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   EuGH, 11.04.2001 - C-471/00 P (R)   

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https://dejure.org/2001,2133
EuGH, 11.04.2001 - C-471/00 P (R) (https://dejure.org/2001,2133)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2001 - C-471/00 P (R) (https://dejure.org/2001,2133)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2001 - C-471/00 P (R) (https://dejure.org/2001,2133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff "Phentermin" enthalten - Zweite Richtlinie 75/319/EWG - Dringlichkeit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies

    Artikel 225 EG; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der dem Gericht vorgelegten Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung

  • EU-Kommission

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Aussetzung des Vollzugs der Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff "Phentermin" enthalten; Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer ...

  • Judicialis

    EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 242; ; EGV Art. 225; ; EG-Satzung Art. 50 Abs. 2; ; Entscheidung K(2000) 452; ; Richtlinie 65/65/EWG; ; Richtlinie 75/318/EWG; ; Richtlinie 75/319/E... WG; ; Verordnung (EWG) Nr. 2309/93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Überprüfung der Würdigung der dem Gericht vorgelegten Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluss außer bei Verfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-2865
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 31.10.2000 - T-137/00

    Cambridge Healthcare Supplies / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 31. Oktober 2000 in der Rechtssache T-137/00 R (Cambridge Healthcare Supplies/Kommission, Slg. 2000, II-3653) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Cambridge Healthcare Supplies Ltd mit Sitz in Norfolk (Vereinigtes Königreich), Prozessbevollmächtigte: Barristers D. Vaughan und K. Bacon, beauftragt von Solicitor S. Davis, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Antragstellerin im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 27. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 31. Oktober 2000 in der Rechtssache T-137/00 R (Cambridge Healthcare Supplies/Kommission, Slg. 2000, II-3653, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem der Präsident des Gerichts den Vollzug der Entscheidung K(2000) 452 der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff "Phentermin" enthalten (im Folgenden: angefochtene Entscheidung), ausgesetzt hat.

    beschlossen: 1. Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 31. Oktober 2000 in der Rechtssache T-137/00 R (Cambridge Healthcare Supplies/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    Die französische Regierung schließt sich diesem Rechtsmittelgrund im Wesentlichen an und weist darauf hin, dass der Gerichtshof bereits im Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-120/97 (Upjohn, Slg. 1999, I-223, Randnrn.

    Somit beschränkt er sich in einem solchen Fall auf die Prüfung der Richtigkeit der Tatsachen und ihrer rechtlichen Einordnung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (vgl. zum Widerruf einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels Urteil Upjohn, Randnr. 34).

  • EuGH, 11.04.2001 - C-459/00

    Kommission / Trenker

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    Da es sich um eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung handelt, ist zunächst von Amts wegen zu prüfen, ob das Rechtsmittel unzulässig ist, weil ihm die Rechtskraft des Beschlusses Artegodan/Kommission entgegensteht; ein solcher Rechtsmittelgrund ist im Rahmen der Rechtssache C-459/00 P(R) (Kommission/Trenker) geltend gemacht worden, über die heute durch Beschluss entschieden wird.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-329/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    Die Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung ist danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (vgl. z. B. Beschluss vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfinzer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 94).
  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    Ferner genügt es nach ständiger Rechtsprechung, insbesondere wenn der Eintritt des Schadens von mehreren Faktoren abhängt, dass dieser mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (vgl. u. a. Beschlüsse vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 34, und vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-432/98

    Rat / Chvatal u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    Dass die Gründe eines unanfechtbar gewordenen Beschlusses des Gerichts mit den Gründen eines Beschlusses übereinstimmen, gegen den ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, verbietet es dem Rechtsmittelführer nicht, diese Gründe anzufechten (vgl. zu einer Entscheidung des Gerichts, mit der einer Einrede der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts stattgegeben wurde, Urteil vom 5. Oktober 2000 in den Rechtssachen C-432/98 P und C-433/98 P, Rat/Chvatal u. a., Slg. 2000, I-8535, Randnr. 22).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29).
  • EuGH, 03.07.1984 - 141/84

    De Compte / Parlament

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    Hinzu kommt, dass der behauptete Schaden rein finanzieller Art ist und als solcher grundsätzlich nicht als irreparabel oder auch nur als schwer wieder gutzumachenangesehen werden kann, da ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist (Beschluss vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4).
  • EuGH, 29.06.1993 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    Ferner genügt es nach ständiger Rechtsprechung, insbesondere wenn der Eintritt des Schadens von mehreren Faktoren abhängt, dass dieser mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (vgl. u. a. Beschlüsse vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 34, und vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67).
  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

