Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 01.06.1994 - C-317/92   

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https://dejure.org/1994,884
EuGH, 01.06.1994 - C-317/92 (https://dejure.org/1994,884)
EuGH, Entscheidung vom 01.06.1994 - C-317/92 (https://dejure.org/1994,884)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - C-317/92 (https://dejure.org/1994,884)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1. Vertragsverletzungsklage; Klagerecht der Kommission; Frist für die Ausübung; Keine Frist; Freie Wahl des Zeitpunkts der Klageerhebung

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Arzneimittel: Verfalldaten

  • Judicialis

    EWGV Art. 30; ; Richtlinie 83/189/EWG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 30; Richtlinie 83/189/EWG Art. 8
    1. Vertragsverletzungsklage - Klagerecht der Kommission - Frist für die Ausübung - Keine Frist - Freie Wahl des Zeitpunkts der Klageerhebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrufung des EuGH durch die Kommission; Anforderungen an eine Vertragsverletzung; Zeitpunkt der Klageerhebung; Ermessen der Kommission; Freier Warenverkehr; Halbjährliche Haltbarkeitsangabe; Arzneimittel und sterile medizinische Instrumente

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Arzneimittel und ärztliche Instrumente - Nationale Regelung über die Angabe der Verfalldaten - Hindernis für den freien Warenverkehr - Unterbliebene Mitteilung an die Kommission.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-2039
  • EuZW 1994, 500
  • BB 1994, 608
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-317/92
    3 Zu diesen verschiedenen Argumenten ist zunächst zu bemerken, daß die im Gang befindliche Änderung der streitigen nationalen Vorschrift nicht ausreicht, um die Vertragsverletzung zu beseitigen, deren Vorliegen im Zeitpunkt des Ablaufs der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme genannten Frist zu beurteilen ist (vgl. Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567).

    14 Insoweit ist daran zu erinnern, daß die Mitgliedstaaten bei Fehlen spezieller Gemeinschaftsvorschriften die Modalitäten wählen können, die ihnen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in ihrem Hoheitsgebiet geeignet erscheinen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317).

  • EuGH, 10.12.1968 - 7/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-317/92
    4 Sodann ist es Sache der Kommission, zu beurteilen, welchen Zeitpunkt sie für die Erhebung der Vertragsverletzungsklage wählt, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen können (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68, Kommission/Italien, Slg. 1968, 617).
  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-317/92
    Den Staaten ist es somit nicht verwehrt, diese Modalitäten zu bestimmen, sofern sie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten (vgl. u. a. Urteil vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau, Slg. 1982, 3961).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-317/92
    12 Dazu ist, ohne daß die etwaigen, mit der Änderung der Verpackung verbundenen Kosten geprüft zu werden brauchen, festzustellen, daß die fragliche Maßnahme, die die Voraussetzungen betrifft, denen die Erzeugnisse genügen müssen, geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel zu beeinträchtigen, da sie die Vermarktungsdauer der eingeführten Erzeugnisse verringern kann, und daß sie deshalb nach ständiger Rechtsprechung eine nach Artikel 30 EWG-Vertrag verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung darstellt (vgl. Urteil vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097).
  • EuGH, 17.11.1992 - C-236/91

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-317/92
    Ausserdem kann eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag angesehen werden (vgl. Urteil vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-236/91, Kommission/Irland, Slg. 1992, I-5933, Randnr. 6).
  • EuGH, 20.05.1992 - C-290/90

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 01.06.1994 - C-317/92
    14 Insoweit ist daran zu erinnern, daß die Mitgliedstaaten bei Fehlen spezieller Gemeinschaftsvorschriften die Modalitäten wählen können, die ihnen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in ihrem Hoheitsgebiet geeignet erscheinen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Danach ist die Berufung auf Gesichtspunkte des Gesundheitsschutzes nur unter engen Voraussetzungen zulässig (vgl. EuGH, Urteile vom 12. März 1987 - RS 178/84 - Slg. 1987, 1262 RN 46, vom 4. Juni 1992 - C 13/91 und C 131/91 - Slg. 1992, I-3636 RN 17, 24, 29, und vom 1. Juni 1994 - C 317/92 - Slg. 1994, I-2054 RN 18).
  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Es ist somit Sache der Kommission, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen einen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, die ihrer Ansicht nach verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen können (Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-317/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 4).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-546/07

    Deutschland hat dadurch gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, dass es die

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache der Kommission, den Zeitpunkt für die Erhebung der Vertragsverletzungsklage zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen können (vgl. u. a. Urteil vom 1. Juni 1994, Kommission/Deutschland, C-317/92, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 4).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann nämlich der Umstand, dass die Kommission auf eine mit Gründen versehene Stellungnahme nicht unmittelbar oder binnen kurzer Zeit weitere Schritte folgen ließ, beim betroffenen Mitgliedstaat kein berechtigtes Vertrauen darauf begründen, dass das Verfahren abgeschlossen worden ist (vgl. u. a. Urteil vom 1. Juni 1994, Kommission/Deutschland, Randnr. 4).

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt der freie Dienstleistungsverkehr insbesondere die Beseitigung jeder Diskriminierung gegenüber dem Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands voraus, dass er in einem anderen als dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem die Dienstleistung zu erbringen ist (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Bestimmungen wie die in Rede stehenden Vorschriften der deutsch-polnischen Vereinbarung mit dem Gemeinschaftsrecht nur dann vereinbar sind, wenn sie unter eine ausdrückliche Ausnahmebestimmung fallen, wie z. B. Art. 46 EG, auf den Art. 55 EG verweist (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 86).

    Nach Art. 46 EG, der eng auszulegen ist, können diskriminierende Vorschriften aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sein (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 86).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92   

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https://dejure.org/1993,20067
Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92 (https://dejure.org/1993,20067)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.12.1993 - C-317/92 (https://dejure.org/1993,20067)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - C-317/92 (https://dejure.org/1993,20067)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Arzneimittel und ärztliche Instrumente - Nationale Regelung über die Angabe der Verfalldaten - Hindernis für den freien Warenverkehr - Unterbliebene Mitteilung an die Kommission

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-2039
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 03.10.1985 - 28/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    In dieser Hinsicht reicht es zudem seit Ihrem Urteil Kommission/Deutschland(18) aus, daß die Maßnahme objektiv geeignet ist, den Handel zu behindern, ohne daß nachgewiesen werden muß, daß sie tatsächlich zu einer Verringerung der Einfuhren geführt hat oder geeignet gewesen ist, den innergemeinschaftlichen Handel spürbar zu beeinträchtigen.

    (25) - Urteile vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871) und vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 28/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 3097, Randnr. 25).

    (28) - Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317, Randnrn.

  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    Im Urteil Kommission/Italien(6) haben Sie ausgeführt:.

    (10) - Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, Randnr. 9).

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    (16) - Urteil vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (I-6097).
  • EuGH, 25.05.1993 - C-228/91

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    (15) - Vgl. auch Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-228/91 (Kommission/Italien, I-2701, Randnr. 12).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-169/91

    Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    (29) - Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91 (Slg. 1992, I-6635, Randnr. 15).
  • EuGH, 18.05.1993 - C-126/91

    Schutzverband gegen Unwesen i.d. Wirtschaft / Rocher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    (22) - Urteil vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91 (Slg. 1993, I-2361, Randnr. 21).
  • EuGH, 20.05.1992 - C-290/90

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    (28) - Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-290/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3317, Randnrn.
  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    (19) - Urteil vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90 (Slg. 1991, I-5889, Randnr. 22).
  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    (18) - Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Slg. 1975, S. 181).
  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-317/92
    (25) - Urteile vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871) und vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 28/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 3097, Randnr. 25).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

  • EuGH, 10.12.1968 - 7/68

    Kommission / Italien

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

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