Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 20.09.1990 - C-5/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,96
EuGH, 20.09.1990 - C-5/89 (https://dejure.org/1990,96)
EuGH, Entscheidung vom 20.09.1990 - C-5/89 (https://dejure.org/1990,96)
EuGH, Entscheidung vom 20. September 1990 - C-5/89 (https://dejure.org/1990,96)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,96) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1
    Staatliche Beihilfen - Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe - Anwendung nationalen Rechts - Unter Verletzung der Verfahrensbestimmungen des Artikels 93 EWG-Vertrag gewährte Beihilfe - Berechtigtes Vertrauen der Begünstigten - Schutz - Voraussetzungen und Grenzen - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Beihilfen für die Aluminumbearbeitung; Gemeinschaftswidrige Subventionierung der Aluminumindustrie ; Rückzahlung gewährter Beihilfen

  • Judicialis

    EWGV Art. 93; ; EWGV Art. 93 Abs. 2 Unterabs. 1; ; EWGV Art. 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 88/174/EWG
    Staatliche Beihilfen - Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe - Anwendung nationalen Rechts - Unter Verletzung der Verfahrensbestimmungen des Artikels 93 EWG -Vertrag gewährte Beihilfe - Berechtigtes Vertrauen der Begünstigten - Schutz - Voraussetzungen und Grenzen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Unternehmen, das Halbzeug und Fertigprodukte aus Aluminium herstellt - Rückerstattung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-3437
  • NVwZ 1990, 1161
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus EuGH, 20.09.1990 - C-5/89
    13 Nach der Rechtsprechung ist weiter der Grundsatz des Vertrauensschutzes Bestandteil der Rechtsordnung der Gemeinschaft; daher kann es nicht als dieser Rechtsordnung widersprechend angesehen werden, wenn nationales Recht in einem Bereich wie dem der Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Gemeinschaftsbeihilfen berechtigtes Vertrauen und Rechtssicherheit schützt ( Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633, Randnr. 30 ).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.09.1990 - C-5/89
    12 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( vergleiche zuletzt Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959 ) findet die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe grundsätzlich nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts statt; jedoch darf dessen Anwendung die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen ( Randnr. 61 ).
  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 20.09.1990 - C-5/89
    6 Mit Verbalnote vom 9. Dezember 1988 übersandte die Bundesregierung der Kommission eine Mitteilung vom 2. Dezember 1988, in der vorgeschlagen wurde, das Urteil in dem rechtlich ähnlich gelagerten Fall Alcan ( Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175 ) abzuwarten.
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    24 Die Rückforderung der Beihilfe findet grundsätzlich nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts statt; jedoch darf dessen Anwendung die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen (vgl. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61, und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12; ebenso vorerwähntes Urteil Deutsche Milchkontor u. a. für die Rückforderung von Gemeinschaftsbeihilfen).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    In einem solchen Fall ist es Sache des nationalen Gerichts, so es befasst wird, die Umstände zu würdigen und dem Gerichtshof gegebenenfalls Auslegungsfragen vorzulegen (Urteil vom 20. September 1990, Kommission/Deutschland, C-5/89, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 16).

    Nach der Nichtigerklärung einer positiven Entscheidung der Kommission kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Empfänger einer rechtswidrig gewährten Beihilfe auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, aufgrund deren sein Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Beihilfe geschützt ist, so dass er sie nicht zurückzuzahlen braucht (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 16, hinsichtlich einer abschließenden negativen Entscheidung der Kommission).

  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind die nationalen Rechtsvorschriften so anzuwenden, daß die nach dem Gemeinschaftsrecht verlangte Rückforderung nicht praktisch unmöglich und das Gemeinschaftsinteresse voll berücksichtigt wird (vgl. z.B. Urteil vom 2. Februar 1989, a.a.O., Rn. 12; ebenso BVerwGE 92, 81 [BVerwG 17.02.1993 - 11 C 47/92]); dies gilt auch für eine Fristvorschrift von der Art des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 1990 - Rs. C-5/89 - Slg. 1990, I-3453 Rn. 19).

    In der Rechtssache C-5/89 hat auch Generalanwalt Darmon in seinen Schlußanträgen (Slg. 1990, I-3445 Rn. 32) die Frage aufgeworfen, ob das nationale Gericht das Verstreichenlassen der Rücknahmefrist "unberücksichtigt lassen muß, da eine Berücksichtigung zum Ergebnis hätte, daß die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung praktisch unmöglich wird".

    Der EuGH hat diese Frage in seinem Urteil vom 20. September 1990 (a.a.O.) nicht beantwortet, aber darauf hingewiesen, daß das nationale Gericht dem EuGH gegebenenfalls Auslegungsfragen zu stellen hat.

    Einem sorgfältigen Wirtschaftsunternehmen ist es aber nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 20. September 1990, a.a.O. Rn. 14) regelmäßig möglich, sich zu vergewissern, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.

    Ist das vorgeschriebene Überwachungsverfahren wie hier nicht durchgeführt worden, so ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers daher nur ausnahmsweise schutzwürdig, wenn dafür besondere Umstände sprechen (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 1990, a.a.O. Rn. 16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,17263
Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89 (https://dejure.org/1990,17263)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.1990 - C-5/89 (https://dejure.org/1990,17263)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - C-5/89 (https://dejure.org/1990,17263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,17263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Staatliche Beihilfen - Unternehmen, das Halbzeug und Fertigprodukte aus Aluminium herstellt - Rückerstattung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-3437
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89
    , das Urteil Deutsche Milchkontor 4 - Urteil in der Rechtssache 94/87, a. a. O., Randnr. 10.5 - Randnr. 11.

    - Gegenerwiderung, S. 2.9 - Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633, insbesondere Randnrn.

    Ihrem genannten Urteil vom 2. Februar 1989 haben Sie im übrigen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das Urteil Deutsche Milchkontor anzeigen wollen, daß der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der Teil der gemeinschaftlichen Rechtsordnung ist, bei der Rückforderung staatlicher Beihilfen Berücksichtigung findet.

    In Ihrem Urteil Deutsche Milchkontor haben Sie zunächst bemerkt,.

    _ Verbundene Rechtssachen 205/82 bis 215/82, a. a. O., Randnr. 30.

    - Verbundene Rechtssachen 205/82 bis 215/82, a. a. O., Randnr. 32.

    - Verbundene Rechtssachen 205/82 bis 215/82, a. a. O., Randnr. 22.

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89
    - Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89.

    - Vergleiche insoweit meine Schlußanträge vom 29. November 1988 in der Rechtssache 94/87, a. a. O., Nrn. 3 und 4.18 - Rechtssache 52/84, a. a. O. 19 - Rechtssache 94/87, a. a. O., Nrn. 14 bis 18.20 - ABI.

    38 - Rechtssache 52/84, a. a. O., Randnr. 11.39 - Randnr. 61. I - 3 4 5.

  • EuGH, 02.02.1988 - 309/85

    Barra / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89
    - Gegenerwiderung, S. 8 f. 35 - Vergleiche beispielsweise Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595; vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85, Barra, Slg. 1988, 355.
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89
    - Gegenerwiderung, S. 8 f. 35 - Vergleiche beispielsweise Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595; vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85, Barra, Slg. 1988, 355.
  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89
    27 - Vergleiche z. B. Urteil vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne, Slg. 1978, 1365.28 - Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Slg. 1987, 901, Randnrn.
  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89
    27 - Vergleiche z. B. Urteil vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne, Slg. 1978, 1365.28 - Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Slg. 1987, 901, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1977 - 77/76

    Cucchi / Avez

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89
    - Vergleiche beispielsweise die Urteile in den Rechtssachen 77/76, Cucchi, Sig.
  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89
    1 - Rechtssache 94/87, Slg. 1989, 175.2 Entscheidung 88/174/EWG, über eine vom Land Baden- Württemberg der Bundesrepublik Deutschland gewährte Beihilfe an BUG-Alutechnik, ein Unternehmen, das Halbzeug und Fertigprodukte aus Aluminium herstellt (ABI. L 79 vom 24.3. 1988, S. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht