Rechtsprechung
EuGH, 12.06.1990 - 8/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Deutschland / Kommission
1 . Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Mitgliedstaat mit föderativem Aufbau - Einführung von Überwachungsmaßnahmen, die die Anwendung des Gemeinschaftsrechts gewährleisten - Kontrolle durch die Kommission - Grenzen
- EU-Kommission
Deutschland / Kommission
- Wolters Kluwer
Nichtanerkennung von Ausgaben für die Landwirtschaft; Ausgaben für die Prämie zur Erhaltung eines Mutterkuhbestands ; Finanzierung einer gemeinsamen Agrarpolitik
- Judicialis
VO (EWG) Nr. 3007/84 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 729/70 Art. 8; ; EWG-Vertrag Art. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Mitgliedstaat mit föderativem Aufbau - Einführung von Überwachungsmaßnahmen, die die Anwendung des Gemeinschaftsrechts gewährleisten - Kontrolle durch die Kommission - Grenzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
EAGFL - Nichtanerkennung von Ausgaben.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
- EuGH, 12.06.1990 - 8/88
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-2321
Wird zitiert von ... (85)
- EuGH, 13.01.2004 - C-453/00
Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht
20 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist es Aufgabe aller Stellen der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13). - EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und …
Dieser Grundsatz gilt für alle mitgliedstaatlichen Behörden, seien es solche der staatlichen Zentralgewalt, eines Gliedstaats oder sonstiger Gebietskörperschaften (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, C-8/88, EU:C:1990:241, Rn. 13, …und vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 69). - EuGH, 07.01.2004 - C-201/02
Wells
Eine solche Verpflichtung obliegt jeder Behörde des betreffenden Mitgliedstaats im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13).
- EuGH, 12.02.2008 - C-2/06
Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …
Zur Beantwortung der ersten Frage ist zunächst daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung Aufgabe aller Stellen der Mitgliedstaaten ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, C-8/88, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13, und Urteil Kühne & Heitz, Randnr. 20). - BFH, 21.01.2015 - X R 40/12
Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei …
Die vom FG bestätigte Auffassung des FA steht nicht im Widerspruch zu den Anforderungen, die sich aus dem Unionsrecht ergeben, das von allen Stellen der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten einzuhalten ist (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 12. Juni 1990 C-8/88 --Deutschland/Kommission--, Slg. 1990, I-2321, Rz 13). - BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11
BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von …
Dafür spricht, dass die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten grundsätzlich unabhängig von der innerstaatlichen Zuständigkeitsverteilung bestehen (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland gegen Kommission, Slg. 1990, I-2321, Rn. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-242/96
Italien / Kommission
Auch wenn der besondere Gemeinschaftsrechtsakt nicht ausdrücklich eine bestimmte Kontrollmaßnahme vorschreibt, erlegt somit der genannte Artikel den Mitgliedstaaten doch die allgemeine Verpflichtung auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß die durch den EAGFL finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnrn.L 94, S. 13.28: Siebter Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 729/70.29: Urteile vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 11), vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 20), vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 17) und vom 6. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81 (BayWa, Slg. 1982, 1503, Randnr. 26).
33: Urteil Deutschland/Kommission (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 23).
34: Urteil Deutschland/Kommission (zitiert in Fußnote 28, Randnrn. 26 ff.).
36: Vgl. auch Urteil Deutschland/Kommission (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 42).
- EuGH, 11.01.2001 - C-247/98
Griechenland / Kommission
Folglich muss die Kommission ihre Entscheidung, mit der sie feststellt, dass der betroffene Mitgliedstaat keine oder mangelhafte Kontrollen durchgeführt hat, rechtfertigen (vgl. Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 23).Die Kommission ist jedoch nicht verpflichtet, die Unzulänglichkeit der von den nationalen Verwaltungen durchgeführten Kontrollen oder die Unrichtigkeit der von diesen mitgeteilten Zahlen umfassend darzulegen, sondern sie braucht nur glaubhaft zu machen, dass an diesen Kontrollen oder diesen Zahlen bei ihr ernsthafte und berechtigte Zweifel bestehen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 35, und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnr. 40).
Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des EAGFL erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so dass es ihm obliegt, die Richtigkeit seiner Kontrollen und seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Behauptungen der Kommission darzutun (Urteil vom 21. Januar 1999, Deutschland/Kommission, Randnr. 35, und Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 41).
Außerdem erlegt Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70 nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den Mitgliedstaaten die allgemeine Verpflichtung auf, alle Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, dass die durch den EAGFL finanzierten Vorhaben tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, um Unregelmäßigkeiten zu verhindern und zu verfolgen und um die infolge von Unregelmäßigkeit oder Versäumnissen abgeflossenen Beträge wieder einzuziehen, auchwenn die spezifische Gemeinschaftshandlung nicht ausdrücklich den Erlass dieser oder jener Kontrollmaßnahme vorsieht (vgl. Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-755, Randnr. 45); zum anderen ergibt sich aus dieser Vorschrift, betrachtet im Licht der durch Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) aufgestellten Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit der Kommission, für die Frage der ordnungsgemäßen Verwendung der Gemeinschaftsmittel, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein System von Verwaltungskontrollen und Kontrollen an Ort und Stelle zu schaffen, das die ordnungsgemäße Erfüllung der materiellen und formellen Voraussetzungen für die Gewährung der betreffenden Prämien sicherstellt (Urteil vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, Randnr. 20).
- EuGH, 06.03.2001 - C-278/98
Niederlande / Kommission
Folglich muss die Kommission ihre Entscheidung, mit der sie feststellt, dass der betroffene Mitgliedstaat keine oder mangelhafte Kontrollen durchgeführt hat, rechtfertigen (siehe Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 23).Die Kommission ist jedoch nicht verpflichtet, umfassend darzulegen, dass die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen unzureichend oder die von ihnen übermittelten Zahlen unrichtig sind, sondern sie braucht nur glaubhaft zu machen, dass an diesen Kontrollen oder diesen Zahlen ernsthafte und berechtigte Zweifel bestehen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 35, und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnr. 40).
Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des EAGFL erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so dass es ihm obliegt, die Richtigkeit seiner Kontrollen oder seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Feststellungen der Kommission darzutun (Urteil vom 21. Januar 1999, Deutschland/Kommission, Randnr. 35, und Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 41).
Wenn die Kommission nun rügt, dass das Königreich der Niederlande keine angemessenen Kontrollen durchführe, obliegt es unter diesen Voraussetzungen diesem Mitgliedstaat, nachzuweisen, dass die Behauptungen der Kommission nicht zutreffen (siehe Urteil vom 21. Januar 1999, Deutschland/Kommission, Randnr. 35, und Urteil Niederlande/Kommission, Randnr. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-130/99
Spanien / Kommission
13: - Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnrn.25: - Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-44/97 (Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-7177, Randnr. 18).
34: - Vgl. auch die sechste Begründungserwägung der Verordnung Nr. 334/93.35: - Vgl. insbesondere Urteile in der Rechtssache C-8/88 (zitiert in Fußnote 13, Randnrn. 16 und 17) und in der Rechtssache C-242/96 (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 114).
44: - Vgl. Urteile vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79 (Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21, Randnr. 21), vom 21. Februar 1991 in der Rechtssache C-28/89 (Deutschland/Kommission, Slg. 1991, I-581, Randnr. 9) und vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91 (Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399, Randnr. 38).
- EuG, 15.12.1999 - T-22/97
Kesko / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-232/96
Frankreich / Kommission
- BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-41/94
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-344/01
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-242/97
Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL - …
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2003 - C-346/00
Vereinigtes Königreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-247/98
Griechenland / Kommission
- EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
Spanien / Kommission
- EuGH, 01.10.1998 - C-209/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-27/94
Niederlande / Kommission
- EuGH, 06.12.2001 - C-373/99
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-385/89
Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 01.10.1998 - C-233/96
Dänemark / Kommission
- EuGH, 28.02.2012 - C-41/11
Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Umweltschutz - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-278/98
Niederlande / Kommission
- EuGH, 19.01.2005 - C-206/03
SmithKline Beecham - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-253/97
Italien / Kommission
- EuGH, 06.10.1993 - C-55/91
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-373/99
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 01.10.1998 - C-242/96
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1997 - C-61/95
Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 01.10.1998 - C-27/94
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-473/13
Nach Auffassung von Generalanwalt Bot darf sich ein Mitgliedstaat, außer bei …
- EuGH, 01.10.1998 - C-232/96
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-28/94
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-377/99
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-238/96
Irland / Kommission
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03
Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei …
- EuGH, 03.04.2014 - C-301/12
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Aufhebung der Klassifizierung eines …
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-178/00
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-209/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-233/96
Dänemark / Kommission
- EuGH, 05.10.1999 - C-240/97
Spanien / Kommission
- EuGH, 04.03.2004 - C-344/01
Deutschland / Kommission
- EuGH, 19.11.1998 - C-235/97
Frankreich / Kommission
- EuGH, 24.04.2008 - C-418/06
Belgien / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Sektor Kulturpflanzen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2018 - C-384/17
Link Logistik N&N - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung auf dem …
- EuGH, 28.10.1999 - C-253/97
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-167/17
Klohn - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
- EuGH, 01.10.1998 - C-238/96
Irland / Kommission
- EuGH, 01.10.1997 - C-180/97
Regione Toscana / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03
Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine …
- EuGH, 10.11.1993 - C-48/91
Niederlande / Kommission
- EuGH, 26.01.2017 - C-373/15
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-301/97
Niederlande / Rat
- EuGH, 19.12.2019 - C-236/18
GRDF
- EuGH, 02.06.1994 - C-2/93
Exportslachterijen van Oordegem / OBEA und Generale Bank
- EuGH, 13.11.2001 - C-277/98
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-452/98
ÜLG-System - Reismarkt - Schutzmaßnahmen
- EuGH, 14.12.2000 - C-245/97
Deutschland / Kommission
- EuGH, 21.10.1999 - C-44/97
Deutschland / Kommission
- EuGH, 13.09.2001 - C-374/99
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2008 - C-418/06
Belgien / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-177/00
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-5/03
Griechenland / Kommission
- EuG, 25.02.2015 - T-257/13
Polen / Kommission
- EuG, 17.09.2003 - T-76/02
Messina / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
Spanien / Kommission
- EuGH, 08.01.1992 - C-197/90
Italien / Kommission
- EuGH, 23.09.2004 - C-297/02
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1999 - C-44/97
Deutschland / Kommission
- LG Dresden, 12.11.2013 - 2 T 821/13
Spezielle Hafteinrichtung, spezielle Hafteinrichtungen, Abschiebungshaft, …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1991 - C-197/90
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- FG München, 20.07.2006 - 14 K 1736/06
Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA); Filterspulen
- EuGH, 14.04.2005 - C-468/02
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1996 - C-198/94
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- LG Offenburg, 03.12.2013 - 4 T 251/13
Abschiebungshaft, spezielle Hafteintrichtungen, Trennungsgebot, Strafgefangene, …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994 - C-2/93
Exportslachterijen van Oordegem BVBA gegen Belgische Dienst voor Bedrijfsleven en …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - C-22/90
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL - …
- FG Hessen, 24.04.2002 - 7 V 152/02
Übertragung der Milchreferenzmenge durch einen Stall- oder Kuhpachtvertrag - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EAGFL - Nichtanerkennung von Ausgaben
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
- EuGH, 12.06.1990 - 8/88
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-2321
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (17)
- EuGH, 07.02.1979 - 15/76
Frankreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
Im hier maßgeblichen Zeitraum bestanden 7 - Uneil vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rcchusachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn.; 21 - Vgl. bereits die Schlußantriigc des Gencralanwalts Capotorti vom 5. Dezember 1978 in den Rechtssachen 11/76, 15/76 und 16/76 sowie 18/76, Slg. 1979, 286, 319.22 - Urteil vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Sig.
- Vgl. die Schlußanträge von Generalanwalt Capotorti vom 5. Dezember 1978 in den Rechtssachen 11/76, 15/76 und 16/76 sowie 18/76, Slg. 1979, 286, 294 f. 38 - Vgl. unter anderem meine Schlußanträge in der Rechtssache 262/87, Niederlande/Kommission, Urteil vom 2. Februar 1989, Slg. 1989, 225 (abgekürzte Veröffentlichung), Nummer 12. Aus diesen Gründen ist der in der mündlichen Verhandlung angestellte Vergleich mit dem Verhältnis zwischen einer einen Bußgeldbescheid ausstellenden Behörde und einem verkehrt parkenden Privatmann nicht einschlägig-.
1 Z 54/83|Generalanwalt beim EuGH; 05.12.1984; 55/83|VGH UEK; 23.05.1984; 55/83">55/83 und 56/83, Italien/ Kommission, Slg. 1985, 683 bzw. 705, Randnr. 21. Der Gerichtshof hat die nachträgliche Behebung von Mängeln der Nachwcisförmlichkciten ebenso wie den Ersatz vorgeschriebener förmlicher Nachweise durch andere nicht anerkannt: Urteile vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. II, bzw. in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnrn.
51 - Ich verweise hierzu auf das Urteil Frankreich/Kommission, a. a. O., Fußnote 7.
- EuGH, 07.02.1979 - 11/76
Niederlande / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
In einem Fall war der Gerichtshof unter Berücksichtigung "der Umstände des Falles" bereit, anzuerkennen, daß ein erfolgversprechender Ansatz des klagenden Mitgliedstaats zur Erfüllung seiner Beweis- oder jedenfalls Darlegungslast durch eine Umkehr der Beweislast auf die Kommission belohnt 44 - lineile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 12, bzw. in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnr. 12: "Im Übrigen steht fest, daß das Gemeinschaftsrecht bis heute kein besonderes Anlastungsverfahren kennt, in dem die Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gemeinschaft und den Mitglicdstaaten beizulegen wären.Die Kommission muß somit notwendigerweise beim Rechnungsabschluß die Kosten entweder der Kommission oder dem betreffenden Mitgliedstaat anlasten." 45 - Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 25. Als Beispiel für die Ablehnung der Finanzierung aufgrund einer Beweisfrage verweise ich auf die Urteile vom 27. Februar 1985 in den Rechtssachen …
20 und 22. Siehe in diesem Zusammenhang die Schlußanträge von Generalanwalt Mischo vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/ Kommission, Slg. 1988, 1749, Nr. 46. Daß Ausgaben von der Finanzierung ausgeschlossen werden können, selbst wenn feststeht, daß keine einzige sachliche Unregelmäßigkeit vorliegt, wird im Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, bestätigt.
- EuGH, 22.09.1988 - 272/86
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
, hat der Gerichtshof im Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 272/86 entschieden, daß die Klägerin hinreichend Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten angeführt habe und es daher Sache des beklagten Mitgliedstaats sei, die tatsächlichen Gegebenheiten und deren Folgen substantiell und im einzelnen zu bestreiten50.- Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4875.
- EuGH, 21.02.1989 - 214/86
Griechenland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
- Schlußanträge vom 5. Dezember 1978, Slg. 1979, 286, 292.47 - Vgl. z. B. das Urteil vom 25. November 1980 in der Rechtssache 820/79, Belgien/Kommission, Slg. 1980, 3537, Randnr. 15: "Der Kläger hat somit nicht dargetan, daß die unzutreffende Anwendung der Bestimmungen des Artikels ... durch die belgischen Behörden der Kommission anzulasten ist." Vgl. auch Randnr. 19 des Urteils vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86, Griechenland/ Kommission, Slg. 1989, 367.Eine weniger weitgehende Form der Extrapolation wurde vom Gerichtshof in dem vor kurzem ergangenen Urteil vom 21. Februar 1989 in der Rechtssache 214/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1989, 367, anerkannt.
- EuGH, 07.02.1979 - 18/76
Deutschland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
In einem Fall war der Gerichtshof unter Berücksichtigung "der Umstände des Falles" bereit, anzuerkennen, daß ein erfolgversprechender Ansatz des klagenden Mitgliedstaats zur Erfüllung seiner Beweis- oder jedenfalls Darlegungslast durch eine Umkehr der Beweislast auf die Kommission belohnt 44 - lineile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 12, bzw. in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnr. 12: "Im Übrigen steht fest, daß das Gemeinschaftsrecht bis heute kein besonderes Anlastungsverfahren kennt, in dem die Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gemeinschaft und den Mitglicdstaaten beizulegen wären.1 Z 54/83|Generalanwalt beim EuGH; 05.12.1984; 55/83|VGH UEK; 23.05.1984; 55/83">55/83 und 56/83, Italien/ Kommission, Slg. 1985, 683 bzw. 705, Randnr. 21. Der Gerichtshof hat die nachträgliche Behebung von Mängeln der Nachwcisförmlichkciten ebenso wie den Ersatz vorgeschriebener förmlicher Nachweise durch andere nicht anerkannt: Urteile vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. II, bzw. in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnrn.
- EuGH, 10.01.1980 - 267/78
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
In diesem beschränkten Punkt des Steuergeheimnisses hat die Beklagte meines Erachtens das Recht auf ihrer Seite: Im Urteil vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 267/78, Kommission/Italien42 ,.Diese werden von der Beklagten als eine sachlich unzureichende Informationsquelle angesehen, da gerade eine entscheidende Ursache für die Nichterfüllung der Einkommensvoraussetzungen darin bestehe, daß ein anderer als ein landwirt- 42 - Slg. 1980, 31.
- EuGH, 21.09.1989 - 68/88
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
41 - Diese Auslegung ergibt sich aus dem Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, und insbesondere aus dem Begriff "en tout état de cause" in Randnr. 24. Vgl. in diesem Sinn bereits Generalanwalt Darmon in Nr. 10 seiner Schlußanträge vom 29. November 1988 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Sie.- Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4875.
- EuGH, 19.10.1989 - 258/87
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
Auf der einen Seite kann man ihn als Fall ansehen, bei dem im Hinblick auf eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung in zwei der drei betroffenen Gebiete jede Form von Organisation der Kontrolle vor Ort fehlt, während in einem dritten Gebiet (dem Regierungsbezirk Stuttgart) die Erfüllung der Voraussetzung nur inzidenter und auf eine nicht völlig schlüssige Art und Weise (durch Anfragen oder einen zu Beginn der Frist stattfin- 39 - Vgl. das Urteil vom 19. Oktober 1989 .n der Rechtssache 258/87, Italien/Kommission, Slg. 1989, 3359 und 3384, Randnr. 18, wo den Schlußanträgen des Generalanwalts Lenz vom 7. Juli 1989, Nr. 46, nicht gefolgt wird.40 - In der Rechtssache C-14/88, Italien/Kommission, Slg. 1990, 1-1229, betreffend Gebuncnprämien für Kälber kam ich in meinen Schlußanträgen vom 16. Januar 1990 zu dem Ergebnis, daß die Kommission zu Unrecht die Finanzierung von Ausgaben unter Berufung auf eine von ihr konkret ausgefüllte angemessene Frist für die Zahlung dieser Prämie abgelehnt halle, da sie die Frist den Mitgliedstaaten erst nach Ablauf des Jahres, auf das sich die streitigen Beträge bezogen, mitĘctcilt hatte.
- EuGH, 25.02.1988 - 327/85
Niederlande / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
20 und 22. Siehe in diesem Zusammenhang die Schlußanträge von Generalanwalt Mischo vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/ Kommission, Slg. 1988, 1749, Nr. 46. Daß Ausgaben von der Finanzierung ausgeschlossen werden können, selbst wenn feststeht, daß keine einzige sachliche Unregelmäßigkeit vorliegt, wird im Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 327/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1065, bestätigt. - EuGH, 27.02.1985 - 55/83
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1990 - 8/88
1 Z 54/83|Generalanwalt beim EuGH; 05.12.1984; 55/83|VGH UEK; 23.05.1984; 55/83">55/83 und 56/83, Italien/ Kommission, Slg. 1985, 683 bzw. 705, Randnr. 21. Der Gerichtshof hat die nachträgliche Behebung von Mängeln der Nachwcisförmlichkciten ebenso wie den Ersatz vorgeschriebener förmlicher Nachweise durch andere nicht anerkannt: Urteile vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. II, bzw. in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnrn. - EuGH, 05.10.1989 - 290/87
Kommission / Niederlande
- EuGH, 24.03.1988 - 347/85
Vereinigtes Königreich / Kommission
- EuGH, 12.07.1984 - 49/83
Luxemburg / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1987 - 347/85
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Kommission der …
- EuGH, 25.11.1980 - 820/79
Belgien / Kommission
- EuGH, 14.11.1989 - 14/88
Italien / Kommission
- EuGH, 02.02.1989 - 262/87
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1993 - C-55/91
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
( 26 ) Zur Anwendung der Hochrechnung vgl. auch meine Schlußanträge vom 24. Januar 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2334, Nrn. 29 und 30) und die Schlußanträgc tics Gcneralanwalts Gulmanu vom 17. März 1992 in der Rechtssache C-385/S9 (Griechenland/Kommission, Slg. 1992, I-3225, Nrn. 54 und 55).( 60 ) Dies wirft für sich genommen kein Problem ties Vertrauensschutzes oder der Rechtssicherheit auf, da die Mitglied-Staaten die Hauplverantworiung bei der Verwaltung tragen und an dem gesamten Reclmungsabschluvcrfahrcn des EAGFL beteiligt sind; s. meine Schlußanträge vom 11. Januar 1989 in der Rechtssache C-267/S7 (Niederlande/Kommission, Slg. 1989, 225, Nr. 12) und vom 24. Januar 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2334, Nrn. 21 und 22).
( 64 ) Siehe meine Schlußanträge in der Rechtssache C-8/88, zitiert oben Fußnote 26, Nr. 21, und das Urteil in dieser Rechtssache, Randnr. 20.