Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 06.06.2000 - C-281/98   

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https://dejure.org/2000,364
EuGH, 06.06.2000 - C-281/98 (https://dejure.org/2000,364)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.2000 - C-281/98 (https://dejure.org/2000,364)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - C-281/98 (https://dejure.org/2000,364)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Zugang zur Beschäftigung - Von einer örtlichen Verwaltung ausgestellte Bescheinigung über Zweisprachigkeit - Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68

  • Europäischer Gerichtshof

    Angonese

  • EU-Kommission PDF

    Angonese

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage

  • EU-Kommission

    Angonese

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auch Privatunternehmen dürfen EU-Ausländer nicht benachteiligen

  • opinioiuris.de

    Angonese

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EGV Art. 48 a.F.; ; EGV Art. 39; ; Verordnung Nr. 1612/68/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Auswahl von Beschäftigten durch regionalen Sprachnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIZÜGIGKEIT - EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ EINER BESCHEINIGUNG ÜBER ZWEISPRACHIGKEIT VORSCHREIBEN, DIE NUR VON EINER PROVINZ DER UNION AUSGESTELLT WIRD

  • bz.it (Kurzinformation)

    Der Europäische Gerichtshof und Südtirol

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verpflichtung privater Personen zur Wahrung der Grundfreiheiten ("Angonese")

  • uni-jena.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Innerstaatliche Anwendung und Drittwirkung der Grundfreiheiten? (Torsten Körber, Göttingen; EuR 6/2000, S. 932)

  • opinioiuris.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bindung Privater an die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Bozen - Auslegung des Artikels 48 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 EG) und des Artikels 7 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Auswahlverfahren für eine Stelle bei einem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-4139
  • NJW 2000, 3634 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 901
  • EuZW 2000, 468
  • DVBl 2000, 1268
  • BB 2000, 619
  • NZA-RR 2001, 20
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 06.06.2000 - C-281/98
    So hat der Gerichtshof entschieden, daß das Verbot der auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung nicht nur für Akte der staatlichen Behörden gilt, sondern sich auch auf sonstige Maßnahmen erstreckt, die eine kollektive Regelung im Arbeits- und Dienstleistungsbereich enthalten (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave, Slg. 1974, 1405, Randnr. 17).

    Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, daß die Beseitigung der Hindernisse für die Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten gefährdet wäre, wenn die Abschaffung der Schranken staatlichen Ursprungs durch Hindernisse zunichte gemacht werden könnte, die sich daraus ergeben, daß nicht dem öffentlichen Recht unterliegende Vereinigungenund Einrichtungen von ihrer rechtlichen Autonomie Gebrauch machen (vgl. Urteil Walrave, Randnr. 18, und Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 83).

    Der Gerichtshof hat unterstrichen, daß die Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten teilweise durch Gesetze oder Verordnungen und teilweise durch von Privatpersonen geschlossene Verträge oder sonstige von ihnen vorgenommene Akte geregelt sind und daß eine Beschränkung des Verbots der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit auf behördliche Maßnahmen zu Ungleichheiten bei seiner Anwendung führen könnte (vgl. Urteile Walrave, Randnr. 19, und Bosman, Randnr. 84).

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 06.06.2000 - C-281/98
    Auch hat der Gerichtshof entschieden, daß die Tatsache, daß bestimmte Vertragsvorschriften ausdrücklich die Mitgliedstaaten ansprechen, nicht ausschließt, daß zugleich allen an der Einhaltung der so umschriebenen Pflichten interessierten Privatpersonen Rechte verliehen sein können (vgl. Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455, Randnr. 31).

    Der Gerichtshof ist daher in bezug auf eine Vertragsvorschrift mit zwingendem Charakter zu dem Ergebnis gelangt, daß das Diskriminierungsverbot auch für alle die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regelnden Tarifverträge und alle Verträge zwischen Privatpersonen gilt (vgl. Urteil Defrenne, Randnr. 39).

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 06.06.2000 - C-281/98
    Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, daß die Beseitigung der Hindernisse für die Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten gefährdet wäre, wenn die Abschaffung der Schranken staatlichen Ursprungs durch Hindernisse zunichte gemacht werden könnte, die sich daraus ergeben, daß nicht dem öffentlichen Recht unterliegende Vereinigungenund Einrichtungen von ihrer rechtlichen Autonomie Gebrauch machen (vgl. Urteil Walrave, Randnr. 18, und Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 83).

    Der Gerichtshof hat unterstrichen, daß die Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten teilweise durch Gesetze oder Verordnungen und teilweise durch von Privatpersonen geschlossene Verträge oder sonstige von ihnen vorgenommene Akte geregelt sind und daß eine Beschränkung des Verbots der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit auf behördliche Maßnahmen zu Ungleichheiten bei seiner Anwendung führen könnte (vgl. Urteile Walrave, Randnr. 19, und Bosman, Randnr. 84).

  • EuGH, 28.11.1989 - 379/87

    Groener / Minister for Education und City of Dublin Vocational Education

    Auszug aus EuGH, 06.06.2000 - C-281/98
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß das Diskriminierungsverbot dem entgegensteht, daß vorgeschrieben wird, daß die betreffenden Sprachkenntnisse auf dem nationalen Hoheitsgebiet erworben sein müssen (Urteil vom 28. November 1989 in der Rechtssache C-379/87, Groener, Slg. 1989, 3967, Randnr. 23).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-230/96

    Cabour

    Auszug aus EuGH, 06.06.2000 - C-281/98
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (siehe u. a. Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache 230/96, Cabour, Slg. 1998, I-2055, Randnr. 21).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    21 der Charta unterscheidet sich in seiner Bindungswirkung grundsätzlich nicht von den verschiedenen Bestimmungen der Gründungsverträge, die verschiedene Formen der Diskriminierung auch dann verbieten, wenn sie aus Verträgen zwischen Privatpersonen resultieren (vgl. entsprechend Urteile vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, EU:C:1976:56, Rn. 39, vom 6. Juni 2000, Angonese, C-281/98, EU:C:2000:296, Rn. 33 bis 36, vom 3. Oktober 2000, Ferlini, C-411/98, EU:C:2000:530, Rn. 50, und vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 57 bis 61).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Aus den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Sachen Dogenpalast (Urteil vom 16. Januar 2003, C-388/01, EU:C:2003:30) und Angonese (Urteil vom 6. Juni 2000, C-281/98, EU:C:2000:296) ergebe sich nichts anderes.
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Art. 39 EG, 43 EG und 49 EG nicht nur für Akte der staatlichen Behörden, sondern erstrecken sich auch auf Regelwerke anderer Art, die die abhängige Erwerbstätigkeit, die selbständige Arbeit und die Erbringung von Dienstleistungen kollektiv regeln sollen (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave, 36/74, Slg. 1974, 1405, Randnr. 17, vom 14. Juli 1976, Donà, 13/76, Slg. 1976, 1333, Randnr. 17, Bosman, Randnr. 82, vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 47, vom 6. Juni 2000, Angonese, C-281/98, Slg. 2000, I-4139, Randnr. 31, und vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, Slg. 2002, I-1577, Randnr. 120).

    Da die Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten teilweise durch Gesetze oder Verordnungen und teilweise durch Tarifverträge und sonstige Maßnahmen, die von Privatpersonen geschlossen bzw. vorgenommen werden, geregelt sind, bestünde die Gefahr, dass eine Beschränkung der in den genannten Artikeln vorgesehenen Verbote auf Maßnahmen der öffentlichen Gewalt bei ihrer Anwendung zu Ungleichheiten führen würde (vgl. entsprechend Urteile Walrave, Randnr. 19, Bosman, Randnr. 84, und Angonese, Randnr. 33).

    Zur Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, dass aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, dass die Beseitigung der Hindernisse für die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gefährdet wäre, wenn die Abschaffung der Schranken staatlichen Ursprungs durch Hindernisse neutralisiert werden könnte, die nicht dem öffentlichen Recht unterliegende Vereinigungen und Einrichtungen im Rahmen ihrer rechtlichen Autonomie setzen (vgl. Urteile Walrave, Randnr. 18, Bosman, Randnr. 83, Deliège, Randnr. 47, Angonese, Randnr. 32, und Wouters u. a., Randnr. 120).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.11.1999 - C-281/98 (https://dejure.org/1999,6362)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. November 1999 - C-281/98 (https://dejure.org/1999,6362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-4139
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98
    1993, L 317, S. 59.11: - Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnrn. 16 und 19) und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921).

    51: - Urteile Walrave und Koch (Randnr. 18) sowie Bosman (Randnrn. 82 und 83).

    52: - Urteile Walrave und Koch (Randnr. 19) sowie Bosman (Randnr. 84).

  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98
    Siehe auch z. B. in bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder die Niederlassungsfreiheit Urteile vom 27. Oktober 1982 in den Rechtssachen 35/82 und 36/82 (Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723, Randnr. 16), Moser (Randnr. 15), vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 298/84 (Iorio, Slg. 1986, 247, Randnr. 14), vom 20. April 1988 in der Rechtssache 204/87 (Bekaert, Slg. 1988, 2029, Randnr. 12), vom 3. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-54/88, C-91/88 und C-14/89 (Nino u. a., Slg. 1990, I-3537, Randnr. 11), vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89 (Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 23), vom 28, Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90 (Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9), vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-206/91 (Koua Poirrez, Slg. 1992, I-6685, Randnrn.

    47: - Urteile Dzodzi (Randnrn. 33 bis 35 und 40), vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89 (Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnrn.

    Außer auf die Urteile Dzodzi und Gmurzynska-Bscher hat der Gerichtshof in den beiden Urteilen auf die Urteile vom 26. September 1985 in der Rechtssache 166/84 (Thomasdünger, Slg. 1985, 3001) und vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache C-384/89 (Tomatis und Fulchiron, Slg. 1991, I-127) verwiesen.

  • EuGH, 28.06.1984 - 180/83

    Moser / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98
    Das Urteil Moser betraf einen deutschen Staatsangehörigen, der immer in Deutschland gelebt und gewohnt hatte(32), der aber, um einen Bezug zu den von ihm geltend gemachten Gemeinschaftsbestimmungen darzutun, behauptete, daß ihn die deutschen Rechtsvorschriften, die ihm - weil er nicht die Gewähr dafür biete, für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einzutreten (er gehörte angeblich der Deutschen Kommunistischen Partei an) - den Zugang zum Lehrerberuf in diesem Land verweigerten, auch daran hinderten, sich um Lehrerstellen an Schulen in den anderen Mitgliedstaaten zu bewerben(33).

    Obwohl die Studien des Klägers in Wien nicht hypothetisch in dem Sinne waren, in dem der Begriff in den Urteilen Moser und Kremzow verwendet worden ist, ergibt sich aus den vom vorlegenden Gericht festgestellten Tatsachen keine Verbindung zwischen diesen Studien und der von ihm in Bozen angestrebten Beschäftigung oder der Bedingung für den Zugang zu dieser Beschäftigung.

    7: - Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83 (Moser, Slg. 1984, 2539).

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