Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 14.04.2005 - C-441/03   

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https://dejure.org/2005,7910
EuGH, 14.04.2005 - C-441/03 (https://dejure.org/2005,7910)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2005 - C-441/03 (https://dejure.org/2005,7910)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2005 - C-441/03 (https://dejure.org/2005,7910)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreich der Niederlande gegen die Richtlinie zur Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen; Unvollständige Umsetzung der Richtlinie; Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und ...

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 4 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 1; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a; ; Rich... tlinie 92/43/EWG Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. e; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. i; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 15. Oktober 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige und nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-3043
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-441/03
    23 Wie der Gerichtshof nämlich in den Randnummern 33 und 34 seines Urteils vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-127/02 (Waddenvereniging und Vogelsbeschermingvereniging, Slg. 2004, I-0000) ausgeführt hat, ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 92/43, dass die zuständigen Behörden immer dann verpflichtet sind, eine angemessene Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn Pläne oder Projekte aufgestellt werden, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die dieses jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen könnten.
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geht in diesem Zusammenhang ersichtlich davon aus, dass das Prüfverfahren nach Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL ein gestuftes Vorgehen erfordert, bei dem erst in einer zweiten Phase, nachdem die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen, die Zulassungsentscheidung getroffen werden darf (vgl. EuGH, Urteil vom 14. April 2005 - C-441/03 - Slg. 2005, I-3043, Rn. 24).

    Aber auch in Fällen, in denen eine Beeinträchtigung der prioritären Lebensraumtypen oder Arten nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden kann, fordert das Verhältnismäßigkeitsprinzip nur, dass dem Schutz dieser Lebensraumtypen oder Arten ein besonderer Stellenwert zuzumessen ist (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-441/03, Slg. 2005, I-3043, Nr. 13).

    Folge davon ist, dass "nur eine begrenzte Zahl solcher zwingender Gründe" unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geeignet erscheint, eine Beeinträchtigung der prioritären Lebensraumtypen oder Arten zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. April 2005 - C-441/03 - Slg. 2005, I-3043, Rn. 27).

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Nachdem die Kommission Stellung genommen hat (vgl. unten c), kommen die Gründe des § 34 Abs. 3 BNatSchG unabhängig von den Gründen des § 34 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG in Betracht (vgl. § 34 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG und dazu Urteile vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 26 = BVerwGE 128, 1 Rn. 128; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 3. Februar 2005 - Rs. C-441/03 - Slg. 2005, I-3043 Rn. 13).

    Folge davon ist, dass "nur eine begrenzte Zahl solcher zwingender Gründe" unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geeignet erscheint, eine Beeinträchtigung der prioritären Lebensraumtypen oder Arten zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. April 2005 - Rs. C-441/03 - Slg. 2005, I-3043 Rn. 27).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Art. 6 Abs. 4 UAbs. 1 und 2 FFH-RL knüpfen nach Wortlaut und Systematik nicht an jedwede Gebietsbeeinträchtigung, sondern an "negative Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung" an (EuGH, Urteil vom 14. April 2005 - Rs. C-441/03 - Slg. 2005, I-3043 Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 35 Rn. 8).

    Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung ist die Verträglichkeit eines Projekts mit den Schutzzielen des betreffenden Gebiets (EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2007 - Rs. C-418/04 - Slg. 2007, I-10947 Rn. 243 sowie vom 14. April 2005 a.a.O. Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 72).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-241/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Zum anderen ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Alternativlösungen zu einem Plan oder einem Projekt nicht aus Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie, sondern aus Art. 6 Abs. 4 (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, C-441/03, Slg. 2005, I-3043, Randnrn.

    Gemäß Art. 6 Abs. 4 der Habitatrichtlinie ist nämlich die dort u. a. vorgesehene Prüfung, ob Alternativlösungen vorhanden sind, nur dann vorzunehmen, wenn die Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfungen nach Art. 6 Abs. 3 dieser Richtlinie negativ sind, der Plan oder das Projekt aber trotzdem aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses durchzuführen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.

    Deshalb kann die nach Art. 6 Abs. 4 der Habitatrichtlinie verlangte Prüfung von Alternativlösungen kein Aspekt sein, den die zuständigen nationalen Behörden im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 Abs. 3 berücksichtigen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 20 D 80/05

    Flughafen Münster/Osnabrück

    vgl. Urteil vom 14. April 2005 - C-441/03 -, EuGHE I 2005, 3043 = NuR 2005, 450.

    vgl. zur Systematik auch: EuGH, Urteil vom 14. April 2005 - C-441/03 -, a.a.O.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

    24 - Die Trennung zwischen den Absätzen 3 und 4 des Artikels 6 der Habitatrichtlinie wurde im Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-441/03 (Kommission/Niederlande [Konformität], Slg. 2005, I-3043, Randnrn.

