Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 04.07.2000 - C-352/98 P   

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https://dejure.org/2000,188
EuGH, 04.07.2000 - C-352/98 P (https://dejure.org/2000,188)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.2000 - C-352/98 P (https://dejure.org/2000,188)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - C-352/98 P (https://dejure.org/2000,188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Erlaß der Richtlinie 95/34/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 168a [jetzt Artikel 225 EG]; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51 Absatz 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c
    1 Rechtsmittel - Gründe - Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlende Bezeichnung des geltend gemachten Rechtsfehlers - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt; Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft; Erlass der Richtlinie 95/34/EG

  • Judicialis

    Richtlinie 76/768/EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 76/768/EWG Art. 4
    1 Rechtsmittel - Gründe - Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlende Bezeichnung des geltend gemachten Rechtsfehlers - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • martenbreuer.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Rechtsprechungsentwicklung zur außervertraglichen Haftung der Europäischen Gemeinschaft (Dr. Marten Breuer; JA 2004, 813-815)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96, mit dem das Gericht eine Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der den Klägern durch eine von der Kommission durchgeführte Untersuchung und durch die Anwendung der Achtzehnten Richtlinie ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-5291
 
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Wird zitiert von ... (344)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
    Das System, das der Gerichtshof nach dieser Vorschrift speziell zur Haftung wegen Rechtsetzungsakten entwickelt hat, trägt u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften und insbesondere dem Ermessensspielraum, über den der Urheber des betreffenden Aktes verfügt, Rechnung (Urteil vom 5. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 43).

    Der Schutz der Rechte, die der einzelne aus dem Gemeinschaftsrecht herleitet, kann nämlich nicht unterschiedlich sein, je nachdem, obdie Stelle, die den Schaden verursacht hat, nationalen oder Gemeinschaftscharakter hat (Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 42).

    Zur Haftung der Mitgliedstaaten für dem einzelnen zugefügte Schäden hat der Gerichtshof entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht einen Entschädigungsanspruch anerkennt, sofern die drei Voraussetzungen erfüllt sind, daß die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem einzelnen Rechte zu verleihen, daß der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und daß zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 51).

    Im Hinblick auf die zweite Voraussetzung besteht sowohl für die Haftung der Gemeinschaft nach Artikel 215 EG-Vertrag als auch für die der Mitgliedstaaten wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, darin, daß ein Mitgliedstaat oder ein Gemeinschaftsorgan die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, und vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 25).

  • EuG, 16.07.1998 - T-199/96

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96 (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch P. Van Nuffel, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten im Beistand von Barrister A. Barav, Paris, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Mit Rechtsmittelschrift, die am 24. September 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, haben die Gesellschaft Laboratoires pharmaceutiques Bergaderm SA (im folgenden: Bergaderm), in Konkurs, und Herr Goupil, ihr Président-directeur général, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96 (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, den sie durch die Vorbereitung und den Erlaß der Achtzehnten Richtlinie 95/34/EG der Kommission vom 10. Juli 1995 zur Anpassung der Anhänge 11, 111, VI und VII der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt (ABl. L 167, S. 19; im folgenden: Anpassungsrichtlinie) erlitten zu haben behauptet hatten.

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
    Gemäß den Artikeln 168a EG-Vertrag und 51 der EG-Satzung des Gerichtshofes ist das Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt; daher ist für die Feststellung der Tatsachen - sofern sich nicht aus den Prozeßakten ergibt, daß die Feststellungen tatsächlich falsch sind - und für ihre Würdigung allein das Gericht zuständig (Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnrn.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-151/98

