Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.1991 - C-304/89   

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https://dejure.org/1991,1415
EuGH, 07.05.1991 - C-304/89 (https://dejure.org/1991,1415)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1991 - C-304/89 (https://dejure.org/1991,1415)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - C-304/89 (https://dejure.org/1991,1415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Oliveira / Kommission

    Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Artikel 6 Absatz 1
    Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Entscheidung über die Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses - Möglichkeit für den betreffenden Mitgliedstaat, vor Erlaß der Entscheidung eine ...

  • EU-Kommission

    Oliveira / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung von Kommissionsentscheidungen; Aufgaben des Europäischen Sozialfonds

  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; VO Nr. 2950/83/EWG Art. 5; ; VO Nr. 2950/83/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 2950/83 Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Europäischer Sozialfonds - Nichtigkeitsklage gegen die Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-2283
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.12.1954 - 1/54

    Französische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-304/89
    18 Jedenfalls ist der Gerichtshof nach seiner Rechtsprechung befugt, die Verletzung wesentlicher Formvorschriften von Amts wegen zu prüfen (vgl. die Urteile vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Französische Republik/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7, und in der Rechtssache 2/54, Italienische Republik/Hohe Behörde, Slg. 1954, 81, sowie das Urteil vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 91).
  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-304/89
    18 Jedenfalls ist der Gerichtshof nach seiner Rechtsprechung befugt, die Verletzung wesentlicher Formvorschriften von Amts wegen zu prüfen (vgl. die Urteile vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Französische Republik/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7, und in der Rechtssache 2/54, Italienische Republik/Hohe Behörde, Slg. 1954, 81, sowie das Urteil vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 91).
  • EuGH, 21.11.1990 - C-12/90

    Infortec/ Commission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-304/89
    24 In einem solchen Fall wäre auch eine Nichtigkeitsklage des Empfängers der Zuschüsse und des Mitgliedstaats gegen die Entscheidungen, die die Kürzungen der Zuschüsse bestätigten, nicht zulässig, weil eine Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung, durch die eine frühere, nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung nur bestätigt wird, unzulässig ist (vgl. Beschluß vom 21. November 1990 in der Rechtssache C-12/90, Infortec, Slg. 1990, I-4265).
  • EuGH, 15.03.1984 - 310/81

    EISS / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-304/89
    20 Im übrigen steht fest, daß der Mitgliedstaat der einzige Ansprechpartner des Fonds ist (vgl. das Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 15) und insoweit selbst die Verantwortung übernimmt, als er die sachliche und rechnerische Richtigkeit der in den Anträgen auf Restzahlung enthaltenen Angaben bestätigt und sogar gehalten sein kann, die ordnungsgemässe Durchführung der Bildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
  • EuG, 19.03.1997 - T-73/95

    Estabelecimentos Isidoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen

    3 Diese erste Entscheidung erklärte der Gerichtshof auf die Klage der Klägerin für nichtig, weil die Kommission der Portugiesischen Republik vor Erlaß der endgültigen Entscheidung über die Kürzung des Zuschusses keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte (Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283).

    Es verstosse gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, daß die streitige Entscheidung strenger als die durch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 aufgehobene Entscheidung sei.

    20 In ihrer Erwiderung fügt die Klägerin hinzu, daß die Beklagte auch gegen die Grundsätze von Treu und Glauben und der Ordnungsmässigkeit des Verfahrens verstossen habe, indem sie zu Fragen, die sie gut gekannt habe und zu denen sie in der Rechtssache C-304/89 vor dem Gerichtshof Ausführungen gemacht habe, einen neuen Standpunkt eingenommen habe.

    21 Die Beklagte trägt vor, daß sie bei Erlaß der sich aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 ergebenden Maßnahmen nur verpflichtet gewesen sei, den portugiesischen Behörden vor Erlaß der endgültigen Entscheidung über die Kürzung des Zuschusses Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

    Die Zustimmung der DAFSE sei die Ausübung des in der Regelung vorgesehenen und durch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 bekräftigten Anhörungsrechts des Mitgliedstaats.

    23 Im übrigen sei die ursprüngliche Entscheidung durch das Urteil in der Rechtssache C-304/89 ex tunc nichtig geworden.

    25 Vorab ist festzustellen, daß die Klägerin durch die vorliegende Klage eine Entscheidung anficht, die die Kommission als Ersatz für eine erste Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Restzahlung eines Zuschusses des ESF erlassen hat, da die erste Entscheidung vom Gerichtshof in der Rechtssache C-304/89 für nichtig erklärt worden war.

    32 Unter diesem Gesichtspunkt ist zunächst festzustellen, daß die rechtliche Wirkung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 darin bestand, daß sowohl die im Juni 1989 von der Kommission erlassene endgültige Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Restzahlung als auch die Sachverhaltsermittlung zur Vorbereitung dieser Entscheidung ex tunc inexistent wurden.

