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   EuG, 18.07.2005 - T-241/01   

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EuG, 18.07.2005 - T-241/01 (https://dejure.org/2005,2641)
EuG, Entscheidung vom 18.07.2005 - T-241/01 (https://dejure.org/2005,2641)
EuG, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - T-241/01 (https://dejure.org/2005,2641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt - Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 - Angemeldete Vereinbarungen - Absprache, die über den Rahmen der Anmeldung hinausgeht - Marktaufteilung - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Scandinavian Airlines System / Kommission

    Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt - Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 - Angemeldete Vereinbarungen - Absprache, die über den Rahmen der Anmeldung hinausgeht - Marktaufteilung - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung ...

  • EU-Kommission PDF

    Scandinavian Airlines System / Kommission

    Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt - Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 - Angemeldete Vereinbarungen - Absprache, die über den Rahmen der Anmeldung hinausgeht - Marktaufteilung - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung ...

  • EU-Kommission

    Scandinavian Airlines System / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über Verhängung einer Geldbuße durch die Kommission über einen Kooperationsvertrag zwischen zwei skandinavischen Luftfahrtunternehmen - Kriterien der Kommission für die Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln und ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 des Rates vom 14. Dezember 1987 über die Einzelheiten der Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Luftfahrtunternehmen (ABl. L 374, S. 1) Art. 4 Abs. 1; ; ... Verordnung Nr. 3975/87 Art. 12 Abs. 2; ; EGV Art. 81 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Scandinavian Airlines System / Kommission

    Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt - Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 - Angemeldete Vereinbarungen - Absprache, die über den Rahmen der Anmeldung hinausgeht - Marktaufteilung - Geldbuße - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Scandinavian Airlines System / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung von Artikel 2 der Entscheidung K (2001) 1987 endg. der Kommission vom 18. Juli 2001 in zwei Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag in Bezug auf Marktaufteilungsvereinbarungen zwischen SAS und Maersk Air (COMP.D.2 37.444 - SAS/Maersk Air und COMP.D.2. ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, II-2917
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    32 Der Gerichtshof habe entschieden, dass die Schwere einer Zuwiderhandlung anhand zahlreicher Faktoren zu beurteilen sei, die je nach der Art der Zuwiderhandlung und den Umständen des Einzelfalls unterschiedlicher Natur seien (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung verleiht diese Vorschrift der Kommission bei der Festsetzung der Geldbußen ein weites Ermessen (Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127), dessen Ausübung insbesondere von ihrer allgemeinen Politik im Bereich des Wettbewerbs abhängt (oben in Randnr. 32 angeführtes Urteil Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Randnrn. 105 und 109).

    Nach ständiger Rechtsprechung muss aber die Kommission bei der Beurteilung der Schwere eines Rechtsverstoßes nicht nur die besonderen Umstände des Einzelfalls, sondern auch den Kontext der Zuwiderhandlung berücksichtigen und sicherstellen, dass ihr Vorgehen vor allem in Bezug auf solche Zuwiderhandlungen, die die Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft besonders beeinträchtigen, die notwendige abschreckende Wirkung hat (oben in Randnr. 32 angeführtes Urteil Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Randnr. 106).

    Daher ist die Kommission nicht deshalb, weil sie in der Vergangenheit der Ansicht war, dass bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen als "schwer" einzustufen seien, daran gehindert, diese in einem späteren Fall als "besonders schwer" anzusehen, wenn sich das als erforderlich erweist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (oben in Randnr. 32 angeführtes Urteil Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Randnrn. 105 bis 108, und Urteil Lysin, Randnr. 56).

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    Ebenso hat das Gericht im Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache T-203/01 (Michelin/Kommission, Slg. 2003, II-4071, Randnrn. 258 und 259) entschieden, dass die Schwere der Zuwiderhandlung anhand der Art und des Zwecks der missbräuchlichen Verhaltensweisen festgestellt werden konnte, und ausgeführt, dass "nach ständiger Rechtsprechung (Urteile des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, Randnr. 636, und vom 13. Dezember 2001 in den Rechtssachen T-45/98 und T-47/98, Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, Slg. 2001, II-3757, Randnr. 199) Gesichtspunkte, die den Gegenstand eines Verhaltens betreffen, für die Festsetzung der Geldbuße größere Bedeutung haben können als Gesichtspunkte, die die Wirkungen des Verhaltens betreffen".

    So hat das Gericht in dem oben in Randnummer 83 angeführten Urteil Michelin/Kommission (Randnrn. 258 und 259) auf das Argument der Klägerin, dass der Ausgangsbetrag wegen der tatsächlichen Auswirkungen der Zuwiderhandlung deutlich geringer hätte sein müssen, darauf hingewiesen, dass die Kommission in ihrer Entscheidung die konkreten Wirkungen der fraglichen missbräuchlichen Praktiken nicht geprüft hatte und dies übrigens auch nicht musste und dass, auch wenn die Kommission einige Vermutungen über die Wirkungen der missbräuchlichen Verhaltensweisen geäußert hatte, die Schwere der Zuwiderhandlung anhand der Art und des Zwecks der missbräuchlichen Verhaltensweisen festgestellt wurde.

