Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.1997 - C-408/95   

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https://dejure.org/1997,848
EuGH, 11.11.1997 - C-408/95 (https://dejure.org/1997,848)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.1997 - C-408/95 (https://dejure.org/1997,848)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 1997 - C-408/95 (https://dejure.org/1997,848)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Übergangsregelung für 'Duty-Free-Shops' - Richtlinien 91/680/EWG und 92/12/EWG des Rates - Gültigkeitsprüfung

  • Europäischer Gerichtshof

    Eurotunnel u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Eurotunnel u.a. / SeaFrance

    EG-Vertrag, Artikel 173; Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 28k, eingefügt durch die Richtlinien 91/680, Artikel 1 Nr. 22, und 92/12, Artikel 28
    1 Handlungen der Organe - Richtlinien - Möglichkeit für eine natürliche oder juristische Person, vor einem nationalen Gericht die Frage der Gültigkeit von Richtlinienbestimmungen aufzuwerfen, ohne gegen diese Bestimmungen Nichtigkeitsklage erhoben zu haben - ...

  • EU-Kommission

    Eurotunnel u.a. / SeaFrance

  • Wolters Kluwer

    Übergangsregelung für Duty-Free-Shops; Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems; Allgemeines System, Besitz, Beförderung und Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren; Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Übergangsregelung für Duty-Free-Shops

  • Judicialis

    Richtlinie 91/680/EWG; ; Richtlinie 92/12/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 91/680/EWG; Richtlinie 92/12/EWG
    EG-Vertrag Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 28k, Richtlinie 77/388/EWG Art 28k
    Duty-free-Shop; Höchstgrenze für steuerfreie Einkünfte

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de commerce Paris - Gültigkeit der Übergangsregelung für Duty-free-Shops nach Artikel 28k der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-6315
  • EuZW 1998, 348
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.06.1997 - C-392/95

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-408/95
    Diese Befugnis ist Ausdruck des grundlegenden demokratischen Prinzips, daß die Völker durch eine repräsentative Versammlung an der Ausübung der Hoheitsgewalt beteiligt sind (vgl. u. a. Urteil vom 10. Juni 1997 in der Rechtssache C-392/95, Parlament/Rat, Slg. 1997, I-3213, Randnr. 14).

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Pflicht, das Parlament in den vom Vertrag vorgesehenen Fällen während des Gesetzgebungsverfahrens anzuhören, immer dann eine erneute Anhörung, wenn der endgültig verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von dem Text abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, sofern die Änderungen nicht im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäußerten Wunsch entsprechen (vgl. Urteil Parlament/Rat, a. a. O., Randnr. 15).

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-408/95
    In bezug auf den ersten Teil der Frage hat das vorlegende Gericht Zweifel, ob sich die Klägerinnen angesichts des Urteils vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833) vor ihm im Wege der Einrede auf die Ungültigkeit der streitigen Artikel 28 berufen können, da die Klägerinnen innerhalb der in Artikel 173 des Vertrages vorgesehenen Frist keine Nichtigkeitsklage gegen sie erhoben haben.

    Im Urteil TWD Textilwerke Deggendorf ging es um eine Gesellschaft, die unstreitig berechtigt war, eine Nichtigkeitsklage gegen den Rechtsakt der Gemeinschaft zu erheben, dessen Rechtswidrigkeit sie vor einem nationalen Gericht im Wege der Einrede geltend gemacht hatte, und die dieses Recht auch kannte.

  • EuGH, 05.06.1997 - C-105/94

    Celestini / Saar-Sektkellerei Faber

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-408/95
    In Anbetracht dieser Aufgabe hat sich der Gerichtshof außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn offensichtlich ist, daß die vom vorlegenden Gericht erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist und der Gerichtshof nicht über die rechtlichen und tatsächlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-105/94, Celestini, Slg. 1997, I-2971, Randnr. 22).
  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-408/95
    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, daß das vorlegende Gericht seinerseits beachtet, daß dem Gerichtshof die Aufgabe übertragen ist, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (vgl. u. a. Urteil vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93, Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-408/95
    In Anbetracht dieser Aufgabe hat sich der Gerichtshof außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn offensichtlich ist, daß die vom vorlegenden Gericht erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist und der Gerichtshof nicht über die rechtlichen und tatsächlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-105/94, Celestini, Slg. 1997, I-2971, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-241/95

