Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.1991 - C-314/89   

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EuGH, 21.03.1991 - C-314/89 (https://dejure.org/1991,1844)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.1991 - C-314/89 (https://dejure.org/1991,1844)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 1991 - C-314/89 (https://dejure.org/1991,1844)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Art. 3a Verordnung (EWG) Nr. 857/84; Freiwillige Einstellung der Erzeugung für eine bestimmte Zeit im Vertrauen auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Erzeugung unter den selben Bedingungen wie vorher; Begriff der "Erzeuger"

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 857/84 vom 31. März 1984 Art. 3a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 1078/77

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-1647
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

    Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - C-314/89
    17 Denn nach ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt Urteil vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch/Staatssekretär, Slg. 1986, 3477, Randnr. 21) ist eine Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts im Fall ihrer Auslegungsbedürftigkeit möglichst so auszulegen, daß sie mit dem EWG-Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist.
  • EuGH, 28.04.1988 - 170/86

    Von Deetzen / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - C-314/89
    In den Urteilen vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 120/86 (Mulder/Minister van Landbouw en Visserij, Slg. 1988, 2321) und 170/86 (von Deetzen/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1988, 2355) hat der Gerichtshof diese Regelung jedoch wegen Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes insoweit für ungültig erklärt, als sie keine solche Zuteilung vorsah.
  • EuGH, 28.04.1988 - 120/86

    Mulder / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - C-314/89
    In den Urteilen vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 120/86 (Mulder/Minister van Landbouw en Visserij, Slg. 1988, 2321) und 170/86 (von Deetzen/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1988, 2355) hat der Gerichtshof diese Regelung jedoch wegen Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes insoweit für ungültig erklärt, als sie keine solche Zuteilung vorsah.
  • EuGH, 16.05.2002 - C-384/00

    Bredemeier

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-314/89 (Rauh, Slg. 1991, I-1647) für Recht erkannt, dass Artikel 3a der Verordnung Nr. 857/84 des Rates in der Fassung der Verordnung Nr. 764/89 dahin auszulegen ist, dass er unter den dort aufgestellten Voraussetzungen die Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge an einen Erzeuger gestattet, der einen Betrieb im Wege der Erbfolge oder in erbähnlicher Weise nach Ablauf einer von seinem Rechtsvorgänger nach der Verordnung Nr. 1078/77 eingegangenen Nichtvermarktungsverpflichtung übernommen hat.

    In der ersten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 1639/91 heißt es ferner, dass im Anschluss an die Auslegung, "die der Gerichtshof ... Artikel [3a] in der Rechtssache C-314/89 gegeben hat, den Erzeugern, die ihren Milchwirtschaftsbetrieb infolge einer Erbschaft oder auf ähnliche Weise übernommen haben und zwischen dem 29. März und dem 29. Juni 1989 keinen Antrag gestellt haben oder deren Antrag abgelehnt worden ist, gestattet werden [sollte], einen Antrag zu stellen bzw. erneut zu stellen".

    Doch hat der Gerichtshof im Urteil Rauh im Wesentlichen die in Artikel 7a der Verordnung Nr. 1546/88 verwendeten Begriffe herangezogen, um Artikel 3a der Verordnung Nr. 857/84 in der Fassung der Verordnung Nr. 764/89 auszulegen.

    Aus der ersten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 1639/91 folgt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber der Auslegung des Gerichtshofes im Urteil Rauh Folge leisten wollte, als er sich in Artikel 3a der Verordnung Nr. 857/84 auf die Erzeuger bezogen hat, die den Betrieb infolge einer Erbschaft oder "auf ähnliche Weise" übernommen haben.

  • EuG, 07.02.2002 - T-261/94

    Schulte / Rat und Kommission

    Der Gerichtshof legte mit Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-314/89 (Rauh, Slg. 1991, I-1647, Randnr. 23) Artikel 3a der Verordnung Nr. 857/84 in der geänderten Fassung dahin aus, dass "mit den dort genannten .Erzeugern' über die Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs hinaus, die selbst eine Verpflichtung nach der Verordnung Nr. 1078/77 eingegangen sind, auch diejenigen gemeint sind, die den Betrieb nach Ablauf der vom Betriebsinhaber eingegangenen Verpflichtung im Wege der Erbfolge oder in erbähnlicher Weise übernommen haben".

