Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.2000 - C-54/99   

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https://dejure.org/2000,670
EuGH, 14.03.2000 - C-54/99 (https://dejure.org/2000,670)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.2000 - C-54/99 (https://dejure.org/2000,670)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 2000 - C-54/99 (https://dejure.org/2000,670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Ausländische Direktinvestitionen - Vorherige Genehmigung - Öffentliche Ordnung und Sicherheit

  • Europäischer Gerichtshof

    Eglise de scientologie

  • EU-Kommission PDF

    Église de scientologie

    EG-Vertrag, Artikel 73b und 73d Absatz 1 Buchstabe b [jetzt Artikel 56 EG und 58 Absatz 1 Buchstabe b EG]
    Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - System der vorherigen Genehmigung für ausländische Direktinvestitionen - Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt sind - Unbestimmtheit - Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit

  • EU-Kommission

    Église de scientologie

  • Wolters Kluwer

    Freier Kapitalverkehr ; Ausländische Direktinvestitionen ; Vorherige Genehmigung ; Öffentliche Ordnung und Sicherheit

  • Judicialis

    EGV Art. 58 Abs. 1 Buchst. b; ; EGV Art. 177 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 58 Abs. 1 Buchst. b; EGV Art. 177 a.F.
    Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - System der vorherigen Genehmigung für ausländische Direktinvestitionen - Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt sind - Unbestimmtheit - Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit

  • datenbank.nwb.de

    Freier Kapitalverkehr - Ausländische Direktinvestitionen - Vorherige Genehmigung - Öffentliche Ordnung und Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäisches Religions- und Weltanschauungsrecht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des französischen Conseil d'Etat - Freier Kapitalverkehr - Auslegung des Artikels 73 d EG-Vertrag (jetzt Artikel 58 EG) - Für einen Mitgliedstaat bestehende Möglichkeit, eine Regelung beizubehalten, wonach Investitionen, die die öffentliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-1335
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Erstens können insoweit die Mitgliedstaaten zwar im wesentlichen weiterhin frei nach ihren nationalen Bedürfnissen bestimmen, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit erfordern, doch sind diese Gründe im Gemeinschaftsrecht, insbesondere wenn sie eine Ausnahme von dem grundlegenden Prinzip des freien Kapitalverkehrs rechtfertigen, eng zu verstehen, so daß ihre Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Nachprüfung durch die Organe der Gemeinschaft bestimmt werden kann (in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, Randnrn.

    So können die öffentliche Ordnung und Sicherheit nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (in diesem Sinne Urteil Rutili, Randnr. 28, und Urteil vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11,Randnr. 21).

    Diese Gründe dürfen überdies nicht von ihrer eigentlichen Funktion losgelöst und in Wirklichkeit für wirtschaftliche Zwecke geltend gemacht werden (in diesem Sinne Urteil Rutili, Randnr. 30).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-163/94

    Strafverfahren gegen Sanz de Lera u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Eine nationale Vorschrift, die eine ausländische Direktinvestition einer vorherigen Genehmigung unterwirft, stellt eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag dar (in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnrn.

    Zweitens können Maßnahmen, durch die der freie Kapitalverkehr eingeschränkt wird, nur dann durch Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt werden, wenn sie zum Schutz der Belange, die sie gewährleisten sollen, erforderlich sind, und auch nur insoweit, als diese Ziele nicht mit Maßnahmen erreicht werden können, die den freien Kapitalverkehr weniger einschränken (in diesem Sinne Urteil Sanz de Lera u. a., Randnr. 23).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-165/94
    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Eine nationale Vorschrift, die eine ausländische Direktinvestition einer vorherigen Genehmigung unterwirft, stellt eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag dar (in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-250/94
    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Eine nationale Vorschrift, die eine ausländische Direktinvestition einer vorherigen Genehmigung unterwirft, stellt eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag dar (in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Außerdem muß jedem, der durch eine auf eine solche Ausnahme gestützte beschränkende Maßnahme betroffen ist, ein Rechtsbehelf eröffnet sein (in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 1987 in derRechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    So können die öffentliche Ordnung und Sicherheit nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (in diesem Sinne Urteil Rutili, Randnr. 28, und Urteil vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11,Randnr. 21).
  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Der Gerichtshof hat zwar im Urteil vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a. Slg. 1995, I-361) und im Urteil Sanz de Lera u. a., in denen es um die Ausfuhr von Devisen ging, festgestellt, daß Systeme der vorherigen Genehmigung unter den in diesen Fällen gegebenen Umständen nicht erforderlich waren, um es den nationalen Stellen zu ermöglichen, eine Kontrolle mit dem Ziel vorzunehmen, Verstöße gegen ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu verhindern, und daß solche Systeme daher Beschränkungen darstellten, die Artikel 73b EG-Vertrag zuwiderliefen; doch hat er insoweit nicht entschieden, daß ein System der vorherigen Genehmigung niemals gerechtfertigt sein könnte, insbesondere wenn eine solche Genehmigung tatsächlich zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erforderlich wäre (vgl. Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-302/97, Konle, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-54/99
    Der Gerichtshof hat zwar im Urteil vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a. Slg. 1995, I-361) und im Urteil Sanz de Lera u. a., in denen es um die Ausfuhr von Devisen ging, festgestellt, daß Systeme der vorherigen Genehmigung unter den in diesen Fällen gegebenen Umständen nicht erforderlich waren, um es den nationalen Stellen zu ermöglichen, eine Kontrolle mit dem Ziel vorzunehmen, Verstöße gegen ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu verhindern, und daß solche Systeme daher Beschränkungen darstellten, die Artikel 73b EG-Vertrag zuwiderliefen; doch hat er insoweit nicht entschieden, daß ein System der vorherigen Genehmigung niemals gerechtfertigt sein könnte, insbesondere wenn eine solche Genehmigung tatsächlich zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erforderlich wäre (vgl. Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-302/97, Konle, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Bei einer derartigen Unbestimmtheit ist für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer der Umfang ihrer Rechte und Pflichten aus Art. 56 AEUV nicht erkennbar, so dass das betreffende System gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstößt (vgl. entsprechend Urteile Église de scientologie, C-54/99, EU:C:2000:124, Rn. 22, Kommission/Frankreich, C-483/99, EU:C:2002:327, Rn. 50, und Festersen, C-370/05, EU:C:2007:59, Rn. 43).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der

    Folglich ist eine Berufung auf die öffentliche Ordnung nur möglich, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Urteil vom 14. März 2000 in der Rechtssache C-54/99, Église de scientologie, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 17).

    36 Jedoch können Maßnahmen, durch die der freie Dienstleistungsverkehr eingeschränkt wird, nur dann durch Gründe der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden, wenn sie zum Schutz der Belange, die sie gewährleisten sollen, erforderlich sind, und auch nur insoweit, als diese Ziele nicht mit Maßnahmen erreicht werden können, die den freien Dienstleistungsverkehr weniger einschränken (vgl. in Bezug auf den freien Kapitalverkehr Urteil Église de scientologie, Randnr. 18).

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 3/16

    BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der

    Eine nationale Behörde kann sich deshalb für eine solche Beschränkung nur dann auf Gründe der öffentlichen Ordnung berufen, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, Urteil vom 17. März 2000 - C-54/99, Slg. 2000, I-1335 Rn. 17 = EWS 2000, 171 - Église de scientologie; Urteil vom 14. Oktober 2004 - C-36/02, Slg. 2004, I-9609 Rn. 30 - Omega; vgl. Erwägungsgrund 41 der Richtlinie 2006/123/EG).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99   

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https://dejure.org/1999,12964
Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99 (https://dejure.org/1999,12964)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.10.1999 - C-54/99 (https://dejure.org/1999,12964)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - C-54/99 (https://dejure.org/1999,12964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Eglise de scientologie

  • EU-Kommission PDF

    Association Eglise de scientologie de Paris und Scientology International Reserves Trust gegen Premier ministre.

    Freier Kapitalverkehr - Ausländische Direktinvestitionen - Vorherige Genehmigung - Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-1335
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    15: - Im Urteil vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75 (Rutili, Slg. 1975, 1219), das die Freizügigkeit betraf, hat der Gerichtshof bei der Auslegung von Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 Absatz 3 EG) unter Bezugnahme auf Artikel 2 der Richtlinie 64/221/EWG vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind (ABl. 1964, Nr. 56, S. 850), erklärt, daß die "aus der öffentlichen Ordnung hergeleiteten Gründe nicht dadurch von ihrer Funktion losgelöst werden [dürfen], daß sie .für wirtschaftliche Zwecke geltend gemacht werden'".

    19 und 20. Ferner ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im vorgenannten Urteil Rutili, das eine deutsche Maßnahme zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit eines ausländischen Staatsangehörigen im Bundesgebiet betraf, bei der Auslegung von Artikel 48 Absatz 3 des Vertrages erklärt hat, daß eine Beschränkung der Freizügigkeit nur dann gerechtfertigt sein könne, wenn die Anwesenheit oder das Verhalten des Betroffenen "eine tatsächliche und hinreichend schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung" darstelle.

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    Im Urteil vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83 (Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 34) hat der Gerichtshof die Bestimmungen über den freien Kapitalverkehr erneut in dieser Weise ausgelegt und dabei erklärt, daß "den Mitgliedstaaten daher die Befugnis zuzuerkennen [ist], zu kontrollieren, ob Devisentransferierungen, die sich angeblich auf liberalisierte Zahlungen beziehen, nicht zweckentfremdet für nicht genehmigte Kapitalverkehrsvorgänge verwendet werden.

    Der Generalanwalt wies zur Stützung dieser Auslegung darauf hin, daß der Gerichtshof bereits im vorgenannten Urteil Luisi und Carbone erklärt habe, daß die (mit der unvollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs verbundene) Befugnis der Mitgliedstaaten, eine Kontrolle von Art und Echtheit der liberalisierten Kapitalbewegungen vorzuschreiben, nicht dazu berechtige, den Kapitaltransfer in das "Ermessen der Verwaltung" zu stellen, und daß jedenfalls auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs die Ein- oder Ausfuhr nicht von einer Genehmigung abhängig gemacht werden dürfe.

  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    Unter diesem Blickwinkel ist somit heute das Urteil Casati auszulegen, worin der Gerichtshof entschied, daß die italienische Regelung, die bei der Wiederausfuhr von Geldbeträgen eine Erklärung mittels eines behördlichen Formulars vorschrieb, mit Artikel 67 des Vertrages vereinbar sei.

    8: - Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 203/80 (Casati, Slg. 1981, 2595, Randnrn. 9 und 10).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-165/94
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    11: - Diese Rechtsprechung wurde sodann im Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94 (Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821) bestätigt.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-250/94
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    11: - Diese Rechtsprechung wurde sodann im Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94 (Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821) bestätigt.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-163/94

    Strafverfahren gegen Sanz de Lera u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    11: - Diese Rechtsprechung wurde sodann im Urteil vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94 (Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821) bestätigt.
  • EuGH, 11.03.1986 - 121/85

    Conegate / HM Customs & Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    22: - Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Slg. 1986, 1007, Randnrn. 17 und 18); siehe auch die Urteile vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795) und vom 8. Juli 1975 in der Rechtssache 4/75 (Rewe-Zentralfinanz, Slg. 1975, 843).
  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    Siehe auch die Urteile des Gerichtshofes vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61 (Kommission/Italien, Slg.1961, 695) und vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83 (Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727).
  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    22: - Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Slg. 1986, 1007, Randnrn. 17 und 18); siehe auch die Urteile vom 14. Dezember 1979 in der Rechtssache 34/79 (Henn und Darby, Slg. 1979, 3795) und vom 8. Juli 1975 in der Rechtssache 4/75 (Rewe-Zentralfinanz, Slg. 1975, 843).
  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-54/99
    Insbesondere im Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203, Randnr. 18) habe der Gerichtshof erklärt, daß "ein System, das die Erteilung behördlicher Genehmigungen verlangt, notwendigerweise die Ausübung eines gewissen Ermessens mit sich bringt und für die Wirtschaftsteilnehmer eine Rechtsunsicherheit schafft".
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

  • EuGH, 08.07.1975 - 4/75

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Bonn

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

  • EuGH, 19.12.1961 - 7/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

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