    Auszug aus EuGH, 11.04.2001 - C-471/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll dieses Kriterium nicht nur Arzneimittel erfassen, die tatsächlich eine therapeutische oder medizinische Wirkung haben, sondern auch Erzeugnisse, die nicht ausreichend wirksam sind oder nicht die Wirkung haben, die nach ihrer Bezeichnung von ihnen zu erwarten wäre; dadurch sollen die Verbraucher nicht nur vor schädlichen oder giftigen Arzneimitteln als solchen geschützt werden, sondern auch vor Erzeugnissen, die anstelle geeigneter Heilmittel verwendet werden (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Oktober 1992 in der Rechtssache C-219/91, Ter Voort, Slg. 1992, I-5485, Randnr. 16).
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

  • EuG, 28.06.2000 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

  • EuG, 19.10.2000 - T-141/00

    Trenker / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-85/00

    Roussel und Roussel Iberica / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-76/00

    Bruno Farmaceutici u.a. / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-132/00

    Gerot Pharmazeutika / Kommission

  • EuGH, 27.01.2000 - C-164/98

    DIR International Film u.a. / Kommission

  • EuGH, 12.07.1996 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-83/00

    Schuck / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

  • EuG, 15.09.1998 - T-136/95

    Infrisa / Kommission

  • EuGH, 27.03.2024 - C-639/23

    Kommission/ Amazon Services Europe

    Cette circonstance ne saurait, toutefois, être regardée comme étant, à elle seule, décisive, puisque l'objet même de la mise en balance des intérêts en présence est d'apprécier si, malgré l'atteinte portée aux intérêts du demandeur que constitue le risque pour lui de subir un préjudice grave et irréparable, la prise en compte des intérêts liés à l'exécution immédiate de la décision contestée, est de nature à justifier le refus d'accorder les mesures provisoires demandées [voir, en ce sens, ordonnance du 12 juillet 1996, Royaume-Uni/Commission, C-180/96 R, EU:C:1996:308, points 90 à 92 ; ordonnance du président de la Cour du 11 avril 2001, Commission/Cambridge Healthcare Supplies, C-471/00 P(R), EU:C:2001:218, point 120, et ordonnance du vice-président de la Cour du 8 avril 2014, Commission/ANKO, C-78/14 P-R, EU:C:2014:239, point 40].
  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE

    Mit Beschlüssen vom 11. April 2001 in den Rechtssachen C-459/00 P(R) (Kommission/Trenker, Slg. 2001, I-2823), C-471/00 P(R) (Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865), C-474/00 P(R) (Kommission/Bruno Farmaceutici u. a., Slg. 2001, I-2909), C-476/00 P(R) (Kommission/Schuck, Slg. 2001, I-2995), C-477/00 P(R) (Kommission/Roussel und Roussel Diamant, Slg. 2001, I-3037), C-478/00 P(R) (Kommission/Roussel und Roussel Iberica, Slg. 2001, I-3079) und C-479/00 P(R) (Kommission/Gerot Pharmazeutika, Slg. 2001, I-3121) hob der Präsident des Gerichtshofes diese Beschlüsse des Gerichts auf und wies die Anträge auf einstweilige Anordnung zurück.
  • EuGH, 14.02.2002 - C-440/01

    Kommission / Artegodan

    Der Präsident des Gerichtshofes gab diesen Rechtsmitteln mit Beschlüssen vom 11. April 2001 in den Rechtssachen C-459/00 P(R) (Kommission/Trenker, Slg. 2001, I-2823), C-471/00 P(R) (Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865), C-474/00 P(R) (Kommission/Bruno Farmaceutici u. a., Slg. 2001, I-2909), C-475/00 P(R) (Kommission/Hänseler, Slg. 2001, I-2953), C-476/00 P(R) (Kommission/Schuck, Slg. 2001, I-2995), C-477/00 P(R) (Kommission/Roussel und Roussel Diamant, Slg. 2001, I-3037), C-478/00 P(R) (Kommission/Roussel und Roussel Iberica, Slg. 2001, I-3079) und C-479/00 P(R) (Kommission/Gerot Pharmazeutika, Slg. 2001, I-3121) aus nahezu identischen Gründen statt, hob die acht angefochtenen Beschlüsse auf und wies die beim Gericht gestellten Anträge auf einstweilige Anordnung zurück.
  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann auch ein finanzieller Schaden nur unter außergewöhnlichen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, da er üblicherweise Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. April 2001, Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, C-471/00 P[R], Slg. 2001, I-2865, Randnr. 113, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juni 2001, Bactria/Kommission, T-339/00 R, Slg. 2001, II-1721, Randnr. 94).

    Ein Antragsteller, der sich auf den Verlust eines solchen Marktanteils beruft, hat außerdem darzutun, dass die Wiedergewinnung eines beträchtlichen Teils desselben, insbesondere durch geeignete Werbemaßnahmen, wegen Hindernissen struktureller oder rechtlicher Art unmöglich ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, oben in Randnr. 98 angeführt, Randnrn. 110 und 111, und Beschluss des Präsidenten des Gericht vom 26. Februar 2007, Sumitomo Chemical Agro Europe/Kommission, T-416/06 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    Microsoft hat insbesondere nicht dargetan, dass Hindernisse bestünden, die die Rückerlangung eines wesentlichen Teils der Marktanteile, die sie als Folge der Abhilfemaßnahme hätte verlieren können, ausschlössen (siehe in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P[R], Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 111, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Januar 2004 in der Rechtssache T-369/03 R, Arizona Chemical u. a./Kommission, Slg. 2004, II-205, Randnrn.
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Ein solcher Schaden kann nur unter außergewöhnlichen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P(R), Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 113; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juni 2001 in der Rechtssache T-339/00 R, Bactria Industriehygiene-Service/Kommission, Slg. 2001, II-0000, Randnr. 94).
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    99 Ein finanzieller Schaden kann zwar nur unter außergewöhnlichen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P[R], Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 113; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juni 2001 in der Rechtssache T-339/00 R, Bactria/Kommission, Slg. 2001, II-1721, Randnr. 94), doch ist eine einstweilige Anordnung dann gerechtfertigt, wenn sich die Antragstellerin ohne diese Maßnahme in einer Situation befände, die vor dem Erlass des das Verfahren zur Hauptsache beendenden Urteils ihre Existenz gefährden könnte (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. Mai 2001 in der Rechtssache T-53/01 R, Poste Italiane/Kommission, Slg. 2001, II-1479, Randnr. 120).
  • EuG, 15.12.2014 - T-672/14

    August Wolff und Remedia / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von

    Verliert das Unternehmen diesen Marktanteil, entgehen ihm die Gewinne, die es andernfalls mit dem Verkauf seiner Waren erzielen könnte (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 18. Juni 2008, Dow AgroSciences u. a./Kommission, T-475/07 R, EU:T:2008:214, Rn. 75 und 76, und vom 28. April 2009, United Phosphorus/Kommission, T-95/09 R, EU:T:2009:124, Rn. 64; vgl. auch Beschluss vom 11. April 2001, Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, C-471/00 P[R], Slg, EU:C:2001:218, Rn. 110 und 113).

    Sie haben auch nicht vorgetragen, dass die Wiedergewinnung ihrer Reputation und des Vertrauens in die Anwendung von Linoladiol N durch geeignete Maßnahmen wegen Hindernissen struktureller oder rechtlicher Art unmöglich sei (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. April 2001, Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, C-471/00 P(R), Slg, EU:C:2001:218, Rn. 110 und 111).

  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

    Somit beschränkt er sich in einem solchen Fall auf die Prüfung der Richtigkeit der Tatsachen und ihrer rechtlichen Einordnung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. April 2001, Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, C-471/00 P[R], Slg. 2001, I-2865, Randnr. 96).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein finanzieller Schaden nur unter besonderen Umständen als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichthofs vom 3. Juli 1984, De Compte/Parlament, 141/84 R, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. April 2003, Solvay Pharmaceuticals/Rat, T-392/02 R, Slg. 2003, II-1825, Randnr. 106, vgl. in diesem Sinne auch Beschluss Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 113).

  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Die Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschluss SCK und FNK, Randnr. 30, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 94, und vom 11. April 2001 in der Rechtssache C-471/00 P[R], Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865, Randnr. 107, im Folgenden: Beschluss Cambridge).
  • EuG, 05.06.2013 - T-201/13

    Rubinum / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von

  • EuG, 03.03.2010 - T-429/05

    Artegodan / Kommission - Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel -

  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission

  • EuG, 11.10.2007 - T-120/07

    MB Immobilien und MB System / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche

  • EuG, 10.02.2005 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger

  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuG, 16.01.2004 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie

  • EuG, 27.04.2010 - T-103/10

    Parlament / U

  • EuG, 03.10.2006 - T-74/00

    Artegodan / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 07.11.2003 - T-198/03

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission

  • EuG, 26.11.2002 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

  • EuG, 14.11.2008 - T-410/08

    GEMA / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Entscheidung der Kommission mit

  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

  • EuG, 11.12.2014 - T-189/13

    PP Nature-Balance Lizenz / Kommission - Humanarzneimittel - Wirkstoff Tolperison

  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

  • EuG, 03.12.2012 - T-464/12

    Luigi Marcuccio gegen Europäische Kommission. - Rechtsmittel - Erstinstanzlicher

  • EuG, 02.05.2007 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG -

  • EuG, 27.02.2002 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuGöD, 15.02.2011 - F-104/10

    de Pretis Cagnodo und Trampuz de Pretis Cagnodo / Kommission

  • EuG, 26.09.2017 - T-443/17

    António Conde & Companhia/ Kommission

  • EuG, 18.10.2007 - T-238/07

    Ristic u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

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