Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 12.06.2003 - C-112/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,134
EuGH, 12.06.2003 - C-112/00 (https://dejure.org/2003,134)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.2003 - C-112/00 (https://dejure.org/2003,134)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - C-112/00 (https://dejure.org/2003,134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Beeinträchtigungen durch Handlungen von Privatpersonen - Pflichten der Mitgliedstaaten - Entscheidung, eine Versammlung mit im Wesentlichen umweltpolitischer Zielsetzung, die zu einer nahezu 30-stündigen völligen Blockade der Brenner-Autobahn ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schmidberger

  • EU-Kommission PDF

    Eugen Schmidberger, Internationale Transporte und Planzüge gegen Republik Österreich.

    Freier Warenverkehr - Beeinträchtigungen durch Handlungen von Privatpersonen - Pflichten der Mitgliedstaaten - Entscheidung, eine Versammlung mit im Wesentlichen umweltpolitischer Zielsetzung, die zu einer nahezu 30stündigen völligen Blockade der Brenner-Autobahn führte, ...

  • EU-Kommission

    Eugen Schmidberger, Internationale Transporte und Planzüge gegen Republik Österreich

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigungen des freien Warenverkehrs durch Handlungen von Privatpersonen im Rahmen ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ; Nichtuntersagung einer Versammlung mit im Wesentlichen umweltpolitischer Zielsetzung, die zu einer nahezu ...

  • opinioiuris.de

    Schmidberger

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 28; ; EG-Vertrag Art. 29; ; EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 10; ; Versammlungsgesetzes 1953 lautet in der geänderten Fassung (Österreich); ; Straßenverkehrsor... dnung 1960 in der geänderten Fassung (Österreich)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Beeinträchtigungen durch Handlungen von Privatpersonen - Pflichten der Mitgliedstaaten - Entscheidung, eine Versammlung mit im Wesentlichen umweltpolitischer Zielsetzung, die zu einer nahezu 30-stündigen völligen Blockade der Brenner-Autobahn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DER UMSTAND, DASS DIE ÖSTERREICHISCHEN BEHÖRDEN EINE FRIEDLICHE VERSAMMLUNG VON BESCHRÄNKTER DAUER AUF DER BRENNER-AUTOBAHN NICHT UNTERSAGTEN, LÄUFT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT NICHT ZUWIDER

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wiener Regierung musste Brenner-Blockade nicht verbieten - Transportunternehmer scheitert mit Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Schmidberger

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Versammlungen auch auf Brennerautobahn rechtens // Grundrecht wichtiger als freier Verkehr

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 10, 28, 29 EG; Art. 5, 8 GG; 10, 11 EMRK -
    Konkordanz zwischen Grundrechten und Grundfreiheiten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verpflichtete der Warenverkehrsfreiheit - Schutzpflichten

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 10 EG; Art. 28 EG
    Nationale Grundrechte in der Dogmatik der Grundfreiheiten - Präzisierungen des unionsverfassungsrechtlichen Verhältnisses von Europäischer Union und Mitgliedstaaten durch den EuGH? (Dr. iur. Frank Schorkopf; ZaöRV 64 (2004), 125-143)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Architektonik des europäischen Grundrechtsraums (Dr. Hans-Georg Dederer; ZaöRV 2006, 575)

  • uni-hannover.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundrechte vs. "effet utile" - Vom Umgang des EuGH mit seiner Doppelrolle als Fach- und Verfassungsgericht (Leslie Manthey, Christopher Unseld; ZEuS 2011, 323)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Innsbruck - Auslegung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung eines Mitgliedstaats - Auslegung der Artikel 10, 28 ff. EG - Genehmigung einer bei den zuständigen Behörden angemeldeten politischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-5659
  • NJW 2003, 3185
  • NVwZ 2004, 207 (Ls.)
  • EuZW 2003, 592
  • DVBl 2003, 1200
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    Nach ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5) bedeutet dies nach dem Kontext dieser Bestimmungen, dass alle unmittelbaren oder mittelbaren, tatsächlichen oder potenziellen Beeinträchtigungen der Handelsströme innerhalb der Gemeinschaft beseitigt werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 29).

    So hat der Gerichtshof insbesondere entschieden, dass Artikel 30 EG-Vertrag, da er für die Verwirklichung des Marktes ohne Binnengrenzen unabdingbar ist, nicht nur Maßnahmen verbietet, die auf den Staat zurückgehen und selbst Beschränkungen für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten schaffen, sondern auch dann Anwendung finden kann, wenn ein Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um gegen Beeinträchtigungen des freien Warenverkehrs einzuschreiten, deren Ursachen nicht auf den Staat zurückgehen (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 30).