    28 - Insofern irreführend das Urteil Kommission/Niederlande [Konformität] (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 27), wonach "das Fehlen von Alternativlösungen und das Bestehen von Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses es dem Mitgliedstaat erlauben sollen, alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen ...".

    33 - Vgl. meine Schlussanträge vom 3. Februar 2005 in der Rechtssache C-441/03 (Kommission/Niederlande [Konformität], Slg. 2005, I-3043, Nr. 15).

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Da das Prüfverfahren nach Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL in seiner zweistufigen Ausgestaltung die Zulassungsentscheidung erst dann erlaubt, wenn die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen und die zuständige Behörde die Ergebnisse bei ihrer Entscheidung über das Vorhaben hinreichend berücksichtigen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 70 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 14.04.2005 - C-441/03 - Slg. 2005, I-3043, Rn. 24 und Urt. v. 23.03.2006 - C-209/04 - Slg. 2006, I-2755, Rn. 58), muss die Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Zulassung des Vorhabens auf eine ihrerseits rechtmäßige Verträglichkeitsprüfung zurückgegriffen haben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-521/12

    Briels e.a. - Habitatrichtlinie - Projekt, das sich auf einen Lebensraum in einem

    7 - Urteil vom 14. April 2005 (C-441/03, Slg. 2005, I-3043).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-241/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Umsetzung der Richtlinie

    36 - Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande (C-441/03, Slg. 2005, I-3043, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden

    27 - Vgl. zum Verfahrensablauf das Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-441/03 (Kommission/Niederlande [Umsetzung der Habitatrichtlinie], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 23 bis 26).
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande

    Umwelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-3043
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-441/03
    8 - Urteil vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-127/02 (Landelijke Vereniging tot Behoud van de Waddenzee und Nederlandse Vereniging tot Bescherming van Vogels, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).

    13 - Siehe dazu bereits meine Schlussanträge vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-127/02 (Landelijke Vereniging tot Behoud van de Waddenzee und Nederlandse Vereniging tot Bescherming van Vogels, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 28 f.).

  • EuGH, 26.06.1997 - C-329/96

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-441/03
    Im Hinblick auf die Habitatrichtlinie nennt CELEX den 10. Juni 1994, während der Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-329/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-3749, Randnr. 2) und vom 11. Dezember 1997 in der Rechtssache C-83/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-7191, Randnr. 2) vom 5. Juni 1994 ausging.
  • EuGH, 13.10.1987 - 236/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-441/03
    Er beruht gemäß des damals geltenden Artikels 191 Absatz 2 EWG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 254 EG) auf dem Datum, an dem sie den Mitgliedstaaten mitgeteilt wurden Für die Vogelschutzrichtlinie ist nach CELEX und dem Urteil vom 13. Oktober 1987 in der Rechtssache 236/85 (Kommission/Niederlande [!], Slg. 1987, 3989, Randnr. 2) vom 6. April 1981 auszugehen.
  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-441/03
    11 - Vgl. auch das Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Società Italiana Dragaggi SpA u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuGH, 11.12.1997 - C-83/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-441/03
    Im Hinblick auf die Habitatrichtlinie nennt CELEX den 10. Juni 1994, während der Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-329/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-3749, Randnr. 2) und vom 11. Dezember 1997 in der Rechtssache C-83/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-7191, Randnr. 2) vom 5. Juni 1994 ausging.
  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Nachdem die Kommission Stellung genommen hat (vgl. unten c), kommen die Gründe des § 34 Abs. 3 BNatSchG unabhängig von den Gründen des § 34 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG in Betracht (vgl. § 34 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG und dazu Urteile vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302 und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 26 = BVerwGE 128, 1 Rn. 128; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 3. Februar 2005 - Rs. C-441/03 - Slg. 2005, I-3043 Rn. 13).

    Folge davon ist, dass "nur eine begrenzte Zahl solcher zwingender Gründe" unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geeignet erscheint, eine Beeinträchtigung der prioritären Lebensraumtypen oder Arten zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. April 2005 - Rs. C-441/03 - Slg. 2005, I-3043 Rn. 27).

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