    Die Gründe, aus denen die nationalen Behörden ihm 1989 eine Milchquote versagt hätten, hätten darauf beruht, dass die Verordnung Nr. 764/89 keine Zuteilung solcher Quoten an Erzeuger vorgesehen habe, die wie er den SLOM-Betrieb im Wege der Erbfolge nach Ablauf der vom Erblasser eingegangenen Nichtvermarktungsverpflichtung übernommen hätten; diese Lage sei die gleiche, wie sie der Gerichtshof im Urteil Rauh behandelt habe.

    Somit beruht die Versagung der Milchquote nach dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 764/89 am 29. März 1989 auf einer selbständigen Entscheidung der nationalen Behörden, die auf Gründe gestützt wird, die sich in weitem Umfang von denjenigen unterscheiden, die der Gerichtshof im Urteil Rauh angeführt hat.

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Wenn die fragliche Handlung eine Auslegung erfordert, muss sie so weit wie möglich im Sinne der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts und ihrer Übereinstimmung mit den Bestimmungen des EG-Vertrags und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ausgelegt werden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 21. März 1991, Rauh, C-314/89, Slg. 1991, I-1647, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. Juni 1995, Spanien/Kommission, C-135/93, Slg. 1995, I-1651, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1992 - C-98/91

    A. A. Herbrink gegen Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij. -

    Es erscheint daher zweckmässig, die Antwort auf der Grundlage der Rechtsprechung gemäß dem Urteil Rauh (34) zu erteilen.

    Der Erzeuger, der denselben Betrieb nach Maßgabe einer erbähnlichen Übergabe bewirtschaftet, darf dann aber nach dem Urteil Rauh nicht schlechter gestellt werden.

    (34) - Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-314/89 (Rauh, Slg. 1991, I-1647).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-549/11

    Orfey Balgaria - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 63, 65, 73 und 80

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vorschrift des abgeleiteten Unionsrechts jedoch möglichst so auszulegen, dass sie mit den Verträgen und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (Urteile vom 21. März 1991, Rauh, C-314/89, Slg. 1991, I-1647, Randnr. 17, und vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnr. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.10.2005 - T-22/02

    Sumitomo Chemical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

    Eine Vorschrift des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts muss nämlich so weit wie möglich in Übereinstimmungen mit den Bestimmungen des EG-Vertrags und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts ausgelegt werden (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-314/89, Rauh, Slg. 1991, I-1647, Randnr. 17; vom 10. Juli 1991 in den Rechtssachen C-90/90 und C-91/90, Neu u. a., Slg. 1991, I-3617, Randnr. 12, und vom 27. Januar 1994 in der Rechtssache C-98/91, Herbrink, Slg. 1994, I-223, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1991 - C-44/89

    Georg von Deetzen gegen Hauptzollamt Oldenburg. - Zusätzliche Abgabe für Milch.

    14. Ein solches Vertrauen umfaßt nicht nur die Wiederaufnahme der Erzeugung durch den Landwirt selbst, sondern auch die durch einen Erben oder einen ähnlichen Nachfolger: vgl. Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-314/89 (Rauh/Hauptzollamt Nürnberg-Fürth, Slg. 1991, I-1647).

    Grundsätzlich kann somit eine "erbähnliche Übergabe" Vereinbarungen unter Lebenden zwischen dem künftigen Erben und dem Inhaber der Referenzmenge umfassen: vgl. Rechtssache C-314/89 (oben Ziffer 14).

  • EuGH, 27.01.1994 - C-98/91

    Herbrink / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Denn nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch, Slg. 1986, 3477, Randnr. 21, und zuletzt vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-314/89, Rauh, Slg. 1991, I-1647, Randnr. 17) ist eine Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts möglichst so auszulegen, daß sie mit dem EWG-Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts und, was Artikel 3a der Verordnung Nr. 857/84 anlangt, mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes (Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-81/91, Twijnstra, Slg. 1993, I-2455, Randnr. 24) vereinbar ist.
  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

