Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.1997 - C-310/95   

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https://dejure.org/1997,4142
EuGH, 22.04.1997 - C-310/95 (https://dejure.org/1997,4142)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - C-310/95 (https://dejure.org/1997,4142)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - C-310/95 (https://dejure.org/1997,4142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Road Air / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • EU-Kommission

    Road Air / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Waren mit Ursprung in Drittländern; Einfuhr von Kaffee-Extrakt in Pulverform ; Erhebung von Zoll; Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete

  • Judicialis

    EG-Vertrag Artikel 177; ; EWG-Vertrag Artikel 227; ; EWG-Vertrag Artikel 131 Absatz 1; ; Beschluss 91/482/EWG vom 25. Juli 1991 Artikel 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Waren mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten in die Gemeinschaft - Artikel 133 Absatz 1 des Vertrages - Anwendungsbereich - Einfuhr von Waren mit Ursprung in Drittländern, die in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-2229
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Assoziierung der ÜLG wie der Gerichtshof bereits entschieden hat in einem dynamischen und allmählichen Prozeß erfolgen soll, so daß der Erlaß mehrerer Vorschriften erforderlich werden kann, um unter Berücksichtigung der aufgrund der früheren Beschlüsse des Rates erzielten Ergebnisse alle in Artikel 132 des Vertrages genannten Ziele zu erreichen (Urteil vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95, Road Air, Slg. 1997, I-2229, Randnr. 40).

    Auch wenn der Gerichtshof bereits entschieden hat, daß diese Vorschrift nach dem Inkrafttreten des Vertrages und bis zur Herstellung eines gemeinsamen Zollgebiets angewendet werden soll (Urteil Road Air, Randnr. 36), werden mit den Artikeln 134 und 136 Absatz 2 unterschiedliche Ziele verfolgt, und die Auslegung der letztgenannten Vorschrift durch das Gericht läßt daher die Bedeutung der anderen Vorschrift unberührt.

    Wie sich aus Satz 1 dieser Vorschrift ergibt, legt diese nämlich lediglich das mit der Assoziierung der ÜLG verfolgte Ziel in der Weise fest, daß sie bestimmt, daß der Handel mit diesen auf die gleiche Stufe mit dem Handel zwischen den Mitgliedstaaten gestellt wird (Urteil Road Air, Randnr. 40).

  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Vor Beantwortung dieser Fragen ist zunächst daran zu erinnern, daß die Assoziierung der ÜLG in einem dynamischen und allmählichen Prozeß erfolgen soll, so daß der Erlaß mehrerer Vorschriften erforderlich werden kann, um unter Berücksichtigung der aufgrund der früheren Beschlüsse des Rates erzielten Ergebnisse alle in Artikel 132 EG-Vertrag genannten Ziele zu erreichen (vgl. Urteile vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95, Road Air, Slg. 1997, I-2229, Randnr. 40, und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 36).
  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Jedoch dürften für Einfuhren aus den ÜLG nur auf der Grundlage von Artikel 109 des ÜLG-Beschlusses zeitweise beschränkende Maßnahmen erlassen werden, sofern diese die freie Einfuhr von Erzeugnissen mit ÜLG-Ursprung in die Gemeinschaft "nur ausnahmsweise, teilweise und vorübergehend" beschränkten (Urteile des Gerichtshofes vom 26. Oktober 1994 in der Rechtssache C-430/92, Niederlande/Kommission, Slg. 1994, I-5197, und vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95, Road Air, Slg. 1997, I-2229, Randnrn.
  • EuGH, 25.06.1998 - C-159/98

    Nederlandse Antillen / Rat

    Die Rechtsmittelführerin beruft sich hierbei auf die Urteile vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305) und vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95 (Road Air, Slg. 1997, I-2229), die grundsätzlich einen irreversiblen "ÜLG-Besitzstand" geschaffen hätten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    24: Diese lautet: "Mit der Assoziierung werden folgende Zwecke verfolgt: ..." 25: Urteil vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95 (Slg. 1997, I-2229).
  • EuG, 28.01.2004 - T-142/01

    OPTUC / Kommission - Fischerei - Gemeinsame Marktorganisation -

    97 Die Klägerin macht geltend, aus der Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-368/89, Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695, und vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95, Road Air, Slg. 1997, I-2229) ergebe sich, dass die rückwirkende Geltung einer Handlung eines Gemeinschaftsorgans gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoße, wenn sie für den Betroffenen zu einer weniger günstigen Rechtsstellung führe und wenn dessen berechtigtes Vertrauen nicht gebührend beachtet worden sei.
  • EuG, 29.06.2000 - T-7/99

    MEDICI GRIMM ERREICHT TEILNICHTIGERKLÄRUNG EINER AUF IHRE EINFUHREN VON

    Die rückwirkende Geltung von Rechtsakten der Organe ist somit zulässig, sofern sie die Rechtsstellung des Betroffenen verbessern kann und sofern das berechtigte Vertrauen gebührend berücksichtigt ist (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95, Road Air, Slg. 1997, I-2229, Randnr. 47).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-106/97

    DADI und Douane-Agenten

    Der Handelsverkehr zwischen den ÜLG und der Gemeinschaft kann nämlich nicht zwangsläufig in den Genuß der gleichen Regelung kommen wie der Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten, da die Assoziierung der ÜLG mit der Gemeinschaft zwar einer besonderen Regelung unterliegt, es sich dabei aber um eine Assoziierungsregelung handelt, die, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95 (Road Air, Slg. 1997, I-2229, Randnr. 40) festgestellt hat, in einem dynamischen und allmählichen Prozeß verwirklicht werden soll.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-36/98

    Spanien / Rat

    22: - Urteile vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-310/95 (Road Air, Slg. 1997, I-2229, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-181/97

    A.J. van der Kooy gegen Staatssecretaris van Financiën.

    (11) - Zu den Rückwirkungsproblemen, die diese Vorschrift aufwirft, siehe Nrn. 24 bis 43 meiner Schlußanträge in der Rechtssache Road Air, auf die Randnr. 47 des in dieser Rechtssache ergangenen Urteils des Gerichtshofes vom 22. April 1997 (C-310/95, Slg. 1997, I-2229) verweist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1998 - C-106/97

    Dutch Antillian Dairy Industry Inc. und Verenigde Douane-Agenten BV gegen

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   Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95   

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https://dejure.org/1997,33163
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95 (https://dejure.org/1997,33163)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.01.1997 - C-310/95 (https://dejure.org/1997,33163)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - C-310/95 (https://dejure.org/1997,33163)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Road Air BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-2229
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 01.04.1993 - C-260/91

    Diversinte und Iberlacta / Administración Principal de Aduanas e Impuestos

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95
    (9) - Vgl. das Urteil vom 1. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-260/91 und C-261/91 (Diversinte SA, Slg. 1993, I-1885, Randnr. 10).

    (10) - Urteil Diversinte SA, a. a. O., Randnr. 9.

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95
    (15) - Der Gerichtshof führt in Randnr. 62 des Gutachtens 1/78 vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2871) und in Randnr. 17 des Gutachtens 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267) im Zusammenhang mit den ÜLG aus, daß es sich um Länder und Gebiete handelt, die von den Mitgliedstaaten abhängig sind, die aber nicht zum Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts gehören.
  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95
    (15) - Der Gerichtshof führt in Randnr. 62 des Gutachtens 1/78 vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2871) und in Randnr. 17 des Gutachtens 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267) im Zusammenhang mit den ÜLG aus, daß es sich um Länder und Gebiete handelt, die von den Mitgliedstaaten abhängig sind, die aber nicht zum Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts gehören.
  • EuGH, 11.07.1991 - C-368/89

    Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95
    36 Hierzu hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung ausgeführt, daß "der Grundsatz der Rechtssicherheit [es] zwar im allgemeinen [verbietet], den Beginn der zeitlichen Geltung eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen; dies kann aber ausnahmsweise dann anders sein, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (vgl. zuletzt Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-368/89, Crispoltoni, Slg. 1991, I-3695, Randnr. 17)"(10).
  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95
    (12) - Der Gerichtshof hat im Urteil vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92 (Huygen u. a., Slg. 1993, I-6381) bei der nachträglichen Vorlage von Einfuhrbescheinigungen, die von den Behörden des Staates, die sie hätten ausstellen sollen, nicht ausgestellt worden waren, recht großzuegige Maßstäbe angelegt.
  • EuGH, 12.02.1992 - C-260/90

    Leplat / Territoire de la Polynésie française

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95
    52 Der Gerichtshof hat sich im Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90, Leplat, allgemein zu dieser Frage geäussert: "Für diese Assoziierung [der ÜLG mit der Gemeinschaft] gilt eine besondere, im Vierten Teil des Vertrages (Artikel 131 bis 136) enthaltene Regelung, und es sind daher die allgemeinen Vertragsvorschriften ohne ausdrückliche Verweisung auf die [ÜLG] nicht anwendbar"(14).
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