Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.1995 - C-426/93   

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https://dejure.org/1995,1366
EuGH, 09.11.1995 - C-426/93 (https://dejure.org/1995,1366)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.1995 - C-426/93 (https://dejure.org/1995,1366)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 1995 - C-426/93 (https://dejure.org/1995,1366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Rat

    1. Handlungen der Organe; Wahl der Rechtsgrundlage; Kriterien; Praxis eines Organs; Unerheblich gegenüber den Bestimmungen des Vertrages

  • EU-Kommission

    Deutschland / Rat

  • Wolters Kluwer

    Innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke; Art. 213 EWG- Vertrag als selbstständige Rechtsgrundlage für den Erlaß einer Maßnahme des Rates; Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsaktes begründet auf ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 213; ; Verordnung Nr. 2186/93 Art. 1; ; Verordnung Nr. 2186/93 Art. 3; ; Verordnung Nr. 2186/93 Art. 3 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 2186/93 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Wahl der Rechtsgrundlage - Kriterien - Praxis eines Organs - Unerheblich gegenüber den Bestimmungen des Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke - Rechtsgrundlage - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-3723
  • WM 1996, 635
  • BB 1996, 72
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-426/93
    29 Weiter muß sich nach gefestigter Rechtsprechung (insb. Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 7) im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsaktes auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen.

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, genügt der blosse Umstand, daß durch einen Rechtsakt die Errichtung oder das Funktionieren des Binnenmarktes betroffen ist, nicht, um den Rückgriff auf diese Bestimmung als Rechtsgrundlage des Aktes zu rechtfertigen (vgl. insbesondere das Urteil Kommission/Rat, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-426/93
    Eine blosse Praxis des Rates vermag Regeln des EWG-Vertrags nicht abzuändern und kann folglich kein Präjudiz schaffen, das die Organe bindet (vgl. z. B. Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 24).
  • EuGH, 11.03.1987 - 279/84

    Rau / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-426/93
    42 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (z. B. Urteil vom 11. März 1987 in den verbundenen Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84, Rau/Kommission, Slg. 1987, 1069, Randnr. 34).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    57 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind und ob sie das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42).
  • EuGH, 06.05.2008 - C-133/06

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE ÜBER DIE

    Selbst wenn man die Existenz einer solchen Praxis unterstellt, vermag sie nämlich Regeln des Vertrags nicht abzuändern und kann folglich kein Präjudiz schaffen, das die Organe bindet (vgl. in diesem Sinne Urteil Vereinigtes Königreich/Rat, Randnr. 24, und Urteil vom 9. November 1995, Deutschland/Rat, C-426/93, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION UND DES RATES

    70 - Siehe insbesondere Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 33).

    112 - Siehe für die gemeinsame Agrarpolitik Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 91).

  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

    53 Was zweitens die Frage betrifft, ob die in Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung Nr. 97/95 vorgesehene Sanktion wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist, so ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf ankommt, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-26/00, Niederlande/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 126).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. insbesondere Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-490/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 -

    Unter Bezug auf die Urteile vom 6. Juli 1982, Frankreich u. a./Kommission (188/80 bis 190/80, Slg. 1982, 2545), und vom 9. November 1995, Deutschland/Rat (C-426/93, Slg. 1995, I-3723), macht es aber geltend, dass, falls die Erhebung von Informationen speziell den Zielen einer bestimmten Politik der Union diene, die zielspezifische Rechtsgrundlage Vorrang vor einer solchen allgemeinen Rechtsgrundlage habe.

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, überträgt diese Bestimmung der Kommission eine allgemeine Zuständigkeit für die Einholung jeder zur Erfüllung der ihr vom AEU-Vertrag übertragenen Aufgaben erforderlichen Auskunft, so dass der Rat nicht verpflichtet ist, die Rechtsakte, die sich auf diese Tätigkeit der Erhebung von Informationen beziehen, auf andere Bestimmungen dieses Vertrags zu stützen, die der Kommission besondere Aufgaben übertragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland/Rat, Randnrn.

  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

    Nach diesem allgemeinen Grundsatz setzt die Rechtmässigkeit einer Gemeinschaftsregelung voraus, daß die gewählten Mittel zur Erreichung des mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Zieles geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen, wobei von mehreren geeigneten Maßnahmen grundsätzlich die am wenigsten belastende zu wählen ist (vgl. zuletzt Urteile des Gerichtshofes vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42, und des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93, O' Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071, Randnr. 107).

    70 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung ist jedoch eine erlassene Maßnahme in einem Bereich, in dem der Gemeinschaftsgesetzgeber über ein weites Ermessen verfügt, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm der Vertrag zuweist, nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des Zieles, mit dessen Verfolgung das zuständige Organ betraut ist, "offensichtlich ungeeignet" ist (vgl. für den Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnrn. 90 und 91, und Urteil O' Dwyer/Rat, a. a. O., Randnr. 107).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-33/97

    Colim NV gegen Bigg's Continent Noord NV. - Rechtsangleichung -

    (46) - Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 11).

    (49) - Siehe Urteil Deutschland/Rat, Fußnote 46, Randnr. 42.

  • EuGH, 25.06.1997 - C-114/96

    Kieffer und Thill

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-239/01

    Deutschland / Kommission

    Was zum anderen die Einführung einer obligatorischen Kofinanzierung der in der Verordnung Nr. 2777/2000 vorgesehenen Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten angeht, so kann dieser Präzedenzfall der Kommission nicht als Ermächtigung dafür dienen, von einem sie bindenden Rechtsgrundsatz abzuweichen (vgl. analog Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 21).
  • OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 394/08

    Kürzung der Bundesbankzulage

  • EuGH, 26.03.1996 - C-271/94

    Parlament / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-453/03

    GENERALANWALT A. TIZZANO TRÄGT SEINE AUFFASSUNG ZUR GÜLTIGKEIT DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-35/99

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT LÉGER MUSS EIN MITGLIEDSTAAT, DER EINEN VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-133/06

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2005/85/EG - Verfahren in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00

    Kommission / EZB

  • EuG, 11.07.1997 - T-267/94

    Oleifici Italiani / Kommission

  • EuGH, 27.11.1997 - C-369/95

    Somalfruit und Camar

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-211/01

    Kommission / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-206/94

    Brennet AG gegen Vittorio Paletta. - Soziale Sicherheit - Anerkennung einer

  • EuGH, 12.11.1998 - C-352/96

    Italien / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1996 - C-84/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

  • EuGH, 19.02.2004 - C-329/01

    British Sugar

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-338/01

    Kommission / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-153/09

    Agrargut Bäbelin - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

  • VG Chemnitz, 24.11.2004 - 3 K 1006/04

    Statistikrecht: Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Unternehmen zu statistischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2012 - C-490/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl von Art. 337 AEUV und Art. 187 EA als

  • EuG, 21.10.2004 - T-49/03

    Schumann / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-114/96

    Strafverfahren gegen René Kieffer und Romain Thill. - Freier Warenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-159/96

    Portugiesische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-22/96

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-426/93   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-426/93 (https://dejure.org/1995,25447)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.06.1995 - C-426/93 (https://dejure.org/1995,25447)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1995 - C-426/93 (https://dejure.org/1995,25447)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke - Rechtsgrundlage - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-3723
 
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