Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.1999 - C-161/97 P   

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https://dejure.org/1999,2347
EuGH, 22.04.1999 - C-161/97 P (https://dejure.org/1999,2347)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - C-161/97 P (https://dejure.org/1999,2347)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - C-161/97 P (https://dejure.org/1999,2347)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAG-Vertrag - Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage - Abschluß eines Vertrages über die Lieferung von Uran - Vereinfachtes Verfahren - Befugnisse der Agentur - Frist für den Abschluß des Vertrages - Rechtliches Hindernis für den Abschluß - Diversifizierungspolitik - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kernkraftwerke Lippe-Ems / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Kernkraftwerke Lippe-Ems / Kommission

    1 Verfahren - Mündliche Verhandlung - Sitzungsbericht des Berichterstatters - Zweck

  • EU-Kommission

    Kernkraftwerke Lippe-Ems / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Uran; Geographischer Ursprung der zu liefernden Stoffe als zentrales Element eines Liefervertrags zwischen dem Betreiber eines Kernkraftwerkes und einer Agentur; Befugnisse der Agentur hinsichtlich eines Auskunftsersuchens ...

  • Judicialis

    EAG-Satzung Art. 50; ; EAG-Satzung Art. 52 d; ; EAG-Vertrag Art. 53 Abs. 2; ; Entscheidung 94/95/Euratom; ; Entscheidung 94/285/Euratom; ; Verfahrensordnung Art. 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Verfahren - Mündliche Verhandlung - Sitzungsbericht des Berichterstatters - Zweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 25. Februar 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-149/94 und T-181/94, Kernkraftwerke Lippe-Ems gegen Kommission - Nichtigerklärung zweier Entscheidungen der Kommission betreffend die Anwendung von Artikel 53 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-2057
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 25.02.1997 - T-149/94

    Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-161/97
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste erweiterte Kammer) vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1997, II-161) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater Jürgen Grunwald als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Erste Kammer).

    Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH hat mit Rechtsmittelschrift, die am 25. April 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 50 der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1997, II-161; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission 94/95/Euratom vom 4. Februar 1994 und 94/285/Euratom vom 21. Februar 1994 zur Anwendung von Artikel 53 Absatz 2 EAG-Vertrag (ABl. L 48, S. 45, und L 122, S. 30) abgewiesen hat.

    Unter diesen Umständen wurden die Klagen in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 erhoben, die auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 94/95 und 94/285 sowie, was die Klage in der zweitgenannten Rechtssache anbelangt, auf Verurteilung der Euratom zum Ersatz des Schadens der Rechtsmittelführerin in Höhe von 3 511 279, 30 DM zuzüglich 6 % Zinsen seit dem 7. April 1994 gerichtet waren.

    Das angefochtene Urteil Die Klage in der Rechtssache T-149/94.

    Das Gericht hat daher die Klage in der Rechtssache T-149/94 abgewiesen.

    Zur Klage in der Rechtssache T-149/94.

    Die Rechtsmittelführerin macht gegen den Teil des Urteils des Gerichts, der die Klage in der Rechtssache T-149/94 betrifft, vier Rechtsmittelgründe geltend.

    Bezüglich des ersten Teils des Rechtsmittelgrundes, der die Begründung der Entscheidung Nr. 1/94 der Agentur betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß die Klage in der Rechtssache T-149/94 ausschließlich gegen die Entscheidung 94/95 der Kommission gerichtet ist, deren Nichtigerklärung sie zum Ziel hat.

    Sie beschränkt sich darauf, die in erster Instanz vorgetragenen Klagegründe und Argumente zu entwickeln und mit einem Rechtsmittelgrund die unzulängliche Begründung des Schreibens der Kommission vom 10. Januar 1994 geltend zu machen, obwohl die Klage in der Rechtssache T-149/94, wie in der vorstehenden Randnummer dargelegt, gegen die Entscheidung 94/95 gerichtet ist.

  • EuG, 25.02.1997 - T-181/94

    Beurteilung mittelfristiger Brennstoffbeschaffungspolitik durch den Abschluss von

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-161/97
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste erweiterte Kammer) vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1997, II-161) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater Jürgen Grunwald als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Erste Kammer).

    Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH hat mit Rechtsmittelschrift, die am 25. April 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 50 der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1997, II-161; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission 94/95/Euratom vom 4. Februar 1994 und 94/285/Euratom vom 21. Februar 1994 zur Anwendung von Artikel 53 Absatz 2 EAG-Vertrag (ABl. L 48, S. 45, und L 122, S. 30) abgewiesen hat.

    Unter diesen Umständen wurden die Klagen in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 erhoben, die auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 94/95 und 94/285 sowie, was die Klage in der zweitgenannten Rechtssache anbelangt, auf Verurteilung der Euratom zum Ersatz des Schadens der Rechtsmittelführerin in Höhe von 3 511 279, 30 DM zuzüglich 6 % Zinsen seit dem 7. April 1994 gerichtet waren.

    Die Versorgungssicherheit, die mit der Durchführung der Versorgungspolitik angestrebt wird, kann nämlich, wie die Prüfung der Klage T-181/94 bestätigen wird (vgl. insbesondere die Randnrn. 92 bis 94 dieses Urteils), nur dann gewährleistet werden, wenn die Agentur den geographischen Ursprung der Lieferungen kennt.

    Die Klage in der Rechtssache T-181/94 Zum Antrag auf Nichtigerklärung.

    Zur Klage in der Rechtssache T-181/94 Zum Nichtigkeitsantrag.

    Die Rechtsmittelführerin macht gegen den Teil des angefochtenen Urteils, der die Klage in der Rechtssache T-181/94 betrifft, acht Rechtsmittelgründe geltend.

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-161/97
    Denn etwaige Fehler, die insoweit in den Gründen des angefochtenen Urteils enthalten wären, würden sich jedenfalls nicht auf den Tenor dieses Urteils auswirken, so daß die betreffenden Rügen ins Leere gehen und zurückzuweisen sind (vgl. insbesondere Beschluß vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnrn. 47 bis 49).
  • EuGH, 22.12.1993 - C-354/92

    Eppe / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-161/97
    Dies gilt auch für den Fall einer bloßen Verweisung auf das Vorbringen in der ersten Instanz (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-354/92 P, Eppe/Kommission, Slg. 1993, I-7027, Randnr. 8).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-161/97
    36 bis 40, und Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.1996 - C-19/95

    San Marco / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-161/97
    47 bis 49 und 66, Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P, San Marco/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-161/97
    Eine solche Tatsachenfeststellung stellt, sofern die Beweismittel nicht verfälscht werden, was im vorliegenden Fall nicht dargetan ist, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. insbesondere Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnrn.
  • EuGH, 26.04.1993 - C-244/92

    Kupka Floridi / ESC

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-161/97
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt ein Rechtsmittel, das sich darauf beschränkt, die bereits vor dem Gericht dargelegten Klagegründe und Argumente zu wiederholen, in Wirklichkeit einen Antrag auf eine bloße erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage dar, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. insbesondere Beschluß vom 26. April 1993 in der Rechtssache C-244/92 P, Kupka-Floridi/WSA, Slg. 1993, I-2041, Randnr. 10, und Urteil Deere/Kommission, Randnr. 20).
  • EuG, 15.09.1995 - T-458/93

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Gemeinschaftsvertrag und die

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-161/97
    Die Versorgungsregelung muß nämlich nach dieser Vorschrift von der Agentur durchgeführt werden, die zur Erfüllung ihrer Aufgabe über das ausschließliche Recht verfügt, Verträge über die Lieferung dieser Erzeugnisse aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen (Urteil des Gerichts vom 15. September 1995 in den Rechtssachen T-458/93 und T-523/93, ENU/Kommission, Slg. 1995, II-2459, Randnr. 57).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Da der Gerichtshof den Organen der Europäischen Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets einen weiten Einschätzungs- und Ermessensspielraum zuerkennt und nur die Einhaltung äußerster Grenzen ("offensichtlicher Irrtum", "Ermessensmissbrauch", "Grenzen des Ermessensspielraums") überprüft (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Mai 1978, Racke, 136/77, Slg. 1978, S. 1245, Rn. 4; Urteil vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat, 138/79, Slg. 1980, S. 3333, Rn. 25; Urteil vom 25. Oktober 1977, Metro/Kommission, 26/76, Slg. 1977, S. 1875, Rn. 50; Urteil vom 17. Dezember 1981, De Hoe/Kommission, C-151/80, Slg. 1981, S. 3161, Rn. 9; Urteil vom 22. April 1999, Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, C-161/97 P, Slg. 1999, I-2057, Rn. 97; Urteil vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, Slg. 2010, I-951, Rn. 61 f.), hat er auf der Ebene der Kompetenzausübung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 EUV) als begrenzendes Korrektiv entfaltet (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 1979, Buitoni, 122/78, Slg. 1979, S. 677, Rn. 16/18; Urteil vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, S. 2171, Rn. 25 ff.; Urteil vom 13. November 1990, FEDESA, C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Rn. 13; Urteil vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni, C-133, 300 und 362/93, Slg. 1994, I-4863, Rn. 41; Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone, C-58/08, Slg. 2010, I-4999, Rn. 51 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3727, Rn. 61 ff.; Urteil vom 18. Juni 2015, Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 28 ff.;Trstenjak/Beysen, EuR 2012, S. 265 ).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-123/04

