Rechtsprechung
   EuGH, 23.10.1997 - C-159/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,328
EuGH, 23.10.1997 - C-159/94 (https://dejure.org/1997,328)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.1997 - C-159/94 (https://dejure.org/1997,328)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - C-159/94 (https://dejure.org/1997,328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzungsverfahren - Ausschließliche Ein- und Ausfuhrrechte für Gas und Elektrizität

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EG-Vertrag, Artikel 37, 90 und 169
    Staatliche Handelsmonopole - Ausschließliche Ein- und Ausfuhrrechte für Elektrizität und Gas - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Artikel 90 Absatz 2 des Vertrages - Anwendbarkeit - Verleihung ausschließlicher Rechte in Frankreich

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Artikel 30, 34 und 37 EG-Vertrag ; Ausschließliche Ein- und Ausfuhrrechte für Elektrizität; Verstaatlichung des Elektrizitäts- und des Gassektors

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 34; ; EG-Vertrag Art. 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Handelsmonopole - Ausschließliche Ein- und Ausfuhrrechte für Elektrizität und Gas - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Artikel 90 Absatz 2 des Vertrages - Anwendbarkeit - Verleihung ausschließlicher Rechte in Frankreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30, 34 und 37 EG-Vertrag - Nationale Rechtsvorschriften, die ausschließliche Ein- und Ausfuhrrechte für Elektrizität und Gas einführen

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-5815
  • EuZW 1998, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    Nur hilfsweise ist sie aufgrund der Urteile vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91 (Corbeau, Slg. 1993, I-2533) und vom 27. April 1994 in der Rechtssache C-393/92 (Almelo, Slg. 1994, I-1477), die beide nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme ergangen waren, auf die Frage eingegangen, ob der Tatbestand des Artikel 90 Absatz 2 in der Auslegung des Gerichtshofes im vorliegenden Fall erfüllt sei.

    Weiter hat der Gerichtshof im Urteil Almelo (Randnr. 48) mit Betreff auf ein regionales Stromversorgungsunternehmen ausgeführt, daß die ununterbrochene Versorgung aller Abnehmer, lokalen Versorgungsunternehmen oder Endverbraucher mit Strom im gesamten Konzessionsgebiet in den zu jeder Zeit geforderten Mengen zu einheitlichen Tarifen und unter Bedingungen, die nur nach objektiven Kriterien unterschiedlich sein dürfen, die für alle Kunden gelten, eine Aufgabe von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels 90 Absatz 2 ist.

    Der Gerichtshof hat bereits anerkannt, daß ein Unternehmen mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse durch eine öffentlich-rechtliche Konzession betraut werden kann (siehe Urteil Almelo, Randnr. 47).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe Urteil Almelo, Randnr. 49) können solche Verpflichtungen und Beschränkungen jedoch bei der Erörterung berücksichtigt werden, inwieweit rechtfertigungsbedürftige Ausnahmen von den Vorschriften des EG-Vertrags erforderlich sind, um den mit einer Aufgabe im öffentlichen Interesse betrauten Unternehmen dessen Erfüllung zu erlauben.

  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    Nur hilfsweise ist sie aufgrund der Urteile vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91 (Corbeau, Slg. 1993, I-2533) und vom 27. April 1994 in der Rechtssache C-393/92 (Almelo, Slg. 1994, I-1477), die beide nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme ergangen waren, auf die Frage eingegangen, ob der Tatbestand des Artikel 90 Absatz 2 in der Auslegung des Gerichtshofes im vorliegenden Fall erfüllt sei.

    Aus dem Urteil Corbeau (Randnr. 16) folge jedoch, daß diese Bestimmung zu gegen den EG-Vertrag verstoßenden Maßnahmen nur insoweit ermächtige, als diese erforderlich seien, damit das betroffene Unternehmen seine im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse liegende Aufgabe unter wirtschaftlich tragbaren Bedingungen erfüllen könne, daß also ohne diese Maßnahmen das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens bedroht sei.

    Im übrigen ergibt sich aus dem Urteil Corbeau (Randnrn. 14 bis 16), daß der Tatbestand des Artikels 90 Absatz 2 namentlich dann erfüllt ist, wenn die Beibehaltung dieser Rechte erforderlich ist, um ihrem Inhaber die Erfüllung seiner im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu ermöglichen.

  • EuGH, 03.02.1976 - 59/75

    Manghera u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    Diese Bestimmung verlangt daher zwar nicht die Abschaffung dieser Monopole, schreibt aber bindend ihre Umformung derart vor, daß am Ende der Übergangszeit die vollständige Beseitigung der erwähnten Diskriminierungen gewährleistet ist (Urteil vom 3. Februar 1976 in der Rechtssache 59/75, Manghera, Slg. 1976, 91, Randnr. 5).

    Wie der Gerichtshof bereits im Urteil Manghera (Randnr. 12) und im Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 44) festgestellt hat, bewirken ausschließliche Einfuhrrechte eine von Artikel 37 Absatz 1 verbotene Diskriminierung der in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Exporteure.

    Wie der Gerichtshof nämlich im Urteil Manghera (Randnrn. 9 und 10) festgestellt hat, würde das Ziel des Artikels 37 Absatz 1 EG-Vertrag verfehlt, wenn in einem Mitgliedstaat mit einem Handelsmonopol der freie Verkehr mit aus den anderen Mitgliedstaaten kommenden Waren von der dem Monopol unterliegenden Art nicht gesichert wäre.

