Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 19.04.2007 - C-381/05   

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https://dejure.org/2007,1210
EuGH, 19.04.2007 - C-381/05 (https://dejure.org/2007,1210)
EuGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - C-381/05 (https://dejure.org/2007,1210)
EuGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - C-381/05 (https://dejure.org/2007,1210)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende Werbung - Erkennbarmachen eines Mitbewerbers oder der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen - Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder mit gleicher Zweckbestimmung - Bezugnahme auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    De Landtsheer Emmanuel

    Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende Werbung - Erkennbarmachen eines Mitbewerbers oder der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen - Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder mit gleicher Zweckbestimmung - Bezugnahme auf ...

  • EU-Kommission PDF

    De Landtsheer Emmanuel

    Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende Werbung - Erkennbarmachen eines Mitbewerbers oder der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen - Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder mit gleicher Zweckbestimmung - Bezugnahme auf ...

  • EU-Kommission

    De Landtsheer Emmanuel

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Richtlinie 84/450/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende und vergleichende Werbung; Werbung des belgischen Unternehmens De Landtsheer für Bier mit der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vergleichende Werbung zwischen Produkten ohne und mit Ursprungsbezeichnung kann zulässig sein - Bier "Brut Réserve"

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 84/450/EWG Art. 2 Nr. 2a; ; Richtlinie 84/450/EWG Art. 3a Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 84/450/EWG Art. 3a Abs. 1 Buchst. f; ; Richtlinie 97/55/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung: Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende Werbung - Erkennbarmachen eines Mitbewerbers oder der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen - Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder mit gleicher Zweckbestimmung - ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Zulässigkeit vergleichender Werbung mit und ohne Ursprungsbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    RAPLPROT - VERGLEICHENDE WERBUNG ZWISCHEN PRODUKTEN OHNE URSPRUNGSBEZEICHNUNG UND PRODUKTEN MIT URSPRUNGSBEZEICHNUNG IST IN BESTIMMTEN FÄLLEN ZULÄSSIG

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    De Landtsheer Emmanuel

    Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende Werbung - Erkennbarmachen eines Mitbewerbers oder der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen - Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung - Bezugnahme auf ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung kann auch zwischen Produkten mit und ohne Ursprungsbezeichnung zulässig sein

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    Vergleichende Werbung zwischen Produkten mit und Produkten ohne Ursprungsbezeichnung in bestimmten Fällen zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH erweitert Möglichkeiten für vergleichende Werbung - Vergleich von Waren mit und ohne Ursprungsbezeichnung in der Werbung ist zulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.4.2007)

    Vergleichende Werbung // Streit um "Champagnerbier" geht in die nächste Runde

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour d'appel Brüssel vom 13. Oktober 2005 in dem Rechtsstreit De Lantsheer Emmanuel SA gegen Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne, abgekürzt CIVC, und Veuve Clicquot Ponsardin SA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour d"appel Brüssel - Auslegung von Artikel 2 Nummer 2a und Artikel 3a Buchstabe b der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-3115
  • GRUR 2007, 511
  • GRUR Int. 2007, 588
  • EuZW 2007, 379
  • BB 2007, 461
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-381/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dies eine weite Definition, die es ermöglicht, alle Arten der vergleichenden Werbung abzudecken, so dass es sich also schon dann um vergleichende Werbung handelt, wenn eine Äußerung vorliegt, die - auch nur mittelbar - auf einen Mitbewerber oder die Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die dieser anbietet, Bezug nimmt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2001, Toshiba Europe, C-112/99, Slg. 2001, I-7945, Randnrn.

    Die Feststellung, dass eine Werbeaussage vergleichende Werbung ist, setzt somit voraus, dass unmittelbar oder mittelbar ein Mitbewerber des Werbenden oder die von dem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar gemacht werden (Urteil Toshiba Europe, Randnr. 29).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die an die vergleichende Werbung gestellten Anforderungen in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen (Urteile Toshiba Europe, Randnr. 37, Pippig Augenoptik, Randnr. 42, und Lidl Belgium, Randnr. 22).

    Im Rahmen dieser Beurteilung ist insbesondere festzustellen, ob das mit der Werbung verfolgte Ziel nur darin besteht, die Waren des Werbenden von denen seines Mitbewerbers zu unterscheiden und so die Unterschiede objektiv herauszustellen (Urteile Toshiba Europe, Randnr. 53, und vom 23. Februar 2006, Siemens, C-59/05, Slg. 2006, I-2147, Randnr. 14).

  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-381/05
    30 und 31, und vom 8. April 2003, Pippig Augenoptik, C-44/01, Slg. 2003, I-3095, Randnr. 35).

    Für diese Beurteilung haben diese Gerichte auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. Urteile Pippig Augenoptik, Randnr. 55, und vom 19. September 2006, Lidl Belgium, C-356/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 78).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die an die vergleichende Werbung gestellten Anforderungen in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen (Urteile Toshiba Europe, Randnr. 37, Pippig Augenoptik, Randnr. 42, und Lidl Belgium, Randnr. 22).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-381/05
    Für diese Beurteilung haben diese Gerichte auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. Urteile Pippig Augenoptik, Randnr. 55, und vom 19. September 2006, Lidl Belgium, C-356/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 78).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die an die vergleichende Werbung gestellten Anforderungen in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen (Urteile Toshiba Europe, Randnr. 37, Pippig Augenoptik, Randnr. 42, und Lidl Belgium, Randnr. 22).

    Art. 3a Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie normiert eine der Zulässigkeitsvoraussetzungen für vergleichende Werbung, nämlich die Anforderung, dass die verglichenen konkurrierenden Waren den gleichen Bedarf decken oder dieselbe Zweckbestimmung haben, d. h., dass sie für den Verbraucher einen hinreichenden Grad an Austauschbarkeit aufweisen (Urteil Lidl Belgium, Randnr. 26).

  • EuGH, 27.02.1980 - 170/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-381/05
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann dann, wenn Waren in gewisser Weise gleichen Bedürfnissen dienen können, von einem gewissen Grad der Substitution zwischen ihnen ausgegangen werden (Urteile vom 27. Februar 1980, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, Slg. 1980, 417, Randnr. 14, und vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, Slg. 1987, 3299, Randnr. 10).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-59/05

    Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-381/05
    Im Rahmen dieser Beurteilung ist insbesondere festzustellen, ob das mit der Werbung verfolgte Ziel nur darin besteht, die Waren des Werbenden von denen seines Mitbewerbers zu unterscheiden und so die Unterschiede objektiv herauszustellen (Urteile Toshiba Europe, Randnr. 53, und vom 23. Februar 2006, Siemens, C-59/05, Slg. 2006, I-2147, Randnr. 14).
  • EuGH, 09.07.1987 - 356/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-381/05
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann dann, wenn Waren in gewisser Weise gleichen Bedürfnissen dienen können, von einem gewissen Grad der Substitution zwischen ihnen ausgegangen werden (Urteile vom 27. Februar 1980, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, Slg. 1980, 417, Randnr. 14, und vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, Slg. 1987, 3299, Randnr. 10).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    28 und 31, vom 8. April 2003, Pippig Augenoptik, C-44/01, Slg. 2003, I-3095, Randnr. 35, vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, Slg. 2007, I-3115, Randnr. 16, sowie vom 12. Juni 2008, 02 Holdings und O2 [UK], C-533/06, Slg. 2008, I-4231, Randnr. 42).

    Daraus folgt, dass die in Art. 3a Abs. 1 genannten Anforderungen im günstigsten Sinne auszulegen sind, damit mit der Werbung objektiv die Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen verglichen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil De Landtsheer Emmanuel, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei sicherzustellen ist, dass die vergleichende Werbung nicht in einer wettbewerbswidrigen und unlauteren oder die Verbraucherinteressen beeinträchtigenden Weise betrieben wird.

