Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 07.12.2000 - C-79/99   

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https://dejure.org/2000,1312
EuGH, 07.12.2000 - C-79/99 (https://dejure.org/2000,1312)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2000 - C-79/99 (https://dejure.org/2000,1312)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - C-79/99 (https://dejure.org/2000,1312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung des Zugangs zum juristischen Vorbereitungsdienst im Land Hessen - Vorrang von Bewerbern, die eine Wehr- oder Ersatzdienstpflicht erfüllt haben

  • Europäischer Gerichtshof

    Schnorbus

  • EU-Kommission PDF

    Schnorbus

    Richtlinie 76/207 des Rates
    1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Richtlinie 76/207 - Geltungsbereich - Nationale Vorschriften, die den Zeitpunkt der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für eine Beschäftigung im ...

  • EU-Kommission

    Schnorbus

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung; Regelung des Zugangs zum juristischen Vorbereitungsdienst im Land Hessen; Vorrang von Bewerbern, die eine Wehr- oder Ersatzdienstpflicht erfüllt haben

  • Judicialis

    Richtlinie 76/207/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Richtlinie 76/207- Geltungsbereich - Nationale Vorschriften, die den Zeitpunkt der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für eine Beschäftigung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.12.2000)

    Europarichter billigen Bevorzugung von Männern wegen Wehrdienst // Frauendiskriminierung als Nachteilsausgleich gerechtfertigt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 234 EG; RL 76/207/EWG (Gleichbehandlung)
    Mittelbare Diskriminierung von Bewerberinnen beim Zugang zum juristischen Referendariat; Rechtfertigungsgrund

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - Auslegung der Artikel 1, 2 Absätze 1 und 4 sowie 6 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-10997
  • NJW 2001, 1045
  • NVwZ 2001, 551 (Ls.)
  • EuZW 2001, 58
  • NZA 2001, 141
  • DVBl 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Insoweit genügt der Hinweis, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen, ob eine Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, und 17. November 1998 in der in der Rechtssache C-228/96, Aprile, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 11).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Ideal tourisme, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).

  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Vorschriften dieser Art fallen daher unter die Richtlinie, die für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gilt (Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, und vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Vorschriften dieser Art fallen daher unter die Richtlinie, die für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gilt (Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, und vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Ideal tourisme, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Nach den vom Gerichtshof aufgestellten Kriterien können nur solche Vorschriften, die nicht gleichermaßen für Frauen und Männer gelten, als eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts betrachtet werden (vgl. u. a. Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 28).
  • EuGH, 17.11.1998 - C-228/96

    Aprile

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Insoweit genügt der Hinweis, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen, ob eine Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, und 17. November 1998 in der in der Rechtssache C-228/96, Aprile, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 11).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Im Übrigen ist es nicht Sache des Gerichtshofes, zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Verfahren entspricht (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Es ist aber weder Sache des Gerichtshofs, diese Beurteilung in Frage zu stellen, die im Rahmen des vorliegenden Verfahrens in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil Lucchini, C-119/05, EU:C:2007:434, Rn. 43), noch hat er zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das gerichtliche Verfahren entspricht (vgl. Urteil Schnorbus, C-79/99, EU:C:2000:676, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Zwar geht es bei der unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts um einen Grund, der ausschließlich Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter betrifft (EuGH 18. März 2014 - C-167/12 - [CD] Rn. 46 f.; 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    a) Nur Vorschriften, die nicht gleichermaßen für Männer und Frauen gelten, können unmittelbar diskriminierende Wirkung wegen des Geschlechts entfalten (EuGH 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Dort gilt aber ein anderer Arbeitnehmerbegriff (vgl. EuGH 19. März 2002 - C-476/99 - [Lommers] Slg. 2002, I-2891; 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Slg. 2000, I-10997) .
  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    14 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-79/99 (Schnorbus, Slg. 2000, I-10997, Randnr. 28) festgestellt hat, ist der in Deutschland vorgesehene juristische Vorbereitungsdienst ein Ausbildungsabschnitt und eine notwendige Voraussetzung für den Zugang zum Richteramt oder zu einem Amt der Laufbahn des höheren Dienstes im Beamtenverhältnis.
  • EuGH, 11.03.2003 - C-186/01

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER NICHT ENTGEGEN

    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-79/99 (Schnorbus, Slg. 2000, I-10997) weist es darauf hin, dass die Ableistung des Wehrdienstes jedenfalls zu einem verspäteten Zugang der Männer zur Beschäftigung und Berufsausbildung führe und damit eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 darstellen könnte.
  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15

    Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht

    Zwar enthält die Bestimmung keine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, da sie gleichermaßen für Männer und Frauen gilt (vgl. zu diesem Aspekt EuGH 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997) und für das Ruhen der jeweils betragsmäßig niedrigeren Versorgung nicht an geschlechtsbezogene Merkmale, sondern an einen Anspruch auf ein Ruhegeld und eine Hinterbliebenenversorgung nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz für denselben Zeitraum anknüpft.
  • EuGH, 06.10.2021 - C-487/19

    Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen

    Insoweit genügt jedoch der Hinweis, dass es nach ständiger Rechtsprechung weder Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das gerichtliche Verfahren entspricht (Urteil vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), noch hat er insbesondere zu prüfen, ob ein bei einem vorlegenden Gericht anhängiger Antrag nach diesen Vorschriften zulässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2000, Schnorbus, C-79/99, EU:C:2000:676, Rn. 21 und 22).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Nur Vorschriften, die nicht gleichermaßen für Männer und Frauen gelten, entfalten unmittelbar diskriminierende Wirkung wegen des Geschlechts (EuGH 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE

    Des Weiteren habe der Gerichtshof im Urteil Schnorbus über die Vereinbarkeit von Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht entschieden, die nicht die Wehrpflicht als solche, sondern deren Folgen für das potenzielle Dienstverhältnis zwischen Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst und der diesen Dienst anbietenden Verwaltung betrafen.

    Der Gerichtshof habe im Urteil Schnorbus die Vereinbarkeit der nationalen Vorschriften mit dieser Richtlinie nur billigen können, weil er die in der Wehrpflicht liegenden Beschränkungen nicht als Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht angesehen habe.

    6: - Urteil des Gerichtshofes vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-79/99 (Schnorbus, Slg. 2000, I-10997).

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99

    Beförderungsähnliche Maßnahme; Besoldungsgruppe; Diskriminierungsverbot;

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-220/02

    Österreichischer Gewerkschaftsbund

  • EuGH, 08.06.2004 - C-220/02

    Österreichischer Gewerkschaftsbund

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen -

  • LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 89/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99

    Griesmar

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-109/04

    Kranemann - Auslegung von Artikel 39 EG im Hinblick auf eine nationale

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schnorbus

  • EU-Kommission PDF

    Julia Schnorbus gegen Land Hessen.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung des Zugangs zum juristischen Vorbereitungsdienst im Land Hessen - Vorrang von Bewerbern, die eine Wehr- oder Ersatzdienstpflicht erfüllt haben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-10997
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99
    Nach dem Gemeinschaftsrecht liegt sie hingegen vor, "wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird" (siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96, Boyle u. a./Equal Opportunities Commission, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 39).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-271/91

    Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99
    17: - Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-271/91 (Marshall/Southampton and South West Hampshire Area Health Authority, Slg. 1993, I-4367, Randnrn.
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99
    12: - Siehe Urteile vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80 (Jenkins/Kingsgate, Slg. 1981, 911, Randnr. 13), vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka/Weber von Hartz, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29), vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93 (Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation/Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 28) und vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-278/93 (Freers und Speckmann/Deutsche Bundespost, Slg. 1996, I-1165, Randnr. 22).
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