    The Queen / Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Accrington Beef

    Auszug aus EuGH, 11.11.1997 - C-408/95
    Da es sich hier um Gemeinschaftsrichtlinien handelt, deren streitige Bestimmungen sich in allgemeiner Form an die Mitgliedstaaten und nicht an natürliche oder juristische Personen richten, ist es nicht offenkundig, daß eine auf Artikel 173 des Vertrages gestützte Klage gegen die streitigen Artikel 28 zulässig gewesen wäre (vgl. zu einer Verordnung das Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-241/95, Accrington Beef u. a., Slg. 1996, I-6699, Randnr. 15).
  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige

    Diese Befugnis ist Ausdruck des grundlegenden demokratischen Prinzips, dass die Völker durch eine repräsentative Versammlung an der Ausübung der Hoheitsgewalt beteiligt sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. November 1997, Eurotunnel u. a., C-408/95, EU:C:1997:532, Rn. 45, und vom 7. März 2017, RPO, C-390/15, EU:C:2017:174, Rn. 24 und 25).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs impliziert die Pflicht, das Parlament in den im Vertrag vorgesehenen Fällen während des Entscheidungsprozesses anzuhören, dass es immer dann erneut anzuhören ist, wenn der letztlich verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört wurde, es sei denn, die Änderungen entsprechen im Wesentlichen einem vom Parlament selbst geäußerten Wunsch (vgl. u. a. Urteile vom 11. November 1997, Eurotunnel u. a., C-408/95, EU:C:1997:532, Rn. 46, und vom 7. März 2017, RPO, C-390/15, EU:C:2017:174, Rn. 26).

  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Betreffen die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtsache C-408/95, Eurotunnel u. a., Slg. 1997, I-6315, Randnr. 19).
  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

    Vielmehr hat die Kommission hier in einem Verfahren, in dem nur die Schweiz und die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft antragsbefugt sind, über die Befugnis der Bundesrepublik Deutschland entschieden, eine abstrakte Regelung über Flugverfahren, die Auswirkungen auf zahlreiche Betroffene hat, weiter anzuwenden (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 11. November 1997 - Rs. C-408/95 - Slg. 1997, I-6340 Rn. 29, Eurotunnel, und vom 12. Dezember 1996 - Rs. C-241/95 - Slg. 1996, I-6720, Accrington Beef).
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https://dejure.org/1997,28737
Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95 (https://dejure.org/1997,28737)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.05.1997 - C-408/95 (https://dejure.org/1997,28737)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - C-408/95 (https://dejure.org/1997,28737)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Eurotunnel SA u. a. gegen SeaFrance.

    Übergangsregelung für 'Duty-Free-Shops' - Richtlinien 91/680/EWG und 92/12/EWG des Rates - Gültigkeitsprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-6315
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (42)

  • EuGH, 05.07.1995 - C-21/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95
    (45) - Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827, Randnr. 18).

    (46) - In diesem Sinn Urteil vom 5. Juli 1995 (zitiert in Fußnote 45, Randnrn. 20 bis 22), Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067, Randnrn.

    11 bis 13) sowie Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90 (Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, Randnrn.

    Vgl. z. B. Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-417/93 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1185, Randnrn.

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95
    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Foglia II entschieden, daß, wenn er sich in bestimmten Fällen für unzuständig erklärt, "damit in keiner Weise in die Befugnisse des nationalen Gerichts eingegriffen, sondern verhindert [wird], daß das Verfahren nach Artikel 177 zu anderen als den diesem Verfahren eigenen Zwecken benutzt wird"; er hat jedoch zuvor klargestellt, daß er nicht "für die Beantwortung von Auslegungsfragen zuständig [wäre], die ihm im Rahmen konstruierter Verfahren vorgelegt würden, mit deren Hilfe die Parteien den Gerichtshof zur Stellungnahme zu gemeinschaftsrechtlichen Fragen veranlassen wollen, deren Beantwortung für die Entscheidung eines Rechtsstreits nicht objektiv erforderlich ist"(14).

    (13) - Urteil vom 11. März 1980 in der Rechtssache 104/79 (Foglia I, Slg. 1980, 745) und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia II, Slg. 1981, 3045).

    (14) - Urteil Foglia II (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 18).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95
    Im gleichen Sinn vgl. u. a. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 38) und Urteil vom 5. Oktober 1993 (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 23).

    30 bis 33) sowie Urteil Deutschland/Rat (zitiert in Fußnote 45, Randnrn. 40 bis 42).

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