Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 23.09.2008 - C-427/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,373
EuGH, 23.09.2008 - C-427/06 (https://dejure.org/2008,373)
EuGH, Entscheidung vom 23.09.2008 - C-427/06 (https://dejure.org/2008,373)
EuGH, Entscheidung vom 23. September 2008 - C-427/06 (https://dejure.org/2008,373)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie 2000/78/EG - Betriebliche Altersversorgungsregelung, die den Ruhegeldanspruch des überlebenden Ehegatten ausschließt, wenn dieser über fünfzehn Jahre jünger ist als der verstorbene ehemalige ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Bartsch

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie 2000/78/EG - Betriebliche Altersversorgungsregelung, die den Ruhegeldanspruch des überlebenden Ehegatten ausschließt, wenn dieser über fünfzehn Jahre jünger ist als der verstorbene ehemalige Arbeitnehmer ...

  • EU-Kommission PDF

    Bartsch

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie 2000/78/EG - Betriebliche Altersversorgungsregelung, die den Ruhegeldanspruch des überlebenden Ehegatten ausschließt, wenn dieser über fünfzehn Jahre jünger ist als der verstorbene ehemalige Arbeitnehmer ...

  • EU-Kommission

    Bartsch

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie 2000/78/EG - Betriebliche Altersversorgungsregelung, die den Ruhegeldanspruch des überlebenden Ehegatten ausschließt, wenn dieser über fünfzehn Jahre jünger ist als der verstorbene ehemalige Arbeitnehmer ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines gemeinschaftsrechtlichen Verbots der Diskriminierung aus Gründen des Alters für möglicherweise diskriminierenden Behandlungen ohne gemeinschaftsrechtlichen Bezug; Herstellung eines gemeinschaftsrechtlichen Bezugs durch Art. 13 EG bzw. durch die Richtlinie ...

  • Betriebs-Berater

    Zulässige Alterabstandsklauseln bei Ruhegeldanspruch des überlebenden Ehegatten

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EG Art. 13; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 3; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 6

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Bartsch./Bosch und Siemens Haushaltsgeräte (BSH) Altersfürsorge GmbH. Altersdiskriminierung ohne gemeinschaftsrechtlichen Bezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Altersabstandsklauseln - Rechtssache Bartsch

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bartsch

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie 2000/78/EG - Betriebliche Altersversorgungsregelung, die den Ruhegeldanspruch des überlebenden Ehegatten ausschließt, wenn dieser über fünfzehn Jahre jünger ist als der verstorbene ehemalige Arbeitnehmer ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • uni-hannover.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundrechte vs. "effet utile" - Vom Umgang des EuGH mit seiner Doppelrolle als Fach- und Verfassungsgericht (Leslie Manthey, Christopher Unseld; ZEuS 2011, 323)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (Deutschland) eingereicht am 18. Oktober 2006 - Birgit Bartsch gegen Bosch und Siemens Hausgeräte (BSH) Altersfürsorge GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aufgrund des Alters nach Artikel 13 EG und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, I-7245
  • NJW 2008, 3417
  • EuZW 2008, 697
  • NZA 2008, 1119
  • BB 2008, 2353
  • DÖV 2009, 38
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus EuGH, 23.09.2008 - C-427/06
    Wenn eine innerstaatliche Regelung in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, hat der Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren - wie sich aus seiner Rechtsprechung ergibt - dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts beurteilen zu können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 75).