  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    Wie der Gerichtshof bereits im Urteil Manghera (Randnr. 12) und im Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 44) festgestellt hat, bewirken ausschließliche Einfuhrrechte eine von Artikel 37 Absatz 1 verbotene Diskriminierung der in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Exporteure.

    Zweck der späteren Klage der Kommission ist es, nach Maßgabe des vorprozessualen Verfahrens die Klagegründe darzulegen, über die zu entscheiden der Gerichtshof aufgerufen ist, sowie zumindest zusammenfassend die rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte darzustellen, auf denen diese Klagegründe beruhen (siehe insbesondere Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 28).

  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    Die mit Gründen versehene Stellungnahme muß eine detaillierte und zusammenhängende Darlegung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, daß der betreffende Mitgliedstaat gegen eine ihm nach dem EG-Vertrag obliegende Verpflichtung verstoßen hat (siehe namentlich Urteil vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 16).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-47/90

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    Das zwingt zu dem Schluß, daß die ausschließlichen Ausfuhrrechte der EDF und der GDF das Ziel, jedenfalls aber die Wirkung haben, die Ausfuhrströme spezifisch zu beschränken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnen- und den Außenhandel eines Mitgliedstaats zu schaffen, so daß der französische Binnenmarkt einen besonderen Vorteil erlangt (siehe zu Artikel 34 EG-Vertrag insbesondere Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 12).
  • EuGH, 06.07.1982 - 188/80

    Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    In seinem Urteil vom 6. Juli 1982 in den Rechtssachen 188/80 bis 190/80 (Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1982, 2545, Randnr. 12) hat der Gerichtshof festgestellt, daß Artikel 90 nur die Unternehmen betreffe, für deren Verhalten die Staaten aufgrund des Einflusses, den sie auf dieses Verhalten ausüben könnten, besondere Verantwortung trügen; er unterstreiche, daß für diese Unternehmen vorbehaltlich der in Absatz 2 getroffenen näheren Bestimmungen sämtliche Vorschriften des EG-Vertrags gölten, und verpflichte die Mitgliedstaaten zur Einhaltung dieser Vorschriften in ihren Beziehungen zu diesen Unternehmen.
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    Außerdem muß sie dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren dieser das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann (siehe Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6).
  • EuGH, 18.03.1986 - 85/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    Hier ist von Belang, daß das vorprozessuale Verfahren nach Artikel 169 EG-Vertrag dem Mitgliedstaat erlauben soll, freiwillig seinen Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag nachzukommen oder gegebenenfalls seine Auffassung zu rechtfertigen (siehe hierzu Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 85/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1149, Randnr. 11).
  • EuGH, 19.03.1991 - 202/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.10.1997 - C-159/94
    Weiter hat der Gerichtshof im Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-1223, Randnr. 12) festgestellt, daß Artikel 90 Absatz 2 dadurch, daß er unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den allgemeinen Vorschriften des EG-Vertrags zuläßt, das Interesse der Mitgliedstaaten am Einsatz bestimmter Unternehmen, insbesondere solcher des öffentlichen Sektors, als Instrument der Wirtschafts- oder Fiskalpolitik mit dem Interesse der Gemeinschaft an der Einhaltung der Wettbewerbsregeln und der Wahrung der Einheit des gemeinsamen Marktes in Einklang bringen soll.
  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

  • EuGH, 11.07.1995 - C-266/94

    Kommission / Spanien

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Bereitstellung staatlich kontrollierter Lotterien und Sportwetten zur Kanalisierung und Kontrolle von Spiellust und Spieltrieb eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse i.S. von Art. 86 Abs. 2 EG ist und ob die Lottogesellschaften gegebenenfalls mit dieser Dienstleistung i.S. des Art. 86 Abs. 2 EG "betraut" sind (vgl. EuGH, Urt. v. 23.10.1997 - C-159/94, Slg. 1997, I-5815 = EuZW 1998, 76 Tz. 65 f. - Kommission gegen Frankreich).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Eine bloße Behinderung oder Erschwerung der Aufgabenerfüllung genügt allerdings nicht (vgl. EuGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 - C-159/94 [ECLI:EU:C:1997:501], Kommission/Frankreich - Slg. 1997, I-5815 Rn. 95, vom 21. September 1999 - C-67/96 [ECLI:EU:C:1999:430], Albany - Slg. 1999, I-5863 Rn. 107 und vom 3. März 2011 - C-437/09 [ECLI:EU:C:2011:112], AG 2R Prévoyance - Slg. 2011, I-973 Rn. 76).
  • BGH, 06.10.2015 - KZR 17/14

    Zentralverhandlungsmandat für Presse-Grosso bestätigt - zentrales

    Eine bloße Behinderung oder Erschwerung der Aufgabenerfüllung genügt allerdings nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - C-159/94, Slg. 1997, I-5815 Rn. 95 - Kommission/Frankreich; Urteil vom 21. September 1999 - C-67/96, Slg. 1999, I-5863 Rn. 107 - Albany; Urteil vom 3. März 2011 - C-437/09, Slg. 2011, I-973 Rn. 76 - AG 2R Prévoyance; EuG, Urteil vom 1. Juli 2010 - T-568/08 und T-573/08, Slg. 2010 II-3397 Rn. 138 - Métropole télévision).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht