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   EuG, 25.04.2007 - T-264/04   

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https://dejure.org/2007,21465
EuG, 25.04.2007 - T-264/04 (https://dejure.org/2007,21465)
EuG, Entscheidung vom 25.04.2007 - T-264/04 (https://dejure.org/2007,21465)
EuG, Entscheidung vom 25. April 2007 - T-264/04 (https://dejure.org/2007,21465)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -Ausnahmen zum Schutz des öffentlichen Interesses - Teilweiser Zugang

  • Europäischer Gerichtshof

    WWF European Policy Programme / Rat

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -Ausnahmen zum Schutz des öffentlichen Interesses - Teilweiser Zugang

  • EU-Kommission PDF

    WWF European Policy Programme / Rat

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -Ausnahmen zum Schutz des öffentlichen Interesses - Teilweiser Zugang

  • EU-Kommission

    WWF European Policy Programme / Rat

    Vorschriften über die Organe , Außenbeziehungen , Handelspolitik , Welthandelsorganisation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission; Verweigerung des Zugangs zum Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen der Gemeinschaft sowie deren Finanzpolitik, Währungspolitik ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Art. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Art. 4; ; Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Art. 7; ; Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Art. 19; ; Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Art. 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    WWF European Policy Programme / Rat

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Ausnahmen zum Schutz des öffentlichen Interesses - Teilweiser Zugang

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SEQ CHAPTER \h \r 1Klage des World Wide Fund for Nature European Policy Programme gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 30. Juni 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates vom 30. April 2004, mit der dem Kläger der Zugang zu Dokumenten der Kommission für die Mitglieder des Ausschusses "Artikel 133" über nachhaltige Entwicklung und Handel nach Cancún verweigert wurde

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, II-911
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.12.2001 - C-353/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, DAS DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES

    Auszug aus EuG, 25.04.2007 - T-264/04
    Das Organ hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, Slg. 2001, I-9565, Randnr. 29).

    Auch das oben in Randnr. 50 angeführte Urteil Rat/Hautala beantworte nur die Frage, ob ein teilweiser Zugang zu einem bereits vorhandenen Dokument zu gewähren sei.

    Zwar ist dem oben in Randnr. 50 angeführten Urteil Rat/Hautala zu entnehmen, dass der Beschluss 93/731/EG des Rates vom 20. Dezember 1993 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten (ABl. L 340, S. 43), der Vorläufer der Verordnung Nr. 1049/2001, nicht nur im Besitz der Organe befindliche Dokumente als solche, sondern auch einzelne darin enthaltene Informationen betraf (Randnr. 23 des Urteils).

  • EuG, 07.02.2002 - T-211/00

    Kuijer / Rat

    Auszug aus EuG, 25.04.2007 - T-264/04
    Diese Ausnahmen können daher nur angewandt werden, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses absehbar und nicht rein hypothetisch ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002, Kuijer/Rat, T-211/00, Slg. 2002, II-485, Randnrn. 55 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung geht überdies hervor, dass die Organe bei der Prüfung, ob der Zugang zu einem Dokument das öffentliche Interesse verletzen kann, über ein weites Ermessen verfügen und dass sich daher die vom Gericht ausgeübte Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Organe, mit denen der Zugang zu Dokumenten aufgrund der zwingenden Ausnahmen des Schutzes des öffentlichen Interesses verweigert wird, auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtliche fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999, Hautala/Rat, T-14/98, Slg. 1999, II-2489, Randnrn. 71 und 72, sowie Kuijer/Rat, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 53).

  • EuG, 19.10.1995 - T-194/94

    John Carvel und Guardian Newspapers Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 25.04.2007 - T-264/04
    Insbesondere ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 1995, Carvel und Guardian Newspapers/Rat (T-194/94, Slg. 1995, II-2765), dass der Rat bei jeder Beantwortung eines Auskunftsverlangens in jedem Einzelfall das Interesse des Bürgers am Zugang zu den betreffenden Dokumenten gegen sein eigenes etwaiges Interesse an der Geheimhaltung dieser Dokumente abwägen müsse.

