wie er es für richtig hält, so bleibt er doch nach Artikel 226 EG der Gemeinschaft gegenüber für die Beachtung dieser Verpflichtungen allein verantwortlich (u. a. Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-33/90, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-5987, Randnr. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    Die Kommission macht geltend, der in der Bekanntmachung enthaltene Vorbehalt, daß nur Gesellschaften, Konsortien oder Zusammenschlüsse, deren Gesellschaftskapital sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinde, an dem Verfahren teilnehmen könnten, entspreche den Vorbehalten, die der Gerichtshof im Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien)(6) für vertragswidrig erklärt habe.

    Die italienische Regierung bestreitet nicht, daß der umstrittene Vorbehalt in der Bekanntmachung inhaltlich den Rechtsvorschriften entspricht, die der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-3/88(8) für rechtswidrig erklärt hat.

    Sie macht jedoch geltend, daß sich die vorliegende Ausschreibung entscheidend von den Ausschreibungen in der Rechtssache C-3/88 unterscheide.

    Die italienische Regierung hat auch in der Rechtssache C-3/88 vorgetragen, daß die Tätigkeiten, die mit dem Betrieb der in Rede stehenden Datenverarbeitungssysteme zusammenhingen, aufgrund ihres vertraulichen Charakters mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden seien und somit gemäß den Artikeln 55 und 66 EWG-Vertrag von den Vorschriften des Vertrages über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr ausgenommen werden könnten.

    Meines Erachtens sind die Tätigkeiten, die der Konzessionär im Zusammenhang mit dem automatisierten Lottospiel verrichten soll, ebenso wie in der Rechtssache C-3/88 technischer Natur.

    Die Arbeiten, deren Durchführung dem Konzessionär übertragen wird, sind technischer Natur und scheinen sogar im wesentlichen denen zu entsprechen, um die es in der Rechtssache C-3/88 ging, nämlich die "Planung, Software und Verwaltung von Datenverarbeitungssystemen".

    Zur Begründung dafür hat die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-3/88 verwiesen, in dem der Gerichtshof die Richtlinie 77/62 für anwendbar erklärt hat, obwohl es um Verträge ging, die im wesentlichen die Erbringung von Dienstleistungen betrafen.

    (6) - Slg. 1989, 4035.

    (8) - Die Kommission hat mit Klageschrift, die am 2. Dezember 1991 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden ist, gegen die Italienische Republik Klage auf Feststellung erhoben, daß diese dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-3/88 nicht nachgekommen ist.

    (23) - Die Kommission begründet den Umstand, daß sie in der Rechtssache C-3/88 nicht die Verletzung des Artikels 30 EWG-Vertrag geltend gemacht hat, damit, daß das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Du Pont de Nemours Italiana erst nach Erhebung der Klage in der Rechtssache C-3/88 erlassen worden sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-70/95

    Sodemare SA, Anni Azzurri Holding SpA und Anni Azzurri Rezzato Srl gegen Regione

    (37) - Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnrn. 2 und 9).

    (39) - Vgl. Urteile vom 14. Janur 1988 in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 29) und vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93 (Svensson & Gustavsson, Slg. 1995, I-3955), wo es sich um den Anspruch auf soziale Wohnungshilfe handelte; siehe ferner Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87 (Cowan, Slg. 1989, 195), wo es um eine Entschädigung für strafbare öffentliche Rechtsverletzungen ging.

    (42) - Vgl. Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80 (Boussac, Slg. 1980, 3427, Randnr. 9), Urteil in der Rechtssache 3/88 (Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 8) und vom 12. April 1994 in der Rechtssache C-1/93 (Halliburton Services, Slg. 1994, I-1137, Randnr. 15).

    (51) - Urteil in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 9).

    (52) - Siehe oben zitierte Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien), wo es darum ging, daß nicht im öffentlichen Besitz stehende, auf dem Gebiet der Datenverarbeitung tätige italienische Unternehmen ebenso wie nichtitalienische Unternehmen keine Verträge mit dem Staat schließen durften; siehe auch Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 25).

    (53) - Urteil in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-3401, Randnrn.

    (55) - Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, a. a. O.).

    (59) - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, a. a. O.; siehe ferner das oben erörterte Urteil in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, a. a. O.).