    Denn in der letztgenannten Rechtssache handelte es sich bei der in Rede stehenden nationalen Regelung um eine Maßnahme zur Umsetzung einer Gemeinschaftsrichtlinie, nämlich der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (ABl. L 175, S. 43), wodurch die betreffende Regelung in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fiel (vgl. Urteil Mangold, Randnr. 75).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus EuGH, 23.09.2008 - C-427/06
    In dem genannten Urteil ging es um Art. 6 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 12 EG), der im Anwendungsbereich des Vertrags unmittelbar das Recht einräumt, nicht aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden (vgl. u. a. Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, Slg. 1993, I-5145, Randnr. 34).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-122/96

    Saldanha und MTS Securities Corporation / Hiross

    Auszug aus EuGH, 23.09.2008 - C-427/06
    Entgegen der von der Kommission vertretenen Auffassung vermag das Urteil vom 2. Oktober 1997, Saldanha und MTS (C-122/96, Slg. 1997, I-5325), eine gegenteilige Ansicht nicht zu stützen.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    So hat der EuGH den Unanwendbarkeitsausspruch in der Sache Mangold mit dem Verbot der Altersdiskriminierung begründet, das auf den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts beruhe (22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 78, Slg. 2005, I-9981; vgl. dagegen den nicht primärrechtlichen Prüfungsmaßstab in EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 42 ff., Slg. 2007, I-8531; siehe auch 23. September 2008 - C-427/06 - [Bartsch] Rn. 23 f., NZA 2008, 1119; zu den Fragen des Verstoßes gegen Primärrecht BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - Rn. 32, 35 und 41).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 23. September 2008, Bartsch (C-427/06, Slg. 2008, I-7245), ergangen ist, ist es zu dem auf der fraglichen nationalen Regelung beruhenden, vermeintlich diskriminierenden Verhalten im Ausgangsverfahren nach Ablauf der dem betreffenden Mitgliedstaat gesetzten Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2000/78, die für die Bundesrepublik Deutschland am 2. Dezember 2006 endete, gekommen.
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    b) Nach Eingang der Verfassungsbeschwerde wurde die Frage, ob das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters einer nationalen Vorschrift entgegensteht, in den Rechtssachen Palacios (Urteil vom 16. Oktober 2007, Rs. C-411/05, Slg. 2007, S. 1-8531), Bartsch (Urteil vom 23. September 2008, Rs. C-427/06, Slg. 2008, S. 1-7245) und Kücükdeveci (Urteil vom 19. Januar 2010, Rs. C-555/07, NJW 2010, S. 427) erneut vor dem Gerichtshof aufgeworfen.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06   

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https://dejure.org/2008,5055
Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06 (https://dejure.org/2008,5055)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.05.2008 - C-427/06 (https://dejure.org/2008,5055)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - C-427/06 (https://dejure.org/2008,5055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bartsch

    Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von Richtlinien vor Ablauf ihrer Umsetzungsfrist - Horizontale Anwendung allgemeiner Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Diskriminierung wegen des Alters - Art. 13 EG - Richtlinie 2000/78/EG - ...

  • EU-Kommission PDF

    Bartsch

    Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von Richtlinien vor Ablauf ihrer Umsetzungsfrist - Horizontale Anwendung allgemeiner Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Diskriminierung wegen des Alters - Art. 13 EG - Richtlinie 2000/78/EG - ...

  • EU-Kommission

    Bartsch

    Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von Richtlinien vor Ablauf ihrer Umsetzungsfrist - Horizontale Anwendung allgemeiner Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Diskriminierung wegen des Alters - Art. 13 EG - Richtlinie 2000/78/EG - ...

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Altersabstandsklauseln

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, I-7245
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (66)

  • EuGH, 10.11.1993 - C-60/92

    Otto / Postbank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
    Im Urteil Otto kam er zu dem Ergebnis, dass das Recht, Antworten zu verweigern, mit denen Zuwiderhandlungen gegen Wettbewerbsvorschriften eingestanden würden, als Teil der Verteidigungsrechte des Einzelnen in einer Situation, in der sich zwei private Parteien gegenüberstehen, nicht geltend gemacht werden kann(79).

    79 - Urteil vom 10. November 1993, Otto, C-60/92, Slg. 1993, I-5683, Randnr. 16.

    81 - Vgl. Urteil Otto, angeführt in Fn. 79, Randnr. 17.

