Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 11.02.2003 - C-187/01 und C-385/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,463
EuGH, 11.02.2003 - C-187/01 und C-385/01 (https://dejure.org/2003,463)
EuGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - C-187/01 und C-385/01 (https://dejure.org/2003,463)
EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - C-187/01 und C-385/01 (https://dejure.org/2003,463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 54 SDÜ; Art. 55 SDÜ; Art. 58 SDÜ; Art. 35 EUV; Art. 34 EUV; Art. 31 EUV; Art. 74 Absatz 1 Wetboek van Strafrecht; § 153 a StPO; § 153 Absatz 1 Satz 2 StPO
    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen; Verbot der Doppelbestrafung (Anwendungsbereich; Entscheidungen, mit denen die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung ohne Mitwirkung eines Gerichts endgültig beendet, nachdem der Beschuldigte bestimmte ...

  • lexetius.com

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidungen, mit denen die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung ohne Mitwirkung eines Gerichts endgültig beendet, nachdem der Beschuldigte bestimmte ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gözütok

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Hüseyin Gözütok (C-187/01) und Klaus Brügge (C-385/01).

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, Artikel 54, 55 und 58
    1. Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidung der ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Hüseyin Gözütok (C-187/01) und Klaus Brügge (C-385/01)

    Justiz und Inneres

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Doppelbestrafung; Anwendungsbereich; Entscheidungen, mit denen die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung ohne Mitwirkung eines Gerichts endgültig beendet; Auflagenerfüllung durch den Beschuldigten

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Doppelbestrafung; Anwendungsbereich; Entscheidungen, mit denen die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung ohne Mitwirkung eines Gerichts endgültig beendet; Auflagenerfüllung durch den Beschuldigten

  • Judicialis

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommen von Schengen Art. 54

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Gözütok u. Brügge. Reichtweite des europarechtlichen Verbots der Doppelbestrafung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justiz und Inneres - ZUM ERSTEN MAL ÄUSSERT SICH DER GERICHTSHOF ZUR AUSLEGUNG DES ÜBEREINKOMMENS ZUR DURCHFÜHRUNG DES SCHENGENER ÜBEREINKOMMENS

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Brügge

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Straftat darf EU-weit nur einmal geahndet werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Krimi, Tragödie und Lehrbuch-Klassiker - Der Fall Krombach

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 54 SDÜ; § 153 a StPO
    Strafprozessrecht, Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung durch die StA

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln - Auslegung von Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Voraussetzungen des Strafklageverbrauchs - "Transactie" niederländischen Rechts, die die Strafverfolgung ohne ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-1345
  • NJW 2003, 1173
  • NStZ 2003, 332
  • NStZ 2004, 332
  • EuZW 2003, 214
  • StV 2003, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    (5) Wenn auch der Blick auf andere Verfahrensgestaltungen oder gar Verfahrensordnungen für die Auslegung des § 153 Abs. 2 StPO nur beschränkt aussagekräftig sein kann, sieht der Senat jedenfalls eine gewisse Stütze für das gefundene Ergebnis in den Regelungen des § 373a StPO sowie der §§ 84, 85 Abs. 3 OWiG (s. zu ähnlichen Vergleichsüberlegungen für die frühere Rechtslage bei der beschränkten Rechtskraft des Strafbefehls BVerfGE 65, 377; vgl. im übrigen zu weitgehenden Strafklageverbrauchswirkungen nach Art. 54 SDÜ EuGH NJW 2003, 1173; Strafgericht Eupen wistra 1999, 479; Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 177 m.w.N.).
  • EuGH, 12.05.2021 - C-505/19

    Der Festnahme einer Person, die Gegenstand einer Ausschreibung von Interpol ist,

    Was als Erstes die Frage betrifft, ob das Verbot der Doppelbestrafung auch dann greift, wenn die Entscheidung nicht von einem für Strafsachen zuständigen Gericht, sondern von einer anderen Stelle erlassen wurde, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das in Art. 54 SDÜ aufgestellte Verbot der Doppelbestrafung auch für zum Strafklageverbrauch führende Verfahren wie das Verfahren gemäß § 153a StPO gilt, in denen die Staatsanwaltschaft eines Vertragsstaats ohne Mitwirkung eines Gerichts ein in dem Vertragsstaat eingeleitetes Strafverfahren einstellt, nachdem der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt und insbesondere einen bestimmten, von der Staatsanwaltschaft festgesetzten Geldbetrag entrichtet hat (Urteil vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87, Rn. 22, 27 und 48), sofern die Entscheidung der Staatsanwalt auf einer Prüfung in der Sache beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2005, Miraglia, C-469/03, EU:C:2005:156, Rn. 34 und 35).
  • EuGH, 29.06.2016 - C-486/14

    Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt

    39      Art. 54 SDÜ ist nämlich auch auf Entscheidungen einer - wie die Kreisstaatsanwaltschaft Ko?obrzeg - zur Mitwirkung bei der Strafrechtspflege in der betreffenden nationalen Rechtsordnung berufenen Behörde anwendbar, mit denen die Strafverfolgung in einem Mitgliedstaat endgültig beendet wird, auch wenn sie ohne Mitwirkung eines Gerichts und nicht in Form eines Urteils ergehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C"187/01 und C"385/01, EU:C:2003:87, Rn. 28 und 38).
  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Was zum anderen den Umstand angeht, dass die mangelnde Bestimmtheit in der Definition der fraglichen Arten von Straftaten zu einer unterschiedlichen Durchführung des Rahmenbeschlusses in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen führen könnte, genügt der Hinweis, dass der Rahmenbeschluss nicht die Angleichung des materiellen Strafrechts der Mitgliedstaaten zum Ziel hat und dass keine der Bestimmungen des Titels VI des EU-Vertrags, dessen Art. 34 und 31 als Rechtsgrundlagen des Rahmenbeschlusses angegeben sind, die Anwendung des Europäischen Haftbefehls von der Angleichung der strafrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten im Bereich der betroffenen Straftaten abhängig macht (vgl. entsprechend u. a. Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 32, sowie vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 29).
  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11

    Doppelbestrafungsverbot (europäisches, transnationales); gesetzlicher Richter;

    Dies entspricht dem Rechtsbesitzstand der Union; siehe die Artikel 54 bis 58 des Schengener Durchführungsübereinkommens und Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 2003, Rechtssache C-187/01 Gözütok (Slg. 2003, I-1345), Artikel 7 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften sowie Artikel 10 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung.

    Im Anschluss daran stellen die Erläuterungen fest: "Dies entspricht dem Rechtsbesitzstand der Union; siehe Artikel 54 bis 58 des Schengener Durchführungsübereinkommens und Urteil des Gerichtshofs vom 11. Februar 2003, Rechtssache C-187/01 Gözütok (Slg. 2003, I-1345), Artikel 7 des Übereinkommens zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften sowie Artikel 10 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung".

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14

    Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle

    42 - Schlussanträge Gözütok und Brügge (C-187/01, EU:C:2002:516, Nrn. 49 und 50).

    44 - Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Mai 1987, vom Gerichtshof erwähnt im Urteil Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87, Rn. 46).

    82 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Gözütok und Brügge (EU:C:2003:87, Rn. 33), van Esbroeck (EU:C:2006:165, Rn. 28 bis 30, 35, 36, 38 und 42) und Bourquain (C-297/07, EU:C:2008:708, Rn. 35, 37 und 40).

    98 - Insoweit weise ich darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Gözütok und Brügge (EU:C:2003:87, Rn. 29) die Auflagen, die dem Beschuldigten nach einer von der niederländischen Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Übereinkunft auferlegt wurden, als eine "Strafe" sui generis angesehen hat.

    100 - EU:C:2003:87, Rn. 35.