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Aus Art. 4 Buchst. b der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung (vormals Art. 3a Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 97/55/EG) folgt zudem, dass für den Verkehr erkennbar sein muss, dass die verglichenen konkurrierenden Produkte einen hinreichenden Grad an Austauschbarkeit aufweisen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2006 - C-356/04, Slg. 2006, I-8501 = GRUR 2007, 69 Rn. 26 f. = WRP 2006, 1348 - Lidl Belgium; Urteil vom 19. April 2007 - C-381/05, Slg. 2007, I-3115 = GRUR 2007, 511 Rn. 44 - De Landsheer/CIVC; Urteil vom 18. November 2010 - C-159/09, GRUR 2011, 159 Rn. 25 = WRP 2011, 195 - Lidl/Vierzon).
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Mitbewerber sind Unternehmen, die substituierbare Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt anbieten; von einem gewissen Grad der Substitution kann ausgegangen werden, wenn Waren in gewisser Weise gleichen Bedürfnissen dienen können (EuGH, Urt. v. 19.4. 2007 - C-381/05, Slg. 2007, I-3115 = GRUR 2007, 511 Tz. 28, 30 und 47 - De Landtsheer/Comité Interprofessionnel).

    (1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Werbevergleichs ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. EuGH, Urt. v. 8.4.2003 - C-44/01, Slg. 2003, I-3095 = GRUR 2003, 533 Tz. 55 = WRP 2003, 615 - Pippig Augenoptik/Hartlauer; Urt. v. 19.9.2006 - C-356/04, Slg. 2006, I-8501, GRUR 2007, 69 Tz. 78 = WRP 2007, 1348 - LIDL Belgium/Colruyt; EuGH GRUR 2007, 511 Tz. 16 - De Landtsheer/Comité Interprofessionnel).

  • EuGH, 18.11.2010 - C-159/09

    Lidl - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass diese Bedingung voraussetzt, dass die verglichenen Waren für den Verbraucher einen hinreichenden Grad an Austauschbarkeit aufweisen (Urteile Lidl Belgium, Randnr. 26, und vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, Slg. 2007, I-3115, Randnr. 44).

    Dass Art. 3a Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 84/450 die Zulässigkeit vergleichender Werbung von der Voraussetzung abhängig macht, dass die Werbung Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung vergleicht, hat nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs seinen Grund darin, dass der Begriff der vergleichenden Werbung, wie Art. 2 Nr. 2a der Richtlinie zu entnehmen ist, dadurch gekennzeichnet ist, dass ein "Mitbewerber" oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar gemacht werden, und dass die Einstufung von Unternehmen als "Mitbewerber" definitionsgemäß auf der Substituierbarkeit der Waren oder Dienstleistungen beruht, die sie auf dem Markt anbieten (vgl. Urteil De Landtsheer Emmanuel, Randnrn.

    Wie der Gerichtshof hervorgehoben hat, liegen diese beiden Bestimmungen der Richtlinie 84/450 damit offenkundig nahe beieinander, so dass im Rahmen ihrer Anwendung der Beurteilung des Grades an Substituierbarkeit in entsprechender Weise gleichartige Kriterien zugrunde zu legen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil De Landtsheer Emmanuel, Randnrn.

    Insoweit kann, wenn Waren in gewisser Weise gleichen Bedürfnissen dienen können, von einem gewissen Grad der Substitution zwischen ihnen ausgegangen werden (Urteil De Landtsheer Emmanuel, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um zu ermitteln, ob wirklich Substituierbarkeit nach Art. 3a Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 84/450 vorliegt, ist eine individuelle und konkrete Prüfung der speziellen Waren erforderlich, die in der Werbeaussage miteinander verglichen werden (Urteil De Landtsheer Emmanuel, Randnr. 47).

    Zum anderen bedeutete dieses Verbot durch eine extensive Auslegung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung für vergleichende Werbung eine erhebliche Einschränkung dieser Art von Werbung (vgl. entsprechend Urteil De Landtsheer Emmanuel, Randnr. 70 und 71).

    Das Ergebnis, das ein solches Verbot hätte, widerspräche jedoch der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die an vergleichende Werbung gestellten Anforderungen in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen sind (vgl. Urteil De Landtsheer Emmanuel, Randnr. 63).

    Der fünfte Erwägungsgrund der Richtlinie 97/55 hebt dazu hervor, dass vergleichende Werbung, wenn sie wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften vergleicht und nicht irreführend ist, ein zulässiges Mittel zur Unterrichtung der Verbraucher über ihre Vorteile darstellen kann (Urteil De Landtsheer Emmanuel, Randnr. 62).

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

    30 und 31, vom 8. April 2003, Pippig Augenoptik, C-44/01, Slg. 2003, I-3095, Randnr. 35, und vom 19. April 2007, De Landtsheer Emmanuel, C-381/05, Slg. 2007, I-3115, Randnr. 16).

    Die Feststellung, dass eine Werbeaussage vergleichende Werbung ist, setzt somit voraus, dass unmittelbar oder mittelbar ein Mitbewerber des Werbenden oder die von dem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar gemacht werden (Urteile Toshiba Europe, Randnr. 29, und De Landtsheer Emmanuel, Randnr. 17).

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    aa) Für das für eine vergleichende Werbung unerlässliche Erfordernis, dass ein erkennbarer Bezug zu einem Mitbewerber oder dessen Produkten hergestellt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 19.4.2007 - C-381/05, GRUR 2007, 511 Tz. 17, 51 - De Landtsheer/Comité Interprofessionnel, m.w.N.), reicht die - ohne namentliche Nennung von Mitbewerbern erfolgende - nur mittelbar erkennbare Bezugnahme aus.

    Mit einer entsprechenden Deutlichkeit muss aus der Werbung selbst hervorgehen, dass das Produkt des Werbenden gerade als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird, wobei für die Beurteilung auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2007, 511 Tz. 23 - De Landtsheer/Comité Interprofessionnel, m.w.N.).

    Die Prüfung, ob im Einzelfall eine Werbung Mitbewerber oder deren Produkte in dem für die Annahme einer (unzulässigen) vergleichenden Werbung erforderlichen Maße unmittelbar oder mittelbar erkennbar macht, obliegt dem nationalen Gericht (vgl. EuGH GRUR 2007, 511 Tz. 22 - De Landtsheer/Comité Interprofessionnel).

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen

    Im Rahmen vergleichender Werbung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 3 bis 5 UWG entspricht es der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats, dass nur solche Parteien Mitbewerber sind, die Waren und Dienstleistungen anbieten, die substituierbar sind (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2007 - C-381/05, Slg. 2007, I-3115 = GRUR 2007, 511 Rn. 28 und 30 - De Landtsheer Emmanuel; BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - I ZR 215/99, GRUR 2002, 828, 829 [juris Rn. 23] = WRP 2002, 973 - Lottoschein; Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 12 = WRP 2010, 252 - Gib mal Zeitung).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 27/14

    Bohnengewächsextrakt - Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem

    dd) Die Revision macht ohne Erfolg geltend, die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. April 2007 (C-381/05 - Slg 2007, I-3115 = GRUR 2007, 511 - De Landtsheer/CIVC) stelle die Rechtsprechung des Senats zu einer weiten Auslegung des Begriffs der Waren oder Dienstleistungen in § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG in Frage.

    Die Einstufung von Unternehmen als "Mitbewerber" beruht definitionsgemäß auf der Substituierbarkeit der Waren oder Dienstleistungen, die sie auf dem Markt anbieten (EuGH, GRUR 2007, 511 Rn. 28 - De Landtsheer/CIVC).

  • LG München I, 25.06.2021 - 17 HKO 7040/21

    Oktoberfest

    Dabei sind Merkmale und Image der Ware, der augenblickliche Marktzustand und Entwicklungsmöglichkeiten (BGH GRUR 1972, 553 - Statt Blumen Onko Kaffee) zu berücksichtigen (EuGH, Rs. C-381/05, GRUR 2007, 511 - De Landtsheer/CIVC).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2013 - 3 U 78/13

    Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: Verbandsklagebefugnis;

    Vielmehr ist Substituierbarkeit der Produkte erforderlich (unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 19.4.2007 - C 381/05).

    Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.4.2007 (Rechtssache C-381/05) ergibt sich nichts anderes.

  • OLG Nürnberg, 12.11.2019 - 3 U 592/19

    Nur mitbewerberbezogene Tatbestände anwendbar auf bloßes

  • OLG Köln, 18.02.2009 - 6 W 5/09

    Begriff der vergleichenden Werbung

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2022 - 20 U 227/20
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 41/18

    Salzgrotte Maritim Air - Wettbewerbsverstoß im Internet: Gesundheitsbezogene

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2014 - 20 U 151/13

    Zulässigkeit vergleichender Werbung

  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 99/08

    Irreführende Werbung der Aussage "Kein Telekom-Anschluss nötig" und/oder "Kein

  • OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-159/09

    Lidl - Vergleichende Werbung - Vergleich mit den von einer konkurrierenden

  • LG München I, 10.01.2008 - 7 O 8427/07

    Abgrenzung dichterischer und grafischer Urheberrechte an Fantasiefigur

  • OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05

    Erkennen des jeweiligen Dufts durch den gewerblichen Abnehmer aufgrund einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-301/14

    Pfotenhilfe-Ungarn - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Schutz von

  • LG Hamburg, 25.06.2020 - 327 O 445/19

    Bezeichnung von im Versicherungs-Lager stehendem Versicherungsmakler

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 20 U 58/19

    Anspruch auf Unterlassung einer nicht anonymisierten Berichterstattung über ein

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-533/06

    O2 Holdings und O2 (UK) - Richtlinie 84/450/EWG - Vergleichende Werbung -

  • OLG Hamburg, 01.10.2020 - 15 U 136/19

    Uhrenband - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch des Inhabers der Marke

  • LG Berlin, 06.08.2019 - 15 O 301/18

    Unternehmensbezogene Informationspflichten

  • OLG Hamburg, 06.09.2018 - 3 U 219/17

    Mitbewerberschaft bei bevorstehendem Markteintritt und Informationen über

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-657/11

    Belgian Electronic Sorting Technology - Richtlinien 84/450/EWG und 2006/114/EG -

  • LG Düsseldorf, 08.05.2020 - 38 O 116/19
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-562/15

    Carrefour Hypermarchés - Vorlage zur Vorabentscheidung - Irreführende Werbung -

  • LG Berlin, 25.06.2019 - 15 O 301/18
  • LG Aachen, 17.06.2008 - 42 O 30/08

    Hervorrufen ungerechtfertigter Vorurteile beim Verbraucher gegenüber

  • LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
  • LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 89/17

    Aufhängeschlaufen

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   Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-381/05   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    De Landtsheer Emmanuel

    Richtlinie 84/450/EWG und 97/55/EWG - Vergleichende Werbung - Begriff - Identifizierung eines Mitbewerbers oder der Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden - Voraussetzungen für die Zulässigkeit, was den Vergleich anbelangt - Waren ...

  • EU-Kommission PDF

    De Landtsheer Emmanuel

    Richtlinie 84/450/EWG und 97/55/EWG - Vergleichende Werbung - Begriff - Identifizierung eines Mitbewerbers oder der Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden - Voraussetzungen für die Zulässigkeit, was den Vergleich anbelangt - Waren ...

  • EU-Kommission

    De Landtsheer Emmanuel

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-3115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-381/05
    Vgl. auch mit Hinweis auf andere Gemeinschaftsregelungen zum Schutz der Verbraucher vor irreführenden Angaben in der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier (ABl. L 173, S. 5) bzw. in der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (ABl. L 262, S. 169) zum einen Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide GmbH und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 37) und zum anderen die Urteile des Gerichtshofes vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98 (Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnrn.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-381/05
    12 - Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-112/99 (Slg. 2001, I-7945, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-381/05
    22 - Urteile des Gerichtshofes Pippig (Randnr. 55) und vom 19. September 2006 in der Rechtssache C-356/04 (Lidl, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 78).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-381/05
    27 bis 30) und vom 24. Oktober 2002 in der Rechtssache C-99/01 (Linhart und Biffl, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 31).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-59/05

    Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-381/05
    38 - Urteile Toshiba (Randnr. 37), Pippig (Randnr. 42), vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-59/05 (Siemens, Slg. 2006, I-2147, Randnrn. 22 bis 24) und Lidl (Randnrn. 22 und 32).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-381/05
    Vgl. auch mit Hinweis auf andere Gemeinschaftsregelungen zum Schutz der Verbraucher vor irreführenden Angaben in der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier (ABl. L 173, S. 5) bzw. in der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (ABl. L 262, S. 169) zum einen Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide GmbH und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 37) und zum anderen die Urteile des Gerichtshofes vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98 (Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnrn.
  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-381/05
    14 - In diesem Sinne vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 8. April 2003 in der Rechtssache C-44/01 (Pippig, Slg. 2001, Randnr. 35).
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