Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.2000 - C-380/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,495
EuGH, 03.10.2000 - C-380/98 (https://dejure.org/2000,495)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2000 - C-380/98 (https://dejure.org/2000,495)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2000 - C-380/98 (https://dejure.org/2000,495)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge - Öffentlicher Auftraggeber - Einrichtung des öffentlichen Rechts

  • Europäischer Gerichtshof

    University of Cambridge

  • EU-Kommission PDF

    University of Cambridge

    Richtlinie 92/50 des Rates, Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 dritter Gedankenstrich, Richtlinie 93/36 des Rates, Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 dritter Gedankenstrich, und ... Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 dritter Gedankenstrich
    1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge - Richtlinien 92/50, 93/36 und 93/37 - Öffentliche Auftraggeber - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Staatliche Finanzierung - Begriff - Fördermittel und Zuwendungen ...

  • EU-Kommission

    University of Cambridge

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und Bauaufträge auf Gemeinschaftsebene; Zahlungen als öffentliche Finanzierung ; Definition des öffentlichen Unternehmens; Bevorzugung einheimischer Bieter

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 1; ; Richtlinie 93/36/EWG Art. 1; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine "überwiegende" Finanzierung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    University of Cambridge

    Auftragsvergabe durch Universität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff der Finanzierung durch öffentliche Auftraggeber

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    'Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England und Wales), Queen''s Bench Division, Divisional Court - Auslegung der Richtlinien 93/37/EWG, 93/36/EWG und 92/50/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-8035
  • NZBau 2001, 218
  • DVBl 2001, 79 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 111
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-380/98
    Der Gerichtshof hat hinsichtlich des Zweckes der Richtlinien 92/50, 93/36 und 93/37 entschieden, dass die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Gemeinschaftsebene die Hemmnisse für den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr beseitigen und somit die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen soll, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten (siehe in diesem Sinne Urteil vom 10. November 1998 in der Rechtssache C-360/96, BFI Holding, Slg. 1998, I-6821, Randnr. 41).

    Folglich besteht der Zweck der Richtlinien darin, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber zu verhindern und zugleich die Möglichkeit auszuschließen, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73 Randnr. 33, und Urteil BFI Holding, Randnrn.

  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.10.2000 - C-380/98
    Folglich besteht der Zweck der Richtlinien darin, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber zu verhindern und zugleich die Möglichkeit auszuschließen, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73 Randnr. 33, und Urteil BFI Holding, Randnrn.
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Zweitens ergibt sich aus der Vorlageentscheidung, dass die Beiträge der Versicherten ohne spezifische Gegenleistung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs gezahlt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge, C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnrn.
  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    16 und 17 des Urteils vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge (C-380/98, Slg. 2000, I-8035), um daraus abzuleiten, dass der Dienstleistungsbegriff ausschließlich Dienstleistungen erfasse, die auf dem Markt unter bestimmten Bedingungen von Wirtschaftsteilnehmern angeboten werden könnten.
  • OLG Celle, 13.10.2016 - 13 Verg 6/16

    Anforderungen an die Form der Vergabe von Fahrdienstleistungen durch eine

    Soweit die Antragsgegnerin für die von ihr erbrachten Leistungen die in § 76 Abs. 2 SGB XII genannten Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung (Grundpauschale) und für die Maßnahmen (Maßnahmenpauschale) sowie einen Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag) zuzüglich einer weiteren Pauschale für Fahrtkosten je Person und Monat vom Land Niedersachsen als Träger der Sozialhilfe erhält, was den ganz überwiegenden Anteil ihrer Einkünfte ausmacht, handelt es sich jedenfalls bei einem 50 % übersteigenden Anteil um spezifische Gegenleistungen für die von ihr erbrachten Vertragsleistungen (vgl. dazu allgemein OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15. Juli 2015, VII-Verg 11/15, VergabeR 2016, 228 ff., juris Rn. 29; EuGH, Urt. v. 3. Okt. 2000 - C-380/98, juris Tz. 25, 26, 30; Urt. v. 13. Dez. 2007 - C-337/06, juris Tz. 33, 41, 45).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19781
Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98 (https://dejure.org/2000,19781)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.05.2000 - C-380/98 (https://dejure.org/2000,19781)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - C-380/98 (https://dejure.org/2000,19781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    University of Cambridge

  • EU-Kommission PDF

    The Queen gegen H.M. Treasury, ex parte The University of Cambridge.

    Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge - Öffentlicher Auftraggeber - Einrichtung des öffentlichen Rechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-8035
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-247/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    1992, C 309, S. 43.6: - Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-306/97 (Connemara Machine Turf, Slg. 1998, I-8761); Schlußanträge des Generalanwalts Lenz vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, I-3670); Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria, Slg. 1998, I-73, Randnr. 18 - gemeint ist wohl Randnr. 28), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 8) und Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-188/89 (Foster, Slg. 1990, I-3313, I-3326, Randnrn.

    23: - Rechtssache C-247/89 (zitiert in Fußnote 5).

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    Dies entschied der Gerichtshof im Hinblick auf die hier betroffenen Richtlinien 92/50 in der Rechtssache BFI Holding(13) und der Richtlinie 93/37 in der Rechtssache Mannesmann(14); in diesem Sinne auch die Schlußanträge des Generalanwalts Léger in dieser Sache(15), sowie im Hinblick auf die ältere Richtlinie 71/305/EWG in der Rechtssache 31/87(16).

    1992, C 309, S. 43.6: - Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-306/97 (Connemara Machine Turf, Slg. 1998, I-8761); Schlußanträge des Generalanwalts Lenz vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, I-3670); Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria, Slg. 1998, I-73, Randnr. 18 - gemeint ist wohl Randnr. 28), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 8) und Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-188/89 (Foster, Slg. 1990, I-3313, I-3326, Randnrn.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-306/97

    Connemara Machine Turf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    Zwar hatte der Gerichtshof in den Urteilen Connemara Machine Turf(20) und Kommission/Irland(21) für die Qualifikation als öffentlicher Auftraggeber in Irland verlangt, daß eine Kontrolle über die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge stattfindet (wobei es im übrigen als ausreichend erachtet wurde, daß diese Kontrolle mittelbar, also ohne ausdrückliche Bestimmung, stattfindet).

    1992, C 309, S. 43.6: - Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-306/97 (Connemara Machine Turf, Slg. 1998, I-8761); Schlußanträge des Generalanwalts Lenz vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, I-3670); Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria, Slg. 1998, I-73, Randnr. 18 - gemeint ist wohl Randnr. 28), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 8) und Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-188/89 (Foster, Slg. 1990, I-3313, I-3326, Randnrn.

  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    1992, C 309, S. 43.6: - Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-306/97 (Connemara Machine Turf, Slg. 1998, I-8761); Schlußanträge des Generalanwalts Lenz vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, I-3670); Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria, Slg. 1998, I-73, Randnr. 18 - gemeint ist wohl Randnr. 28), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 8) und Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-188/89 (Foster, Slg. 1990, I-3313, I-3326, Randnrn.

    8: - Urteil in der Rechtssache C-44/96 (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-188/89

    A. Foster u. a. gegen British Gas plc. - Gleichbehandlung von männlichen und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    1992, C 309, S. 43.6: - Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-306/97 (Connemara Machine Turf, Slg. 1998, I-8761); Schlußanträge des Generalanwalts Lenz vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3659, I-3670); Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria, Slg. 1998, I-73, Randnr. 18 - gemeint ist wohl Randnr. 28), vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 8) und Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-188/89 (Foster, Slg. 1990, I-3313, I-3326, Randnrn.
  • EuGH, 27.09.1988 - 263/86

    Belgischer Staat / Humbel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    7: - Rechtssache 263/86 (Slg. 1988, 5365, Randnrn. 15 bis 29).
  • EuGH, 14.03.2000 - C-54/99

    Eglise de scientologie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    34: - Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 93/36 lautet auszugsweise: "Die öffentlichen Auftraggeber veröffentlichen so bald wie möglich nach Beginn ihres jeweiligen Haushaltsjahres eine nicht verbindliche (...) Bekanntmachung über alle Beschaffungen, die sie in den nächsten zwölf Monaten durchzuführen beabsichtigen (...)." Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 92/50 lautet auszugsweise: "Die Auftraggeber veröffentlichen so bald wie möglich nach Beginn ihres jeweiligen Haushaltsjahres eine nichtverbindliche Bekanntmachung über den vorgesehenen Gesamtwert der Aufträge (...), die in den nächsten zwölf Monaten vergeben werden sollen (...)." 35: - Zitiert in Fußnote 5, Randnr. 34.36: - Vgl. hierzu auch Urteile vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-143/93 (Van Es Douane Agenten, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27); vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-202/97 (Fitzwilliam, Randnr. 54, noch nicht in der öffentlichen Sammlung veröffentlicht) und vom 14. März 2000 in der Rechtssache C-54/99 (Scientology, Randnr. 22, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    34: - Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 93/36 lautet auszugsweise: "Die öffentlichen Auftraggeber veröffentlichen so bald wie möglich nach Beginn ihres jeweiligen Haushaltsjahres eine nicht verbindliche (...) Bekanntmachung über alle Beschaffungen, die sie in den nächsten zwölf Monaten durchzuführen beabsichtigen (...)." Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 92/50 lautet auszugsweise: "Die Auftraggeber veröffentlichen so bald wie möglich nach Beginn ihres jeweiligen Haushaltsjahres eine nichtverbindliche Bekanntmachung über den vorgesehenen Gesamtwert der Aufträge (...), die in den nächsten zwölf Monaten vergeben werden sollen (...)." 35: - Zitiert in Fußnote 5, Randnr. 34.36: - Vgl. hierzu auch Urteile vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-143/93 (Van Es Douane Agenten, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27); vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-202/97 (Fitzwilliam, Randnr. 54, noch nicht in der öffentlichen Sammlung veröffentlicht) und vom 14. März 2000 in der Rechtssache C-54/99 (Scientology, Randnr. 22, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-353/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    20: - Zitiert in Fußnote 5, Randnr. 29.21: - Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-353/96 (Slg. 1998, I-8565, Randnrn.
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
    9: - Zitiert in Fußnote 5, Randnr. 20.10: - Sie beruft sich hierfür auf die Schlußanträge des Generalanwalts Léger vom 16. September 1997 in der Rechtssache Mannesmann (Slg. 1998, I-77, Urteil zitiert in Fußnote 5) sowie auf das Urteil vom 10. November 1998 in der Rechtssache C-360/96 (BFI Holding BV, Slg. 1998, I-6821, Randnr. 62).
  • EuGH, 13.02.1996 - C-143/93

    Gebroeders van Es Douane Agenten / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

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