    Im Falle der Auslegungsbedürftigkeit ist eine Bestimmung des sekundären Gemeinschaftsrechts möglichst so auszulegen, dass sie mit den Verträgen und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 21.3.1991 - C-314/89, juris Rn 17).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-457/05

    Schutzverband der Spirituosen-Industrie - Freier Warenverkehr - Richtlinie

    Auch ist nach ständiger Rechtsprechung eine Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts möglichst so auszulegen, dass sie mit dem EG-Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist (Urteile vom 13. Dezember 1983, Kommission/Rat, 218/82, Slg. 1983, 4063, Randnr. 15, vom 25. November 1986, Klensch u. a., 201/85 und 202/85, Slg. 1986, 3477, Randnr. 21, vom 21. März 1991, Rauh, C-314/89, Slg. 1991, I-1647, Randnr. 17, vom 27. Januar 1994, Herbrink, C-98/91, Slg. 1994, I-223, Randnr. 9, und Borgmann, Randnr. 30).
  • EuG, 20.05.1999 - T-220/97

    H. & R. Ecroyd / Kommission

  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 13 A 2103/08

    Eröffnung eines neuen oder zusätzlichen Verfahrens mit eigenständigem

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-236/01

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS KÖNNEN NEUARTIGE LEBENSMITTEL AUCH DANN IN EINEM

  • EuGH, 19.07.2012 - C-250/11

    Lietuvos gelezinkeliai - Zollfreie und von der Mehrwertsteuer befreite Einfuhr

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-398/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-63/93

    Fintan Duff, Liam Finlay, Thomas Julian, James Lyons, Catherine Moloney, Michael

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1992 - C-236/90

    Reinhard Maier gegen Freistaat Bayern. - Zusätzliche Abgabe für Milch.

  • EuGH, 06.06.1996 - C-127/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Ecroyd Limited

  • BFH, 25.06.1991 - VII B 33/91

    Unterlassene Zuteilung einer Milchquote nach der Teilnahme des Steuerschuldners

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2005 - C-443/03

    Leffler - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Übermittlung und Zustellung

  • VGH Hessen, 20.11.2003 - 8 UE 906/01
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1992 - C-260/91

    Diversinte SA und Iberlacta SA gegen Administración Principal de Aduanas e

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-286/14

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Ergänzung"

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1995 - C-86/94

    H. J. A. M. van Iersel (Konkursverwalter der Pluimvee- en wildverwerkende

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 9/93
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1993 - C-321/91

    The Queen gegen Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Tara Meat

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-38/94

    The Queen gegen Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Country

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-314/89   

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https://dejure.org/1991,21792
Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-314/89 (https://dejure.org/1991,21792)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - C-314/89 (https://dejure.org/1991,21792)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Siegfried Rauh gegen Hauptzollamt Nürnberg-Fürth.

    Zusätzliche Abgabe für Milch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-1647
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.04.1988 - 120/86

    Mulder / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-314/89
    In Ihren Urteilen vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 120/86 2.

    2 - Mulder/Minister van Landbouw en Visserij, Slg. 1988, 2321.

    Unter Randnummer 24 des Urteils in der Rechtssache 120/86 (Mulder, a. a. O.) hat der Gerichtshof nämlich folgendes entschieden:.

    In den schon zuvor angeführten Urteilen vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 120/86 (Mulder) und 170/86 (von Deetzen) haben Sie nämlich für Recht erkannt, daß ein Erzeuger, der durch eine Handlung der Gemeinschaft dazu veranlaßt worden ist, die Vermarktung im Allgemeininteresse und gegen Zahlung einer Prämie für eine begrenzte Zeit einzustellen, darauf vertrauen darf, daß er nach dem Ende seiner Verpflichtung nicht Beschränkungen unterworfen wird, die ihn gerade deswegen in besonderer Weise beeinträchtigen, weil er die von der Gemeinschaftsregelung gebotenen Möglichkeiten in Anspruch genommen hat (Urteil Mulder, Randnr. 24; Urteil von Deetzen, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1992 - C-264/90

    Heinrich Wehrs gegen Hauptzollamt Lüneburg. - Zusätzliche Abgabe für Milch.

    (11) ° Schlussanträge vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-314/89 (Rauh, Slg. 1991, I-1647, I-1660, Randnr. 14 am Ende).
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