Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2005 - C-20/03   

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https://dejure.org/2005,2440
EuGH, 26.05.2005 - C-20/03 (https://dejure.org/2005,2440)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2005 - C-20/03 (https://dejure.org/2005,2440)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - C-20/03 (https://dejure.org/2005,2440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

  • Europäischer Gerichtshof

    Burmanjer u.a.

    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

  • EU-Kommission PDF

    Burmanjer u.a.

    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

  • EU-Kommission

    Burmanjer u.a

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Strafverfahrens wegen des Verkaufs von Zeitschriftenabonnements auf einer öffentlichen Straße ohne vorherige Genehmigung; Voraussetzungen für die Ausübung eines Wandergewerbes bei dem Verkauf von Zeitschriftenabonnements in Belgien; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Warenverkehrsfreiheit: Genehmigungserfordernis für den ambulanten Verkauf von Zeitschriftenabonnements ist Beschränkung einer Verkaufsmodalität, keine Maßnahme gleicher Wirkung

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. 39; ; EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 28; EG Art. 39; EG Art. 49
    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Burmanjer u.a.

    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss der Rechtbank van Eerste Aanleg Brügge vom 17. Januar 2003 in dem Strafverfahren gegen 1. M. Burmanjer, 2. R. A. van der Linden, 3. A. de Jong

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg Brügge - Auslegung der Artikel 30 bis 37 EG-Vertrag (in der am 6. 9. 2001 geltenden Fassung) und der Artikel 48 ff. und 59 ff. EG-Vertrag - Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die den ambulanten Verkauf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-4133
  • NJW 2005, 2977
  • EuZW 2005, 497
  • BB 2005, 702
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 25.03.2004 - C-71/02

    Karner

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    29 bis 31, und vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 39).

    23 Zur Frage, ob die genannte Regelung unter das Verbot nach Artikel 28 EG fällt, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen und deshalb nach diesem Artikel verboten ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-420/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-6445, Randnr. 25, und Karner, Randnr. 36).

    35 Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass eine der beiden Freiheiten der anderen zugeordnet werden kann und ihr gegenüber völlig zweitrangig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, und Karner, Randnr. 46).

  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    13 bis 21, vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151, Randnrn.

    12 bis 14, sowie TK-Heimdienst, Randnr. 24).

  • EuGH, 30.04.1991 - C-239/90

    SCP Boscher u.a. / British Motors Wright u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    7 bis 9, vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90, Boscher, Slg. 1991, I-2023, Randnrn.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes unterliegt eine solche Regelung grundsätzlich den Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr und nicht denjenigen über den freien Dienstleistungsverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteil Boscher, Randnrn.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    16 Falls das vorlegende Gericht der Ansicht sein sollte, dass die nationale Regelung über den ambulanten Verkauf unter Artikel 28 EG falle, so hätte es festzustellen, ob mit dieser Regelung ein Ziel des Allgemeininteresses im Sinne der auf das Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649) zurückgehenden Rechtsprechung verfolgt werde und ob sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspreche.
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    Diese Regelung betreffe eine "Verkaufsmodalität" im Sinne des Urteils vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097) und falle unter den in diesem Urteil festgelegten Voraussetzungen möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 28 EG.
  • EuGH, 02.06.1994 - C-401/92

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske und Boermans

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    21 und 22, vom 2. Juni 1994 in den Rechtssachen C-401/92 und C-402/92, Tankstation 't Heukske und Boermans, Slg. 1994, I-2199, Randnrn.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    35 Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass eine der beiden Freiheiten der anderen zugeordnet werden kann und ihr gegenüber völlig zweitrangig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, und Karner, Randnr. 46).
  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    35 Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass eine der beiden Freiheiten der anderen zugeordnet werden kann und ihr gegenüber völlig zweitrangig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, und Karner, Randnr. 46).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    19 Nach ständiger Rechtsprechung besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn.
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    25 Im Anschluss daran hat der Gerichtshof Vorschriften über bestimmte Vertriebsmethoden als Bestimmungen über Verkaufsmodalitäten im Sinne des Urteils Keck und Mithouard eingestuft (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 16.05.1989 - 382/87

    Buet u.a. / Ministère public

  • EuGH, 19.06.2003 - C-420/01

    Kommission / Italien

  • EuGH, 31.05.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

  • EuGH, 30.01.2018 - C-360/15

    X

    Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass die diesbezüglichen Zweifel des vorlegenden Gerichts hauptsächlich damit zusammenhängen, dass der Gerichtshof mit Urteil vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a. (C-20/03, EU:C:2005:307, Rn. 33 bis 35), festgestellt hat, dass eine nationale Regelung über den ambulanten Verkauf, die die Bedingungen betrifft, die beim Vertrieb einer bestimmten Art von Waren einzuhalten sind, den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Warenverkehr und nicht denjenigen über den freien Dienstleistungsverkehr unterliegt.
  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Der Gerichtshof prüft die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. entsprechend Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, Karner, Randnr. 46, Omega, Randnr. 26, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-20/03, Burmanjer u. a., Slg. 2005, I-4133, Randnr. 35).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09

    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen, dass dieser eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch eine weitere Grundfreiheit betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass die eine der beiden Freiheiten gegenüber der anderen völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, und vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a., C-20/03, Slg. 2005, I-4133, Randnr. 35).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03   

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https://dejure.org/2004,14866
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03 (https://dejure.org/2004,14866)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - C-20/03 (https://dejure.org/2004,14866)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - C-20/03 (https://dejure.org/2004,14866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Burmanjer u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Marcel Burmanjer, René Alexander Van Der Linden und Anthony De Jong.

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Marcel Burmanjer, René Alexander Van Der Linden und Anthony De Jong

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-4133
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03
    Ich erinnere daran, dass nach dem Urteil Keck und Mithouard (36) nationale Bestimmungen, die Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten und die für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren, nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der auf dem Urteil vom 11. Juli 1974, Dassonville (37) , beruhenden Rechtsprechung unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern.

    Nimmt man im vorliegenden Fall an, dass mit der streitigen nationalen Regelung Verkaufsmodalitäten geregelt werden, weil sie nicht den Inhalt oder die Zusammensetzung der Waren, sondern die Art und Weise des Vertriebs betrifft, so kann davon ausgegangen werden, dass die anderen im Urteil Keck und Mithouard aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

    27 - Bis heute liegt noch keine eindeutige oder ausdrückliche Stellungnahme des Gerichtshofes zu der Frage vor, ob die den freien Warenverkehr betreffende Rechtsprechung, die sich aus dem Urteil vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097) ergibt, auf die Dienstleistungsfreiheit übertragen werden kann.

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03
    16 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039 Randnr. 22), Canal Satélite Digital (Randnr. 31), Karner (Randnr. 46) und vom 14. Oktober 2004 in der Rechtssache C-36/02 (Omega, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 26).

    Im Übrigen war dieses Urteil mehrere Jahre vor dem Urteil Schindler ergangen, das den Weg eröffnete, den möglichen Bezug der nationalen Regelung zur Dienstleistungsfreiheit stärker zu berücksichtigen.

  • EuGH, 23.11.1989 - 145/88

    Torfaen Borough Council / B & Q PLC

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03
    20 - Rechtssache C-145/88 (Slg. 1989, 3851).
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