Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 25.05.1993 - C-18/92   

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https://dejure.org/1993,2018
EuGH, 25.05.1993 - C-18/92 (https://dejure.org/1993,2018)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.1993 - C-18/92 (https://dejure.org/1993,2018)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - C-18/92 (https://dejure.org/1993,2018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bally / Belgischer Staat

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Besteuerungsgrundlage; Verkauf unter Bezahlung mit Kreditkarte; Vom Kreditkarteninstitut einbehaltene Provision; Einbeziehung in die Besteuerungsgrundlage

  • EU-Kommission

    Bally / Belgischer Staat

  • Wolters Kluwer

    Auslegung europäischer Richtlinien der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Besteuerung der Provision bei Kreditkartengeschäften

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Bezahlung mit Kreditkarte

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; RL Nr. 77/388/EWG Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; RL Nr. 77/388/EWG Art. 11
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Verkauf unter Bezahlung mit Kreditkarte - Vom Kreditkarteninstitut einbehaltene Provision - Einbeziehung in die Besteuerungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-2871
  • BB 1993, 779
  • DB 1994, 25
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BFH, 10.12.2009 - V R 18/08

    Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter

    aa) Bei der Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 und 3 der Richtlinie 77/388/EWG ist zu berücksichtigen, dass der EuGH im Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 das Vorliegen einer Leistung des Forderungskäufers auf das EuGH-Urteil vom 25. Mai 1993 C-18/92, Bally (Slg. 1993, I-2871) gestützt hat (EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 Rdnrn. 53 und 56).

    Demgegenüber hat der EuGH, da es hierauf in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 nicht ankam (s. oben II. 4. a), bei der Beantwortung der zweiten Frage nicht auf das Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Bezug genommen.

    bb) In der Rechtssache Bally in Slg. 1993, I-2871 ging es um ein Kreditkarteninstitut, das mit einem Warenlieferanten vereinbart hatte, dass dessen Kunden die Warenlieferung mit einer vom Kreditkarteninstitut ausgegebenen Kreditkarte bezahlen konnten.

    Das Kreditkarteninstitut vergütete dem Lieferanten den Preis der Ware abzüglich einer Provision von 5 % (EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Rdnr. 3).

    Nach dem EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 erbringt das Kreditkarteninstitut eine Leistung an den Lieferanten, die insbesondere die Garantie für die Bezahlung der Ware umfasst und nach "Art. 13 Teil B Buchst. d" der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei ist (EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Rdnrn. 9 f.).

    cc) Können nach dem EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 im Kreditkartengeschäft steuerfreie Garantieleistungen vorliegen, stellt sich im Streitfall die Frage, ob bei einem Forderungskauf, bei dem der Forderungskäufer - anders als in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 - nicht zur Steuerpflicht optiert, gleichfalls eine steuerfreie Leistung vorliegt.

  • EuGH, 26.06.2003 - C-305/01

    MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring

    Diese Auslegung wird durch den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, durch das Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-18/92 (Bally, Slg. 1993, I-2871) sowie durch die englische und die schwedische Fassung von Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nummer 3 a. E. der Sechsten Richtlinie gestützt.

    Wie die Klägerin und die Kommission zu Recht geltend gemacht haben, ist diese Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Bally auch für die vorliegende Rechtssache von Bedeutung, da die Dienstleistung, die eine echtes Factoring betreibende Gesellschaft ihrem Kunden erbringt, im Hinblick auf die Mehrwertsteuer ihrer Art nach mit der Dienstleistung vergleichbar ist, die ein Kreditkarteninstitut dem Lieferanten erbringt (siehe dazu Randnrn. 49 und 50 des vorliegenden Urteils).

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich regelmäßig aus dem "Rechtsverhältnis", d.h. den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt (vgl. EuGH-Urteile Bally vom 25. Mai 1993 C-18/92, EU:C:1993:212, Der Betrieb --DB-- 1994, 25; Tolsma vom 3. März 1994 C-16/93, EU:C:1994:80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 357, Rz 14; Elida Gibbs vom 24. Oktober 1996 C-317/94, EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324; Primback vom 15. Mai 2001 C-34/99, EU:C:2001:271, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 308; z.B. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c, Rz 26; in BFHE 239, 534, BStBl II 2013, 412, Rz 37).

    bb) Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird bzw. ob der Leistende die Zahlung für diese Leistung erhält, denn die Entrichtung der Gegenleistung für Lieferungen oder sonstige Leistungen kann auch durch einen "anderen als den Leistungsempfänger" (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG) bzw. durch einen "Dritten" (Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 73 MwStSyStRL) erfolgen, d.h. durch einen nicht mit dem Leistungsempfänger identischen Zahlenden (vgl. EuGH-Urteil Bally, EU:C:1993:212, DB 1994, 25, Rz 17; BFH-Urteil in BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c, Rz 27).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1993 - C-18/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,24298
Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1993 - C-18/92 (https://dejure.org/1993,24298)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.03.1993 - C-18/92 (https://dejure.org/1993,24298)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. März 1993 - C-18/92 (https://dejure.org/1993,24298)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Chaussures Bally SA gegen Belgischer Staat.

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Besteuerungsgrundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-2871
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.07.1988 - 138/86

    Direct Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1993 - C-18/92
    (2) ° Die Rechtsprechung des Gerichtshofes über die Auslegung des Artikels 11 Teil A befasst sich im übrigen mit solchen Situationen, siehe z. B. Urteil vom 12. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 138/86 und 139/86 (Direct Cosmetics, Slg. 1988, 3937) und Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssche 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365).
  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1993 - C-18/92
    (2) ° Die Rechtsprechung des Gerichtshofes über die Auslegung des Artikels 11 Teil A befasst sich im übrigen mit solchen Situationen, siehe z. B. Urteil vom 12. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 138/86 und 139/86 (Direct Cosmetics, Slg. 1988, 3937) und Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssche 230/87 (Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A -

    9 - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Gulmann vom 3. März 1993 in der Rechtssache C-18/92 (Bally, Slg. 1993, I-2871, Nr. 15).
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