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   EuGH, 08.06.1994 - C-383/92   

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https://dejure.org/1994,1278
EuGH, 08.06.1994 - C-383/92 (https://dejure.org/1994,1278)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.1994 - C-383/92 (https://dejure.org/1994,1278)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - C-383/92 (https://dejure.org/1994,1278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Massenentlassungen

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Wolters Kluwer

    Harmonisierung der Vorschriften über Massenentlassungen; Verfahren zur Bestellung von Arbeitnehmervertretern in einem Unternehmen; Neuordnung des Unternehmens; Gründe für Entlassung; Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen; Beteiligung der Gewerkschaft

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; RL 75/129; ; EWGVtr Art. 100; ; EWGVtr Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129 - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Nationale Regelung, die kein Verfahren zur Bestellung von Arbeitnehmervertretern gegen den Willen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-2479
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.07.1982 - 61/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 08.06.1994 - C-383/92
    21 Wie der Gerichtshof insbesondere mit Urteil vom 6. Juli 1982 in der Rechtssache 61/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1982, 2601) bereits entschieden hat, verstossen nationale Rechtsvorschriften, durch die der den Arbeitnehmern von einer Richtlinie uneingeschränkt gewährte Schutz verhindert werden kann, gegen das Gemeinschaftsrecht.

    27 Somit stellen die britischen Rechtsvorschriften, die einem Arbeitgeber die Möglichkeit lassen, den zugunsten der Arbeitnehmer in den Artikeln 2 und 3 der Richtlinie vorgesehenen Schutz zu umgehen, einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Artikel dar (siehe entsprechend das vorstehend genannte Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich).

  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 08.06.1994 - C-383/92
    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktionen verbleibt, darauf achten, daß die Verstösse gegen das Gemeinschaftsrecht nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen entsprechen, die für nach Art und Schwere gleichartige Verstösse gegen nationales Recht gelten, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismässig und abschreckend sein muß (vgl. für Gemeinschaftsverordnungen Urteile vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnrn.
  • EuGH, 02.10.1991 - C-7/90

    Strafverfahren gegen Vandevenne u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.06.1994 - C-383/92
    23 und 24, und vom 2. Oktober 1991 in der Rechtssache C-7/90, Vandevenne u. a., Slg. 1991, I-4371, Randnr. 11).
  • EuGH, 12.02.1985 - 284/83

    Dansk Metalarbejderforbund / Nielsen & Søn

    Auszug aus EuGH, 08.06.1994 - C-383/92
    25 Die Richtlinie nimmt zwar nur eine teilweise Harmonisierung der Vorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen vor (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 1985 in der Rechtssache 284/83, Nielsen & Sön, Slg. 1985, 553).
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Eine Auslegung, die trotz Überschreitens der Schwellenwerte im Betriebsteil mangels eigenständiger Arbeitnehmervertretung ein Konsultationsverfahren und damit ein wesentliches Element des Massenentlassungsschutzes von vornherein ausschlösse, verbietet der effet utile (vgl. EuGH 8. Juni 1994 - C-383/92 - [Kommission/Vereinigtes Königreich] Rn. 19, 23) .

    Er betrifft lediglich das "Wie" deren Bestellung (vgl. EuGH 8. Juni 1994 - C-383/92 - [Kommission/Vereinigtes Königreich] Rn. 19; Schubert/Schmitt aaO) .

    Dieser ist erst dann überschritten, wenn die nationale Regelung dem Schutzniveau der MERL nicht mehr gerecht wird, weil bspw. - wie dargelegt - für bestimmte Arbeitnehmer trotz bestehender Arbeitnehmervertretung von vornherein kein Konsultationsverfahren in Betracht käme oder die Arbeitnehmervertretung der (freiwilligen) Anerkennung seitens des Arbeitgebers bedürfte (vgl. EuGH 8. Juni 1994 - C-383/92 - [Kommission/Vereinigtes Königreich] Rn. 21) .

    Die Sanktion muss dabei wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (EuGH 8. Juni 1994 - C-383/92 - [Kommission/Vereinigtes Königreich] Rn. 40; BAG 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 32, BAGE 144, 47) .

  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Die Sanktion muss dabei wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (für die MERL EuGH 8. Juni 1994 - C-383/92 - [Kommission/Vereinigtes Königreich] Rn. 40; BAG 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 32, BAGE 144, 47) .

    aa) Zwar ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit für die Festsetzung von Sanktionen durch die Mitgliedstaaten in der MERL, anders als zB in Art. 12 Abs. 6 und Art. 20 der Richtlinie 2014/67/EU (ABl. EU L 159 vom 28. Mai 2014 S. 11) , nicht ausdrücklich verankert (zum Gebot der Verhältnismäßigkeit der Sanktion für Verstöße gegen die Richtlinie bereits vor Inkrafttreten der GRC EuGH 8. Juni 1994 - C-383/92 - [Kommission/Vereinigtes Königreich] Rn. 40) .

  • BAG, 12.02.2019 - 1 AZR 279/17

    Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich

    Die Sanktion muss wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (vgl. EuGH 8. Juni 1994 - C-383/92 - [Kommission/Vereinigtes Königreich] Rn. 40) .

    (4) Gegenteiliges ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) vom 8. Juni 1994 (- C-383/92 - [Kommission/Vereinigtes Königreich]) .

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