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   EuGH, 15.06.2006 - C-255/04   

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https://dejure.org/2006,3270
EuGH, 15.06.2006 - C-255/04 (https://dejure.org/2006,3270)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.2006 - C-255/04 (https://dejure.org/2006,3270)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - C-255/04 (https://dejure.org/2006,3270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der Begründung und den Anträgen in der Klageschrift - Regel, nach der ein Gericht nicht ultra petita entscheiden darf - Artikel 49 EG - Nationale Regelung, die die Erteilung einer Lizenz von einer Bedarfsprüfung abhängig ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der Begründung und den Anträgen in der Klageschrift - Regel, nach der ein Gericht nicht ultra petita entscheiden darf - Artikel 49 EG - Nationale Regelung, die die Erteilung einer Lizenz von einer Bedarfsprüfung abhängig ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der Begründung und den Anträgen in der Klageschrift - Regel, nach der ein Gericht nicht ultra petita entscheiden darf - Artikel 49 EG - Nationale Regelung, die die Erteilung einer Lizenz von einer Bedarfsprüfung abhängig ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Pflicht eines in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Künstlervermittlers zur Einschaltung eines französichen Vermittlers mit europäischem Recht; Pflicht eines in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Künstlervermittlers zur Einrichtung ...

  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 43, Art. 49
    Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der Begründung und den Anträgen in der Klageschrift - Regel, nach der ein Gericht nicht ultra petita entscheiden darf - Artikel 49 EG - Nationale Regelung, die die Erteilung einer Lizenz von einer Bedarfsprüfung abhängig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der Begründung und den Anträgen in der Klageschrift - Regel, nach der ein Gericht nicht ultra petita entscheiden darf - Artikel 49 EG - Nationale Regelung, die die Erteilung einer Lizenz von einer Bedarfsprüfung abhängig ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 14. Juni 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG und 49 EG - Französisches System der Lizenzvergabe an Künstler, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind und nicht über eine zu vergleichbaren Bedingungen in ihrem Herkunftsstaat erteilte Lizenz verfügen - ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-5251
  • DVBl 2006, 1122 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 20.11.2003 - C-296/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    Diese Anträge müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht "ultra petita" entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 46/59 und 47/59, Meroni/Hohe Behörde, Slg. 1962, 835, 854, und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 121).

    Diese Freiheit gilt sowohl zugunsten des Dienstleistenden als auch zugunsten des Dienstleistungsempfängers (vgl. Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 16, und vom 13. Juli 2004 in der Rechtssache C-262/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-6569, Randnr. 22).

    43 Der freie Dienstleistungsverkehr kann allerdings durch nationale Regelungen beschränkt werden, die aus den in Artikel 46 Absatz 1 EG in Verbindung mit Artikel 55 EG genannten Gründen oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 23), soweit keine gemeinschaftliche Harmonisierungsmaßnahme vorliegt, die bereits die zur Gewährleistung des Schutzes dieser Interessen erforderlichen Maßnahmen vorsieht (vgl. in diesem Sinne im Kontext des freien Warenverkehrs Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-323/93, Centre d'insémination de la Crespelle, Slg. 1994, I-5077, Randnr. 31 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Sie können dies jedoch nur in dem vom EG-Vertrag vorgegebenen Rahmen und insbesondere nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit tun, wonach die getroffenen Maßnahmen dazu geeignet sein müssen, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Säger, Randnr. 15, und vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 24).

  • EuGH, 30.03.2000 - C-178/97

    Banks u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    Nach dem System der Verordnung Nr. 1408/71 kommen die fraglichen Künstler somit in den Genuss der Sozialversicherung, die ihr Herkunftsmitgliedstaat vorsieht, und nicht in den der vom Zielmitgliedstaat vorgesehenen, wobei sie die entsprechende Absicherung im Übrigen mit einer standardisierten Bescheinigung, der so genannten "Bescheinigung E 101", nachweisen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-178/97, Banks u. a., Slg. 2000, I-2005, Randnrn.

    49 Die Französische Republik kann die fraglichen Künstler daher nicht ihrem eigenen System der Sozialversicherung unterstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Banks u. a., Randnrn.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    37 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung von Dienstleistenden aus anderen Mitgliedstaaten, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - selbst wenn diese unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, soweit sie dazu geeignet sind, die Tätigkeiten von Dienstleistenden aus den anderen Mitgliedstaaten, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, und vom 25. Oktober 2001 in den Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98, C-54/98, C-68/98 und C-71/98, Finalarte u. a., Slg. 2001, I-7831, Randnr. 28).

    Sie können dies jedoch nur in dem vom EG-Vertrag vorgegebenen Rahmen und insbesondere nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit tun, wonach die getroffenen Maßnahmen dazu geeignet sein müssen, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Säger, Randnr. 15, und vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 24).

  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    24 Dazu ist darauf zu verweisen, dass die Kommission nach Artikel 21 der Satzung des Gerichtshofes und Artikel 38 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung in den Anträgen der nach Artikel 226 EG eingereichten Klageschrift genau anzugeben hat, über welche Rügen der Gerichtshof entscheiden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 28, und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-52/90, Kommission/Dänemark, Slg. 1992, I-2187, Randnr. 17).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-323/93

    Centre d'insémination de la Crespelle / Coopérative de la Mayenne

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    43 Der freie Dienstleistungsverkehr kann allerdings durch nationale Regelungen beschränkt werden, die aus den in Artikel 46 Absatz 1 EG in Verbindung mit Artikel 55 EG genannten Gründen oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2004, Kommission/Frankreich, Randnr. 23), soweit keine gemeinschaftliche Harmonisierungsmaßnahme vorliegt, die bereits die zur Gewährleistung des Schutzes dieser Interessen erforderlichen Maßnahmen vorsieht (vgl. in diesem Sinne im Kontext des freien Warenverkehrs Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-323/93, Centre d'insémination de la Crespelle, Slg. 1994, I-5077, Randnr. 31 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    37 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung von Dienstleistenden aus anderen Mitgliedstaaten, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - selbst wenn diese unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, soweit sie dazu geeignet sind, die Tätigkeiten von Dienstleistenden aus den anderen Mitgliedstaaten, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, und vom 25. Oktober 2001 in den Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98, C-54/98, C-68/98 und C-71/98, Finalarte u. a., Slg. 2001, I-7831, Randnr. 28).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-53/95

    Inasti / Kemmler

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    47 Was erstens den sozialen Schutz der fraglichen Künstler betrifft, so ist es sicher nicht ausgeschlossen, dass nicht abhängig beschäftigte Erwerbstätige - wie etwa Dienstleister - genauso wie abhängig Beschäftigte auf spezifische Maßnahmen angewiesen sein können, damit ein gewisser sozialer Schutz gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne im Bereich der Niederlassungsfreiheit Urteil vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-53/95, Kemmler, Slg. 1996, I-703, Randnr. 13).
  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    Diese Freiheit gilt sowohl zugunsten des Dienstleistenden als auch zugunsten des Dienstleistungsempfängers (vgl. Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 16, und vom 13. Juli 2004 in der Rechtssache C-262/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-6569, Randnr. 22).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    40 Wenngleich diese Vermutung der Arbeitnehmereigenschaft - wie jede Vermutung - eine verfahrensrechtliche Bestimmung ist, so ist doch festzustellen, dass die Rechtsprechung, auf die sich die französische Regierung bezieht, nicht ohne weiteres auf alle nationalen Bestimmungen verfahrensrechtlicher Art Anwendung findet; diese Rechtsprechung betrifft nur die Ausgestaltung des Verfahrens für Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12).
  • EuGH, 14.12.1962 - 46/59

    Meroni & Co., Erba und Meroni e C., Mailand, gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 15.06.2006 - C-255/04
    Diese Anträge müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht "ultra petita" entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 46/59 und 47/59, Meroni/Hohe Behörde, Slg. 1962, 835, 854, und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-296/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-13909, Randnr. 121).
  • EuGH, 19.03.2002 - C-13/00

    Kommission / Irland

  • EuGH, 29.04.2004 - C-171/02

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

  • EuGH, 31.03.1992 - C-52/90

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Wie der Gerichtshof darüber hinaus bereits entschieden hat, stellt eine nationale Regelung, wenn sie die Ausübung einer Tätigkeit von einer Bedingung abhängig macht, die an den wirtschaftlichen und sozialen Bedarf an dieser Tätigkeit anknüpft, eine Beschränkung dar, weil sie darauf abzielt, die Zahl der Dienstleister zu begrenzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 2001, Gloszczuk, C-63/99, Slg. 2001, I-6369, Randnr. 59, und vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich, C-255/04, Slg. 2006, I-5251, Randnr. 29).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Das Beschränkungsverbot erfasst nicht nur Maßnahmen mit unmittelbarer Wirkung gegenüber dem Betroffenen, sondern auch mittelbare Einschränkungen (EuGH, Urteile vom 25. Juli 1991 - Rs. C-76/90, Säger - Slg. 1991, I-4221 Rn. 12, vom 3. Oktober 2000 - Rs. C-58/98, Corsten - Slg. 2000, I-7919 Rn. 33 und vom 15. Juni 2006 - Rs. C-255/04, Künstleragentur - Slg. 2006, I-5251 Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2007 - C-112/05

    GENERLANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DAS VOLKSWAGEN-GESETZ DEN FREIEN

    36 - Urteile Kommission/Portugal und Kommission/Frankreich, Randnr. 56. Vgl. auch Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 43.

    38 - Beispielsweise die erwähnten Urteile Kommission/Frankreich, Randnrn.

    40 - Urteil vom 16. März 1999, Trummer und Mayer (C-222/97, Slg. 1999, I-1661, Randnr. 21) und die erwähnten Urteile Kommission/Frankreich, Randnrn.

    41 - Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 41, Kommission/Italien (C-174/04, Randnrn.

    53 - Urteil vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich (C-255/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 43 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Insoweit ist jedoch daran zu erinnern, dass es Sache der zuständigen nationalen Behörden ist, nachzuweisen, dass ihre Regelung zum einen einem wesentlichen Interesse im Sinne der Art. 45 EG und 46 EG oder einem durch die Rechtsprechung anerkannten zwingenden Erfordernis des Allgemeininteresses und zum anderen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 2004, Kommission/Niederlande, C-41/02, Slg. 2004, I-11375, Randnr. 47, vom 13. Januar 2005, Kommission/Belgien, C-38/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, und vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich, C-255/04, Slg. 2006, I-5251, Randnr. 29).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-282/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 56

    32 Der freie Dienstleistungsverkehr kann allerdings durch nationale Regelungen beschränkt werden, die aus den in Artikel 58 EG genannten Gründen oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02, Manninen, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 29), soweit keine gemeinschaftliche Harmonisierungsmaßnahme vorliegt, die bereits die zur Gewährleistung des Schutzes dieser Interessen erforderlichen Maßnahmen vorsieht (vgl. in diesem Sinne im Kontext des freien Dienstleistungsverkehrs Urteil vom 15. Juni 2006 in der Rechtssache C-255/04, Kommission/Frankreich, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV -

    Es ist daher zu prüfen, ob die streitigen Vorschriften verhältnismäßig sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine den freien Dienstleistungsverkehr einschränkende Maßnahme nur dann verhältnismäßig ist, wenn sie dazu geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich, C-255/04, Slg. 2006, I-5251, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unbeschadet dessen ist darauf hinzuweisen, dass ein genereller Betrugsverdacht eine Maßnahme, die die Ziele des AEU-Vertrags beeinträchtigt, nicht rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 52, und vom 9. November 2006, Kommission/Belgien, C-433/04, Slg. 2006, I-10653, Randnr. 35).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 1 KN 215/10

    Zulässigkeit der Festsetzung nur eines einzigen Hersteller-Direktverkaufszentrums

    Das Beschränkungsverbot erfasst nicht nur Maßnahmen mit unmittelbarer Wirkung gegenüber dem Betroffenen, sondern auch mittelbare Einschränkungen (EuGH, Urteile vom 25. Juli 1991 - Rs. C-76/90, Säger - Slg. 1991, I-4221 Rn. 12, vom 3. Oktober 2000 - Rs. C-58/98, Corsten - Slg. 2000, I-7919 Rn. 33 und vom 15. Juni 2006 - Rs. C-255/04, Künstleragentur - Slg. 2006, I-5251 Rn. 37).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-433/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG

    28 Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung Artikel 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende und für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten - verlangt, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten von Dienstleistenden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-279/00, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-1425, Randnr. 31, vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-131/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1659, Randnr. 26, vom 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-244/04, Kommission/Deutschland, Slg. 2006, I-885, Randnr. 30, und vom 15. Juni 2006 in der Rechtssache C-255/04, Kommission/Frankreich, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 37).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-212/11

    Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine den freien Dienstleistungsverkehr einschränkende Maßnahme nur dann verhältnismäßig, wenn sie dazu geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich, C-255/04, Slg. 2006, I-5251, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.06.2007 - C-235/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Diese Anträge müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. Urteil vom 15. Juni 2006, Kommission/Frankreich, C-255/04, Slg. 2006, I-5251, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass sich die rechtlichen Regelungen der Richtlinien 79/409 und 92/43 voneinander unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2000, Kommission/Frankreich, Randnrn. 50 bis 57).

  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 C 2000/12

    Überprüfung der Gültigkeit des Regionalplans Südhessen 201 0/Regionaler

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG

  • EuGH, 14.03.2024 - C-576/22

    Kommission/ Spanien (Directive 91/676)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-195/04

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentlicher

  • EuGH, 30.09.2010 - C-132/09

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-169/07

    Hartlauer - Niederlassungsfreiheit - Errichtung und Betrieb einer Krankenanstalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 15 A 686/15

    Verschuldensunabhängige Pflicht des Grundstückseigentümers zur laufenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-611/10

    Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák hindert das Unionsrecht einen Mitgliedstaat

  • EuGH, 11.01.2007 - C-251/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 1 und

  • EuGH, 14.12.2006 - C-257/05

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11

    Konstantinides - Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

  • EuGH, 15.02.2007 - C-34/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fanglizenzen

  • EuGH, 29.03.2007 - C-64/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2011 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einrede der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-250/06

    United Pan-Europe Communications Belgium u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2007 - C-195/04

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentlicher Auftrag über

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-139/20

    Kommission/ Polen (Taxation des produits énergétiques)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-251/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsverfahren gegen einen

  • EuG, 05.12.2018 - T-329/16

    Bristol-Myers Squibb Pharma / Kommission und EMA - Humanarzneimittel -

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