  • EuGH, 11.12.2008 - C-297/07

    DAS VERBOT DER DOPPELTEN VERURTEILUNG WEGEN DERSELBEN TAT GILT AUCH IM FALL EINER

    So können die Vertragsstaaten dieses Verbot auf andere Justizentscheidungen anwenden als die, die in den Anwendungsbereich des genannten Art. 54 fallen (vgl. in Bezug auf zum Strafklageverbrauch führende Verfahren Urteil vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 45).

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des Art. 54 SDÜ nicht von der Harmonisierung oder der Angleichung des Strafrechts der Vertragsstaaten auf dem Gebiet der in Abwesenheit ergangenen bzw. Kontumazialurteile abhängig ist (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf zum Strafklageverbrauch führende Verfahren Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 32).

    Daher impliziert Art. 54 SDÜ unabhängig davon, ob er auf ein im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats in Abwesenheit ergangenes Urteil oder auf ein gewöhnliches Urteil angewandt wird, zwingend, dass ein gegenseitiges Vertrauen der Vertragsstaaten in ihre jeweiligen Strafjustizsysteme besteht und dass jeder von ihnen die Anwendung des in den anderen Vertragsstaaten geltenden Strafrechts akzeptiert, auch wenn die Durchführung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 33).

    Im Hinblick auf die Beachtung des Ziels des Art. 54 SDÜ, der verhindern soll, dass eine Person aufgrund der Tatsache, dass sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wegen derselben Tat in mehreren Vertragsstaaten verfolgt wird (Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 38), ist es demnach erforderlich, dass ein Urteil wie das am 26. Januar 1961 vom Ständigen Gericht der Streitkräfte der Zone Est Constantinoise erlassene, mit dem gemäß dem Recht des Vertragsstaats, der das erste Strafverfahren eingeleitet hat, rechtskräftig über die dem Betroffenen vorgeworfene Tat entschieden worden ist, innerhalb der Europäischen Union anerkannt wird.

  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    29 Zum anderen ist, wie der Gerichtshof in Randnummer 32 des Urteils vom 11. Februar 2003 in den Rechtssachen C-187/01 und C-385/01 (Gözütok und Brügge, Slg. 2003, I-1345) festgestellt hat, darauf hinzuweisen, dass weder eine Bestimmung des der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gewidmeten Titels VI des Vertrages über die Europäische Union, dessen Artikel 34 und 31 als Rechtsgrundlagen für die Artikel 54 bis 58 SDÜ bezeichnet worden sind, noch eine Bestimmung des Schengener Übereinkommens oder des SDÜ selbst die Anwendung von Artikel 54 SDÜ von der Harmonisierung oder zumindest von der Angleichung der Strafvorschriften der Mitgliedstaaten abhängig machen.

    30 Der in dieser letztgenannten Bestimmung aufgestellte Grundsatz ne bis in idem verlangt zwangsläufig, dass ein gegenseitiges Vertrauen der Vertragsstaaten in ihre jeweiligen Strafjustizsysteme besteht und dass jeder von ihnen die Anwendung des in den anderen Vertragsstaaten geltenden Strafrechts akzeptiert, auch wenn die Durchführung seines eigenen nationalen Rechts zu einer anderen Lösung führen würde (Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 33).

    33 Diese Feststellungen werden auch durch den Zweck des Artikels 54 bekräftigt, der darin besteht, zu verhindern, dass eine Person aufgrund der Tatsache, dass sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wegen derselben Tat in mehreren Vertragsstaaten verfolgt wird (Urteile Gözütok und Brügge, Randnr. 38, und vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-469/03, Miraglia, Slg. 2005, I-2009, Randnr. 32).

  • BVerfG, 19.05.2022 - 2 BvR 1110/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Tschechien zum

    aa) (1) Der Begriff einer rechtskräftigen Verurteilung beziehungsweise eines rechtskräftigen Freispruchs nach Art. 50 GRCh in Verbindung mit Art. 54 SDÜ umfasst nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht nur richterliche Strafurteile oder Freisprüche, sondern kann auch staatsanwaltliche Einstellungsentscheidungen betreffen, die das nationale Ermittlungsverfahren endgültig abschließen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87, Rn. 28 und 38; Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-150/05

    van Straaten - Vorabentscheidungsfrage zu Artikel 35 EU - Besitzstand von

    Die Urteile Gözütok und Brügge auf der einen Seite und Miraglia auf der anderen bieten Lösungsmuster für das zweite Problem.

    Bei einer Verurteilung gibt es keine Zweifel, wobei diese neben den Urteilen im strengen Sinne auch die Einstellung der Strafverfolgung nach Erfüllung der dem Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft auferlegten Verpflichtungen (Urteil Gözütok und Brügge) umfasst.

    Das Urteil Gözütok und Brügge drückt sich völlig klar aus, wenn dort festgestellt wird, dass der genannte Artikel 54 "verhindern soll, dass eine Person ... wegen derselben Tat in mehreren Mitgliedstaaten verfolgt wird" (Randnr. 38).

    3 - Urteil vom 11. Februar 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-187/01 und C-385/01 (Gözütok und Brügge, Slg. 2003, I-1345, und meine Schlussanträge in diesen Rechtssachen vom 19. September 2002).

    19 - Urteile Gözütok und Brügge (Randnr. 38) und Miraglia (Randnr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10

    Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 25/16

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Einstellung eines

  • EuGH, 28.09.2006 - C-150/05

    van Straaten - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04

    Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf

  • EuGH, 28.09.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

  • EGMR, 08.07.2019 - 54012/10

    MIHALACHE v. ROMANIA

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

  • EuGH, 16.11.2010 - C-261/09

    Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt,

  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 342/04

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung hinsichtlich des Strafklageverbrauchs

  • BGH, 09.06.2017 - 1 StR 39/17

    Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Begriff der Tat: unionsrechtlicher

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-404/15

    Caldararu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-435/22

    Generalstaatsanwaltschaft München - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 22.12.2008 - C-491/07

    Turansky - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art.

  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 7 Ws 294/22

    Kein Verfahrenshindernis wegen Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 54

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-514/17

    Sut

  • EuGH, 10.03.2005 - C-469/03

    Miraglia

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-436/04

    Van Esbroeck - Vorabentscheidungsfrage nach Artikel 35 EU - Schengen-Besitzstand

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-58/22

    Parchetul de pe lânga Curtea de Apel Craiova - Ersuchen um Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19

    Generalanwalt Bobek: Das im Schengen-Raum geltende Verbot der Doppelbestrafung

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-554/14

    Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01

    DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-147/22

    Központi Nyomozó Főügyészség

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08

    Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - 10 S 48.20

    Auslieferung eines Deutschen durch Slowenien an die USA; einstweilige Anordnung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-524/15

    Menci - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Nationale

  • OLG Nürnberg, 19.03.2014 - 2 Ws 98/14

    Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen einer Entscheidung über die Fortdauer von

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-105/03

    Pupino

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2014 - C-398/12

    M - Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

  • EuGH, 12.10.2023 - C-726/21

    INTER CONSULTING

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2006 - C-347/04

    Rewe Zentralfinanz - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Ausgleich von Verlusten

  • EuGH, 28.06.2007 - C-467/05

    'Dell''Orto' - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-396/11

    Radu - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-176/03

    Kommission / Rat - Umwelt - Schutz durch das Strafrecht - Rechtsgrundlage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18

    UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2015 - C-486/14

    Kossowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09

    Mantello - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-665/20

    X (Mandat d'arrêt européen - Ne bis in idem)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-297/07

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT VOR, DAS VERBOT, WEGEN DERSELBEN TAT ZWEIMAL

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-203/20

    Generalanwältin Kokott: Europäischer Haftbefehl nach Aufhebung einer Amnestie

  • EuG, 30.01.2019 - T-290/17

    Stavytskyi / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17

    E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-453/16

    Özçelik - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-726/21

    INTER CONSULTING - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2009 - C-261/08

    Zurita García - Schengen-Besitzstand - Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Schengener

