Rechtsprechung
   EuG, 19.09.2001 - T-129/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10642
EuG, 19.09.2001 - T-129/00 (https://dejure.org/2001,10642)
EuG, Entscheidung vom 19.09.2001 - T-129/00 (https://dejure.org/2001,10642)
EuG, Entscheidung vom 19. September 2001 - T-129/00 (https://dejure.org/2001,10642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Form eines Waschmittels oder Geschirrspülmittels - Dreidimensionale Marke - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Procter & Gamble / OHMI (Tablette rectangulaire avec incrustation)

  • EU-Kommission PDF

    Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 63
    1. Gemeinschaftsmarke - Beschwerdeverfahren - Klage beim Gemeinschaftsrichter - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse

  • EU-Kommission

    Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (

    Gemeinschaftsmarke - Form eines Waschmittels oder Geschirrspülmittels - Dreidimensionale Marke - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt; Form eines Waschmittels; Form eines Geschirrspülmittels; Begriff der dreidimensionalen Marke; Anforderungen an ein absolutes Eintragungshindernis

  • Judicialis

    EG-Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 4; ; EG-Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 38; ; EG-Verordnung Nr. 40/94/EWG Art. 59

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, II-2793
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    Dass die Klägerin diesen Verstoß erst in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht hat, steht seiner Prüfung durch das Gericht nicht entgegen, da ein Begründungsmangel einen Gesichtspunkt darstellt, der von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    Zum Vorbringen der Klägerin, das sich auf ein von der Beschwerdekammer angenommenes Freihaltebedürfnis für die Form der streitigen Tablette bezieht, ist zu sagen, dass sich in den absoluten Eintragungshindernissen des Artikels 7 Absatz 1 Buchstaben b bis e der Verordnung Nr. 40/94 das Bestreben des Gemeinschaftsgesetzgebers äußert, die Anerkennung ausschließlicher Rechte zugunsten eines Wirtschaftsteilnehmers zu verhindern, wenn hierdurch der Wettbewerb auf dem Markt der betreffenden Waren oder Dienstleistungen beeinträchtigt werden könnte (zu dem Eintragungshindernis im Zusammenhang mit dem beschreibenden Charakter des Zeichens vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 25).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung dieser Handlung als solche Rechtswirkungen zeitigen kann (Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, AntilleanRice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 59, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    Was sodann die Argumente angeht, die von der Klägerin auf die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter gestützt werden, so stellen die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen nur einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-259, Randnr. 16, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 33).
  • EuG, 19.09.2001 - T-128/00

    Procter & Gamble / OHMI (Tablette carrée avec incrustation)

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    In der Sitzung hat die Klägerin ausgeführt, mit der vorliegenden Klage sowie den in den parallelen Rechtssachen T-117/00 bis T-121/00 und T-128/00 erhobenen Klagen solle im Wesentlichen eine Klärung der Rechtslage im Hinblick auf die Möglichkeit einer Eintragung der angemeldeten Marken herbeigeführt werden.
  • EuG, 19.09.2001 - T-121/00

    Procter & Gamble / OHMI (Tablette carrée blanche tachetée de vert und de bleu)

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    In der Sitzung hat die Klägerin ausgeführt, mit der vorliegenden Klage sowie den in den parallelen Rechtssachen T-117/00 bis T-121/00 und T-128/00 erhobenen Klagen solle im Wesentlichen eine Klärung der Rechtslage im Hinblick auf die Möglichkeit einer Eintragung der angemeldeten Marken herbeigeführt werden.
  • EuG, 19.09.2001 - T-117/00

    Procter & Gamble / HABM () und vert pâle)