    Industrias Nucleares do Brasil und Siemens - EAG-Vertrag - Versorgung -

    44 Was die Urteile vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-161/97 P (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1999, I-2057) und des Gerichts vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1997, II-161) angeht, auf die INB und die Kommission zur Begründung ihrer Auffassung, dass die zum Zweck der Anreicherung von Uran eingegangenen Verpflichtungen nicht unter Artikel 75 EA fallen, Bezug nehmen, so genügt die Feststellung, dass, wie aus Randnummer 2 des zuletzt genannten Urteils hervorgeht, diese Rechtssache keinen Vertrag zur Aufbereitung, Umwandlung oder Formung im Sinne von Artikel 75 EA betraf, sondern einen Vertrag über die Lieferung von Uran.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-202/07

    France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 7. Mai 1998, Somaco/Kommission (C-401/96 P, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 49), und vom 22. April 1999, Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission (C-161/97 P, Slg. 1999, I-2057, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-403/04

    Sumitomo Metal Industries / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des

    Siehe u. a. Urteile vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-401/96 P (Somaco/Kommission, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 49) und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-161/97 P (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1999, I-2057, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    26 - Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-161/97 P (Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH/Kommission, Slg. 1999, I-2057, Randnr. 101).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-37/02

    Di Lenardo

    35 - Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-161/97 P (Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH/Kommission, Slg. 1999, I-2057, Randnr. 101).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-407/08

    Knauf Gips / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt

    24 - Urteil vom 22. April 1999, Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission (C-161/97 P, Slg. 1999, I-2057, Randnr. 58).
  • EuGH, 31.05.2017 - C-37/17

    Keil / EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs -

    15 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sollen im Sitzungsbericht des Berichterstatters gerade die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten der Rechtssache sowie die Gründe und Argumente der Parteien zusammengefasst werden, und den Parteien steht es frei, vor oder nach der mündlichen Verhandlung Berichtigungen zu beantragen oder Vorbehalte anzumelden (Urteil vom 22. April 1999, Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, C-161/97 P, EU:C:1999:193, Rn. 58).
  • FG Hamburg, 18.04.2005 - IV 307/01

    Rohtabakprämie: Kürzung der Rohtabakprämie wegen unzutreffender Parzellenangabe

    Die in Art. 50 Abs. 2a VO Nr. 2848/98 normierte Sanktion verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts zählt und besagt, dass die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein müssen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. EuGH Urteil vom 29.1.1998 - C-161/97 -, Rdnr. 31, juris; Urteil vom 24.9.1985 - 181/84 -, Rdnr. 20, juris).
  • FG Hamburg, 21.09.2004 - IV 239/02

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, müssen die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein und dürfen nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.7.2001 - C-210/00 -, Rdnr. 59, juris; Urteil vom 29.1.1998 - C-161/97 -, Rdnr. 31, juris; Urteil vom 24.9.1985 - 181/84 -, Rdnr. 20, juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-405/04

    Sumitomo Metal Industries Ltd - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-123/04

    Industrias Nucleares do Brasil und Siemens - EAG-Vertrag - Versorgungsregelung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-326/05

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

  • FG Hamburg, 26.05.2005 - IV 228/03

    Rohtabakprämie: Kürzung der Rohtabakprämie wegen unvollständiger Parzellenangabe

  • FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 241/03

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung wegen Verstößen gegen den Schutz der Tiere