    Der Gerichtshof hat die Erheblichkeit dieses Formmangels hervorgehoben, indem er folgendes festgestellt hat: "Angesichts der zentralen Stellung des Mitgliedstaats und der Bedeutung seiner Verantwortung bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen stellt die ihm eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis dar..." (Urteil in der Rechtssache C-304/89, Randnr. 21).

    Sie habe sich bemüht, das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 schnell durchzuführen.

    46 Durch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-304/89 wurde, wie bereits festgestellt, die Sachverhaltsermittlung zur Vorbereitung der ersten Entscheidung inexistent.

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Angesichts der zentralen Stellung des betroffenen Mitgliedstaats in diesem Verfahren stellt daher seine Anhörung im betreffenden Verfahren ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der Entscheidungen der Kommission führt, die die Aufhebung oder Umgestaltung einer Beihilfe anordnen (siehe entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in den Rechtssachen C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, und C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21, sowie Urteil Air Inter/Kommission, Randnr. 80).

    Folglich haben das von der Beihilfe begünstigte Unternehmen und die unterhalb der staatlichen Ebene angesiedelte Gebietskörperschaft, die die Beihilfe gewährt hat, ein legitimes Interesse daran, einen solchen Mangel der Entscheidung der Kommission zu rügen, weil sich die etwaige Nichtbeachtung des Anspruchs des Mitgliedstaats auf rechtliches Gehör auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung ausgewirkt haben kann (siehe entsprechend Urteil Oliveira/Kommission, Randnr. 17).

    Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter nach der Rechtsprechung befugt ist, die Verletzung wesentlicher Formvorschriften von Amts wegen zu prüfen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in den Rechtssachen 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, Slg. 1954, 9, und 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 81, vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 91, Interhotel/Kommission, Randnr. 14, und Oliveira/Kommission, Randnr. 18).

  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    42 Die Klägerinnen, die der Auffassung sind, daß die mit ihren Klagen angefochtenen Entscheidungen sie unmittelbar und individuell beträfen, auch wenn sie an das DAFSE gerichtet seien (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283), betonen, daß sie nicht beantragten, die Entscheidung, auf die sich die Schreiben des DAFSE vom 18. März und 24. April 1991 bezögen, für nichtig zu erklären, sondern, ihre Inexistenz festzustellen, und daß die Erhebung einer derartigen Klage vor dem Gemeinschaftsrichter an keine Frist gebunden sei.

    60 Auf diesen Verfahrensfehler könnten sich die Klägerinnen schließlich nach der einschlägigen Rechtssprechung des Gerichtshofes berufen (Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, und Urteil Oliveira/Kommission, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung (vgl. Urteil Oliveira/Kommission, a. a. O., Randnrn. 17 und 18, und Urteil Interhotel/Kommission, a. a. O., Randnr. 14) hat nämlich der Bürger ein legitimes Interesse daran, die etwaige Nichtbeachtung des in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2950/83 vorgeschriebenen Formerfordernisses vor dem Gemeinschaftsrichter zu rügen, weil sich ein solcher Verstoß auf die Rechtmässigkeit der ihn betreffenden angefochtenen Entscheidungen auswirken kann.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90

    Infortec - Projectos e Consultadoria Ldª gegen Kommission der Europäischen

    (30) - Urteil Interhotel, a. a. O.; Urteil Oliveira (Rechtssache C-304/89, Slg. 1991, I-2283).

    (47) - Vgl. Nr. 12 meiner Schlussanträge in der Rechtssache C-304/89 (Oliveira, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-330/01

    Hortiplant / Kommission

    6 - - Hortiplant zitiert das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-73/95 (Oliveira/Kommission, Slg. 1997, II-381, Randnr. 32), das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-304/89 (Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283), das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. März 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93 (Socurte u. a./Kommission, Slg. 1995, II-503), das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-199/91 (Foyer culturel du Sart-Tilman/Kommission, Slg. 1993, I-2667) und das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-200/89 (FUNOC/Kommission, Slg. 1990, I-3669).

    14 - - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Darmon vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-304/89 (Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, I-2292, Nrn. 17 f.) und das Urteil in der Rechtssache Sart-Tilman/Kommission (zitiert in Fußnote 6 , Randnrn. 33 f.).

  • EuG, 09.07.2003 - T-102/00

    Vlaams Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap /

    Diese Möglichkeit, die nach der Rechtsprechung ein wesentliches Formerfordernis darstelle, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit des Rechtsakts führe (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in den Rechtssachen C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, und C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21), sei jedoch den belgischen Behörden nicht gewährt worden, da die Ergebnisse der zweiten Kontrolle mit der Aufforderung zur Äußerung der AEW erst am 15. Februar 2000 und damit nach Erlass der angefochtenen Entscheidung zugesandt worden seien.

    Zweitens ist daran zu erinnern, dass die dem betroffenen Mitgliedstaat eröffnete Möglichkeit, vor Erlass einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes angesichts der zentralen Rolle dieses Mitgliedstaats und der Bedeutung seiner Verantwortung bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen durch den ESF ein wesentliches Formerfordernis darstellt, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der Entscheidung führt (Urteile Interhotel/Kommission, Randnr. 17, und Oliveira/Kommission, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

    Im übrigen können Sie nacli ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7, und 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 79, sowie vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 195S/59, 89, und vom 7. Mai 1991 in den Rechtssachen C-304/89 und C-291/S9, Olivcira/Kommission und Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257 und 1-2283, Randnrn.
  • EuG, 19.06.1997 - T-260/94

    Air Inter / Kommission

    80 Die Klägerin hat ein legitimes Interesse daran, eine Verletzung des Grundsatzes der Anhörung gegenüber der Französischen Republik geltend zu machen, da die an den betreffenden Mitgliedstaat gerichtete Aufforderung zur Stellungnahme ein wesentliches Formerfordernis im Sinne des Artikels 173 EG-Vertrag darstellt (vgl. sinngemäß Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnrn.
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-304/89 (Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283) sei der Mitgliedstaat der einzige Ansprechpartner des ESF und übernehme insoweit selbst die Verantwortung, als er die sachliche und rechnerische Richtigkeit der in den Anträgen auf Restzahlung enthaltenen Angaben bestätige und sogar gehalten sein könne, die ordnungsgemässe Durchführung der Bildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12

    Abdulrahim / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

    46 - So hat der Rechtsmittelführer, soweit sich ein Verfahrensfehler auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verordnung auswirken konnte, ein legitimes Interesse daran, die etwaige Nichtbeachtung wesentlicher Formerfordernisse zu rügen (vgl. Urteil vom 7. Mai 1991, 01iveira/Kommission, C-304/89, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 17).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-330/01

    Hortiplant / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-180/96

    Mediocurso / Kommission

  • EuG, 07.11.1997 - T-218/95

    Le Canne / Kommission

  • EuGH, 25.05.1993 - C-199/91

    Foyer culturel du Sart-Tilman / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-276/02

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-32/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Lisrestal - Organização Gestão

  • EuGH, 04.06.1992 - C-157/90

    Infortec / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Sociedade de Curtumes a Sul do

  • EuGH, 25.05.1993 - C-334/91

    IRI / Kommission

  • EuGöD, 26.03.2014 - F-8/13

    CP / Parlament

  • EuG, 13.12.1995 - T-85/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Eugénio Branco Ldª. -

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   Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89   

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https://dejure.org/1991,19485
Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89 (https://dejure.org/1991,19485)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.03.1991 - C-304/89 (https://dejure.org/1991,19485)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. März 1991 - C-304/89 (https://dejure.org/1991,19485)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Estabelecimentos Isodoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Europäischer Sozialfonds - Nichtigkeitsklage gegen die Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-2283
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 25.10.1984 - 185/83

    Rijksuniversiteit te Groningen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89
    23 - Vgl. insbesondere das Urteil vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit Groningen, Slg. 1984, 3623, Randnr. 38.

    - Rechtssache 185/83 (oben Fußnote 23).

  • EuGH, 01.10.1987 - 84/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89
    - Urteil vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 84/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1987, 3765, Randnr. 23.
  • EuGH, 09.07.1969 - 1/69

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89
    - Urteil vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 1/69, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1969, 277, Randnr. 9.19 - Nr. 17.
  • EuGH, 21.11.1990 - C-12/90

    Infortec/ Commission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89
    Auf die Frage, ob die Kommission Zuschüsse häufig kürze oder streiche, erhielten 11 - Vgl. zuletzt für den Europäischen Sozialfonds den Beschluß vom 21. November 1990 in der Rechtssache C-12/90, Infortec, Slg. 1990,I-4265,Randnr. 10.12 - Urteil vom 26. Mai 1982 in der Rechtssache 44/81, Deutschland/Kommission, Slg. 1982, 1855, Randnrn.
  • EuGH, 11.10.1990 - C-200/89

    FUNOC / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89
    - Klagcbcantwortung, Nrn. 19 und 20.9 - Rechtssache C-200/89, Nr. 6.10 - Urteil vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-200/89, Funoc, Slg. 1990,I-3669, Randnr. 17. I -.
  • EuGH, 07.04.1987 - 32/86

    Sisma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89
    - Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 32/86, Sisma, Slg. 1987, 1645, Randnr. 8, Hervorhebung von mir.
  • EuGH, 15.03.1984 - 310/81

    EISS / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89
    - Rechtssache 310/81, Slg. 1984, 1341, Randnr. 15.16 - Hervorhebung von mir.
  • EuGH, 26.05.1982 - 44/81

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89
    Auf die Frage, ob die Kommission Zuschüsse häufig kürze oder streiche, erhielten 11 - Vgl. zuletzt für den Europäischen Sozialfonds den Beschluß vom 21. November 1990 in der Rechtssache C-12/90, Infortec, Slg. 1990,I-4265,Randnr. 10.12 - Urteil vom 26. Mai 1982 in der Rechtssache 44/81, Deutschland/Kommission, Slg. 1982, 1855, Randnrn.
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