Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.1996 - C-2/94   

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https://dejure.org/1996,727
EuGH, 11.06.1996 - C-2/94 (https://dejure.org/1996,727)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1996 - C-2/94 (https://dejure.org/1996,727)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - C-2/94 (https://dejure.org/1996,727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 69/335/EWG - Handelsregisterbeitrag.

  • EU-Kommission PDF

    Denkavit Internationaal u.a.

    Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 10 Buchstabe c
    Steuerrecht; Harmonisierung; Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital; Erhebung einer Steuer auf die Eintragung eines Unternehmens, die zugleich und ohne daß damit eine Erhöhung der Steuer verbunden ist als Eintragung der Kapitalgesellschaft gilt, die Inhaber des ...

  • EU-Kommission

    Denkavit Internationaal u.a.

  • Wolters Kluwer

    Steuern auf die Ansammlung von Kapital ; Eintragung eines Unternehmens bei einer Industriekammer und Handelskammer ; Verwaltung und Finanzierung von Tochtergesellschaften

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Handelsregisterbeitrag

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG Art. 10; ; Richtlinie 69/335/EWG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Erhebung einer Steuer auf die Eintragung eines Unternehmens, die zugleich und ohne daß damit eine Erhöhung der Steuer verbunden ist als Eintragung der Kapitalgesellschaft gilt, die Inhaber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ihk.de (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit von IHK-Pflichtbeiträgen mit EU-Recht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 335/69 Art 10, Richtlinie 69/335/EWG Art 10, EWGRL 335/69 Art 12, Richtlinie 69/335/EWG Art 12
    Abgaben; Gebühren; Jahreszwangsbeitrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-2827
  • NVwZ 1997, 372 (Ls.)
  • BB 1996, 699
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.06.1993 - C-333/91

    Sofitam / Ministre chargé du Budget

    Auszug aus EuGH, 11.06.1996 - C-2/94
    Die Firma Denkavit hat sich in der mündlichen Verhandlung insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90 (Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111) und vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91 (Sofitam, Slg. 1993, I-3513) berufen.
  • EuGH, 20.06.1991 - C-60/90

    Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 11.06.1996 - C-2/94
    Die Firma Denkavit hat sich in der mündlichen Verhandlung insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90 (Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111) und vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91 (Sofitam, Slg. 1993, I-3513) berufen.
  • EuGH, 27.06.1979 - 161/78

    Advokatradet

    Auszug aus EuGH, 11.06.1996 - C-2/94
    17 Demgemäß sieht die Richtlinie 69/335 eine Abgabe auf Kapitalzuführungen vor, die nach ihrer sechsten und siebten Begründungserwägung zur Vermeidung von Störungen des Kapitalverkehrs nicht nur hinsichtlich ihrer Sätze, sondern auch hinsichtlich ihrer Struktur innerhalb der Gemeinschaft harmonisiert werden muß (Urteil vom 27. Juni 1979 in der Rechtssache 161/78, Conradsen, Slg. 1979, 2221, Randnr. 11).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus EuGH, 11.06.1996 - C-2/94
    13 Weiter stellt sich ihm für den Fall, daß die Richtlinie 69/335 vom Gerichtshof so ausgelegt wird, daß sie der Erhebung eines Beitrags wie des hier streitigen entgegensteht, angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere des Urteils vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991, I-4269), die Frage, ob eine Industrie- und Handelskammer einer Firma, die die Rückzahlung der ihrer Ansicht nach rechtswidrig erhobenen Abgaben verlangt, die Einhaltung einer Frist von dreissig Tagen entgegenhalten kann, wie sie in der Wet administratieve rechtspraak bedrijfsorganisatie (Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Wirtschaftsorganisation) für die Einlegung von Beschwerden und die Erhebung von Klagen vorgesehen ist.
  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello

    Auszug aus EuGH, 11.06.1996 - C-2/94
    12 Dem vorlegenden Gericht stellt sich zunächst die Frage, ob der Handelsregisterbeitrag unter Berücksichtigung insbesondere des Urteils vom 20. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-71/91 und C-178/91 (Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915) mit den Bestimmungen der Richtlinie 69/335 vereinbar ist.
  • EuGH, 02.02.1988 - 36/86

    Ministeriet for Skatter og Afgifter / Dansk Sparinvest

    Auszug aus EuGH, 11.06.1996 - C-2/94
    21 Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 69/335 enthält eine abschließende Liste der anderen keine Gesellschaftsteuer darstellenden Steuern oder Abgaben, die abweichend von den Artikeln 10 und 11 von Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit den in den Artikeln 10 und 11 genannten Vorgängen erhoben werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, Randnr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00

    Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach

    Gegen ihre Beitragsveranlagung legte die Klägerin am 11.12.1996 mit der Begründung Widerspruch ein, dass die Beitragsordnung der Beklagten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.06.1996 - C-2/94 -rechtswidrig sei.

    Insbesondere widerspricht die Höherbelastung eines in Form einer juristischen Person tätigen Handwerkers (§ 1 Abs. 1 HwO) nicht, wie die Klägerin behauptet, der Richtlinie 69/335/EWG des Rats vom 17.07.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital und dem hierzu ergangenen Urteil des EuGH vom 11.06.1996 (- C-2/94 -, EuGH Recht- sprechungssammlung I 1996 - 6, S. 2854 = GewArch 1996, 472 und hierzu VG Ansbach, Urt. v. 29.03.1999, GewArch 1999, 252).

    Die zu dieser Richtlinie ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11.06.1996 (a.a.O.) betrifft jedoch insoweit allein die Frage, ob eine jährlich wiederkehrende, der Finanzierung der Aufgaben der IHK dienende Abgabe nach niederländischem Recht, die an die Eintragung von Unternehmen in das bei der IHK geführte Handelsregister anknüpft, insoweit mit der Richtlinie vereinbar ist.

    Zu dieser speziellen Problematik enthält jedoch weder die vorgenannte Richtlinie noch die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 11.06.1996, a.a.O.; vgl. auch Urt. v. 20.04.1993, EuGH Rechtsprechungssammlung I 1993 - 4, S. 1947) eine Aussage.

  • EuGH, 19.04.2012 - C-443/09

    Grillo Star - Richtlinie 2008/7/EG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von

    Allerdings ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass dieser Artikel eine Steuer, die jährlich wegen der Eintragung eines Unternehmens bei einer Industrie- und Handelskammer geschuldet wird, nicht verbietet, soweit die Steuerpflicht nicht durch die Eintragung der Gesellschaft oder der juristischen Person, die Inhaber eines Unternehmens ist, sondern durch die Eintragung des Unternehmens selbst ausgelöst wird, dass eine solche Steuer von der Rechtsform des Inhabers des Unternehmens unabhängig ist und dass sie daher nicht mit Formalitäten in Zusammenhang steht, denen Kapitalgesellschaften aufgrund ihrer Rechtsform unterworfen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 1996, Denkavit Internationaal u. a., C-2/94, Slg. 1996, I-2827, Randnrn.

    Eine solche Abgabe ist, wie Grillo Star in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat, von der Rechtsform des Inhabers des Unternehmens unabhängig, da sie gleichzeitig Unternehmen in der Form von Kapitalgesellschaften im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2008/7 und solche mit einer anderen Rechtsform trifft, insbesondere diejenigen, deren Inhaber natürliche Personen sind oder die von natürlichen Personen als Einzelunternehmen geführt werden (vgl. entsprechend Urteil Denkavit Internationaal u. a., Randnr. 25).

    Auch wenn die Eintragung in diesem Register und folglich die Zahlung der damit verbundenen jährlichen Abgabe eine Bedingung für die rechtliche Existenz der Kapitalgesellschaften darstellt, ändert dies nämlich für sich allein nicht den diese jährliche Abgabe auslösenden Tatbestand, wie er in Randnr. 34 des vorliegenden Urteils bestimmt worden ist, und wandelt diese nicht in eine Abgabe um, die aufgrund der Eintragung der das Unternehmen besitzenden Kapitalgesellschaft geschuldet wird (vgl. entsprechend Urteil Denkavit Internationaal u. a., Randnr. 28).

    Insoweit hat der Gerichtshof zum einen anerkannt, dass die Definition des Unternehmensbegriffs in einem Bereich, wie er von der Richtlinie 2008/7 erfasst wird, in die Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil Denkavit Internationaal u. a., Randnr. 31), und zum anderen, dass diese Vermutung nichts an der Feststellung ändert, dass der eine Belastung wie die jährliche Abgabe auslösende Tatbestand, wie in Randnr. 34 des vorliegenden Urteils ausgeführt, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens in dessen Eintragung selbst besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Denkavit Internationaal u. a., Randnr. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-216/99

    Prisco

    20: - Urteil vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache C-2/94 (Slg. 1996, I-2827).

    31: - Urteil vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-113/99 (Herta Schmid, Slg. 2001, I-471, Randnr. 21) sowie Urteile in der Rechtssache C-2/94 (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-188/95 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 21).

    32: - Zu einer solchen Abgabe und zur Unterscheidung davon siehe das Urteil in der Rechtssache C-2/94 (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 27).

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   Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1996 - C-2/94   

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https://dejure.org/1996,24283
Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1996 - C-2/94 (https://dejure.org/1996,24283)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - C-2/94 (https://dejure.org/1996,24283)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - C-2/94 (https://dejure.org/1996,24283)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Denkavit International BV, Galveston BV, Heklicht Scheepvaartbelangen BV, C. Roeleveld Beheer BV u. a., R. J. Schippefelt, Sigarenhandel Ben Sterk vof und H. van Werkhoven Holding Maarssen BV gegen Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Midden-Gelderland,

    Richtlinie 69/335/EWG - Handelsregisterbeitrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-2827
 
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