    Diese Ausnahmen unterscheiden sich also von denjenigen nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1049/2001, bei denen es um das Interesse der Organe an der Geheimhaltung ihrer Beratungen geht und bei deren Anwendung die Organe über ein Ermessen verfügen, aufgrund dessen sie ihr Interesse an der Geheimhaltung ihrer Beratungen gegen das Interesse des Bürgers daran abwägen können, Zugang zu den Dokumenten zu erhalten (vgl. entsprechend Urteil Carvel und Guardian Newspapers/Rat, oben in Randnr. 26 angeführt, Randnrn. 64 und 65).

  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98

    Hautala / Rat

    Auszug aus EuG, 25.04.2007 - T-264/04
    Aus der Rechtsprechung geht überdies hervor, dass die Organe bei der Prüfung, ob der Zugang zu einem Dokument das öffentliche Interesse verletzen kann, über ein weites Ermessen verfügen und dass sich daher die vom Gericht ausgeübte Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Organe, mit denen der Zugang zu Dokumenten aufgrund der zwingenden Ausnahmen des Schutzes des öffentlichen Interesses verweigert wird, auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtliche fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 19. Juli 1999, Hautala/Rat, T-14/98, Slg. 1999, II-2489, Randnrn. 71 und 72, sowie Kuijer/Rat, oben in Randnr. 39 angeführt, Randnr. 53).
  • EuG, 17.03.2005 - T-187/03

    Scippacercola / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.04.2007 - T-264/04
    Der Umfang dieser Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. März 2005, Scippacercola/Kommission, T-187/03, Slg. 2005, II-1029, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 25.04.2007 - T-264/04
    Die in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen sind zwingend formuliert, so dass die Organe den Zugang zu den unter diese zwingenden Ausnahmen fallenden Dokumenten verweigern müssen, wenn der Nachweis der in ihnen bezeichneten Umstände erbracht ist (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 5. März 1997, WWF UK/Kommission, T-105/95, Slg. 1997, II-313, Randnr. 58).
  • EuG, 27.10.1999 - T-106/99

    Karl L. Meyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Unzulässigkeit

    Auszug aus EuG, 25.04.2007 - T-264/04
    Das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe bezieht sich nur auf Dokumente und nicht auf Informationen im weiteren Sinne und bedeutet nicht, dass die Organe auf jedes Auskunftsersuchen eines Einzelnen antworten müssten (vgl. entsprechend Beschluss des Gerichts vom 27. Oktober 1999, Meyer/Kommission, T-106/99, Slg. 1999, II-3273, Randnrn. 35 und 36).
  • EuG, 13.01.2011 - T-362/08

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten -

    Die Anwendung dieser Rechtsprechung verlangt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht, dass es sich um ein sensibles Dokument im Sinne des Art. 9 der Verordnung Nr. 1049/2001 handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 5. März 1997, WWF UK/Kommission, T-105/95, Slg. 1997, II-313, Randnr. 65, vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, Slg. 2007, II-911, Randnr. 37, und vom 30. Januar 2008, Terezakis/Kommission, T-380/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71).

    Diese Ausnahmen können daher nur angewandt werden, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses absehbar und nicht rein hypothetisch ist (Urteile Kuijer/Rat, oben in Randnr. 105 angeführt, Randnrn. 55 und 56, und WWF European Policy Programme/Rat, oben in Randnr. 111 angeführt, Randnr. 39).

    27 bis 29, und Urteil WWF European Policy Programme/Rat, oben in Randnr. 111 angeführt, Randnr. 50).

    86 bis 89, und Urteil WWF European Policy Programme/Rat, oben in Randnr. 111 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 20.09.2019 - T-433/17

    Dehousse/ Gerichtshof der Europäischen Union

    Le requérant se prévaut à cet égard de l'arrêt du 25 avril 2007, WWF European Policy Programme/Conseil (T-264/04, EU:T:2007:114), selon lequel « l'exercice effectif du droit d'accès aux documents suppose que les institutions concernées procèdent, dans toute la mesure du possible et d'une manière non arbitraire et prévisible, à l'établissement et à la conservation de la documentation concernant leurs activités ".

    Un tel exercice effectif suppose que les institutions concernées procèdent, dans toute la mesure du raisonnable et d'une manière non arbitraire et prévisible, à l'établissement et à la conservation de la documentation concernant leurs activités (arrêt du 25 avril 2007, WWF European Policy Programme/Conseil, T-264/04, EU:T:2007:114, point 61).

    En outre, comme cela a été indiqué au point 38 ci-dessus, il importe de constater que l'exercice effectif du droit d'accès aux documents, qui découle de l'impératif de transparence, suppose que les institutions concernées procèdent, dans toute la mesure du possible et de manière non arbitraire et prévisible, à l'établissement et à la conservation de la documentation concernant leurs activités (arrêt du 25 avril 2007, WWF European Policy Programme/Conseil, T-264/04, EU:T:2007:114, point 61).

    Lorsqu'une institution concernée ne peut plus se prévaloir d'une présomption d'inexistence ou de non-possession, il lui appartient de prouver l'inexistence ou la non-possession des documents demandés en fournissant des explications plausibles permettant de déterminer les raisons d'une telle inexistence ou non-possession [voir, en ce sens, arrêts du 2 octobre 2014, Strack/Commission, C-127/13 P, EU:C:2014:2250, points 40 à 43 ; du 25 avril 2007, WWF European Policy Programme/Conseil, T-264/04, EU:T:2007:114, point 62 ; du 11 juin 2015, McCullough/Cedefop, T-496/13, non publié, EU:T:2015:374, points 51 et 52 ; du 26 avril 2016, Strack/Commission, T-221/08, EU:T:2016:242, point 67 (non publié), et du 27 novembre 2018, VG/Commission, T-314/16 et T-435/16, EU:T:2018:841, point 41].

    Toutefois, il ressort de la jurisprudence qu'une institution ne saurait se prévaloir de l'inexistence d'un document pour échapper à ses obligations découlant du droit d'accès aux documents (arrêt du 25 avril 2007, WWF European Policy Programme/Conseil, T-264/04, EU:T:2007:114, point 61).

  • EuG, 26.10.2011 - T-436/09

    Dufour / EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG- Datenbanken der EZB,

    Die EZB macht darüber hinaus geltend, dass sie, gerade weil die in ihren Datenbanken enthaltenen Daten keine Dokumente seien, die Berichte verfasst habe, um ihrer von der Rechtsprechung (Urteil des Gerichts vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, Slg. 2007, II-911, Randnr. 61) festgestellten Verpflichtung nachzukommen, ihre Tätigkeiten zu dokumentieren und diese Dokumentation aufzubewahren.

    Die EZB hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihr mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sie sich darauf beschränkt, die Stellen oder Daten unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (vgl. entsprechend Urteil WWF European Policy Programme/Rat, oben in Randnr. 81 angeführt, Randnr. 50).

    Außerdem ist festzustellen, dass eine Datenbank zwar aufgrund ihrer Natur viele Möglichkeiten für einen teilweisen Zugang nur auf diejenigen Daten, die den Antragsteller interessieren könnten, bietet, jedoch die oben in Randnr. 128 dargelegte Erwägung berücksichtigt werden muss, wonach sich ein Zugangsantrag nur auf ein vorhandenes Dokument richten und folglich nicht die Erstellung eines neuen Dokuments beantragt werden kann (vgl. in diesem Sinne und entsprechend auch Urteil WWF European Policy Programme/Rat, oben in Randnr. 81 angeführt, Randnr. 76).

  • EuG, 07.02.2018 - T-851/16

    Access Info Europe / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass die in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen insoweit zwingend formuliert sind, als die Organe den Zugang zu den unter diese zwingenden Ausnahmen fallenden Dokumenten verweigern müssen, wenn der Nachweis der in ihnen bezeichneten Umstände erbracht ist, ohne dass es erforderlich wäre, den Schutz des öffentlichen Interesses gegen ein höherrangiges Allgemeininteresse abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 44 und 45, sowie vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 44).

    Im Rahmen der genannten Vorschrift müssen die Organe nämlich den Zugang zu den unter diese zwingenden Ausnahmen fallenden Dokumenten verweigern, wenn der Nachweis der in ihnen bezeichneten Umstände erbracht ist, ohne dass der Schutz des öffentlichen Interesses gegen ein überwiegendes allgemeines Interesse abzuwägen wäre (Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 44 und 45, sowie vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 44).

    Das Organ hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 50, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 84; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 29).

  • EuG, 07.02.2018 - T-852/16

    Access Info Europe / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass die in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen insoweit zwingend formuliert sind, als die Organe den Zugang zu den unter diese zwingenden Ausnahmen fallenden Dokumenten verweigern müssen, wenn der Nachweis der in ihnen bezeichneten Umstände erbracht ist, ohne dass es erforderlich wäre, den Schutz des öffentlichen Interesses gegen ein höherrangiges Allgemeininteresse abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 44 und 45, sowie vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 44).

    Im Rahmen der genannten Vorschrift müssen die Organe nämlich den Zugang zu den unter diese zwingenden Ausnahmen fallenden Dokumenten verweigern, wenn der Nachweis der in ihnen bezeichneten Umstände erbracht ist, ohne dass der Schutz des öffentlichen Interesses gegen ein überwiegendes allgemeines Interesse abzuwägen wäre (Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 44 und 45, sowie vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 44).

    Das Organ hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 50, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 84; vgl. auch Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 29).

  • EuG, 15.01.2013 - T-392/07

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Ein solcher Antragsteller kann nämlich zum einen insofern weiter ein Rechtsschutzinteresse hinsichtlich der ablehnenden Zugangsentscheidung des Organs haben, als er mit einer Klage eine Verletzung seines durch die Verordnung Nr. 1049/2001 anerkannten Rechts auf Zugang zu dem angeforderten Dokument feststellen lassen kann (Urteil des Gerichts vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, Slg. 2007, II-911, Randnrn. 61 bis 63).

    Eine wirksame Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten setzt voraus, dass die betreffenden Organe ihre Tätigkeiten so weit wie möglich in willkürfreier und vorhersehbarer Art und Weise dokumentieren und diese Dokumentation aufbewahren (Urteil WWF European Policy Programme/Rat, oben in Randnr. 82 angeführt, Randnr. 61).

  • EuG, 24.05.2011 - T-109/05

    NLG / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Es kann sich allerdings als unmöglich erweisen, die Gründe für die vertrauliche Behandlung jedes Dokuments anzugeben, ohne dessen Inhalt bekannt zu machen und damit die wesentliche Zweckbestimmung der Ausnahme zu verfehlen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, Slg. 2007, II-911, Randnr. 37).

    Das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe bezieht sich zwar nur auf Dokumente und nicht auf Informationen im weiteren Sinne und bedeutet nicht, dass die Organe auf jedes Auskunftsersuchen eines Einzelnen antworten müssten (vgl. in diesem Sinne Urteil WWF European Policy Programme/Rat, oben in Randnr. 82 angeführt, Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.12.2018 - T-498/14

    Deutsche Umwelthilfe / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Dokumente, die den

    Denn die Verordnung Nr. 1049/2001 gilt nach ihrem Art. 2 Abs. 3 nur für "Dokumente eines Organs, das heißt Dokumente ..., die von dem Organ erstellt wurden oder bei ihm eingegangen sind und sich in seinem Besitz befinden" (Urteil vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 75).

    Denn der Zugang zu einzelnen Informationen kann nur gewährt werden, wenn sie in Schriftstücken enthalten sind, was deren Existenz voraussetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.12.2021 - T-158/19

    Breyer/ REA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Das Organ hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (Urteil vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 50; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 29).
  • EuG, 04.05.2012 - T-529/09

    'In ''t Veld / Rat' - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Das Organ hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (Urteil des Gerichts vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, Slg. 2007, II-911, Randnr. 50, und vgl. in diesem Sinne Urteil Rat/Hautala, oben in Randnr. 105 angeführt, Randnr. 29).
  • EuG, 07.10.2014 - T-534/11

    Schenker / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 13.09.2013 - T-380/08

    Niederlande / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 07.07.2015 - T-677/13

    Axa Versicherung / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-39/05

    Schweden und Turco / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe -

  • EuG, 25.03.2015 - T-456/13

    Sea Handling / Kommission

  • EuG, 29.09.2021 - T-569/19

    AlzChem Group/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

  • EuG, 01.12.2021 - T-265/20

    JR/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente

  • EuG, 19.03.2013 - T-301/10

    'In ''t Veld / Kommission'

  • EuG, 06.02.2020 - T-485/18

    Compañia de Tranvías de la Coruña/ Kommission

  • EuG, 11.07.2018 - T-644/16

    ClientEarth / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

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