  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Außerdem verbietet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gleichbehandlungsgrundsatz, von dem die Art. 43 EG und 49 EG eine besondere Ausprägung sind, nicht nur augenfällige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (Urteile des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, Boussac Saint-Frères, 22/80, Slg. 1980, 3427, Randnr. 7, und vom 5. Dezember 1989, Kommission/Italien, C-3/88, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8), damit die öffentlichen Aufträge in den verschiedenen Mitgliedstaaten für alle Unternehmen der Gemeinschaft zugänglich sind.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Angesichts all dieser Umstände, insbesondere der Art der Vergütung des Dienstleistungserbringers, derentwegen der Vertrag als "Dienstleistungskonzession" eingestuft werden könnte, hat das Bundesvergabeamt Zweifel in Bezug auf die Auslegung der Richtlinien 92/50 und 93/38, und hat deshalb dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Hauptfrage: Lässt sich aus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 92/50/EWG, insbesondere aus dem Vorschlag der Kommission (KOM [90] 372, ABl. C 23 vom 31. Jänner 1991), oder aus der Bestimmung des Begriffes "öffentlicher Dienstleistungsauftrag" in Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/50/EWG ableiten, dass bestimmte Kategorien von Verträgen, die von Auftraggebern, die dieser Richtlinie unterliegen, mit Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, geschlossen werden, allein aufgrund bestimmter gemeinsamer Merkmale, wie sie in dem Vorschlag der Kommission KOM (90) 372 genannt sind, und ohne dass die Artikel 1 Buchstabe a Ziffern i bis viii oder Artikel 4 bis 6 der Richtlinie 92/50/EWG anzuwenden wären, von vornherein vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind? Für den Fall der Bejahung der Hauptfrage: Bestehen derartige Kategorien von Verträgen, insbesondere unter Beachtung des 24. Erwägungsgrundes der Richtlinie 93/38/EWG, auch im Anwendungsbereich der Richtlinie 93/38/EWG? Für den Fall der Bejahung der zweiten Frage: Lassen sich diese Kategorien von vom Anwendungsbereich der Richtlinie 93/38/EWG ausgeschlossenen Verträgen analog zum Vorschlag KOM (90) 372 in der Art und Weise ausreichend umschreiben, dass ihr Wesen darin besteht, dass ein Auftraggeber, der in den persönlichen Geltungsbereich der Richtlinie 93/38/EWG fällt, eine seiner Zuständigkeit unterliegende Dienstleistung einem Unternehmen seiner Wahl überträgt und diesem im Gegenzug das Recht einräumt, die betreffende Dienstleistung wirtschaftlich zu nutzen? Ergänzend zu den ersten drei Fragen: Ist ein Auftraggeber, der dem persönlichen Geltungsbereich der Richtlinie 93/38/EWG unterliegt, in dem Fall, dass ein von ihm geschlossener Vertrag Elemente eines Dienstleistungsauftrags im Sinne des Artikels 1 Nummer 4 Buchstabe a der Richtlinie 93/38/EWG gemeinsam mit Elementen anderer vertraglicher Natur aufweist, die nicht dem Geltungsbereich dieser Richtlinie unterliegen, verpflichtet, den der Richtlinie 93/38/EWG unterliegenden Teil des Gesamtvertrags aus diesem herauszulösen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, und einem Vergabeverfahren im Sinne des Artikels 1 Nummer 7 dieser Richtlinie zu unterziehen, wie dies der Gerichtshof in der Rechtssache C-3/88 vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 92/50/EWG bei einem als Ganzes nicht der Richtlinie 77/62/EWG unterliegenden Auftrag angeordnet hat? Für den Fall der Bejahung dieser Frage: Ist die vertragliche Einräumung des Rechts zur ausschließlichen wirtschaftlichen Verwertung des Ergebnisses einer Dienstleistung, die dem Erbringer der Dienstleistung einen zwar nicht bestimmbaren, aber nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht unbeträchtlichen und die Kosten der Dienstleistung erwartbar übersteigenden Ertrag erbringt, als Entgelt für die Erbringung der Dienstleistung anzusehen, wie dies der Gerichtshof in Zusammenhang mit einem Lieferauftrag und einem an Entgelts Statt hoheitlich zuerkannten Recht in der Rechtssache C-272/91 ausgesprochen hat? Ergänzend zu den bisherigen Fragen: Sind die Bestimmungen des Artikels 1 Nummer 4 Buchstaben a und c der Richtlinie 93/38/EWG dahin gehend auszulegen, dass ein Auftrag, der die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XVI Teil A Kategorie 15 vorsieht, seinen Charakter als Dienstleistungsauftrag verliert und zum Lieferauftrag wird, wenn die Dienstleistung die Herstellung einer großen Anzahl gleichartiger körperlicher Sachen,die einen wirtschaftlichen Wert aufweisen und somit Waren im Sinne der Artikel 9 und 30 EG-Vertrag darstellen, zum Ergebnis hat? Für den Fall der Bejahung dieser Frage: Ist das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-3/88 dahin gehend auszulegen, dass ein derartiger Lieferauftrag von den übrigen Bestandteilen des Leistungsvertrags abzutrennen und einem Vergabeverfahren im Sinne des Artikels 1 Nummer 7 der Richtlinie 93/38/EWG zu unterwerfen ist, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist? Zur ersten und zur zweiten Frage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine

    vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 Rs. C574/10 (Kommission/Deutschland) - juris, Rn. 50; Urteil vom 5. Dezember 1989 Rs. C3/88 (Kommission/Italien), Slg. 1989, 4035 ff. (Rn. 19); Boesen, Vergaberecht, 1. Aufl. 2000, § 99 GWB Rn. 80 f.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2004 - C-264/03

    Kommission / Frankreich

    14 - Vgl. dazu Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035).

    24 - Urteil vom 26. April 1994 in der Rechtssache C-272/91 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1409, Randnr. 24).

    Vgl. auch die bereits erwähnten Urteile Kommission/Italien vom 5. Dezember 1989 und vom 26. April 1994.

    44 - Urteile Kommission/Italien vom 5. Dezember 1989 und vom 26. April 1994.

    45 - Urteil vom 3. Juni 1992 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-3401).

    46 - Urteil Kommission/Italien vom 5. Dezember 1989.

  • EuGH, 06.05.2010 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist bei einem gemischten Vertrag, dessen einzelne Teile der Ausschreibung zufolge untrennbar miteinander verbunden sind und somit ein unteilbares Ganzes bilden, das betreffende Vorhaben im Hinblick auf seine rechtliche Einordnung in seiner Gesamtheit und einheitlich zu prüfen und auf der Grundlage der Vorschriften zu untersuchen, die den Teil regeln, der den Hauptgegenstand oder vorherrschenden Bestandteil des Vertrags bildet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 1989, Kommission/Italien, C-3/88, Slg. 1989, 4035, Randnr. 19, vom 19. April 1994, Gestión Hotelera Internacional, C-331/92, Slg. 1994, I-1329, Randnrn.
  • EuGH, 17.02.2005 - C-215/03

    Oulane

  • EuGH, 20.03.2018 - C-187/16

    Kommission/ Österreich (Imprimerie d'État) - Vertragsverletzung eines

  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1999 - C-358/98

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-157/99

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DAS ERFORDERNIS DER

  • EuGH, 26.09.2000 - C-225/98

    Kommission / Frankreich

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00

    De Coster

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16

    ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe

  • EuGH, 26.04.1994 - C-272/91

    Kommission / Italien

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16

    ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16

    ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe

  • EuGH, 22.10.2009 - C-438/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06

    Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-369/96

    Arblade

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-330/91

    The Queen gegen Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank AG. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-385/12

    Generalanwältin Kokott erkennt in der ungarischen Sondersteuer für den

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2014 - 6 U 89/12

    Schilderpräger - Kartellverstoß: Ausschreibung eines Pachtvertrags über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-808/21

    Kommission/ Tschechische Republik () und adhésion à un parti politique) -

  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-493/99

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 01.07.2004 - C-65/03

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-607/17

    Memira Holding - Vorabentscheidungsersuchen - Nationale Steuergesetzgebung -

  • EuGH, 06.06.1996 - C-101/94

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-47/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verstoßen sechs Mitgliedstaaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98

    Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit

  • EuGH, 03.06.1992 - C-360/89

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Öffentliche Aufträge - Auftrag, der eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-296/15

    Medisanus

  • VG Köln, 29.08.2008 - 7 L 1205/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08

    Acoset - Öffentlich-private Partnerschaften - Direkte Vergabe der Verwaltung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-221/89

    The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte Factortame Ltd und

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2014 - C-270/13

    Haralambidis - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Aufgaben des Präsidenten einer

  • VG Berlin, 25.09.2009 - 1 A 224.07

    Mitgliedschaft für EWR-Versicherer im Sicherungsfonds

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-220/06

    Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-412/04

    Kommission / Italien - Öffentliche Aufträge - Kriterien für die Anwendbarkeit der

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-103/01

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-433/04

    Kommission / Belgien - Freier Dienstleistungsverkehr - In Belgien nicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93

    Raymond Vander Elst gegen Office des migrations internationales. - Freier

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-411/00

    Felix Swoboda

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1998 - C-67/97

    Bluhme

  • EuGH, 12.06.1992 - C-272/91

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-148/08

    Antragsbefugnis eines Mietglieds einer Bietergemeinschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-206/98

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 31.01.1992 - C-272/91

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-376/96

    Leloup u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-52/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzungsverfahren - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 27.10.2005 - C-158/03

    Comisión/España

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - 2 A 1619/96

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Politische

  • VK Sachsen-Anhalt, 08.07.2008 - 1 VK LVwA 9/08

    Rettungsdienstleistungen sind keine öffentlichen Aufträge!

  • EuGH, 06.05.2010 - C-149/08

    Schadensersatz einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft

  • VK Sachsen-Anhalt, 11.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-06/08

    Übertragung der Rettungsdienstdurchführung als öffentlicher Auftrag?

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-306/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-360/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.1991 - C-15/90

    David Maxwell Middleburgh gegen Chief Adjudication Officer.

  • VK Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - VK 2 LVwA LSA-1/06

    Rettungsdienst unterfällt nicht dem Vergaberegime

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