    132 Was das Argument angeht, das auf einen Vergleich mit der Sache "Griechische Fährschiffe" gestützt ist, in der die Kommission die Zuwiderhandlung als "schwer" und nicht als "besonders schwer" qualifiziert hat, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die frühere Entscheidungspraxis der Kommission nicht selbst den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen bildet, da dieser in der Verordnung Nr. 17 oder in entsprechenden branchenspezifischen Verordnungen wie im vorliegenden Fall der Verordnung Nr. 3975/87 und in den Leitlinien geregelt ist (oben in Randnr. 75 angeführtes Urteil LR AF 1998/Kommission, Randnrn. 234 und 337, und oben in Randnr. 83 angeführtes Urteil Michelin/Kommission, Randnr. 254).

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter die Rechtmäßigkeit der in den Leitlinien vorgeschriebenen Methode für die Ermittlungen der Geldbußen bereits wiederholt bestätigt hat (vgl. insbesondere Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, und vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-213/00, CMA CGM u. a./Kommission, Slg. 2003, II-913, Urteil Graphitelektroden und Urteil vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-224/00, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, Slg. 2003, II-2597, im Folgenden: Urteil Lysin).

    In gefestigter Rechtsprechung heißt es im Übrigen lediglich, dass "bei der Beurteilung der Schwere ... insbesondere die Art der Wettbewerbsbeschränkungen zu berücksichtigen [ist]" (Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 246, und Urteil Lysin, Randnr. 117).

    Daher ist die Kommission nicht deshalb, weil sie in der Vergangenheit der Ansicht war, dass bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen als "schwer" einzustufen seien, daran gehindert, diese in einem späteren Fall als "besonders schwer" anzusehen, wenn sich das als erforderlich erweist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (oben in Randnr. 32 angeführtes Urteil Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Randnrn. 105 bis 108, und Urteil Lysin, Randnr. 56).

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    Nach ständiger Rechtsprechung verleiht diese Vorschrift der Kommission bei der Festsetzung der Geldbußen ein weites Ermessen (Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127), dessen Ausübung insbesondere von ihrer allgemeinen Politik im Bereich des Wettbewerbs abhängt (oben in Randnr. 32 angeführtes Urteil Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Randnrn. 105 und 109).

    146 Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung (oben in Randnr. 75 angeführtes Urteil GMA CGM u. a./Kommission, Randnr. 340, und oben in Randnr. 64 angeführtes Urteil Deutsche Bahn/Kommission, Randnr. 127) die Tatsache, dass ein Unternehmen aus der Zuwiderhandlung keinen Vorteil gezogen hat, der Verhängung einer Geldbuße nicht entgegensteht, andernfalls diese ihren abschreckenden Charakter verlieren würde (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnrn.

  • EuGH - 291/88 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Texas Homecare

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    Was die Bemessung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder eines Kartells angeht, so hat die Rechtsprechung außerdem die Relevanz des Gesamtumsatzes anerkannt (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-291/88 P, Sarrió/Kommission, Slg. 2000, I-9991, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    Was die Bemessung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder eines Kartells angeht, so hat die Rechtsprechung außerdem die Relevanz des Gesamtumsatzes anerkannt (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-291/88 P, Sarrió/Kommission, Slg. 2000, I-9991, Randnrn.
  • EuG, 14.07.1995 - T-275/94

    Groupement des cartes bancaires "CB" gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    222 Die Klägerin trägt vor, dass der Gemeinschaftsrichter im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung die Möglichkeit habe, nach Erlass der Entscheidung der Kommission auftretende Gesichtspunkte, insbesondere das Verhalten eines Betroffenen in der Zeit nach der Geldbußenentscheidung, zu berücksichtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73, Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, Slg. 1974, 223, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1995 in der Rechtssache T-275/94, CB/Kommission, Slg. 1995, II-2169, Randnr. 64).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    213 Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung eine Herabsetzung der Geldbuße aufgrund einer Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des fraglichen Unternehmens es der Kommission ermöglicht hat, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung leichter festzustellen und diese gegebenenfalls zu beenden (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36, und Urteil Lysin, Randnr. 300).
  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt aber eine Mitwirkung an der Untersuchung, die nicht über das hinausgeht, wozu die Unternehmen nach Artikel 11 Absätze 4 und 5 der Verordnung Nr. 17 oder entsprechenden Bestimmungen der branchenspezifischen Verordnungen verpflichtet sind, keine Herabsetzung der Geldbuße (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-317/94, Weig/Kommission, Slg. 1998, II-1235, Randnr. 283, und oben in Randnr. 75 angeführtes Urteil CMA CGM u. a./Kommission, Randnr. 303).
  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

    Auszug aus EuG, 18.07.2005 - T-241/01
    Folglich braucht die Kommission für die Festsetzung der Geldbußen weder nachzuweisen, dass die Zuwiderhandlung den betreffenden Unternehmen einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat, noch gegebenenfalls das Fehlen eines aus der fraglichen Zuwiderhandlung gezogenen Vorteils zu berücksichtigen (Urteil des Gerichts vom 15. März 2000 in den Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 2000, II-491, im Folgenden: Urteil Zement, Randnr. 4881).
  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • EuGH, 11.07.1989 - 246/86

    Belasco u.a. / Kommission

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuG, 13.12.2001 - T-48/98

    Acerinox / Kommission

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01

    JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Weder der Vertrag noch die Verordnung Nr. 17, die Leitlinien oder die Rechtsprechung gestatten die Annahme, dass nur räumlich sehr ausgedehnte Beschränkungen so eingestuft werden können (Urteil des Gerichts vom 18. Juli 2005 in der Rechtssache T-241/01, Scandinavian Airlines System/Kommission, Slg. 2005, II-00000, Randnr. 87).
  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Daher werden derartige Zuwiderhandlungen, insbesondere wenn es sich um horizontale Absprachen handelt, von der Rechtsprechung als "besonders schwer" oder als "offenkundige Zuwiderhandlungen" qualifiziert (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. April 1995, Tréfilunion/Kommission, T-148/89, Slg. 1995, II-1063, Randnr. 109, vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission, T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 136, und vom 18. Juli 2005, Scandinavian Airlines System/Kommission, T-241/01, Slg. 2005, II-2917, Randnr. 85).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der

    68 Das Gericht hat nämlich mehrfach entschieden, dass die konkreten Auswirkungen eines Kartells auf den Markt als hinreichend nachgewiesen anzusehen sind, wenn die Kommission in der Lage ist, konkrete und glaubhafte Indizien dafür vorzulegen, dass das Kartell mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf den Markt hatte (vgl. u. a. Urteile des Gerichts [vom 18. Juli 2005,] Scandinavian Airlines System/Kommission, [T-241/01, Slg. 2005, II-2917,] Randnr. 122, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, Slg. 2006, II-3627, Randnrn.
  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    Auch wenn die Entscheidungspraxis der Kommission nicht selbst den rechtlichen Rahmen für Geldbußen in Wettbewerbssachen bildet (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Juli 2005 in der Rechtssache T-241/01, Scandinavian Airlines System/Kommission, Slg. 2005, I-00000, Randnr. 87 und die dort genannte Rechtsprechung), darf die Kommission nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung weder vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich noch unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandeln, sofern eine Differenzierung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 309).
  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

    Daher ist in den Bereichen, in denen die Kommission über einen Ermessensspielraum verfügt, z. B. in Bezug auf den Erhöhungssatz nach Maßgabe der Dauer oder den Satz der Erhöhung zum Zweck der Abschreckung, die Rechtmäßigkeitskontrolle dieser Beurteilungen auf die Prüfung beschränkt, dass kein offensichtlicher Beurteilungsfehler vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. Juli 2005, Scandinavian Airlines System/Kommission, T-241/01, Slg. 2005, II-2917, Randnrn. 64 und 79).

    Zu dem Vorbringen, die Kommission habe nicht hinreichend berücksichtigt, dass das Kartell nur geringe Auswirkungen auf die Preise gehabt habe, ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission die konkreten Auswirkungen eines Kartells auf den Markt nicht quantifizieren muss, sondern dass diese als hinreichend dargetan anzusehen sind, wenn die Kommission in der Lage ist, konkrete und glaubhafte Indizien dafür vorzulegen, dass das Kartell mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf den Markt hatte (Urteile des Gerichts Scandinavian Airlines System/Kommission, Randnr. 122, vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, Slg. 2006, II-3627, Randnrn.

    Nach der Rechtsprechung kann die Kommission bei der Bestimmung der Höhe der Geldbuße im Rahmen der Leitlinien den Umsatz ihrer Wahl berücksichtigen, sofern dieser nach den Umständen des Falles nicht unangemessen erscheint (vgl. Urteil Scandinavian Airlines System/Kommission, Randnrn. 160 bis 166 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.06.2011 - T-199/08

    Ziegler / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

    Sie hat dort außerdem erläutert, warum sie die räumliche Ausdehnung und die Auswirkungen der Zuwiderhandlung nicht geprüft hat, und auf die Rechtsprechung verwiesen, wonach im Fall von Kernbeschränkungen die Zuwiderhandlung als besonders schwerwiegend eingestuft werden kann, ohne dass diese Verhaltensweisen durch eine besondere geografische Ausdehnung oder besondere Auswirkungen gekennzeichnet zu sein brauchten (Urteile des Gerichts vom 18. Juli 2005, Scandinavian Airlines System/Kommission, T-241/01, Slg. 2005, II-2917, Randnrn.

    Für diese Auffassung verweist die Kommission sowohl in der Entscheidung als auch in der Klagebeantwortung auf das Urteil Scandinavian Airlines System/Kommission, oben in Randnr. 89 angeführt.

  • EuG, 16.06.2011 - T-204/08

    Team Relocations / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

    Aus zahlreichen Urteilen des Gerichtshofs und des Gerichts ergibt sich zudem, dass die Schwere der Zuwiderhandlung individuell zu beurteilen ist, und zwar anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten, zu denen die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören (vgl. Urteile des Gerichtshofs Musique Diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 106, und vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 18. Juli 2005, Scandinavian Airlines System/Kommission, T-241/01, Slg. 2005, II-2917, Randnrn.

    Sie hat dort außerdem erläutert, warum sie die räumliche Ausdehnung und die Auswirkungen der Zuwiderhandlung nicht geprüft hat, und auf die Rechtsprechung verwiesen, wonach im Fall von Kernbeschränkungen die Zuwiderhandlung als besonders schwerwiegend eingestuft werden kann, ohne dass diese Verhaltensweisen durch eine besondere geografische Ausdehnung oder besondere Auswirkungen gekennzeichnet zu sein brauchten (Urteile des Gerichts Scandinavian Airlines System/Kommission, oben in Randnr. 85 angeführt, Randnrn. 84 und 85, und vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnrn.

  • EuGH, 08.12.2011 - C-386/10

    Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    63 Daher ist in den Bereichen, in denen die Kommission über einen Ermessensspielraum verfügt, z. B. in Bezug auf den Erhöhungssatz nach Maßgabe der Dauer, die Rechtmäßigkeitskontrolle dieser Beurteilungen auf die Prüfung beschränkt, dass kein offensichtlicher Beurteilungsfehler vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. Juli 2005, Scandinavian Airlines System/Kommission, T-241/01, Slg. 2005, II-2917, Randnrn. 64 und 79).
  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

    Zwar müssen also auch die Größe des betreffenden räumlichen Marktes und die Auswirkungen auf den Markt, sofern diese messbar sind, berücksichtigt werden, doch stellt die Art der Zuwiderhandlungen ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Schwere einer Zuwiderhandlung dar (Urteil des Gerichts vom 18. Juli 2005, Scandinavian Airlines System/Kommission, T-241/01, Slg. 2005, II-2917, Randnr. 84).
  • EuG, 27.09.2012 - T-82/08

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Besteht bereits der Zweck einer Vereinbarung in einer Beschränkung des Wettbewerbs, ist es grundsätzlich nicht notwendig, die relevanten geografischen Märkte genau zu bestimmen, da der gegenwärtige oder potenzielle Wettbewerb zwangsläufig beschränkt worden ist, unabhängig davon, ob diese Gebiete Märkte im strengen Sinne sind oder nicht (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 132; vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Enso Española/Kommission, T-348/94, Slg. 1998, II-1875, Randnr. 232, und vom 18. Juli 2005, Scandinavian Airlines System/Kommission, T-241/01, Slg. 2005, II-2917, Randnr. 99).

    Für die Bestimmung des geografischen Umfangs der Zuwiderhandlung, der bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung zu berücksichtigen ist, braucht die Kommission nur zu beurteilen, wie umfangreich das räumliche Gebiet des oder der betroffenen Märkte ist, ohne zur genauen Bestimmung der relevanten Märkte verpflichtet zu sein (Urteil Scandinavian Airlines System/Kommission, Randnr. 99).

  • EuG, 16.06.2011 - T-208/08

    Gosselin Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • EuG, 13.07.2011 - T-141/07

    General Technic-Otis / Kommission

  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04

    KME Germany u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • EuG, 28.04.2010 - T-452/05

    BST v Commission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12

    Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, die Rechtssache, in

  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer

  • EuG, 19.05.2010 - T-21/05

    Chalkor / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 13.07.2011 - T-151/07

    Kone u.a. / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-235/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre

  • EuG, 18.10.2023 - T-590/20

    Clariant und Clariant International/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-76/06

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Kartelle - Europäischer Markt für Rohrverbindungen aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 19.05.2010 - T-19/05

    Boliden u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 06.05.2009 - T-122/04

    Outokumpu und Luvata / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.04.2013 - T-401/08

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 12.04.2013 - T-432/08

    AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

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