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-365/21

    Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Exception au principe ne bis in idem) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-150/10

    Beneo-Orafti - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Natur und

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-288/05

    Kretzinger - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Ne

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05

    Kraaijenbrink - Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens

  • OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
  • OLG Köln, 06.10.2010 - 6 AuslA 85/10
  • EGMR, 03.10.2023 - 17412/16

    VASILE SORIN MARIN v. ROMANIA

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2017 - C-171/16

    Beshkov

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2009 - C-348/08

    D. Aurelio Choque Cabrera / Delegación del Gobierno en Murcia -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01 und C-385/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12405
Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01 und C-385/01 (https://dejure.org/2002,12405)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.09.2002 - C-187/01 und C-385/01 (https://dejure.org/2002,12405)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. September 2002 - C-187/01 und C-385/01 (https://dejure.org/2002,12405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gözütok

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Hüseyin Gözütok (C-187/01) und Klaus Brügge (C-385/01).

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidungen, mit denen die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung ohne Mitwirkung eines Gerichts endgültig beendet, nachdem der Beschuldigte bestimmte ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Hüseyin Gözütok (C-187/01) und Klaus Brügge (C-385/01).

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Justiz und Inneres - NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS IST ES NACH DEM IN DEM ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES SCHENGENER ÜBEREINKOMMENS FESTGELEGTEN NE-BIS-IN-IDEM-PRINZIP UNZULÄSSIG, JEMANDEN WEGEN DESSELBEN SACHVERHALTS IN EINEM ANDEREN VERTRAGSSTAAT ZU VERURTEILEN, ...

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Einstellung eines Strafverfahrens soll EU-weit verbindlich sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-1345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    Vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 7/72 (Boehringer Mannheim/Kommission, "Boehringer II", Slg. 1972, 1281) sowie die Schlussanträge von Generalanwalt Mayras vom 29. November 1972 in dieser Rechtssache.

    20: - Schlussanträge in der Rechtssache 7/72 (Slg. 1972, 1293, Abschnitt II Nummer 2 sechster Absatz).

  • EGMR, 23.10.1995 - 15963/90

    GRADINGER c. AUTRICHE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    55: - Urteil vom 23. Oktober 1995 in der Rechtssache Gradinger/Österreich (Serie A, Nr. 328-C, Randnr. 53).
  • EuGH, 05.12.1967 - 19/67

    Soziale Verzekeringsbank / Van Der Vecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    In solchen Fällen hat er festgestellt, dass sämtliche Sprachfassungen (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67, Bestuur der Sociale Verzekeringsbank gegen J. H. van der Vecht, Slg. 1967, 461, insbesondere S. 473) und - wie ich hinzufügen möchte - der Normzusammenhang zu berücksichtigen sind.
  • EGMR, 02.07.2002 - 33402/96

    GOKTAN v. FRANCE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    5: - Dieser Grundsatz ist nicht klar definiert, nicht einmal durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: so dessen eigene Feststellung in dem Urteil vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache 00033402/96 (Göktan/Frankreich, Randnrn. 44 und 46).
  • EGMR, 21.02.1975 - 4451/70

    GOLDER c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    48: - Vgl. z. B. die Urteile vom 21. Februar 1975 (Golder/Vereinigtes Königreich, Serie A, Nr. 18) und Deweer/Belgien (Serie A, Nr. 35).
  • EGMR, 27.02.1980 - 6903/75

    DEWEER c. BELGIQUE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    48: - Vgl. z. B. die Urteile vom 21. Februar 1975 (Golder/Vereinigtes Königreich, Serie A, Nr. 18) und Deweer/Belgien (Serie A, Nr. 35).
  • EuGH, 18.11.1987 - 137/85

    Maizena / BALM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    21: - In dem Urteil vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85 (Maizena/BALM, Slg. 1987, 4587, Randnrn. 22 f.) stellte der Gerichtshof fest, dass eine Verletzung des Ne-bis-in-idem-Prinzips nicht vorlag, da die beiden von einer Person aufgrund desselben Sachverhalts verlangten Kautionen nicht demselben Zweck dienten.
  • EuGH, 15.07.1970 - 45/69

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    16: - Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69 (Boehringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769).
  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    15: - Urteil vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68 (Walt Wilhelm u. a./Bundeskartellamt, Slg. 1969, 1).
  • EuGH, 05.05.1966 - 18/65

    Gutmann / Kommission EAG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-187/01
    Als nämlich der in einem Duell verletzte Don Quijote seinen zertrümmerten Helm zu sehen bekam, und dafür Rache nehmen wollte, gab Sancho ihm einen weisen Rat: "Beachte Euer Gnaden, Señor Don Quijote, wenn der Ritter erfüllt hat, was Ihr ihm auferlegtet, nämlich sich meinem gnädigen Fräulein Dulcinea von Toboso zu stellen, so hat er ja alles vollbracht, was seine Pflicht war, und verdient weiter keine Strafe, wenn er nicht ein neues Vergehen verübt." Sein Schildknappe hatte ihn überzeugt, und so antwortete Don Quijote: "Wohl gesprochen, Du hast es ganz richtig getroffen, und so erkläre ich denn den Eidschwur für nichtig, insoweit er darauf zielte, aufs neue an ihm Rache zu üben ...", Miguel de Cervantes: Leben und Taten des scharfsinnigen Edlen Don Quijote von La Mancha , Erstes Buch, Kapitel 10, zitiert nach der Übersetzung von Ludwig Braunfels, Parkland Verlag, Stuttgart 1985, S. 74.14: - Urteil vom 5. Mai 1966 in den verbundenen Rechtssachen 18/65 und 35/65 (Gutmann/Kommission der EAG, Slg. 1966, 153).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-414/92

    Solo Kleinmotoren / Boch

  • EuGH, 05.05.1966 - 35/65
  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

    Nach diesem Grundsatz muss ein Täter, wenn er verfolgt und bestraft wird, nämlich wissen, dass er mit der Vollstreckung der Strafe seine Schuld verbüßt hat, ohne eine erneute Bestrafung befürchten zu müssen (Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in den Rechtssachen Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, EU:C:2002:516, Nr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-58/22

    Parchetul de pe lânga Curtea de Apel Craiova - Ersuchen um Vorabentscheidung -

    14 Ähnlich Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, EU:C:2002:516, Nrn. 36 und 37).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, EU:C:2002:516, Nrn. 83, 88, 89, 97 und 106), und das zustimmende Sondervotum des Richters Bosnjak, dem sich Richter Serghides angeschlossen hat, im Urteil Mihalache.

    69 Vgl. Coffey, G., angeführt oben in Fn. 67. Ähnlich Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, EU:C:2002:516, Nr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-147/22

    Központi Nyomozó Főügyészség

    6 Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, EU:C:2002:516, Nrn. 36 und 37).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gözütok und Brügge (EU:C:2002:516, Nrn. 83, 88, 89, 97 und 106), und das zustimmende Sondervotum des Richters Bo?.njak, dem sich Richter Serghides angeschlossen hat, im Urteil Mihalache.

    36 Vgl. Coffey, G., angeführt oben in Fn. 34. Ähnlich Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, EU:C:2002:516, Nr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14

    Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle

    42 - Schlussanträge Gözütok und Brügge (C-187/01, EU:C:2002:516, Nrn. 49 und 50).

    96 - Vgl. Schlussanträge Gözütok und Brügge (EU:C:2002:516, Nr. 114).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-365/21

    Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Exception au principe ne bis in idem) -

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in den verbundenen Rechtssachen Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, EU:C:2002:516, Nr. 2).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-377/18

    AH u.a. (Présomption d'innocence)

    10 Vgl. insoweit die dem staatsanwaltlichen Vergleich in der Europäischen Union gewidmeten Ausführungen in den Schlussanträgen von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gözütok und Brügge (C-187/01, EU:C:2002:516, Nrn. 61 bis 106).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht