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   EuGH, 10.03.2005 - C-469/03   

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https://dejure.org/2005,2969
EuGH, 10.03.2005 - C-469/03 (https://dejure.org/2005,2969)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2005 - C-469/03 (https://dejure.org/2005,2969)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2005 - C-469/03 (https://dejure.org/2005,2969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidung der Justizbehörden eines Mitgliedstaats, von der Strafverfolgung einer Person nur wegen der Eröffnung eines vergleichbaren ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Miraglia

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Filomeno Mario Miraglia.

    Artikel 2 Absatz 1 vierter Gedankenstrich EU; Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, Artikel 54
    Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidung der ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Filomeno Mario Miraglia

    Justiz und Inneres

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Strafverfahrens wegen der gemeinsamen Organisation des Transports von Betäubungsmitteln (Heroin) nach Bologna ; Auslegung von Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen zwischen den Regierungen der Staaten ...

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland u... nd der Französischen Republik Art. 54; ; Europäisches Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen Art. 2 Buchst. b; ; StVGB (Niederlande) Art. 36; ; StVGB (Niederlande) Art. 255; ; StVGB (Niederlande) Art. 552l

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SDÜ Art. 54
    Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidung der Justizbehörden eines Mitgliedstaats, von der Strafverfolgung einer Person nur wegen der Eröffnung eines vergleichbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Miraglia

    Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidung der Justizbehörden eines Mitgliedstaats, von der Strafverfolgung einer Person nur wegen der Eröffnung eines vergleichbaren ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Tribunale Bologna ( Erste Kollegialkammer für Strafsachen ( vom 22. September 2003 in dem bei diesem anhängigen Strafverfahren gegen Mario Filomeno Miraglia

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Bologna, Sezione prima penale - Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Verbot der Doppelbestrafung - Anwendungsbereich - Entscheidung der Justizbehörden eines Mitgliedstaats, auf die ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-2009
  • NJW 2005, 1337
  • EuZW 2005, 252
  • DVBl 2005, 931 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-469/03
    32 Denn es steht fest, dass Artikel 54 des Durchführungsübereinkommens verhindern soll, dass eine Person, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wegen derselben Tat in mehreren Mitgliedstaaten verfolgt wird (Urteil vom 11. Februar 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-187/01 und C-385/01, Gözütok und Brügge, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 38).
  • EuGH, 29.06.2016 - C-486/14

    Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt

    42      Um zu bestimmen, ob ein Beschluss wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende eine Entscheidung darstellt, mit der eine Person im Sinne des Art. 54 SDÜ rechtskräftig abgeurteilt wurde, muss man sich als Zweites vergewissern, dass diese Entscheidung nach einer Prüfung in der Sache erfolgt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2005, Miraglia, C"469/03, EU:C:2005:156, Rn. 30, und vom 5. Juni 2014, M, C"398/12, EU:C:2014:1057, Rn. 28).

    Eine solche Konsequenz liefe dem Zweck des Art. 3 Abs. 2 EUV offensichtlich zuwider (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2005, Miraglia, C"469/03, EU:C:2005:156, Rn. 33 und 34).

  • EuGH, 12.05.2021 - C-505/19

    Der Festnahme einer Person, die Gegenstand einer Ausschreibung von Interpol ist,

    Was als Erstes die Frage betrifft, ob das Verbot der Doppelbestrafung auch dann greift, wenn die Entscheidung nicht von einem für Strafsachen zuständigen Gericht, sondern von einer anderen Stelle erlassen wurde, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das in Art. 54 SDÜ aufgestellte Verbot der Doppelbestrafung auch für zum Strafklageverbrauch führende Verfahren wie das Verfahren gemäß § 153a StPO gilt, in denen die Staatsanwaltschaft eines Vertragsstaats ohne Mitwirkung eines Gerichts ein in dem Vertragsstaat eingeleitetes Strafverfahren einstellt, nachdem der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt und insbesondere einen bestimmten, von der Staatsanwaltschaft festgesetzten Geldbetrag entrichtet hat (Urteil vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, EU:C:2003:87, Rn. 22, 27 und 48), sofern die Entscheidung der Staatsanwalt auf einer Prüfung in der Sache beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2005, Miraglia, C-469/03, EU:C:2005:156, Rn. 34 und 35).
  • BVerfG, 19.05.2022 - 2 BvR 1110/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Tschechien zum

    (3) Dabei bedarf es der Vergewisserung, dass diese Entscheidung nach einer Prüfung in der Sache erfolgt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 10. März 2005, Miraglia, C-469/03, EU:C:2005:156, Rn. 30; Urteil vom 5. Juni 2014, M, C-398/12, EU:C:2014:1057, Rn. 28; Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 42; Urteil vom 16. Dezember 2021, AB u.a., C-203/20, EU:C:2021:1016, Rn. 56).

    Diesem Ziel liefe es offensichtlich zuwider, wenn durch eine solche Entscheidung die konkrete Möglichkeit, das einem Beschuldigten angelastete rechtswidrige Verhalten in einem betroffenen Mitgliedstaat zu ahnden, beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen werden würde (vgl. EuGH, Urteil vom 10. März 2005, Miraglia, C-469/03, EU:C:2005:156, Rn. 33 f.; Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 49).

  • EGMR, 08.07.2019 - 54012/10

    MIHALACHE v. ROMANIA

    In order to determine whether a decision such as that at issue in the main proceedings constitutes a decision finally disposing of the case against a person for the purposes of Article 54 of the CISA, it is necessary, in the second place, to be satisfied that that decision was given after a determination had been made as to the merits of the case (see, to that effect, judgments of 10 March 2005 in Miraglia, C-469/03, EU:C:2005:156, paragraph 30, and 5 June 2014 in M, C-398/12, EU:C:2014:1057, paragraph 28).

    Next, referring to the judgments delivered by the CJEU in Filomeno Mario Miraglia (10 March 2005, C-469/03, EU:C:2005:156); M. (5 June 2014, C-398/12, EU:C:2014:1057); and Kossowski (cited above), the Government noted that the CJEU had ruled that even where, under domestic law, further prosecution had been definitively barred by a decision, that decision only qualified as "final" if it was given after a determination had been made as to the merits of the case.

    "that an order making a finding of "non-lieu" at the end of an investigation during which various items of evidence were collected and examined must be considered to have been the subject of a determination as to the merits, within the meaning of Miraglia EU:C:2005:156, in so far as it is a definitive decision on the inadequacy of that evidence and excludes any possibility that the case might be reopened on the basis of the same body of evidence"[87].

    CJEC, 10 March 2005, Miraglia, Case C-469/03.

  • EuGH, 05.06.2014 - C-398/12

    M - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 -

    Um zu bestimmen, ob eine gerichtliche Entscheidung eine Entscheidung darstellt, mit der eine Person im Sinne dieses Artikels rechtskräftig abgeurteilt wurde, muss sichergestellt werden, dass diese Entscheidung nach einer Prüfung in der Sache erfolgt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Miraglia, C-469/03, EU:C:2005:156, Rn. 30).

    Es ist daher festzustellen, dass ein Einstellungsbeschluss nach einem Ermittlungsverfahren, in dessen Zuge verschiedene Beweismittel zusammengetragen und geprüft wurden, als nach Prüfung in der Sache ergangen im Sinne des Urteils Miraglia (EU:C:2005:156) anzusehen ist, soweit er eine endgültige Entscheidung dahin enthält, dass diese Beweise nicht ausreichen und jede Möglichkeit ausschließt, dass das Verfahren auf der Grundlage desselben Bündels von Indizien wieder aufgenommen wird.

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 25/16

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Einstellung eines

    So findet Art. 54 SDÜ auch keine Anwendung auf eine Entscheidung der Gerichte eines Vertragsstaats, mit der ein Verfahren für beendet erklärt wird, nachdem die Staatsanwaltschaft beschlossen hat, die Strafverfolgung nur deshalb nicht fortzusetzen, weil in einem anderen Mitgliedstaat Strafverfolgungsmaßnahmen gegen denselben Beschuldigten wegen derselben Tat eingeleitet worden sind, und ohne dass eine Prüfung in der Sache stattgefunden hat (EuGH, Urteil vom 10. März 2005 - C-469/03, NJW 2005, 1337, 1338).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-150/05

    van Straaten - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    60 Hinzuzufügen ist, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-469/03 (Miraglia, Slg. 2005, I-2009, Randnr. 35) entschieden hat, dass der in Artikel 54 SDÜ verankerte Grundsatz ne bis in idem keine Anwendung auf die Entscheidung der Gerichte eines Mitgliedstaats findet, mit der ein Verfahren ohne Prüfung in der Sache für beendet erklärt wird, nachdem die Staatsanwaltschaft beschlossen hat, die Strafverfolgung nur deshalb nicht fortzusetzen, weil in einem anderen Mitgliedstaat Strafverfolgungsmaßnahmen gegen denselben Beschuldigten wegen derselben Tat eingeleitet worden sind.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    33 Diese Feststellungen werden auch durch den Zweck des Artikels 54 bekräftigt, der darin besteht, zu verhindern, dass eine Person aufgrund der Tatsache, dass sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wegen derselben Tat in mehreren Vertragsstaaten verfolgt wird (Urteile Gözütok und Brügge, Randnr. 38, und vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-469/03, Miraglia, Slg. 2005, I-2009, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-150/05

    van Straaten - Vorabentscheidungsfrage zu Artikel 35 EU - Besitzstand von

    Im Urteil Miraglia kommt dieser Standpunkt - wenn auch nur implizit, da dieser Aspekt dort nicht direkt behandelt worden ist - dadurch zum Ausdruck, dass der Gerichtshof auf die "Prüfung in der Sache" (Randnr. 30) abgestellt und die Anwendung des Artikels 54 SDÜ abgelehnt hat, wenn die Strafverfolgung eingestellt wird, weil eine solche in einem anderen Mitgliedstaat eingeleitet worden ist (Randnr. 35).

    Der Ausdruck "Prüfung in der Sache", der dem Urteil Miraglia entnommen ist, umfasst je nach den Gründen des Freispruchs - ob diese unmittelbar in der Person des Angeklagten liegen oder nicht - verschiedene Fälle.

    Die Urteile Miraglia und Van Esbroeck bestätigen diese Auslegung (Randnrn. 32 und 33), die keineswegs einer Laune entspringt, denn der genannte Grundsatz dient wie gesagt der Billigkeit und Sicherheit und ist mit dem Recht auf ein faires Verfahren verbunden.

    4 - Urteil vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-469/03 (Miraglia, Slg. 2005, I-2009).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10

    Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte

    27 - Vgl. neben anderen die Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345), vom 10. März 2005, Miraglia (C-469/03, Slg. 2005, I-2009), vom 9. März 2006, Van Esbroeck (C-436/04, Slg. 2006, I-2333), vom 28. September 2006, Van Straaten, (C-150/05, Slg. 2006, I-9327), vom 28. September 2006, Gasparini u. a. (C-467/04, Slg. 2006, I-9199), und vom 11. Dezember 2008, Bourquain (C-297/07, Slg. 2008, I-9425).
  • VG Wiesbaden, 27.06.2019 - 6 K 565/17

    Red Notices und Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-726/21

    INTER CONSULTING - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14

    Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-58/22

    Parchetul de pe lânga Curtea de Apel Craiova - Ersuchen um Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19

    Generalanwalt Bobek: Das im Schengen-Raum geltende Verbot der Doppelbestrafung

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-147/22

    Központi Nyomozó Főügyészség

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-203/20

    Generalanwältin Kokott: Europäischer Haftbefehl nach Aufhebung einer Amnestie

  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2014 - C-398/12

    M - Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

  • EuGH, 16.12.2021 - C-203/20

    Der Grundsatz ne bis in idem steht der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-524/15

    Menci - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Nationale

  • EuGH, 12.10.2023 - C-726/21

    INTER CONSULTING

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09

    Mantello - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-297/07

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT VOR, DAS VERBOT, WEGEN DERSELBEN TAT ZWEIMAL

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-77/05

    Vereinigtes Königreich / Rat - Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a.

  • OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07

    Dauerhaftes Verfahrenshindernis: Freispruch wegen Verjährung in einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-137/05

    Vereinigtes Königreich / Rat - Verordnung (EG) des Rates vom 13. Dezember 2004

  • OLG Braunschweig, 08.07.2015 - 1 AR (Ausl) 8/15

    Kein Auslieferungshindernis bei Einstellung des deutschen Ermittlungsverfahrens

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-436/04

    Van Esbroeck - Vorabentscheidungsfrage nach Artikel 35 EU - Schengen-Besitzstand

  • EGMR, 12.11.2019 - 57849/12

    SMOKOVIC v. CROATIA

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