Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.1990 - 142/87   

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https://dejure.org/1990,76
EuGH, 21.03.1990 - 142/87 (https://dejure.org/1990,76)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.1990 - 142/87 (https://dejure.org/1990,76)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 1990 - 142/87 (https://dejure.org/1990,76)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Belgien / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 93 Absätze 2 und 3
    1 . Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Unterlassene Meldung - Durchführung vor Erlaß der abschließenden Entscheidung der Kommission - Anordnungsbefugnis der Kommission - Weigerung, dieser Anordnung nachzukommen - Folgen

  • EU-Kommission

    Belgien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung der Kommission über die Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei kontradiktorischer Prüfung der Beihilfe; Unmöglichkeit der Rückforderung der Beihilfe auf Grund des Befindens der SA Tubemeuse in einem ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Unterlassene Meldung - Durchführung vor Erlaß der abschließenden Entscheidung der Kommission - Anordnungsbefugnis der Kommission - Weigerung, dieser Anordnung nachzukommen - Folgen - [EWG-Vertrag, Artikel 93 Absätze 2 und 3]

  • rechtsportal.de

    1. Staatliche Beihilfen - Beihilfevorhaben - Unterlassene Meldung - Durchführung vor Erlaß der abschließenden Entscheidung der Kommission - Anordnungsbefugnis der Kommission - Weigerung, dieser Anordnung nachzukommen - Folgen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen für ein Unternehmen der Stahlröhrenindustrie - Rückforderung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-959
 
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Wird zitiert von ... (230)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    66 Hierzu ist festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( vgl. z. B. das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Slg. 1987, 901 ) die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit ist.
  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    25 Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand, in welcher Form auch immer, an Unternehmen staatliche Beihilfen darstellen können, wenn die Voraussetzungen des Artikels 92 EWG-Vertrag erfuellt sind ( vgl. die Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills, Slg. 1984, 3809, und vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek, Slg. 1985, 809 ).
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    14 Zu den Folgen der Verstösse gegen diese Bestimmung hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 ( Französische Republik/Kommission, Slg. 1990, 0000 ) folgendes ausgeführt.
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    Nach den Urteilen vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 ( Philip Morris, Slg. 1980, 2671 ) und vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 ( Französische Republik/Kommission, Slg. 1987, 4393 ) schließt weder der verhältnismässig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismässig geringe Grösse des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus.
  • EuGH, 11.11.1987 - 259/85

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    Nach den Urteilen vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 ( Philip Morris, Slg. 1980, 2671 ) und vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 ( Französische Republik/Kommission, Slg. 1987, 4393 ) schließt weder der verhältnismässig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismässig geringe Grösse des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus.
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    46 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, insbesondere in den Urteilen vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 ( Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263 ) und vom 11. November 1987 ( a. a. O.), entschieden hat, ist die Gewährung des rechtlichen Gehörs in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und muß auch dann sichergestellt werden, wenn eine besondere Regelung fehlt.
  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    25 Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand, in welcher Form auch immer, an Unternehmen staatliche Beihilfen darstellen können, wenn die Voraussetzungen des Artikels 92 EWG-Vertrag erfuellt sind ( vgl. die Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills, Slg. 1984, 3809, und vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek, Slg. 1985, 809 ).
  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 142/87
    61 Die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Beihilfe erfolgt grundsätzlich nach dem einschlägigen nationalen Verfahrensrecht; allerdings darf die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung dadurch nicht praktisch unmöglich werden ( vgl. das Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1989, 175 ).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    24 Die Rückforderung der Beihilfe findet grundsätzlich nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts statt; jedoch darf dessen Anwendung die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen (vgl. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61, und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12; ebenso vorerwähntes Urteil Deutsche Milchkontor u. a. für die Rückforderung von Gemeinschaftsbeihilfen).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Qualifizierung als Beihilfe nämlich, dass alle in diesem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20, und vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Zunächst ist daran zu erinnern, dass Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, in welcher Form sie auch erfolgen, nur dann staatliche Beihilfen darstellen können, wenn alle Voraussetzungen des Artikels 87 Absatz 1 EG erfüllt sind (u. a. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, und vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87   

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https://dejure.org/1989,16784
Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87 (https://dejure.org/1989,16784)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.09.1989 - 142/87 (https://dejure.org/1989,16784)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. September 1989 - 142/87 (https://dejure.org/1989,16784)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen für ein Unternehmen der Stahlröhrenindustrie - Rückforderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-959
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Die Möglichkeit, daß die Kommission den Mitgliedstaaten diese Rückforderung im Rahmen der gleichen Entscheidung (nach Artikel 93 Absatz 2) aufgibt, mit der über die Vereinbarkeit befunden wurde, ist vom Gerichtshof bereits in dem Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 anerkannt worden27.

    - Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1973, 813.

    In dem Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 hat der Gerichtshof, wenn auch nur in einem Obiter dictum, festgestellt, daß die Regelung des Artikels 93 Absatz 3.

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Ferner hat der Gerichtshof in dem Urteil Intermills ausgeführt:.

    Befindet sich das Gesellschaftskapital im Besitz der öffentlichen Hand, ist insbesondere zu prüfen, ob ein privater Gesellschafter in einer vergleichbaren Lage unter Zugrundelegung der Renta- 37 - Vgl. insbesondere die Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills, Slg. 1984, 3809, vom 13. März 1985 in den verbundenen Rechtssachen 296/82 und 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek, Slg. 1985, 809, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263.

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Binnen zwei Monaten von der Mitteilung an (so die Rechtsprechung des Gerichtshofes, Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 170/73, Lorenz, Slg. 1973, 1471) bzw. binnen einem Monat, wenn es um Einzelbeihilfen geht, hat die Kommission zu entscheiden, ob das kontradiktorische Verfahren einzuleiten ist.

    Lorenz GmbH, Slg. 1973, 1471.

  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Die Kommission hat in der angefochtenen Entscheidung insbesondere festgestellt, daß es in einem kom- 39 - Diese vom Gerichtshof aus Anlaß der Auslegung der Artikel 85 und 86 aufgestellten Grundsätze (vgl. insbesondere das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78, Hugin, Slg. 1979, 1869) betreffen ebenfalls Artikel 92, da die Voraussetzung der Beeinträchtigung des Handels innerhalb der Gemeinschaft im Rahmen dieser drei, allesamt dem Kapitel "Wettbewerbsregeln" des Vertrages zugehörigen Bestimmungen eindeutig ein und dieselbe Funktion hat.
  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Beispiele in dieser Richtung finden sich, abgesehen von dem bereits genannten Urteil in der Rechtssache 173/73, auch in dem Urteil in der Rechtssache 234/84 (Belgien/Kommission), in dem Beschluß in der Rechtssache 310/85 (Deufil) und in dem Urteil in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Bundesrepublik 20 - Urteil vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73, Italien/ Kommission, Slg. 1974, 709.
  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Befindet sich das Gesellschaftskapital im Besitz der öffentlichen Hand, ist insbesondere zu prüfen, ob ein privater Gesellschafter in einer vergleichbaren Lage unter Zugrundelegung der Renta- 37 - Vgl. insbesondere die Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills, Slg. 1984, 3809, vom 13. März 1985 in den verbundenen Rechtssachen 296/82 und 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek, Slg. 1985, 809, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84 Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263.
  • EuGH, 06.02.1986 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
    Zu bemerken ist, daß die Rückzahlung, weil sie dem Ziel entspricht, das durch die rechtswidrige Gewährung der Beihilfe verletzte Gemeinschafisrecht wiederherzustellen, unabhängig davon angeordnet werden kann, ob die betreffende Beihilfe materiellrechtlich für vereinbar oder für unvereinbar erklärt wird, wie sich aus dem Urteil in der 24 - Urteil vom 10. Juli 1986 .n der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263; Beschluß vom 6. Februar 1986 .n der Rechtssache 310/85 R, Deufil GmbH & Co. KG, Slg. 1986, 537; Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1989, 175.
  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 11.12.1973 - 121/73

    Markmann AG / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 11.12.1973 - 122/73

    Nordsee GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 11.12.1973 - 141/73

    Lohrey / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

  • EuGH - 162/88 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

  • EuGH, 09.10.1984 - 91/83

    Heineken

  • EuGH - 61/88 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Frankreich / Kommission

  • RG, 10.11.1888 - V 294/88

    Rechtsmittelzustellung; Prozessbevollmächtigter

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93

    Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer

    In seinen Schlussanträgen vom 19. September 1989 in der Rechtssache C-142/87 (Nr. 7) hat Generalanwalt Tesauro dazu folgendes ausgeführt: "Diese Prüfung stellt ... eine rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung konstitutiver Art [für die Beihilfe] dar, deren Bedeutung noch durch den Umstand mitgetragen wird, daß die Prüfung mit dem Inhalt der staatlichen Maßnahme befasst ist und daher ... weitgehend vom Ermessen getragene politische und wirtschaftliche Wertungen mit sich bringt."(85).

    (47) - Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache 142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 35).

    (78) - Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, in Fußnote 47 bereits angeführt).

    (94) - Urteil 142/87 (Belgien/Kommission, in Fußnote 47 bereits angeführt), Randnr. 63. Siehe auch Urteil Spanien/Kommission (in Fußnote 87 bereits angeführt), Randnr. 80.

    Generalanwalt Tesauro hat hierzu in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, in Fußnote 47 bereits angeführt) folgendes ausgeführt: "Vielleicht ist eine solche Vorsicht übertrieben, weil ein energischeres Vorgehen die Bedenklichkeit der unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot des Artikels 93 Absatz 3 gewährten Beihilfen deutlicher in Erscheinung treten ließe" (Slg. 1990, 979, Nr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Steuer auf

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 19. September 1989 in der Rechtssache 142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Nr. 7) und Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 29. November 2005 in der Rechtssache C-368/04 (Transalpine Ölleitung in Österreich, Slg. 2006, I-0000, Nr. 86).

    16 - Vgl. Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnrn. 11 und 12) und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 40/85 (Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2321, Randnr. 22); vgl. auch Urteile des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95 (Vlaams Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 46) und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-35/99 (Keller und Keller Meccanica/Kommission, Slg. 2002, II-261, Randnr. 85).

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