Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1990 - C-128/89   

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https://dejure.org/1990,2524
EuGH, 12.07.1990 - C-128/89 (https://dejure.org/1990,2524)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1990 - C-128/89 (https://dejure.org/1990,2524)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - C-128/89 (https://dejure.org/1990,2524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 36 und 100
    1 . Rechtsangleichung - Richtlinie zur Harmonisierung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, die im Handel mit bestimmten Waren gelten - Erlaß nationaler Maßnahmen - Verpflichtung zur Einhaltung der durch die Richtlinie gezogenen und jedenfalls der Grenzen, die aus ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in die Mitgliedstaaten ; Verbot der Einfuhr von Pampelmusen aus anderen Mitgliedstaaten über Landgrenzstellen ; Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36; ; EWGV Art. 100

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Freier Warenverkehr - Pflanzenschutzuntersuchung von Pampelmusen - Verbot von Einfuhren über Landgrenzstellen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-3239
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 12.07.1990 - C-128/89
    12 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5 ) fällt diese Regelung daher unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag, der unterschiedslos für aus der Gemeinschaft stammende Waren und für solche Waren gilt, die, gleich woher sie ursprünglich stammen, in einem Mitgliedstaat in den freien Verkehr gebracht worden sind ( siehe Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921, Randnr. 18 ).
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 12.07.1990 - C-128/89
    16 Denn Richtlinien dieser Art sollen den freien Warenverkehr fördern, indem sie die Hindernisse aufheben oder zumindest abbauen, die sich für den freien Warenverkehr aus nationalen gesundheitsbehördlichen Maßnahmen ergeben können, die im Einklang mit Artikel 36 getroffen werden ( siehe z. B. Urteil vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5, Randnr. 30 ).
  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 12.07.1990 - C-128/89
    23 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß es stets den Mitgliedstaaten obliegt, nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für eine Abweichung von Artikel 30 EWG-Vertrag erfuellt sind ( siehe z. B. Urteil vom 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78, Denkavit, Slg. 1979, 3369, Randnr. 24 ).
  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 12.07.1990 - C-128/89
    18 Eine nationale Regelung oder Praxis, die zum Schutz einer der in Artikel 36 EWG-Vertrag genannten Ziele eingeführt wurde, ist aber mit dem Vertrag nur vereinbar, soweit sie nicht die Grenzen dessen überschreitet, was zum Erreichen des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist ( siehe z. B. Urteil vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75, de Peijper, Slg. 1976, 613, Randnrn. 16 und 17 ).
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.07.1990 - C-128/89
    12 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5 ) fällt diese Regelung daher unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag, der unterschiedslos für aus der Gemeinschaft stammende Waren und für solche Waren gilt, die, gleich woher sie ursprünglich stammen, in einem Mitgliedstaat in den freien Verkehr gebracht worden sind ( siehe Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921, Randnr. 18 ).
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-128/89   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.06.1990 - C-128/89 (https://dejure.org/1990,16929)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - C-128/89 (https://dejure.org/1990,16929)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzungsverfahren - Freier Warenverkehr - Pflanzenschutzuntersuchung von Pampelmusen - Verbot von Einfuhren über Landgrenzstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-3239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 29.02.1984 - 37/83

    Rewe-Zentrale

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-128/89
    Andernfalls, d. h., wenn Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 77/93 eine Abweichung von Artikel 30 EWG-Vertrag in Fällen zum Inhalt hätte, die nicht unter Artikel 36 fielen, müßte die Gültigkeit des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe a im Hinblick auf die Verpflichtung der Gemeinschaftsorgane überprüft werden, "die Freiheit des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs, die ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinsamen Marktes ist, [zu] beachten" (siehe Rechtssache 37/83, Rewe-Zentrale/Landwirtschaftskammer Rheinland, Slg. 1984, 1229, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.11.1979 - 251/78

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-128/89
    Die italienische Regierung trägt die Beweislast dafür, daß diese Frage zu verneinen .st (siehe Rechtssache 251/78, Denkavit Futtermittel, Slg. 1979, 3369, Randnr. 24).
  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-128/89
    21. Zu Ausgaben und verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten hat der Gerichtshof in der Rechtssache 104/75 (de Peijper, Slg. 1976, 613, Randnr. 18) ausgeführt, daß Artikel 36 EWG-Vertrag nicht zur Rechtfertigung von Regelungen oder Praktiken herangezogen werden kann, deren den freien Warenverkehr beschränkende Elemente.
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-128/89
    Sie führt zunächst aus, daß für Pampelmusen, obwohl die meisten von ihnen ursprünglich aus Drittländern stammten, Artikel 30 gelte, sobald sie in den Mitgliedstaaten in den freien Verkehr gebracht würden (siehe Artikel 9 Absatz 2 EWG-Vertrag; Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-128/89
    17 und 18. Der Gerichtshof habe in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837) entschieden, daß die Mitgliedstaaten keine ungerechtfertigten Unterscheidungen zwischen Erzeugnissen, die sich innerhalb der Gemeinschaft im freien Verkehr befänden, und Erzeugnissen, die direkt aus Drittländern eingeführt würden, vornehmen dürften.
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