    Pharos / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
    Zum zweiten Teil des Rechtsmittelgrundes und zur angeblichen Verpflichtung der Kommission, mangels Stellungnahme dem Rat einen Vorschlag zu unterbreiten, ist festzustellen, daß der Gerichtshof in bezug auf ein Rechtsetzungsverfahren, das dem von der Kosmetikrichtlinie vorgesehenen Verfahren entsprach, entschieden hat, daß die Kommission, wenn die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen nicht der Stellungnahme des Regelungsausschusses entsprechen oder wenn keine Stellungnahme vorliegt, nicht verpflichtet ist, dieselben Maßnahmen ohne Änderung dem Rat vorzuschlagen (Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 23).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
    Wenn der Mitgliedstaat oder das betreffende Organ nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügt, kann die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 28).
  • EuGH, 16.12.1999 - C-170/99

    Clauni u.a. / Kommission - Rechtsmittel gegen den Beschluß über die

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
    Was die von der Kommission und von der französischen Regierung erhobene Einrede der Unzulässigkeit angeht, so folgt aus den Artikeln 168a EG-Vertrag (jetzt Artikel 225 EG), 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes und 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, daß ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muß (Beschluß vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-170/99 P, Clauni u. a., nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).
  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
    Außerdem sei die vom Gericht in Randnummer 66 des angefochtenen Urteils angeführte Rechtsprechung, nach der die Organe Schutzmaßnahmen treffen könnten, ohne abwarten zu müssen, bis das tatsächliche Vorliegen und die Schwere dieser Risiken in vollem Umfang dargelegt seien (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96, National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211, Randnr. 63), nicht einschlägig.
  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
    Im Hinblick auf die zweite Voraussetzung besteht sowohl für die Haftung der Gemeinschaft nach Artikel 215 EG-Vertrag als auch für die der Mitgliedstaaten wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, darin, daß ein Mitgliedstaat oder ein Gemeinschaftsorgan die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, und vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnrn.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. u. a. Beschluss vom 9. Juli 1998 in der Rechtssache C-317/97 P, Smanor u. a./Kommission, Slg. 1998, I-4269, Randnr. 21, und Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 35).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    92 bis 101 seines Urteils rügt, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung aus Art. 225 EG, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34, und vom 30. Juni 2005, Eurocermex/HABM, C-286/04 P, Slg. 2005, I-5797, Randnr. 42).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Laboratoires pharmaceutiques Bergaderm SA und Jean-Jacques Goupil gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Erlaß der Richtlinie 95/34/EG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-5291
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • EuG, 17.02.1998 - T-105/96

    Pharos / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98
    Im Urteil Pharos/Kommission führte der Gerichtshof in bezug auf ein materiell mit dem Verfahren des Artikels 10 der Kosmetikrichtlinie gleichendes Rechtsetzungsverfahren aus, daß, sofern die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit der Stellungnahme des Anpassungsausschusses für veterinärmedizinische Produkte im Einklang stünden oder sofern keine Stellungnahme abgegeben werde, die Kommission nicht verpflichtet sei, diese Maßnahmen ohne Änderung dem Rat zuzuleiten(47).

    65 und 68 des Urteils vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285).

    Es handelt sich um das Rechtsmittel gegen das zitierte Urteil Pharos/Kommission, auf das das Gericht erster Instanz in Randnr. 55 des angefochteten Urteils Bezug nimmt.

  • EuGH, 25.01.1994 - C-212/91

    Angelopharm / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98
    Jedenfalls sehe ich keinen Grund für eine Kritik an der insbesondere auf das Urteil Angelopharm/Hamburg(43) gestützten Feststellung des Gerichts erster Instanz, daß die Kommission der Auffassung des wissenschaftlichen Ausschusses habe folgen dürfen.

    18: - Das Gericht erster Instanz zitierte das Urteil vom 25. Januar 1994 in der Rechtssache C-212/91 (Angelopharm, Slg. 1994, I-171, Randnrn.

  • EuG, 11.12.1996 - T-521/93

    Klage gegen die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Bananen durch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98
    15: - Urteil vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93 (Atlanta u. a./Europäische Gemeinschaft, Slg. 1996, II-1707, Randnr. 70).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-154/99

    Politi / ETF

    27 und 28 des Urteils gefolgt ist, und Nr. 25 der Schlußanträge vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-352/98 P (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291).
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