  • FG Hamburg, 21.09.2004 - IV 289/01

    Nachweis der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97 P   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kernkraftwerke Lippe-Ems / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAG-Vertrag - Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage - Abschluß eines Vertrages über die Lieferung von Uran - Vereinfachtes Verfahren - Befugnisse der Agentur - Frist für den Abschluß des Vertrages - Rechtliches Hindernis für den Abschluß - Diversifizierungspolitik - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-2057
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 25.02.1997 - T-149/94

    Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    Schlußanträge des Generalanwalts 1 Dieses Rechtsmittel der Gesellschaft deutschen Rechts Kernkraftwerke Lippe-Ems (nachstehend: KLE, Klägerin oder Rechtsmittelführerin) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission; nachstehend: angefochtenes Urteil oder Urteil)(1) wirft verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Regelung der Versorgung der Verbraucher von Erzen und Kernbrennstoffen in der Gemeinschaft auf, wie sie durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (nachstehend: Vertrag) geschaffen wurde.

    28 Unter diesen Umständen hat die Klägerin die Klagen in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 erhoben, die jeweils auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 94/95 und 94/285 der Kommission und, was insbesondere die zweite Klage anbelangt, auf Verurteilung der Gemeinschaft zur Leistung von Schadensersatz an die Klägerin in Höhe von 3 511 279, 30 DM zuzueglich 6 % Zinsen ab 7. April 1994 gerichtet sind.

    Rechtssache T-149/94.

    39 Das Gericht hat daher die Klage in der Rechtssache T-149/94 abgewiesen.

    Rechtssache T-181/94.

    das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 aufzuheben;.

    A - Feststellungen des Urteils in der Rechtssache T-149/94.

    183 Diese Besonderheit zeigt im übrigen, daß dies ein neues Vorbringen ist, denn wenn es auch in erster Instanz vorgebracht worden sein mag, ist es doch nie in Form von Rügen zur Stützung des Klagegrundes eines Ermessensmißbrauchs im Rahmen der Rechtssache T-149/94 ins Feld geführt worden.

    B - Feststellungen des Urteils in der Rechtssache T-181/94.

    das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission) insoweit aufzuheben, als in ihm nicht zu dem in der Rechtssache T-149/94 vorgebrachten Klagegrund Stellung genommen wird, die Euratom-Versorgungsagentur habe die einseitige Verlängerung der Frist nach Artikel 5bis Buchstabe f der Verordnung der Euratom-Versorgungsagentur vom 15. Juli 1975 zur Änderung der Vollzugsordnung der Versorgungsagentur vom 5. Mai 1960 über das Verfahren betreffend die Gegenüberstellung von Angeboten und Nachfragen bei Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen nicht begründet;.

  • EuGH, 11.03.1997 - C-357/95

    ENU / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    (77) - Urteil vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-357/95 P (Slg. 1997, I-1329).
  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    (80) - Vgl. insbesondere Beschluß vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P (SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnrn. 47 ff.).
  • EuGH, 17.09.1996 - C-19/95

    San Marco / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    47 bis 49 und 66), Beschluß vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-19/95 P (San Marco/Kommission, Slg. 1996, I-4435, Randnrn. 36 bis 40) und Urteil Deere/Kommission (zitiert in Fußnote 38, Randnrn. 18 bis 22).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    (38) - Vgl. z. B. Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P (Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnrn.
  • EuGH, 29.06.1994 - C-298/93

    Klinke / Gerichtshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    (61) - Vgl. für einen ähnlichen Fall Urteil vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-298/93 P (Klinke/Gerichtshof, Slg. 1994, I-3009, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    (51) - Vgl. insbesondere Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P (Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnrn.
  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    (74) - Vgl. z. B. Urteile vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 260/84 (Minebea/Kommission, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28) und vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 63).
  • EuGH, 07.05.1987 - 260/84

    Minebea / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    (74) - Vgl. z. B. Urteile vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 260/84 (Minebea/Kommission, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28) und vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 63).
  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-161/97
    (41) - In Ihrem Urteil vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P (TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 39) haben Sie im übrigen einen Rechtsmittelgrund für unzulässig erklärt, mit dem die Klägerin lediglich die Argumente wiederholt, die bereits dem Gericht vorgetragen und von diesem zurückgewiesen wurden, ohne diese Unzulässigkeit davon abhängig zu machen, daß die Argumente, die jetzt erneut, diesmal beim Gerichtshof, vorgetragen werden, wörtliche Wiederholungen der Argumente sind, die beim Gericht vorgebracht wurden.
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