    Der innergemeinschaftliche Handelsverkehr kann nämlich ebenso wie durch eine Handlung dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Mitgliedstaat untätig bleibt oder es versäumt, ausreichende Maßnahmen zur Beseitigung von Hemmnissen für den freien Warenverkehr zu treffen, die insbesondere durch Handlungen von Privatpersonen in seinem Gebiet geschaffen wurden, die sich gegen Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten richten (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 31).

    Folglich verbieten die Artikel 30 und 34 EG-Vertrag den Mitgliedstaaten nicht nur eigene Handlungen oder Verhaltensweisen, die zu einem Handelshemmnis führen könnten, sondern verpflichten sie in Verbindung mit Artikel 5 EG-Vertrag auch dazu, alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um in ihrem Gebiet die Beachtung dieser Grundfreiheit sicherzustellen (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 32).

    Zum Ausgangsrechtsstreit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die ihn kennzeichnenden Umstände sich eindeutig von der Situation unterscheiden, wie sie in der Rechtssache vorlag, die zum Urteil Kommission/Frankreich führte, das die Klägerin im Kontext ihrer in Österreich erhobenen Klage als Präzedenzfall angeführt hat.

    Überdies war die Behinderung des freien Warenverkehrs durch diese Versammlung gegenüber der geografischen Ausdehnung und der Schwere der Unruhen, um die es in der dem Urteil Kommission/Frankreich zugrunde liegenden Rechtssache ging, von begrenzter Tragweite.

    Im Übrigen steht fest, dass die isolierte Aktion, um die es geht, im Gegensatz zu den schweren und wiederholten Störungen der öffentlichen Ordnung in der dem Urteil Kommission/Frankreich zugrunde liegenden Rechtssache keine allgemeine Atmosphäre der Unsicherheit schuf, die sich auf die gesamten Handelsströme nachteilig ausgewirkt hätte.

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31, sowie vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41).

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht seinerseits die Aufgabe des Gerichtshofes beachtet, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile Bosman, Randnr. 60, Der Weduwe, Randnr. 32, sowie Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42).

    So hat sich der Gerichtshof außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Informationen verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, und Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 43).

    Die in dieser Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze sind durch die Präambel der Einheitlichen Europäischen Akte und sodann durch Artikel F Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union erneut bekräftigt worden (Urteil Bosman, Randnr. 79).

  • EuGH, 21.01.2003 - C-318/00

    Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31, sowie vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41).

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht seinerseits die Aufgabe des Gerichtshofes beachtet, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile Bosman, Randnr. 60, Der Weduwe, Randnr. 32, sowie Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42).

    So hat sich der Gerichtshof außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Informationen verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, und Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 43).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31, sowie vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41).

    Der Gerichtshof hat jedoch auch entschieden, dass es ihm ausnahmsweise obliegt, die Umstände zu untersuchen, unter denen er vom nationalen Gericht angerufen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil PreussenElektra, Randnr. 39).

  • EuGH, 10.12.2002 - C-153/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VORLAGEFRAGEN ZUR VEREINBARKEIT DER BELGISCHEN

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-153/00, Der Weduwe, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31, sowie vom 21. Januar 2003 in der Rechtssache C-318/00, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41).

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht seinerseits die Aufgabe des Gerichtshofes beachtet, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile Bosman, Randnr. 60, Der Weduwe, Randnr. 32, sowie Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42).

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    So hat der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Vorabentscheidungsverfahren dann, wenn wie im Ausgangsverfahren eine innerstaatliche Situation in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, den nationalen Gerichten alle Auslegungshinweise zu geben, die diese benötigen, um beurteilen zu können, ob die Grundrechte, deren Wahrung der Gerichtshof sichert und wie sie sich insbesondere aus der EMRK ergeben, in dieser Situation beachtet sind (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86, Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    Hierzu ist zum einen festzustellen, dass der freie Warenverkehr zwar eines der Grundprinzipien des Systems des EG-Vertrags darstellt, dass er aber unter bestimmten Voraussetzungen aus den in Artikel 36 dieses Vertrages aufgezählten Gründen oder aufgrund zwingender Erfordernisse des Allgemeininteresses, wie sie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649) anerkennt, beschränkt werden kann.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-404/92

    X / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    Folglich kann die Ausübung dieser Rechte Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den mit den Beschränkungen verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die geschützten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-62/90, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-2575, Randnr. 23, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-404/92 P, X/Kommission, Slg. 1994, I-4737, Randnr. 18).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    Daraus folgt, dass in der Gemeinschaft keine Maßnahmen als rechtens anerkannt werden können, die mit der Beachtung der so anerkannten und gewährleisteten Menschenrechte unvereinbar sind (vgl. insbesondere Urteile ERT, Randnr. 41, und vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-299/95, Kremzow, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 14).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
    Hierbei kommt der EMRK besondere Bedeutung zu (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 41, vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P, Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 37, und vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache C-94/00, Roquette Frères, Slg. 2002, I-9011, Randnr. 25).
  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères

  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

  • EuGH, 08.04.1992 - C-62/90

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

  • EuGH, 08.11.1990 - C-231/89

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Eine solche Verpflichtung zur Herstellung eines Ausgleichs zwischen den verschiedenen beteiligten Interessen beeinträchtigt nämlich keineswegs die Möglichkeit, die fraglichen Rechte in einem derartigen Rechtsstreit geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 77 bis 80, sowie vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 85 bis 89).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Wie schon die grundrechtsgleichen allgemeinen Rechtsgrundsätze, die der Europäische Gerichtshof zunächst richterrechtlich entwickelt hatte (vgl. nur EuGH, Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 71), stützt sich auch die Charta auf die verschiedenen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten (vgl. Präambel Abs. 5 Satz 1, Art. 52 Abs. 4 GRCh).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Dieses in Art. 11 der Charta gewährleistete Grundrecht stellt eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft dar, die zu den Werten gehört, auf die sich die Union nach Art. 2 EUV gründet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 79, und vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, EU:C:2011:543, Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10159
Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00 (https://dejure.org/2002,10159)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.07.2002 - C-112/00 (https://dejure.org/2002,10159)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - C-112/00 (https://dejure.org/2002,10159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schmidberger

  • EU-Kommission PDF

    Eugen Schmidberger, Internationale Transporte und Planzüge gegen Republik Österreich.

    Freier Warenverkehr - Beeinträchtigungen durch Handlungen von Privatpersonen - Pflichten der Mitgliedstaaten - Entscheidung, eine Versammlung mit im Wesentlichen umweltpolitischer Zielsetzung, die zu einer nahezu 30stündigen völligen Blockade der Brenner-Autobahn führte, ...

  • EU-Kommission

    Eugen Schmidberger, Internationale Transporte und Planzüge gegen Republik Österreich.

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Versammlungsfreiheit soll auch auf Brennerautobahn gelten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-5659
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 26.09.2000 - C-23/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    31 und 32); ferner in einem anderen Zusammenhang Urteil des Gerichtshofes vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnrn. 22 bis 28), eingehender erörtert unten in Nrn. 68 f. 23: - Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653).

    25: - Urteil C-23/99 (Kommission/Frankreich, angeführt in Fußnote 23, Randnr. 22).

  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    22: - Urteil des Gerichtshofes vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, insbesondere Randnrn.

    24: - Vgl. z. B. Urteil C-265/95 (Kommission/Frankreich, angeführt in Fußnote 22, Randnr. 29).

  • EuGH, 11.07.1985 - 60/84

    Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    Im Urteil ERT(40) hat der Gerichtshof auf die Urteile Cinéthèque(41) und Demirel(42) verwiesen und festgestellt: "Fällt eine ... [nationale] Regelung dagegen in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts, so hat der Gerichtshof, wenn er im Vorabentscheidungsverfahren angerufen wird, dem vorlegenden Gericht alle Auslegungskriterien an die Hand zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat und die sich insbesondere aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben.".

    41: - Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 60/84 und 61/84 (Cinéthèque, Slg. 1985, 2605).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    44: - Urteil ERT, angeführt in Fußnote 40, Randnr. 41. Neben solchen allgemeinen Feststellungen kann hinsichtlich der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit z. B. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-235/92 P (Montecatini/Kommission, Slg. 1999, I-4539, Randnr. 137) und vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P (Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    42: - Urteil des Gerichtshofes vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719).
  • EuGH, 26.03.1996 - C-392/93

    The Queen / H.M. Treasury, ex parte British Telecommunications

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    55 bis 57; vgl. außerdem z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-392/93 (British Telecommunications, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 42) und vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-178/94 C-179/94, C-188/94, C-189/94, C-190/94 (Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 25).
  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    31 und 32); ferner in einem anderen Zusammenhang Urteil des Gerichtshofes vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnrn. 22 bis 28), eingehender erörtert unten in Nrn. 68 f. 23: - Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-7653).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    44: - Urteil ERT, angeführt in Fußnote 40, Randnr. 41. Neben solchen allgemeinen Feststellungen kann hinsichtlich der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit z. B. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-235/92 P (Montecatini/Kommission, Slg. 1999, I-4539, Randnr. 137) und vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P (Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611, Randnrn.
  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    82 bis 87; vgl. außerdem Urteil des Gerichtshofes vom 8. März 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-397/98 und C-410/98 (Metallgesellschaft u. a., Slg. 2001, I-1727, Randnr. 91).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
    43: - Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19).
  • EuGH, 28.06.2001 - C-118/00

    Larsy

  • EuGH, 26.09.2000 - C-205/98

    Kommission / Österreich

  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

  • EuGH, 21.09.1999 - C-44/98

    BASF

  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT

  • EuGH, 18.06.1998 - C-266/96

    Corsica Ferries France

  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht