Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.2003 - C-149/01   

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https://dejure.org/2003,2767
EuGH, 19.06.2003 - C-149/01 (https://dejure.org/2003,2767)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2003 - C-149/01 (https://dejure.org/2003,2767)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - C-149/01 (https://dejure.org/2003,2767)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 26 Absatz 2 - Sonderregelung für die Besteuerung von Reisebüros und Reiseveranstaltern - Besteuerungsgrundlage - Marge - Vom Reisenden zu entrichtender Gesamtbetrag

  • Europäischer Gerichtshof

    First Choice Holidays

  • EU-Kommission PDF

    Commissioners of Customs & Excise gegen First Choice Holidays plc.

  • EU-Kommission

    Commissioners of Customs & Excise gegen First Choice Holidays plc

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit über einen Antrag eins Reiseveranstalters auf Rückerstattung von Mehrwertsteuer; Mehrwertsteuer auf die Nachlässe, die die Reisebüros beim Verkauf der Urlaube gewährt haben; Anpassung des anwendbaren Rechts den besonderen Merkmalen der Tätigkeit von ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: ei... nheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 26 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 26 Absatz 2 - Sonderregelung für die Besteuerung von Reisebüros und Reiseveranstaltern - Besteuerungsgrundlage - Marge - Vom Reisenden zu entrichtender Gesamtbetrag

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Reisebüros und Reiseveranstaltern - Besteuerungsgrundlage von Drittleistungen bei Preisnachlässen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.is (Leitsatz)

    Von einem Reisebüro gewährte Preisnachlässe beim Reiseveranstalter umsatzsteuerlich unbeachtlich Sechste MwSt-Richtlinie 77/388/EWG Art. 26 Abs. 2

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    First Choice Holidays

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    6. Umsatzsteuerrichtlinie, 6. USt-RiLi, Sonderregelung für die Besteuerung von Reisebüros und Reiseveranstaltern, Besteuerungsgrundlage, Marge, vom Reisenden zu entrichtender Gesamtbetrag

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 26 Abs 2 Buchst c, Richtlinie 77/388/EWG Art 26 Abs 2 Buchst c
    Dienstleistung; Reiseveranstalter; Umsatzsteuerbemessungsgrundlage; Zusatzbetrag

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) - Auslegung von Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros - Reisebüro, das den Reisenden einen Nachlass auf den Preis für von einem Reiseveranstalter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-6289
  • DB 2003, 1488
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.11.1992 - C-163/91

    Van Ginkel Waddinxveen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-149/01
    Die durch Artikel 26 der Sechsten Richtlinie eingeführte Mehrwertsteuer-Sonderregelung hat zum Ziel, das anwendbare Recht den besonderen Merkmalen der Tätigkeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern anzupassen (Urteile vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-163/91, Van Ginkel, Slg. 1992, I-5723, Randnr. 15, und Madgett und Baldwin, Randnr. 18).

    Die Anwendung der allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Besteuerung, die Besteuerungsgrundlage und den Vorsteuerabzug würde aufgrund der Vielzahl und der Lokalisierung der erbrachten Leistungen bei diesen Unternehmen zu praktischen Schwierigkeiten führen, die die Ausübung ihrer Tätigkeit behindern würden (Urteile Van Ginkel, Randnrn.

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-149/01
    Artikel 26 der Sechsten Richtlinie sieht eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung der Besteuerungsgrundlage für bestimmte Umsätze von Reisebüros und Reiseveranstaltern vor (Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 5).
  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-149/01
    Besteuerungsgrundlage einer Dienstleistung ist alles, was als Gegenleistung für den Dienst erhalten wird; es muss daher ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert bestehen (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87, Naturally Yours Cosmetics, Slg. 1988, 6365, Randnr. 11).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-288/94

    Argos Distributors / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-149/01
    Die "Gegenleistung" im Sinne der letztgenannten Bestimmung stellt den subjektiven, nämlich im konkreten Fall tatsächlich erlangten Wert dar (Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-288/94, Argos Distributors, Slg. 1996, I-5311, Randnr. 16, und in der Rechtssache C-317/94, Elida Gibbs Ltd, Slg. 1996, I-5339, Randnr. 27).
  • EuGH, 08.02.2018 - C-380/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen

    Es genügt jedoch der Hinweis, dass die Sonderregelung eine Ausnahmeregelung darstellt, die der Unionsgesetzgeber ausdrücklich vorgesehen hat, um den besonderen Merkmalen der Tätigkeit der Reisebüros Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays, C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 21 und 23).

    Wirtschaftsteilnehmer, für die die Sonderregelung gilt, beziehen nämlich die Vorsteuer in den Preis ein, der ihren Kunden danach in Rechnung gestellt wird, und berechnen die Mehrwertsteuer gemäß Art. 308 der Mehrwertsteuerrichtlinie, indem sie als Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage die Marge des Reisebüros zugrunde legen, also die Differenz zwischen dem vom Kunden zu zahlenden Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer und den tatsächlichen Kosten einschließlich der Mehrwertsteuer, die ihnen für die Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger entstanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays, C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 25).

    Dies sei so schon im Urteil vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 26), entschieden worden.

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

    Somit richtet sich die Bemessungsgrundlage danach, was der Steuerpflichtige tatsächlich als Gegenleistung erhält, und nicht danach, was ein bestimmter Adressat in einem konkreten Fall zahlt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays, C-149/01, Slg. 2003, I-6289, Randnrn.
  • EuGH, 16.01.2014 - C-300/12

    Ibero Tours - Mehrwertsteuer - Umsätze der Reisebüros - Gewährung von Rabatten an

    Für die Verwirklichung dieses Zieles ist es jedoch keineswegs erforderlich, von der allgemeinen Regelung in Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie abzuweichen, die für die Zwecke der Bestimmung der Besteuerungsgrundlage auf die Wendung "Gegenleistung ..., die der ... Dienstleistende ... vom ... Dienstleistungsempfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll" abstellt (vgl. Urteil vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays, C-149/01, Slg. 2003, I-6289, Rn. 26).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-189/11

    Die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht auf den Verkauf von

    13 bis 15, Madgett und Baldwin, Randnr. 18, vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays, C-149/01, Slg. 2003, I-6289, Randnrn.

    Der Umstand, dass die Sonderregelung für Reisebüros eine Ausnahme von den allgemeinen Regelungen darstellt und als solche nicht über das hinausgehen darf, was zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderlich ist (vgl. Urteil First Choice Holidays, Randnr. 22), bedeutet indessen nicht, dass der Reisendenmaxime zu folgen ist, wenn diese die praktische Wirksamkeit dieser Sonderregelung beeinträchtigt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-300/12

    Ibero Tours - Mehrwertsteuer - Umsätze der Reisebüros - Gewährung von

    Im Übrigen betraf das Urteil First Choice Holidays dieselbe Fallgestaltung wie der Ausgangsrechtsstreit.

    5 - Vgl. Urteil vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays (C-149/01, Slg. 2003, I-6289).

    11 - In dieser Randnummer verweist der Gerichtshof auf die Schwierigkeit bei der Anwendung der allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Besteuerung, die Besteuerungsgrundlage und den Vorsteuerabzug wegen der Vielzahl und der Lokalisierung der erbrachten Leistungen und auf die praktischen Schwierigkeiten der betreffenden Unternehmen, die die Ausübung ihrer Tätigkeit behindern könnten (vgl. Urteil First Choice Holidays, Randnr. 24).

    12 - Vgl. Urteil First Choice Holidays (Randnr. 25).

    14 - Vgl. Nr. 26 der Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache, in der das Urteil First Choice Holidays ergangen ist.

  • EuGH, 09.12.2010 - C-31/10

    Minerva Kulturreisen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 26 -

    5 und 34, und vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays, C-149/01, Slg. 2003, I-6289, Randnrn.

    Drittens besteht das Ziel der Sonderregelung nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie darin, die anwendbaren Bestimmungen den Besonderheiten der Tätigkeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern anzupassen (Urteile Madgett und Baldwin, Randnr. 18, und First Choice Holidays, Randnr. 23).

    Die Anwendung der allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Besteuerung, die Besteuerungsgrundlage und den Vorsteuerabzug würde für diese Unternehmen aufgrund der Vielzahl und der Lokalisierung der erbrachten Leistungen zu praktischen Schwierigkeiten führen, die die Ausübung ihrer Tätigkeit behindern würden (vgl. Urteile Madgett und Baldwin, Randnr. 18, und First Choice Holidays, Randnr. 24).

  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

    Somit richtet sich die Bemessungsgrundlage danach, was der Steuerpflichtige tatsächlich als Gegenleistung erhält, und nicht danach, was ein bestimmter Adressat in einem konkreten Fall zahlt (vgl. in diesem Sinne u. a. EuGH-Urteil vom 19.06.2003, First Choice Holidays, C-149/01, Slg. 2003, I-6289, Rd. 28 bis 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 12.01.2006 - V R 3/04

    Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch

    Dies sei auch der EuGH-Rechtsprechung zu Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG zu entnehmen (Urteil vom 19. Juni 2003 Rs. C-149/01, First Choice Holidays, Slg. 2003, I-6289, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2003, 456).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-200/04

    iSt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und

    13 bis 15, sowie Urteile vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 18, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-149/01, First Choice Holidays, Slg. 2003, I-6289, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-422/17

    Skarpa Travel - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Anzahlungen -

    9 Vgl. Urteile vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 24 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen (C-31/10, EU:C:2010:762, Rn. 17 und 18 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 25. Oktober 2012, Kozak (C-557/11, EU:C:2012:672, Rn. 19).

    11 Und diese Vorsteuer wird implizit geltend gemacht - vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2002:485, Nr. 25).

    17 Vgl. z. B. Urteile vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin (C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rn. 5 und 34), vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 9. Dezember 2010, Minerva Kulturreisen (C-31/10, EU:C:2010:762, Rn. 16), und vom 25. Oktober 2012, Kozak (C-557/11, EU:C:2012:672, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    24 Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache MyTravel (C-291/03, EU:C:2005:283, Nr. 79): "Außerdem sollen zwar durch Artikel 26 der Sechsten Richtlinie die geltenden Mehrwertsteuervorschriften den Besonderheiten der Tätigkeit eines Reisebüros angepasst und dadurch die praktischen Schwierigkeiten verringert werden, durch die diese Tätigkeit behindert werden könnte; die durch diesen Artikel eingeführte Regelung soll aber - anders als die zugunsten der Kleinunternehmen und der landwirtschaftlichen Erzeuger eingeführte - die Anforderungen an die Buchführung, die das normale System der Mehrwertsteuer mit sich bringt, nicht vereinfachen." Vgl. auch Urteil vom 19. Juni 2003, First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2003:358, Rn. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-552/17

    Alpenchalets Resorts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-200/04

    iSt - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros - Organisation

  • BFH, 18.03.2004 - V R 104/01

    Sonderregelung für Reiseleistungen (§ 25 UStG ) auch beim Schüleraustausch?

  • BFH, 13.07.2006 - V R 46/05

    Minderung der Bemessungsgrundlage durch Preisnachlässe in einer Leistungskette

  • BFH, 27.07.2021 - V R 40/20

    EuGH-Vorlage zur Turnierteilnahme mit fremden Pferden

  • FG München, 08.06.2016 - 3 K 3557/13

    Einheitliche Reiseleistung, Ermäßigter Steuersatz, Streitjahr, Reisevorleistung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-189/11

    Kommission / Spanien - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • EuGH, 01.03.2012 - C-220/11

    Star Coaches - Art. 104 § 3 Art. 1 der Verfahrensordnung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-605/12

    Welmory - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG in

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-37/08

    RCI Europe - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung von Art. 9

  • FG Schleswig-Holstein, 14.06.2005 - 4 K 15/01

    Zahlungen eines Vermittlers von Telefonverträgen an Endkunden keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-291/03

    MyTravel - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 1387/02

    Minderung des vom Reiseveranstalter bezogenen Entgelts eines Reisebüros durch

  • EuGH, 26.09.2013 - C-450/11

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 26.09.2013 - C-269/11

    Kommission / Tschechische Republik

  • EuGH, 26.09.2013 - C-309/11

    Kommission / Finnland

  • EuGH, 26.09.2013 - C-293/11

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 26.09.2013 - C-296/11

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 26.09.2013 - C-193/11

    Kommission / Polen

  • EuGH, 26.09.2013 - C-236/11

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-193/11

    Kommission / Polen - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-269/11

    Kommission / Tschechische Republik - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-296/11

    Kommission / Frankreich - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-309/11

    Kommission / Finnland - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-450/11

    Kommission / Portugal - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-236/11

    Kommission / Italien - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-293/11

    Kommission / Griechenland - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-149/01   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-149/01 (https://dejure.org/2002,14917)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.09.2002 - C-149/01 (https://dejure.org/2002,14917)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. September 2002 - C-149/01 (https://dejure.org/2002,14917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-6289
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 12.11.1992 - C-163/91

    Van Ginkel Waddinxveen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-149/01
    10: - Siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-163/91 (Van Ginkel, Slg. 1992, I-5723, Randnrn.

    11: - Urteil Madgett und Baldwin, Randnr. 34.12: - Urteil Van Ginkel, Randnr. 14. Wie Generalanwalt Gulmann in seinen Schlussanträgen vom 1. Oktober 1992 in jener Rechtssache ausgeführt hat (Nr. 3), rechtfertigt sich die Sonderregelung in Artikel 26, auch wenn sie unabhängig davon zur Anwendung kommt, ob die Tätigkeit des Reisebüros (oder des Reiseveranstalters) in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ausgeübt wird, grundsätzlich im Hinblick auf die "grenzüberschreitenden" Umstände dieser Tätigkeit.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer & Co. GmbH gegen Klijsen Handel BV. - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-149/01
    7: - Zu der Unterscheidung zwischen Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 234 EG in einem Fall, in dem der Gerichtshof ausdrücklich ersucht wurde, über den dem nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalt zu entscheiden, siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-342/97 (Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Nrn. 8 bis 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2000 - C-175/99

    Mayeur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-149/01
    Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 13. Juni 2000 in der Rechtssache C-175/99 (Mayeur, Slg. 2000, I-7755, Nr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-422/17

    Skarpa Travel - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Anzahlungen -

    11 Und diese Vorsteuer wird implizit geltend gemacht - vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache First Choice Holidays (C-149/01, EU:C:2002:485, Nr. 25).
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