  • EuGH, 27.04.2006 - C-423/04

    DIE WEIGERUNG, EINER TRANSSEXUELLEN, DIE SICH EINER GESCHLECHTSUMWANDLUNG VOM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
    17 bis 20, und vom 27. April 2006, Richards, C-423/04, Slg. 2006, I-3585, Randnr. 24. Im Urteil Grant, angeführt in Fn. 21, Randnr. 42 (das allerdings vor Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam und damit vor der Einfügung von Art. 13 in den EG-Vertrag ergangen ist), vertrat der Gerichtshof die Auffassung, dass es sich nicht auf die unterschiedliche Behandlung aufgrund der sexuellen Orientierung einer Person erstrecke.

    115 - Vgl. Urteile Richards, angeführt in Fn. 94, Randnr. 42, und vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 57.

  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
    Vgl. Urteile vom 30. April 1996, P./S., C-13/94.

    Slg. 1996, I-2143, Randnrn.

  • ArbG Köln, 20.07.2016 - 7 Ca 6880/15

    Kürzung einer betrieblichen Witwenrente bei großem Altersunterschied

    Allerdings hat bereits Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache des EuGH C-427/06 - Bartsch - darauf hingewiesen, dass die Differenzierung auch dann unmittelbar auf den Arbeitnehmer wie dessen Witwe wirkt, wenn das Alter in relativen statt in absoluten Zahlen ausgedrückt wird (BeckRS 2008, 70585 Rdnr. 97f.; vgl. Ahrendt , RdA 2016, 129, 135; aA Thüsing , BetrAV 2006, 706).

    Nach deren Auffassung wäre ein vollständiger Ausschluss der 21 Jahre jüngeren Witwe Bartsch nicht angemessen und erforderlich gewesen (BeckRS 2008, 70585 Rn. 119).

    Generalanwältin Sharpston hat insoweit ausgeführt, dass Klauseln der hier vorliegenden Art dazu führen können, dass zwei gleich alte Hinterbliebene unterschiedliche Leistungen erhalten können, wenn die Ehepartner unterschiedlich alt waren (BeckRS 2008, 70585 Rn. 122).

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    (b) Diese potentiell unterschiedlichen Auswirkungen sind auf das Alter zurückzuführen, weil die Betriebszugehörigkeit je nach Lebensalter zu unterschiedlichen Ansprüchen führen kann (vgl. auch EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 30, Slg. 2010, I-365 zur Benachteiligung früher eintretender Arbeitnehmer bei Nichtberücksichtigung im jungen Lebensalter geleisteter Arbeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist sowie Generalanwältin Sharpston in ihrem Schlussantrag in der Sache "Bartsch" vom 22. Mai 2008 - C-427/06 - Rn. 66 ff., Slg. 2008, I-7245 zum "relativen Alter") .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2010 - 6 A 10320/10

    Bei Eheschließung nach Vollendung des 65. Lebensjahres keine Rente für Arztwitwe

    Zur Begründung ihrer Einwände gegen die Verhältnismäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung können sich die Kläger auch nicht auf die Begründung der Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 22. Mai 2008 in der Rechtssache C-427/06 (Bartsch) berufen.

    Ein Verstoß gegen Art. 13 des EG-Vertrages - EGV - scheidet aus, da diese Vorschrift lediglich eine Ermächtigung des Rates der Europäischen Union enthält, Vorkehrungen gegen Diskriminierungen - unter anderem - wegen des Alters zu treffen, begründet selbst allerdings kein solches primärrechtliches Verbot (vgl. EuGH, Urteil vom 23. September 2008 - C-427/06 -, EuZW 2008, 697).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08

    Altersdiskriminierung - Anknüpfung an Mindestalter für Kündigungsfrist -

    Der Ansatz des EuGH im Urteil "P. d. l. V.", wo er eine nationale Regelung, die ausdrücklich eine ungünstigere Behandlung wegen des Alters vorsieht, anhand der Richtlinie 2000/78/EG bewertet und im Ergebnis als zulässig erachtet hat, unterscheidet sich klar vom Ansatz im Urteil "M.", wo er entschieden hat, dass es dem nationalen Gericht obliege, jede Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, die dem Verbot der Altersdiskriminierung entgegenstehe (vgl. zu diesem Befund: Schlussanträge der Generalanwältin S. vom 22.05.2008 in der Rechtssache C-427/06 "B.", Rz. 50 [auf den Vorlagebeschluss des BAG vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A) - NZA 2006, 1276]).
  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

    bb) Diese potenziell unterschiedlichen Auswirkungen sind auf das Alter zurückzuführen, weil die Betriebszugehörigkeit je nach Lebensalter zu unterschiedlichen Ansprüchen führen kann (vgl. auch EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 30, Slg. 2010, I-365 zur Benachteiligung früher eintretender Arbeitnehmer bei Nichtberücksichtigung im jungen Lebensalter geleisteter Arbeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist sowie Generalanwältin Sharpston in ihrem Schlussantrag in der Sache "Bartsch" vom 22. Mai 2008 - C-427/06 - Rn. 66 ff., Slg. 2008, I-7245 zum "relativen Alter") .
  • ArbG Köln, 20.07.2016 - 7 Ca 6880/16
    Allerdings hat bereits Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache des EuGH C-427/06 - Bartsch - darauf hingewiesen, dass die Differenzierung auch dann unmittelbar auf den Arbeitnehmer wie dessen Witwe wirkt, wenn das Alter in relativen statt in absoluten Zahlen ausgedrückt wird (BeckRS 2008, 70585 Rdnr. 97f.; vgl. Ahrendt, RdA 2016, 129, 135; aA Thüsing, BetrAV 2006, 706).

    Nach deren Auffassung wäre ein vollständiger Ausschluss der 21 Jahre jüngeren Witwe Bartsch nicht angemessen und erforderlich gewesen (BeckRS 2008, 70585 Rn. 119).

    Generalanwältin Sharpston hat insoweit ausgeführt, dass Klauseln der hier vorliegenden Art dazu führen können, dass zwei gleich alte Hinterbliebene unterschiedliche Leistungen erhalten können, wenn die Ehepartner unterschiedlich alt waren (BeckRS 2008, 70585 Rn. 122).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

    135 - In diesem Sinne auch Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 22. Mai 2008 in der Rechtssache Bartsch (C-427/06, Slg. 2008, I-7245, Nr. 85).
  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    (b) Diese potentiell unterschiedlichen Auswirkungen sind auf das Alter zurückzuführen, weil die Betriebszugehörigkeit je nach Lebensalter zu unterschiedlichen Ansprüchen führen kann (vgl. auch EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 30, Slg. 2010, I-365 zur Benachteiligung früher eintretender Arbeitnehmer bei Nichtberücksichtigung im jungen Lebensalter geleisteter Arbeit bei der Berechnung der Kündigungsfrist sowie Generalanwältin Sharpston in ihrem Schlussantrag in der Sache "Bartsch" vom 22. Mai 2008 - C-427/06 - Rn. 66 ff., Slg. 2008, I-7245 zum "relativen Alter") .
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08

    Ingeniørforeningen i Danmark - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in

    3 - Urteile vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981, insbesondere Randnr. 77), und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci (C-555/07, Slg. 2010, I-365, insbesondere Randnr. 51); zur Kritik an dieser Rechtsprechung vgl., statt vieler, die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 15. Februar 2007 in der Rechtssache Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, insbesondere Nrn. 79 bis 97 und 105 bis 139) und der Generalanwältin Sharpston vom 22. Mai 2008 in der Rechtssache Bartsch (C-427/06, Slg. 2008, I-7245, insbesondere Nrn. 31 bis 65 und 79 bis 93).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-715/20

    X (Absence de motifs de résiliation) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    45 Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Bartsch (C-427/06, EU:C:2008:297, Nr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-104/09

    Roca Álvarez - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen -

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