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    In der Sitzung hat die Klägerin ausgeführt, mit der vorliegenden Klage sowie den in den parallelen Rechtssachen T-117/00 bis T-121/00 und T-128/00 erhobenen Klagen solle im Wesentlichen eine Klärung der Rechtslage im Hinblick auf die Möglichkeit einer Eintragung der angemeldeten Marken herbeigeführt werden.
  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    Was sodann die Argumente angeht, die von der Klägerin auf die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter gestützt werden, so stellen die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen nur einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-259, Randnr. 16, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 33).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    Die Wahrnehmung der Marke durch die angesprochenen Verkehrskreise wird durch den Grad der Aufmerksamkeit des durchschnittlichen Verbrauchers beeinflusst, der je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juli 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuG, 19.09.2001 - T-129/00
    Um beurteilen zu können, ob die Kombination von Form und Muster der streitigen Tablette im Verkehr als Herkunftshinweis wahrgenommen werden kann, ist der von dieser Kombination hervorgerufene Gesamteindruck zu untersuchen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, SABEL, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 23), was nicht unvereinbar damit ist, die einzelnen verwendeten Gestaltungselemente nacheinander zu prüfen.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    betreffend zwei Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 19. September 2001 in den Rechtssachen T-128/00 (Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2785) und T-129/00 (Procter & Gamble/HABM [rechteckige Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2793) wegen teilweiser Aufhebung dieser Urteile,.

    1 Die Procter & Gamble Company (im Folgenden: Procter & Gamble) hat mit Rechtsmittelschriften, die am 6. Dezember 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes zwei Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 19. September 2001 in den Rechtssachen T-128/00 (Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2785, im Folgenden: Urteil G-673/55 ), und T-129/00 (Procter & Gamble/HABM [rechteckige Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2793, im Folgenden: Urteil G-674/55 ) (im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile) eingelegt, mit denen das Gericht ihre Klagen auf Aufhebung der Entscheidungen der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: HABM) vom 8. März 2000 (Sachen R-506/1999-1 und R-508/1999-1) teilweise abgewiesen hat.

    Die Randnummern 47 bis 68 dieses Urteils haben im Wesentlichen den gleichen Wortlaut wie die Randnummern 47 bis 68 des Urteils T-129/00, die in der vorstehenden Randnummer wiedergegeben sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica / Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung -

    24 Im Urteil vom 24. Juni 1986, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission (53/85, EU:C:1986:256, Rn. 16) heißt es: "Es ist zu prüfen, ob die angefochtene Maßnahme eine Maßnahme darstellt, die Rechtswirkungen erzeugt, welche die Interessen der Klägerinnen durch einen Eingriff in deren Rechtsstellung beeinträchtigen ..." Vgl. z. B. Beschluss vom 3. September 2014, Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse/Kommission (T-112/11, EU:T:2014:752, Rn. 22), sowie Urteile vom 19. September 2001, Procter & Gamble/HABM (Rechteckige Tablette mit eingelassenem Teil) (T-129/00, EU:T:2001:231, Rn. 12), vom 7. März 2002, 1ntervet International/Kommission (T-212/99, EU:T:2002:63, Rn. 43), und vom 3. April 2008, Kongra-Gel u. a./Rat (T-253/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:88, Rn. 82 bis 85).
  • EuG, 17.01.2006 - T-398/04

    Henkel / OHMI (Tablette rectangulaire rouge und blanc avec un noyau ovale bleu) -

    59 und 60, und in der Rechtssache T-129/00, Procter & Gamble/HABM [Rechteckige Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2793, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2008 - T-160/07

    Lancôme / OHMI - CMS Hasche Sigle (COLOR EDITION) - Gemeinschaftsmarke -

    Denn im Urteil des Gerichts vom 19. September 2001, Procter & Gamble/HABM (Rechteckige Tablette mit Einlagerung) (T-129/00, Slg. 2001, II-2793, Randnr. 12), habe der Gemeinschaftsrichter die Notwendigkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage nach Art. 63 der Verordnung Nr. 40/94 festgestellt.
  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

    So hat auch das EuG wiederholt unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter und die Anerkennung der Unterscheidungskraft eines ähnlichen Zeichens durch die Entscheidung nationaler Gerichte der Mitgliedstaaten nur Umstände darstellen, die für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke berücksichtigt werden können, ohne jedoch entscheidend zu sein (EuG MarkenR 2001, 320, 322 Tz 29 - EuroHealth; EuG MarkenR 2001, 418, 423, Tz 65 - Waschmitteltablette - mwH).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 110/03
    Auch das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften hat wiederholt unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter und die Entscheidungen nationaler Gerichte der Mitgliedstaaten nur Umstände darstellen, welche für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke berücksichtigt werden können, ohne jedoch entscheidend zu sein (EuG MarkenR 2001, 418, 423, Tz 65 - Waschmitteltablette - mwN; vgl auch BPatG MarkenR 2002, 201, 209 - Berlin Card - mwH).
  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01

    Unilever / HABM (Tablette ovoïde)

    Zur Sprenkelung der Oberfläche der Marke sei auf die Urteile des Gerichts vom 19. September 2001 zu dreidimensionalen Marken hinzuweisen (Urteile in den Rechtssachen T-335/99, Henkel/HABM [rechteckige, rot-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2581, T-336/99, Henkel/HABM [rechteckige, grün-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2589, T-337/99, Henkel/HABM [runde, rot-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2597, T-117/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische, weiß-zartgrüne Tablette], Slg. 2001, II-2723, T-118/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette in Weiß mit grünen Sprenkeln und Zartgrün], Slg. 2001, II-2731, T-119/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische, weiße Tablette mit gelben und blauen Sprenkeln], Slg. 2001, II-2761, T-120/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische, weiße Tablette mit blauen Sprenkeln], Slg. 2001, II-2769, T-121/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische, weiße Tablette mit grünen und blauen Sprenkeln], Slg. 2001, II-2777, T-128/00, Procter & Gamble/HABM [quadratische Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2785, und T-129/00, Procter & Gamble/HABM [rechteckige Tablette mit Einlagerung], Slg. 2001, II-2793).
  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01

    Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer

    b) Hinzu kommt, dass unabhängig von diesen wesentlichen Unterschieden die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens insbesondere bezüglich der Unterscheidungskraft nicht durch andere Eintragungen präjudiziert ist (vgl BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; vgl auch insbesondere zu dem unzutreffenden Argument einer Selbstbindung: Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 85-87) und nationale wie auch internationale Eintragungen oder gerichtliche Entscheidungen nur Umstände darstellen, die für die Beurteilung der Schutzfähigkeit berücksichtigt werden können, ohne jedoch entscheidend zu sein (EuG MarkenR 2001, 320, 322 Tz 29 - EuroHealth; EuG MarkenR 2001, 418, 423, Tz 65 - Waschmitteltablette - mwH).
  • EuG, 23.05.2007 - T-241/05

    Procter & Gamble / HABM (Tablette carrée blanche avec un dessin floral de

    Außer diesen charakteristischen Elementen besäßen die angemeldeten Marken ein in der Tablette zentral angeordnetes Muster, das als zusätzliches Gestaltungsmerkmal unterscheidungskräftig im Sinne der Urteile des Gerichts vom 19. September 2001, Procter & Gamble/HABM (Quadratische Tablette mit Einlagerung) (T-128/00, Slg. 2001, II-2785, Randnr. 60), und Procter & Gamble/HABM (Rechteckige Tablette mit Einlagerung) (T-129/00, Slg. 2001, II-2793, Randnr. 60) sei.
  • BPatG, 18.10.2001 - 25 W (pat) 127/01
    So hat auch das EuG wiederholt unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung ausgeführt, dass die Entscheidungspraxis der nationalen Markenämter und die Anerkennung der Unterscheidungskraft eines ähnlichen Zeichens durch die Entscheidung nationaler Gerichte der Mitgliedstaaten nur Umstände darstellen, die für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke berücksichtigt werden können, ohne jedoch entscheidend zu sein (EuG MarkenR 2001, 320, 322 Tz. 29 - EuroHealth; EuG MarkenR 2001, 418, 423, Tz. 65 - Waschmitteltablette - mwH).
  • EuG, 19.09.2001 - T-118/00

    Procter & Gamble / HABM () und vert pâle)

  • BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
  • BPatG, 28.08.2009 - 30 W (pat) 64/07
  • EuG, 05.05.2009 - T-449/07

    'Rotter / HABM (Forme d''un assemblage de saucisses)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 10.06.2008 - T-330/06

    Novartis / HABM (BLUE SOFT) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • BPatG, 25.09.2003 - 25 W (pat) 249/02
  • BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 168/01
  • EuG, 23.05.2007 - T-263/05

    Procter & Gamble / HABM (Tablette carrée blanche avec un dessin floral de

  • EuG, 12.09.2013 - T-492/11

    '"Rauscher" Consumer Products / HABM (Représentation d''un tampon)' -

  • BPatG, 13.12.2001 - 25 W (pat) 169/01
  • BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 101/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht